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_ _ 9 zu ßkk. »9» d«9 A«»r M»Matt<9 And fv, daß W^»«rck». Aormabend, de» 9 DszemLer 19« Kugel und Scherbe. Skizze von F. E. Lo r j ep l u S - Köln. ES war an einem sonnigen Tage im Mai, als Johanne» Bornemann vom Park m die Norbertstraße einbog. Nur noch «in paar Schritte trennten ihn von dem Hause, in dem sich in wenigen Minuten sein Schicksal erfüllen sollte. Sein Entschluß war gefaßt. Ein Durchkreuzen seiner Pläne von irgend einer bette glaubte er nicht befürchten zu müssen. Von nun ab würde sein Leben eine Wendung nehmen, Zweck und Ziel haben. Freilich würde er kämpfen müssen. — ES war ihm warm geworden. Er nahm den Hut ab, und seine Hand glitt über die schwere Narbe auf der Stirn. Bei Er regung schwoll sie und lies rot an. Else mochte das nicht, fiel chm ein. DaS waren jedoch Belanglosigkeiten. — Eben wollte er den Hut wieder ausletzen, da schlug etwa» heftig gegen seine Stirn. Gleich lief ihm auch schon da» Blut in die Augen und biß, so daß er nichts mehr sehen konnte. Er fühlte e» warm da» Gesicht und den Hal» hinunterlaufen und seine Wäsche besudeln. Jemand faßte ihn unter de« Arm, zog ihn mit sich. Er stieß mit dem Fuß an Stufen, trat in em Zimmer und wurde veranlaßt, sich über ein Becken zu beugen; hörte Wasser rauschen. Endlich konnte er auch wieder sehen. Im Spiegel erblickte er einen tiefen Schnitt, der seine KriegSnarbe kreuzte, und hinter sich ein bleiche», verängstigte» Mädchengesicht. Das Mädchen reichte ihm einen Bausch blutstillende Watte. Er hielt ihn aus die Wunde und setzt« sich dann erschöpft in einen Sessel seitwärts. »Soll ich jetzt «inen Arzt rufend fragte da» Mädchen. »Ich hoffe, «S w rd nicht nötig sein. ES ist doch wohl nur eine Schnittwunde." „Schrecklich. Ja. Die Scherbe von dem Blumenunter satz, die mir entglitt, muß Sir gestreift haben. Leiden Sie große Schmerzen? — Und Ihre Wäsche ist hin. Der Anzug verdorben. Aber wenn Sie nur sonst keinen ernstlichen Schaden erlitten." Aufrichtige Sorge klang au» ihrer Stimme. Johanne» hörte kaum zu. Wa» war ihm geschehen? — Sein zu versichtliche» Wollen war jäh unterbrochen worden. E» fehlt« ihm an Kraft, sich wieder allein auhurichten. Else mußte ihm helfen. Sie wartet« sichrr bereit» sehnllchst auf chn, hatte auch wohl die Eltern schon vorbereitet. Er mußte sie spreche». »St« habe» einen Fernsprecher irn Hause?" fragte er. La, hier ist er." Er bat sie, die Verbindung bevurstellen. Dann faß«, m Kiese»t««el'm»ter der Schelde o»r der !Solk«td«E Slick in den Tunnel-Eingang bei Antwerpen. Anter der Schelde bei Antwerpen ist jetzt ti» »tz Meter Tiefe ein Tunnel gebohrt worden, der eine der größten Untvnoassrrbauten der Welt dar- stellen dürste. Das Briefgeheimnis in der Ehe Bon LandgerichtSrat a. D. KarlDebeS, München Ueber die Frag«, ob der eine Ehegatte die an den anderen gerichteten Briefe öffnen darf, sind die Meinungen sehr geteilt und führen oft zu Auseinandersetzungen. In den folgenden Ausführungen soll nur aus die rechtliche Seite der Frage erngegangen werden. Einfach ist die Rechtslage, wenn jede, Ehegatte damit einverstanden ist, daß der andere seine Brief« öffnet. Diese» wird aber oft nicht der Fall sein. Hier kann man nicht einfach sagen, die Ehe sei eme so enge Lebens gemeinschaft, daß auch in dieser Hinsichl zwischen den Gatten nur eine Sinke,« bestehe und deshalb d,e Oeffnung der an den anderen Teil gerichteten Briefe gestartet werden müßte. E» gibt Rechte der Persönlichkeit, die man unter allen Um ständen gewahrt wissen will. DaS NeichSstrafgesetzbuch stell« ow Verletzung de» Briefgeheimnisse» unter Strafe und zwar droht rö Geldstrafe oder Gefängnis bis zu drei Monaten an. Bestraft wird in Wirklichkeit di« Verletzung de» Brief verschlüsse». Ob der Adressat dabei vom Inhalt des Briefe« schon Kenntnis genommen hat, ist dabei ohne Bedeut»,«. Der Ausdruck „Verletzung de» Briefgeheimnis" trifft deshalb nicht ganz zu. Tine Einschränkung bezüglich der Ehegatten ist tm Strafgesetzbuch« nicht gemacht. Die Strafverfolgung tritt jedoch nur auf besonderen Antrag ein und muß im Weg« der Privatklage nach vorherigem Sühneversuch vor einem SchieoSbeamten durchgeführt werden, wenn die Ver- kolguna de» Täter» nicht ausnahmsweise im öffentlichen Interesse liegt und von der Staatsanwaltschaft übernommen wird. LntraaSberechtigt und auch zur Erhebung der Privat klage befugt ist nach herrschender Ansicht wegen Verletzung de» Briefgeheimnisse» nur derjenige, an den der Brief ge richtet war^ nicht der Absender. Dieses erscheint allerdings in jenen Fällen nicht unbedenklich zu sein, in denen auch der vriefschreioer ein Interesse daran hat. daß der Inhalt seine- BrieseS nicht zur Kenntnis einer anderen Person al» jener de» Adressaten gelangt. Denn der Briesschreiber hat ebenfalls «in auf die Geheimhaltung seiner brieflichen Mitteilungen gerichtete» Persönlichkeitsrecht. Di« Zurücknahme de» einmal gestellten Strafantrag» ist Nicht zulässig, auch dann nicht, wenn die Ehegatten sich später wieder auSgesöhnt haben. Bei erhobener Privatklage kann jedoch die Klage jederzeit wieder zurückgenommen werden, sogar in der Berufungsinstanz. Such au» den allgemeinen familienrechtlichen Vorschriften de» Bürgerlichen Gesetzbuches läßt sich ein Recht eine» Ehe- aatten, dl» Briefe de» andern zu öffnen und zu lesen, nicht verleiten. Dem steht einmal schon entgegen, daß man einem verschlossenen Briese im allgemeinen nicht wird ansehen können, ob er eme solche gemeinschaftliche Eheangelegenheit betrifft. Selbst wenn diese» aber der Fall wäre, so folat darau« noch kein Recht des Mannes, den an seine Frau ge richteten Brief zu öffnen, sondern er darf nur von dem In ¬ halte Kenntnis verlangen. Eine gesetzliche ver- tretungSbefugni», die ihn zur Oeffnung der an sein« Frau ge richteten Briefe berechtigen könnte, hat der Mann nicht, weil er in diesen Fällen niemals der gesetzlich« Vertreter seiner Gattin ist. Auch läßt sich andererseits em Recht der Frau, die an ihren Mann gerichteten Briefe zu öffnen, au» ihrer sogenannten Schlüsselgewalt nicht herleiten. Die Verpflich tung der Gatten zur ehelichen Lebensgemeinschaft bedingt »war eine Verpflichtung zur Aufrichtigkeit; «in Recht zur Oeffnung der an den anderen Ehegatten gerichteten Brief« ist aber auch au» dieser GssetzeSvorschrift nicht zu folgern. Ein solcher Anspruch könnte sich vielmehr nur aus die Be stimmungen de» bürgerlichen Recht» über die Geschäftsführung ohne Auftrag stützen. Sie kommt aber im Ergebnis doch auf eine bestehende Einwilligung de» anderen Ehegatten hinau», weil hier niemand gegen den erkennbaren Willen de» anderen Teiles handeln darf. Außerdem wär« die Anwendung dieser Vorschrift kein Sonderrecht de» Ehegatten, weil ja auch jede beliebige ander« Person, etwa die Hausangestellte »der die Nachbarin, unter Umständen Geschäft«führen» ohne Auftrag sein könnte. Der da« Briefgeheimnis de» ander«, Ehegatten ver letzend« macht sich aber nicht nur strafrechtlich, sondern auch zivilrechtlich verantwortlich. Er ist nämlich, weil er durch unbefugte Oeffnung de» Briefe» dem anderen Ehegatten gegenüber gleichzeitig eine unerlaubt, Handlung begeht, verpflichtet, diesem den durch den etwaigen verspäteten Empfang de» Briefe» entstandenen Schadenzuersetzen. Er darf den Inhalt auch nicht zu seinen Gunsten verwenden, etwa in einem Ebescheidungsprozeß. Da» Reichsgericht hat in dieser Hinsicht den interessanten Fall entschieden, daß eine Ehefrau einen an ihren Mann gerichteten Liebesbrief eine» Mädchen» öffnete, ihn photographierte, wieder verschloß und ihn sodann wieder an seinen vorherigen Platz legte. Da» Reichsgericht hat diese Frau wegen der auf diese Weise be gangene Verletzung de» Briefgeheimnisse» verurteilt, die von dem Briefe gemachten photographischen Abzüge und di« Platten an einen Gerichtsvollzieher zur Vernichtung herau»- zugeben. Denn dir Schadenersatzpflicht geht dahin, daß der jenige Zustand wieder hergestellt wird, welcher vor der Ver letzung oe» Briefgeheimnisse» bestanden hat. öeffnet ein Ehegatte die für den anderen bestimmten Briefe nicht nur, um von deren Inhalt Kenntnis zu nehme« und sie dann zurückzugeben, sondern um sie für sich zu behalten, so begeht er stra rechtlich eine Unterschla - gung. Unter Ehegatten wird diese aber ebensowenig wie der Diebstahl bestraft. Zivilrechtlich besteht dagegen zwischen der straffreien Unterschlagung und der strafbaren Verletzung des Briefgeheimnisse» kein Unterschied. Beide verpflichten al» unerlaubt« Handlungen zum Schadenersatz. Ein Peil-Apparat für Flugzeuge Dieser neuartige Abhör-Apparal wurde in Frankreich kon struiert und dient dazu, den genauen Standort heran nahender Flugzeuge auf eine sehr weit« Distanz hin exakt festzustellen. >s>« Ein 8 Millionen Jahre alter Baum Auf dem Hartauer Braunkohlenbergwerk bei Zittau wurd« der Stumpf einer Sumpf-Zypresse a weg «graben, deren Alter aus etwa d Millionen Jahre berechnet wurde. Der Baum, der in der Tertiärzeit im Torfmoor versank, ist natürlich völlig versteinert und wiegt etwa 100 Zentner. Orientalisch» Wohlgerüche In Konstantinopel stand an der Brücke, die Mer den Bosporus führt, »in Verkäufer persischer Teppiche und be lästigte schon seit einiger Zeit einen eleganten englischen Offizier, der schließlich, um dm Zudringlichen loszuwerden, den Zipfel eines Teppichs ergreift, ihn an die Nase führt, um auKzurufen: „Pstri Teufel, das Stück stinkt ja unauS- stehlich ..." — „Sie irren, Mister", flötet -uckersüß der Hausierer, „das hin ich." Watte gegen die Stirn. Al» di, Gegenmeldung kam, hatte ihn das Mädchen allein gelassen «nd nur noch eine« Sessel sorglich neben ihn gerückt. Aber er stand lieber. Else» Vater war am Telephon. Kurz und geschäftsmäßig klangen zunächst ieine Gegenfragen. Dreimal mußte Johanne» fernen Namen wiederholen, bevor er verstanden wurde. „Sie hätten sich bei unS angesagt, Herr Bornemann? Nicht, daß ich wüßte. Einen Augenblick. Ich rufe meine Tochter. Hoffentlich ch st« noch da. Sie schien e» erlig zu haben." — „Else?" „Jawohl, mein Lieber. Hier bin ich noch. Nach zehn Minuten wäre ich nicht mehr zu erreichen gewesen." „Haft Du denn unsere Verabredung oergesfen? Wissen Deine Eltern noch nicht, daß ich komme und weshalb?" „Noch nicht, HanS. Weshalb bitt Du nicht hier?" „Höre, Else, ich hatte einen Unfall. Einen ärgerliche« Unfall. Du kennst sonst meine Pünktlichkeit." Er hörte st« mit einem Dritten sprechen und lachen. Dann sagte sie wieder: „Bist Du noch da? — Elemen» Bauer sitzt im Nebenzimmer und läßt Dich grüßen. Er kann einen ni, in Ruhe laste». Wir wollen gleich zusammen sott. Sportsache. Sei» wage» wartet auf un»." „Sonst hast Du keine Frage, Else?" „Nicht, daß ich eben wußte.. Johanne» hängte ein und sank in den Sessel. So faßt« Els« eine so ernste Angelegenheit auf! — Al» «» still geworde» war, trat da» Mädchen wieder ein. E» reicht« ihm «in Gla» Wei« und Erfrischungen. Alle» zierlich, unbefangen. Lier habe ich auch rein« Wäsche von meinem Bruder. Er hat so Ihre Größe. Sie wird Ihnen Pasten. Aber der Anzug.. Sie schien ratlo». DaS junge Gesicht übergoß eine vlutwelle. „Wie geduldig Sie da» alle» hinnehmen. Sir sehen nur so traurig au», daß e» einen erbarmen kann. Soll ich doch lieh« den i»zt..." Johanne» winkte müde and ablehnend mit der Hand. Sie legte ihm die Sachen bereit. Anscheinend war « in ihrem Zimmer. Me» war hell «nd duftig nm ihn. Er be obachtete sie unauffällig. Ihr, flinke« »nd hausfraulichen Bewegungen. Hübsch war sie nicht, aber anmutig. Such ihr Körper war nicht io sportgewohnt wie der ElseS. Alle» war an ihr weich und gelockert. Da» weckte irgendwelche Er innerungen in chm, über di« er sich nicht klar werd« konnte. — «l» st, fettig war, ging sie wieder, Glächtztttifl schrÜUe die Klingel zweimal kurz Hurureinander. — ycha-i- Amt «M hm BBWl- Gl» Blutung hatte paar aufgehött, aber ein tiefer Schnitt war er- kennbar. Plötzlich horchte er auf. Man unterhielt sich neben an, und eine Altstimme herrschte vor. Diese Stimme hatte er schon einmal gehört, und sie war ihm unvergeßlich ge- blieben, well sie ihn einmal auS tiefer Ohnmacht zum Leben zurückgerufen. Seine Pflegerin im Reservelazarett hinter der Front hatte dies« bei Frauen seltene Stimme gehabt. Er sah nun auch wieder ihre Gestalt vor sich. Wohl unter Tausen den würde er sie wiedererkenne», obwohl er sie doch nur flüchtig gesehen hatte. Sie wurde bald abgelöst. — Sollte sie es sein? Unmöglich war e» nicht. ES erregte ihn freudig. Rasch war er mit seinem Anzug fertig. Nach kurzem An klopfen trat er in» Nebenzimmer. „Meine Tante", stellte da» Mädchen vor. „Ich habe sie von dem Unfall in Kenntnis gesetzt/ Johanne» erkannte in der Dame sofort ferne Pflegerin wieder. Er konnte sich nicht täuschen. Aber in ihren Zügen regte sich kein Wiedererkennen. «Darf ich die Wunde einmal sehen?" fragte sie teilnehmend. „Ich bin etwa» sachverständig, habe früher oft mit zugreifen müssen, Herr..." „Bornemann", ergänzte Johanne» mit stiller Hoffnung. Doch auch der Name schien ihr nicht» zu sagen. „Da» hätte leicht böse ablaufen können, mein Kind", wandt« sie sich an ihr« Nichte. „Da war schon «in« alte wund«. Ich darf ihnen wohl einen Notverband anlegen. Und dann gehen St« am besten doch noch zu einem Arzt." Johanne» überließ sich gern ihrer geschickten Hand, ganz wie damals, al» er mit schwerer Verwundung eingeliefett wurde. Doch er wollte ste^jetzt durch keine Frage daran er- tnaern, obwohl er seiner Sache ganz sicher war. ^Kommen Sie doch später einmal ganz zwanglos bei «n» vorüber, Herr Bornemann", sagt« sie, nachdem sie chn ver bunden. „wir haben so viel an Ihnen gut zu machen. Nicht wahr, Annemarie?" Da» Mädchen nickte eifrig. „W,r möchten «n» natürlich auch gern davon überzeugen, daß Str wieder völlig hergestellt sind. Oder werden Sir nn» die Ungeschicklich keit von Annemarie Nachträgen?" Johannes willigt« freudig rin. Zwanglos, da» war dal richtige Wort. Und e» war dann im Herbst, al» die Früchte reifte», daß ihm die Altstimme eine neu« LebenSaemeinschaft bot. Annemarie aber scherzte: „Schade, daß die Scherbe auf de« Pflaster zettrümmrtt«. Man hätte p, sonst in Gold iaste» Äm«. kleinst Du nicht auch, Onkel Johanne«?"