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Dresdner Journal : 22.07.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-07-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186007223
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18600722
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18600722
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1860
-
Monat
1860-07
- Tag 1860-07-22
-
Monat
1860-07
-
Jahr
1860
- Titel
- Dresdner Journal : 22.07.1860
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^169. Sonntag, de» 22. Juli. 1860. — — --- ....- . - — Äbonncmtnlspreisr: ^itNrllcb: b Plllr. 10 x^r. in S»eA—v. '/.jLkrl.: 1 „ 10 Aluoietlivd io vr»«ä«v: 1b Llorvlov Koouoeru: 1 öixr. Iw AuZlLLÜH tritt ?v»l- uoä 8t«mpslru- UUt»u. Inseratenpreise: kür äeu ttauw eiovr ee»p»It«oeo Aelle: 1 diHr. Iloter „Lloxesavat" 41« Aelle: 2 kkxr. Erscheinen: l'lijxlicll, wlt Xoeoedme 6«r 8ar»o- ooä kelertex«, Xdeoü» kür üeo kolxeucleo l'ex. Dres-nerÄumal. Verantwortlicher Redacteur: I. G. Hartma»m. Inseratenannahiur auswärts: I-elpel^: kn. veixoernrao, 6oniml»»ivoiir üee Oreeüuer Oooinal«; «beuä»»eI1>«t: II. Uövroi«; Alton»: tinsrssrel« Sc Vooi.e» , Lerlia: Ooorlrs'ecüe liud.I.,, tierroeree'e ttuieau; Lrsweo: tl. 8e»l.orre; kreoUtott a. H : Oi.:c>ee'seüe Luelilioulllu»^: Külo: Avol.«- ÜKveae»; kari«: v. I^ö»L.>rrus (28, rue »les doos voksoe); krex: 1«. LSiil-lvu» LueNllaoäluox. Herausgeber: livolgl. Lepeäitlou äes vreeüuer ckaurvol», Oresüs», Llsrleostrusss Xr. 7. Amtlicher Thril. Bekanntmachung des Ministeriums deSJnnexn, ^Adie Jagdkarten auf das Jahr 1860/61 betr. Es wird, zugleich zur Beachtung fiir diejenigen Be amten, welchen nach 8- 31 der Brrordnung, die Aus übung der Jagd betreffend, vom 13. Mai 1851, und nach 8, 14 der Verordnung, einige Abänderungen und Zusätze zur erstern Verordnung betreffend, vom 28. Juni 1852, die ArrfsichtSführung auf die gehörige Beobach tung dieser Vorschriften obliegt, hiermit zur öffentlichen Kcnntniß gebracht, daß für die auf das Jahr vom 1. Sep tember 1860 bis 1. September 1861 auszugebenden Jagdkarten die Rosafarbe für Vorder- und Rückseite gewählt, die bisherige Randverzicrung aber beibehalten worden ist. Dresden, den 9. Jckli 1860. Ministerium de- Innern, Für den Minister: Kohlschütter. Lehmann S. Nichtamtlicher Weil. Nebersicht. Telegraphische Nachrichten Zeituagsschau. (Allgemeine Zeitung. — Ost-Deutsche Post. — Presse. — National-Ztg. — Neue Preußische Zeitung. — Schlesische Zeitung. — Donau-Zeitung.) Tagetgeschichte. Dresden: Reise Sr. Majestät des König-. — Wien: Kaiserliches Handschreiben an den Rcichsrath. Der Unterschleissprocrß. Die Tcplitzer Zusammenkunft. — Pefth: Verbotener Fackelzug. — Berlin: Herr v. Schlnnitz nach Mainz. Die Teplitzer Zusammenkunft. Bestimmungen bezüglich der Landwehrojfizier«. — Regensburg: Spital für arme Kinder. — Weimar: Neue Agende. — Frankfurt: Die HandelStagSangelegenheit. — Hamburg: Der Großherzog von Oldenburg nach St. Petersburg. — Paris: Schreiben des Sultans. Gesctzpublica- tisnen. Die italienischen Angelegenheiten. — Bern: Von der Bundesversammlung. — Turin: Abgesandte aus Neapel und Sicilien. Neue Freiwil lige nach Sicilien. — Palermo: Das Zerwürfniß Lafarina'S mit Garibaldi. — London: Schreiben des Sultans. Lord Elphinstonc -s. Parlamentsver handlungen. — Konstantinopel: Aus der neuesten Post. — Syrien: Keine neuen Mordscenen. — Athen: Angebliche Verschwörung gegen die Christen. — New-Bork: Gccaperte. Dampfer freigegebcn. Ernennungen, Versetzungen rr. im öffentl. Dienste. Dresdner Nachrichten. Provinzialnachrichten. Statistik und VolkSwirthschaft. Frequenz sächsischer Bäder. Telegraphische Nachrichten. Wien, Sonnabend, 21. Juli. Au» Turin, vom gestrigen Tage, wird gemeldet: In Neapel hat sich am 16. d. M. der Minister deS Innern unter dem Jubel der ihn begleitenden Bevölkerung zur Landung der rückkehrenden 44 Erilirten bege ben. General Clary-in Sicilien verlangt Ver stärkungen; Messina, von Garibaldi eingrschlossen, scheine sich nicht lauge halten zu können. Pari-, Freitag 20. Juli, Abends. Die Heu- tige „Patrie" versichert, daß in Uebereinstimmung mit der Pforte dir energischsten Maßregeln getrof fen werden sollen, um den Christen in Syrien Hilfe zu bringen. Die Nachrichten auS Syrien seien ernst, die Unruhe in Beirut außerordentlich groß. 45,000 Christen sollen südlich von Kesruan von den Drusen ringeschloffrn sein. Feuilleton. Die Dresdner Kunstausstellung von 1860. IV.*) Beachtens- und anerkennenswerther, als da- zuletzt von unS besprochene Bildchen von H. Plüddemann ist eine größere historische Darstellung (96) dieses Künst lers, welche die Scene vorführt, wie Kaiser Friedrich Barbarossa auf dem Reichstage zu Besancon den Streit zwischen den deutschen Fürsten und den päpstlichen Legaten schlichtet. Gegen die Wahl dieses Stoffes läßt fich Nicht- einwenden; daS malerische und gedankliche Element stehen im Gleichgewicht mit einander und ent sprechen allen Anforderungen, so daß sich die Geschichts darstellung dabei als die wahrhaft „große Malerei", wie eS die Franzosen zu nennen pflegen, kundgcbcn kann. Der Kampf des Staates und der Kirche, der weltlichen und geistlichen Herrschaft bildet den Knotenpunkt der mittelalterlichen Culturentwickelung; er hat für uns einen lebendigen Gehalt, er ist uns gegenwärtig noch verständ lich, da e» bis auf den heutigen Tag nicht an ähnlichen Zerwürfnissen, wenn auch in sehr verjüngtem Maßstabe, fehlte. Dazu kommt, daß der Stoff leidenschaftlich be wegte Handlung, charakteristische Gegensätze, dramatische Verwickelung mit all' dem Spannenden, das unmittelbar zur Katastrophe hindrängt, enthält. Auf dem Reichstage zu Besannen nämlich bezeichneten die Legaten Hadrian'-I V., welcher damals auf dem päpstlichen Stuhle saß, da» Reich als ein Lehen deS Papstes, worüber sich rin heftiger Streit entspanu. DaS anmaßende, schroffe Auftreten der päpstlichen Legaten reizte die deutschen Fürsten, und bei den Worten des Cardinals Rohan: „Don wem hat *) «gl. Nr. 161,16L un» 166 d. «I. Rach hier eiagetroffenen Nachrichten aut Tou lon vom gestrigen Tage herrscht im dortigen Ha fen große Thätigkett. ES werden Trantportdampfer zum Abgänge in Bereitschaft gesetzt. Berichte auS Neapel vom IS. d, melden, daß eine Proklamation deS König» einen guten Eindruck gemacht und daß die Nationalgarde den Dienst wieder übernommen habe. In Palermo hat laut Nachrichten vom 18.d. ein Theil det Ministerium» seine Demission gegeben. Paris, Sonnabend, 21. Juli. Die Session, det gesetzgebenden Körper» ist geschlossen. Der „Coustitutionnrl" enthält einen von Grand- guillot unterzeichneten Artikel, in welchem es heißt: Niemand wird erstaunt sein zu vernehmen, daß nächsten» französische Truppen nach Syrien ringe- schifft werden. Frankreich wird nicht blo» das französische Interesse schützen, sondern die allge meine Sache Europa» unterstützen. Die Existenz der Christen im Oriente ist durch die Unterzeich nung de» Pariser Vertrags gewährleistet. Die Initiative, welche wir ergreifen, ist die treue Er- füllung unserer übernommenen Verpflichtungen. ES ist zu fürchten, daß die machtlose Türkei durch eine ungewisse Repression nicht im Stande sei« werde, da» Loo» der Christen gegen Wechselfälle sicher zu stellen. Frankreich wird offenbar in Urbereinstim- mung mit dem Sultan und den Mächten handeln. London, Freitag, 20. Juli Nacht». In der heutigen Sitzung des Unterhauses erwiderte auf eine Anfrage Ferguson s Lord John Ruffel: die englische Regierung habe keine Nachricht von einer französischen Truppensendung nach Syrien. Frank reich unterhandle mit den Mächten, ob eine In tervention nothwendig sei. London, Sonnabend, 21. Juli. Wie die „Morning-Post" meldet, wird Frankreich 8000 Mann nach Syrien senden. Man will Truppen nach den Landrstheilen dirigiren, wo die Christen in Gefahr find, und eine gemischte Commission ernennen, welche mit der Reorganisation der Ver waltung zum Schutze der Christen betraut sein wird. England werde diese Vorschläge Frankreichs in Erwägung ziehen; aber eine solche Interven tion könne nur kraft einer speciellen mit der Pforte geschlossenen Vereinbarung stattfinden. Das werde einige Verhandlungen verursachen. Inzwischen werde die Pforte zur Pacification Syriens Zeit gewinnen und nachher werde die Intervention überflüssig sein. Dresden, 21. Juli. Die Augsburger „Allgemeine Zeitung", welche gehässigen und tendenziösen Angriffen ihre Spalten sonst nicht zu öffnen pflegt, hat hiervon in Nr. 201 eine be- dauernswerthe Ausnahme gemacht, welche uns zu einer Erwiderung veranlaßt. In der Correspondcnz „** Aus Sachsen, 16. Juli" wird nach dem „Leipziger Journal" berichtet, daß die Kreisdirection zu Leipzig in Betreff derjenigen Mitglieder des dortigen Stadtraths, welche sich der Heidelberger Erklärung gegen Borries «»geschlossen hatten, aus Rücksicht auf die Versicherung derselben, daß sie nicht geglaubt, Etwas zu thun, was mit ihrem Amts eid in Widerspruch stehe, zwar von Weiterm abgesehen, jedoch die Meinung derselben, daß sic amtlich verantwort lich nur da seien, wo sie im amtlichen Auftrag handeln, als eine irrige bezeichnet habe. „Es soll also hiernach — heißt es — der in Pflicht stehende Beamte jegliche Hand lung seines Privatlebens seiner amtlichen Pflicht accom- modiren!" Ferner wird nach dem „Leipziger Journal" hinzugesügt: „Mit dieser amtlichen Pflicht kommt z. B. jeder Beamte in nothwcndige Kollision, welcher einer an dern Ansicht über gewisse Staatseinrichtungcn ist, als sein Vorgesetzter. Und wie steht eS mit den Beamten, denn der Kaiser das Reich, als vom Papste?" ergrimm ten die Fürsten so sehr,'daß Otto von Wittelsbach voll Wuth das Schwert aus der Scheide kiß und dem päpst lichen Legaten den Kops gespalten haben würde, wenn nicht der Kaiser selbst dazwischen getreten wäre und Ruhe geboten hätte. Den Tumult dieser Scene führt uns der Maler vor; sein Bild ist verständig componirt und mit viel Fleiß und Liebe durchgesührt; aber dennoch will cs nicht recht packen und erwärmen. Der Künstler zwingt uns nicht, uns an seine Situation wie an eine Noth- wcndigkeit hinzugeben, die keinen Zweifel aufkommcn läßt. Der Moment ist in seinen Einzelmotivcn nrchl genugsam in eine dramatische Spitze zusammengcfaßt, die mit der ganzen Kraft der Gegenwart scharf und straff die Seele des Beschauers trifft. Der Charakteristik fehlt es an Tiefe, den Köpfen an physiognomisckcr Mannig faltigkeit. Die Bewegung der einzelnen Gestalten, die in ihren Attitüden wie versteinert erscheinen, ist zu äußerlich geblieben, die Seele schlägt nicht genug aus ihrem Innern heraus und durchgehends verfehlte der Maler die feine Nüance, die uns den fließenden Strom einer wirklichen Bewegung empfinden läßt. Vor Allem müßte die Gestalt des Kaisers in einer bedcutendern Persönlichkeit lebendiger in die Handlung eingrcisen. Auch die Buntheit der Gewänder, deren Farbe zu wenig frisch und saftig ist, benachtheiligt die Wirkung des Bil de», und man wird hierin, zn der Färbung wie in der Auffassung der Geschichte, die Schwächen der ältern Düssel dorfer Schule finden. Auch A. Teich», von dem mehrere Bilder (120—122) ausgestellt sind, erinnert, wenigstens in der Eonception, sehr an die genannte Schul« ; derselbe strebt jedoch dabei nach einer krästigcrn, lebrnsvollern Farbe, als jener Schule eigen ist. Felix Schadow hat «ioe Scene auS „Donna Diana", welche Stimmberechtigung bei Landtagswahlen haben? Soll auch das Schreiben des Stimmzettels und daS Ab geben desselben ein Act sein, welchen der Beamte als Organ der Staatsgewalt vollzieht? ES scheint uns in jenem Ausspruche das Gcltendmachen eines sehr bedenk lichen Princips zu liegen." Diesem entstellten Berichte des Sachverhalts und den daraus gezogenen Folgerungen wollen wir zunächst die bezügliche Stelle der Verordnung gegenübcrhaltcn, welche von der Kreisdirection zu Leipzig in der Sache ergangen ist. In derselben heißt es: „Die Kreisdirection hat nun zuvörderst. insofern von den obgenannten Raihsmitgiiedern in ihrer Eingabe; die Anwend barkeit des tz. >78 der allgem. Städlcordnung auf ihre dienstliche Stellung in Abrede gestellt worden ist. die von derselben ausge sprochene Ansicht, daß, wenn in §. 178 der allgem. Städteord- nung die Wirksamkeit des Stadkratd« in dreifacher Hinsicht, ») nämlich al« Verwalter der städtischen lLemeindeangelegendei- ten, b) al« obrigkeitliche Behörde und c) al« Organ der Staats gewalt, vorgezcichnet sei, in diesen Beziehungen der Sradtrath nur al« Gesamnubcit, da« einrelne Mitglied aber lediglich dann handle, wenn e« Auftrag zur Entwickelung seiner amtlichen Thä- tigkeil nach einer jener Richtungen hin vom Eollegium erhallen habe, zu berichtigen. „Denn die Gesammlheit der Mitglieder repräsenlirt da« Eollegium; sic Alle trifft m thin, wenn §. 182 der Städteord- nung bestimmt ist, daß der Stadkratd, al« obrigkeitliche Behörde und al« Organ der Staatsgewalt, nur der StaatSregierung ver antwortlich sei, diese Verantwortung, die natürlich in jedem concreten Halle speeiell gegen diejenigen Raihsmitglieder, welchen eine Verschuldung zur Last fällt, geltend zu machen sein würde. „Wie demnach jedes einzelne Rathsmitglied den Charakter einer obrigkeitlichen Person bat, so ist auch dasselbe im Allgemeinen als ein Organ der Staatsgewalt im Sinne der angezogenen Vorschriften der Städteordnung zu betrachten, ohne daß in tk<-m etwas darauf ankcmmk, ob ihm vom Eollegium speeiell solche Geschäfte, die in die Kategorie der 181 und 182 der allgcm. Städteordnung fallen, übertragen worden sind. „Anlangend die Sache selbst, so hak man zwar aus der Aus lassung der Stadträthe Cichoriu« und Gen. ersitzen, daß sic die cingangsgedachte Erkürung, nach ihrer Versicherung, nicht in un. loyaler Absicht unterschrieben haben, und hat auch keinen Grund, in diese Versicherung Zweifel zu sehen. Jedenfalls aber hätte c« ihnen bei pflichtmäßiger Erwägung nicht entgehen sollen, daß cs mit ihrer, in den obigen Paragraphen der Städteordnung be zeichneten amtlichen Stellung und der durch diese nothwendig be dingten rrnstern und besonnener« Auffassung politischer Fragen und öffentlicher Verhältnisse nicht vereinbar sei, sich an einer Er klärung zu betheiligen, die auch bei der mildesten Bcurtheilung, den Ehcrratter einer auf politische Agitation berechneten, übrigen« bei der in Beziehung auf die Stellung des Deutschen Bunde« gegenüber dem Auslände von ollen Seiten bestehenden Ueberein« stemmung der Gefühle und Ansichten völlig entbehrlichen Demon stration an sich trägt, die aber in ihren letzten Zwecken — mö gen sich die einzelnen Lheilnehmer derselben mehr oder weniger klar bewußt sein — auf ein Ziel gerichtet ist, dessen praktische Verwirklichung auf keinem andern Wege, als auf dem einer ge waltsamen Erschütterung des in den Einzelstaaten und insbeson dere auch im Königreiche Sachsen bestehenden verfassungsmäßigen Rechtszustande« al« möglich gedacht werden kann." Man sieht also, daß in dieser Verordnung nicht eine servile Unterordnung der Privatansichtcn eines Beamten unter jede politische Meinung seiner Vorgesetzten ver langt wird, wohl aber war die Meinung, daß der Amts eid, in welchem ein Mitglied des Stadtraths auch ge naue Beobachtung der Landesverfassung und der Gesetze des Landes angelobt hat, dasselbe abhaltcn müsse, eine Erklärung zu unterschreiben, welche mit der Landesver fassung und den in rechtmäßiger Wirksamkeit bestehenden Gesetzen in Widerspruch steht. In demselben Artikel wird ferner ein in Dresden kürzlich zur Entscheidung gekommener Prcßproceß er wähnt, „welcher mehrere Bestimmungen des neuen Straf gesetzbuches in einem der gewährleisteten Preßfreiheit höchst ungünstigen Lichte erscheinen lasse". Veranlassung dazu sei ein bezahltes Inserat gewesen, in welchem behauptet war: die Todesstrafe ser die den Zweck der Strafe durch aus verfehlende, unmoralischste und dcmoralisirendste Einrichtung, deren Aushebung zu fordern Pflicht des nächsten Landtags sei. An die Mitthcilung, daß der Verfasser und der Verbreiter dieses Inserats zu 14, rcsp. 4 Tagen Gcfängniß vcrurthcilt worden seien und auch in zweiter Instanz nicht eine Reformatorin bezüglich der richtigen Principfragc, sondern nur eine geringfügige Strafherabsetzung erlangt hätten, wird die Bemerkung geknüpft, der Verthcidigcr habe vergeblich nachgewicsen, — —2.. - -. - : 7-.— dem berühmten Lustspiele des Morcto, gemalt. Der In halt des Bildes wird allerdings nur Denen verständlich sein, welche das Lustspiel kennen, und in diesem Nicht- allgWicinverständlichsein liegt das Mißliche einer solchen Stoffwahl. Die malerische Behandlung des Bildes ist nicht ohne Verdienste. Es ist die Scene, wo das Mittel Perin's, den Stolz durch Stolz zu überwinden, zu wirken beginnt, wo der Stolz Dianen's tiefgekränkt sich zum letzten Male ausbäumt, um in Liebe unterzugehen. Don Cesar und Perm treten im Hintergründe des Gartens auf, in dem die Scene spielt. „Wär' er von Porphyr, ich will ihn beugen", und mit allen Künsten der Ver führung ausgerüstet, in einem Anzug, „der eineW Stein beseelt", steht die stolze Donna, die Laute im Arme, da, um im eignen Netze sich zu fangen. Der Ausdruck Dianens könnte noch klarer, bestimmter sein, ihre ganze Erscheinung vielleicht noch edler und bedeutender. Auch die Begleiterinnen, Donna Laura und Fcnisa, sind zu sehr nur als Beiwerk und als Folie für Dianen be handelt; besonders hat die Sitzende ein zu kammerkätzchen- hastes Behaben und zu wenig von einer Nichte des sou veränen Grafen von Barcelona. Diesem Bilde schließt sich ein sogenanntes historisches Genrebild (16) vom Prof. C. CretiuS an, das geschickt gemalt, frisch und leicht in der Farbe ist. Eine Jntrigue, die man gegen Kurprinz Friedrich Wilhelm (den nach maligen großen Kurfürsten) im Haag angesponnen hat und die durch die Charakterstärke des Lctztern zu Schan den wird, ist das Motiv des Bildes. Das Terrain, wo die Mine gegen den Prinzen springen soll, ist ein kleine», gemüthliches Souper in einem engen, reich decorirtcn Gemach; den Herren ist noch die kecke, malerische Tracht der Renaissance eigen; eben so den Damen, deren Weiße Reize, wie auS Füllhörnern, aus den zierlichen Corsets hervor quellen. Die schöne Nachbarin des Kurprinzen ist Lrtzterm daß eine ganze Legion bedeutender Persönlichkeiten ihre Gegnerschaft wider die Todesstrafe in ähnlicher und noch nachdruck-vollerer Weise ausgesprochen hätten, und zwar in Zeiten, wo Preßfreiheit noch unbekannt war, und am Schluffe heißt eS: „Und was im Hörsaale der Universi tät, im Gotteshaus und im Sländesaal früher ungerügt gesprochen werden durfte, das sollte jetzt Gegenstand eines strafbaren Verbrechens sein?" Die Verurthcilung können wir auf sich beruhen las sen. Sie ist durch Richterspruch in zwei Instanzen im Principe übereinstimmend erfolgt. Aber der Thatbrstand ist auch in diesem Falle nicht richtig refcrirt. Tas In serat, welches zu der Verurthcilung Anlaß gab, lautete: „Die in unfern Mauern vollzogene Hinrichtung hat dic sill liche Entrüstung der meisten Bewohner Dresden« erregt. Im Namen dieser protestiren wir, wie es Hunderte vor uns gekhan haben, gegen die Todesstrafe, als die den Zweck einer Strafe durchaus verfehlende, unmoralischste und demoralisirendfte Ein richtung, und rufen die Vertreter tc« Landes an, dir Abschaffung der Todesstrafe auf nächstem Landtage nachdrücklichst zu fordern." Man sicht hieraus, daß das Anstößige des Inserats, welches die Veranlassung zur Beschlagnahme des Blattes und zum später» Proceß war, nicht sowohl in der Op position gegen die Todesstrafe und Her Art und Weise, wie solche stattfand, sondern vornehmlich darin beruht, daß die Vollziehung eines auf Grund der bestehenden Gesetze gesprochenen richterlichen Erkenntnisses für einen Gegenstand der allgemeinen Entrüstung erklärt wurde. Hiermit aber erweist sich alles Dasjenige, was die frag liche Korrespondenz als eine angebliche Gefährdung der Preßfreiheit bezeichnet, als hohle Dcclamation. Uebcr das dem österreichischen Reichsrathc in der Sitzung vom 19. Juli mitgethcilte kaiserliche Hand schreiben (vgl. unter „Tagcsgeschichte") sprechen sich sämmtliche Wiener Zeitungen mit großer Befriedigung aus. Die „Ost-Deutsche Post" sagt: „Der RrichSrath ist durch das kaiserliche Handschreiben mit einem neuen sehr wichtigen Attribut bekleidet wokden. Während es bisher juristisch schwer zu definiren war, ob er bei „Feststellung des Budgets" eint blos begutachtende oder maßgebende Stimme habe, ist er für die drei Fälle, welche das kaiser liche Handschreiben ansührt, als die bestimmende Instanz anerkannt worden. Ohne seine Zustimmung kann keine neue Steuer eingeführt, keine neue Steuer erhöht, kein neues Anlchen contrahirt werden. Der Rcichsrath befindet sich in Bezug auf diese drei Punkte mit einer Autorität bekleidet, in welche in constitutioncllcn Staaten zwei Kammern sich theilen. Ja man kann sagen, daß in Bezug auf neue Steuern und Anlchen Oesterreich eine constitutionclle Bahn betreten hat, und zwar nach dem Muster des Einkammersystems! Das Finanzmi nisterium ist fortan bei drei wesentlichen Punkten seiner Branche und seines Gebahrens auf den Reichsrath ver wiesen, ohne dessen Zustimmung die sonst so beliebten Anlchen bei der Bank nicht mehr stattfinden können u. s. w. Es liegt ein großes staatsrechtliches Princip in dem Ausdruck Zustimmung, dessen sich das Handschrei ben Sr. Majestät bedrcnt, und wenn auch das Stcuer- bewilligungSrccht, das dadurch dem Reichsrathc zugestan den wftd, nur auf neue Steuern und Steuererhöhungcn beschränkt ist und die Belastung des Reichsvermögens mit neuen Schulden nur eine Seite im Staatshaushalte berührt, so ist doch die principiellc Bedeutung der kaiser lichen Entschließung vom Standpunkte der staatsrechtlichen Theorie eine hochwichtige. Es kann nicht unsre Aufgabe sein, gleich am ersten Tage Las Ereigniß — denn ein solches ist das m«>lu proprio Sr. Majestät des Kaisers — nach allen Seiten hin zu beleuchten und abzuwägen. So viel ist gewiß, der heutige Tag nimmt in der Entwickclungsgeschichtc Oesterreichs eine hervorragende Stelle ein." In dem Artikel der „Presse" heißt cs hierüber u. A.: „Wenn schon der Präsident im Reichsrathc das kaiser liche Handschreiben als einen sür die Debatte nicht ge eigneten Gegenstand bezeichnete, so wird man nicht erwar ten, daß wir das Document und seinen Inhalt discutirrn. Wohl aber verstehen wir den Beifallsruf, in welchen der etwas zu nah gerückt, und Diesem ist plötzlich ein Licht auf gegangen. Er ist vom Stuhle aufgesprungen und wendet sich energisch der Thür zu, gefolgt von Leuchtmar, seinem greisen Begleiter. Als Letzterer diesen Zug von Charakter stärke dem Statthalter Fr. H. von Oranien mittheilte, soll derselbe dem Prinzen (wie wenigstens v. Raumer wissen will) gesagt haben: „Vetter, Eure Flucht beweist mehr Hcldcnmuth, als wenn ich Breda erobere; wer schon so früh sich selbst zu überwinden weiß, dem wird das Große stets gelingen." Die Gestalt des Prinzen ist etwas steif und hölzern ausgefallen, die Farbe seines grünen Gewandes müßte feiner nüancirt sein; der Ge sichtsausdruck rauher Tugend ist dagegen gut getroffen. Auch die blonde Schönheit, welche vor Staunen über diesen zweiten Joseph das schon halb zum Mund geführte Champagnerglas wieder niedcrsetzt, ist nicht dazu angethan, dem Prinzen, wenigstens durch ihren Esprit, die Tugend der Enthaltsamkeit schwer zu machen; ein kleiner Hauch von Dummheit ruht auf den Massen dieser kolossalen Weiblichkeit. Das Ganze könnte noch etwas lebendiger und graziöser gefaßt sein. C. 6. Ueber unbekannte Opern de» Ritter» C- Gluck. Von -M. Furslenan. Herr O. Lindner hat in der ersten Beilage zu Nr. 140 der „Königl. privilrgirten Berlinischen Zeitung" auf ein größeres Werk des unsterblichen Gluck aufmerksam ge macht, welches bis jetzt nur dem Namen nach bekannt war, da man die Partitur für verloren hielt. Es ist die» gewissermaßen eine große Oper, bestehend aus vier kleinern Opern, jede (auch der „Orpheus") rinactig be handelt. Sie heißen: Der Prolog: > e ko«w il'ApoIIo (Anfrisio, Arcinia: Sopra», — Sacerdote: Tenor).
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