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Sk w». «ner rogtdlatt uns «nzeign für da» Erzgebirge. Donnerita-, dm »7. vkto»« LV» B-rfasfung»r«schicht« beherzt den Schlußstrich ziehe. Der ,-vorwärt»" spricht von einer Halden Entscheidung, dir eine politisch« aber keine rechtliche »et. Dar Staat», gerichtshof sei dem schweren Konflikt mit dem Reich ausgewichen, der sich ergeben hätte, wenn er den An. spruch der preußischen Regierung in vollem Umfange anerkannt haben würde. La» Urteil ist da» Gegenteil eine» salomonischen r E- habe da» stritt!»-« Ktndletv sein süuberltch in zwei Hülsten »erlegt und ieder der streitenden Mütter je «in« Hälfte zuerkonnt. Die Morgenblätter beschäftigen sich fast all« noch sehr au»führltch mit der durch den Leipziger Urteil», spruch geschaffenen Lag« in Preuße«. Der „Lokalanzetger" berichtet, daß (wstern abend eine Unterredung »wischen dem Reichskanzler, dem ReichStnnenmtntster und dem Staat-tommissar Dr. Bracht über di« durch den Urtetl»spruch geschaffene Lage stattgefunden hat. Retchrpräsident von Hindenburg ist durch Staatssekretär Meißner über da» Urteil unter richtet worden. Sine Sitzung de» Reichskabinett» zur Besprechung der neuen Sachlage ist dagegen vorerst nicht in Aussicht genommen. Di« „Deutsche Allgemeine Zeitung" berichtet in diesem Zusammenhang, daß die Preußenfrage auch von den preußischen Parteien in Angriff genommen wer den soll. Wie da» Blatt HSrt, sollen neue Verhand lungen zwischen dem Zentrum und den Nationalsozia- listen schweben. Sie würden vorläufig streng geheim behandelt, aber mit äußerster Energie betrieben. Beide Gruppen scheinen entschlossen zu sein, möglichst noch vor der Wahl zu einem Uebereinkommen zu gelangen, da» sofort nach dem 6. November verfett werden soll. Die „Germania" sagt, das Reich habe keine Ursache, den AuSgang diese» Rechtsstreites al» Rehabilitierung de» guten Rufes und al» völlige Sanktionierung sei ner politischen Taten anzusprechen. Das Urteil de» StaatSgerichtShofeS habe den Charakter De» Proviso riums enthüllt. E» werde Aufgabe der preußischen Politik sein, diesem Provisorium de» Reichskonmrissa- riat», da» au» dem Leipziger Prozeß keinesfalls mo ralisch Und juristisch gestärkt hervorgehe, ein baldige» Ende zu bereiten und an seine Stelle eine Verfassung»- mäßige, vom Vertrauen der Volksvertretung, getragene Landesregierung zu setzen. Erst dann werde der Sinn dieses UrtetlSsprucheS erfüllt sein. Das Kuratorium für Jugend- Ertüchtigung einbernfen Berlin, 25. LAt. DaS ReichSttiratorium für Jugendertüchttgung ist vom Reichsminister deS Innern zum 31. Oktober emberufen worden. Am Donnerstag, den 27. Oktober, wird die erste Sitzung im Reichsministerium des Innern stattfinden. Der Reichsinnenminister wird die Teilnehmer begrüßen. Nach einem Vortrag deS Referen ten, Oberregierungsrat Erbe, wird ein Geländesportlehr- gangin Döberitz besichtigt. Am Nachmittag ist eine Sitzung im Ministerium geplant, bei der der Präsident des Kura- toriums, General a. D. von Stülpnagel, sprechen wird. Dem Kuratorium gehören im ganzen 33 Personen an, die von der Reichsregierung, den Länoerregierungen, den poli tischen Verbänden, den konfessionellen Verbänden ustv. ge- stellt werden. Lor einer Dirkontfenkong? Günstiger Ausweis der Reichsbank Der Ausweis der Reichsbank vom 22. Oktober läßt erneut, eine so kräftige Entlastung der Notenbank erkennen, daß die vom Reichskanzler von Papen ventilierte Frage einer weiteren Diskontherabsetzung durchaus nicht nur als ein Versprechen auf lange Sicht betrachtet zu werden braucht. Allein in der dritten Oktoberwoche ging die Beanspruchung nm 155 Mill. Mark zurück, so daß die zum Quartalsultimo kingetretene Beanspruchung von 384 Mill, durch die Rück- Zahlungen der Wirtschaft seit MonatSbegtnn in Höhe von 473 Mill. Mark weit mehr als ausgeglichen worden ist. Ein ähnliches Bild zeigt die Entwicklung im August und Sep tember. Vergleicht man den jetzigen Status mit dem vor drei Monaten, so ergibt sich bä einem ziemlich unveränder ten Stand des Girokontos in Höhe von 377 Mill. Mark «ine Schrumpfung des gesamten Zahlungsmittelumlaufs von 5682 auf 5391, ein Rückgang des Wechselst ortefeuilleS von 4125 auf 3806 und eine Verminderung im Bestand der Lombardforderungen von 102 auf 85 MU. Mark Trotz der Diskontsenkung auf 4 v. H. ist also die kredit mäßige Inanspruchnahme der Notenbank im Verlauf eines Quartals um 300 Mill. Mark zurückgegangen. In der gleichen Zeit hat sich der Bestand an Gold und deckungS- fähigen Devisen von 892 auf 934 Mill. Mark gehoben. Im einzelnen erhöhte sich in der letzten Woche der Goldbestand um 1000 Mark auf 796,8 Mill. Mark, die >deckungSfähigen Devisen stiegen um 2,1 MA. Mark auf 137,2 Mill. Da- gegen sank der Reichsschatzwechselbestand um 7,8 auf 22,8 Mill., der Wechsel- und Scheckbestand um 130,3 auf 2616,9 MA., Lombard um 7,1 Mill, auf 85 Mill., umlaufende Noten um 105 Mill, auf 3414 Mill. Die Giroguthabe» stiegen um 9,9 Mill, auf 376,9 Mill, und die sonstigen Pas- stven um 5,9 MA. auf 750 MA. Die Notendeckung durch Gold und Devisen erhöhte sich auf 27,4 v. H. gegen 26,5 v. H. in der Vorwoche. ReichSwehrangehörige wegen Waffenverkauf verhaftet Berlin, 25. Okt. Vom Reichswehrministerium wird die Meldung bestätigt, daß in Königsberg vier Reichs- wehrangehörige wegen versuchten Verkaufs von Waffen an Zivilisten verhaftet worden find. Die betreffenden Sol- baten versuchten, zwei Pistolen und Munition zu verkaufen. Sie wurden den Gerichten zugeführt. Polnische Schilow zeoen Doorio Warschau, 25. Oktober. Unter dem Vorsitz de» Ministerpräsidenten Oberst Prhstor hat gestern ein Mi- nisterrat stattgefunden. Hierbei wurde beschlossen, an alle» Kassen der polnischen Eisenbahnen, ^ouch an jene«. Die komplizierte Urteilsbegründung Leipzig, SS. Oktober. Der vegründung zu dem bereit« gestern gemeldeten Urte« schickt» der Vorsitzende, Reich««,richt»- Präsident Dr. vumk», die Bemerkung oorau», daß er naturgemäß darauf verzichten müsse, di» ganz» Füll« d«r Gesichtspunkt», di» in d«r Verhandlung zu tag« «»treten seien, auch nur einigermaßen ,« erschöpf»". Leber den wesentlichen Inhalt der Gründ», von denen der Staawgerichwhof Lei sei«, Entscheidung -»gegangen sei führte er u. a. «w: Di« Atnräg«, über die der Staatogerichwhof zu entscheiden hatte, Mfallen in drei Gruppen. Di, erst« Grupp» bilden di« Anträge, die sich unmittelbar gegen die Verordnung vom »0. Juli und deren Au »Wirkungen richten. Mit der zweiten Grupp» wird »in» Entscheidung dr« Staatsgerichtshof«» darüber angestrebt, daß gewiß« Maßnahmen auf Grund de, Artikel« <8 niemal» und unter keinen Umständen getroffen werden dürfen Di« dritte Grupp« bildet de, Antrag, durch einen besonderen Au»- spruch festzustellen, daß die Behauptungen de« Reiche», Preußen hab« seine Pflicht gegen da» Reich nicht erfüllt, nicht begründet und nicht erwiesen seien. — Gins sachliche Entscheidung über di« Anträge der zweiten Gruppe hat der Staatsgerichtshof abgelehnt Er verneint nicht, daß die Länder ein Interne daran haben, die Grenzen, di« bet Maßnahmen auf Grund de« Artikel» »8 den Ländern gegenüber «ingehalten werden müssen, ein für allemal festgestellt zu sehen. Diese» Interest« ist aber politischer Natur und reicht nicht au«, um die Annahme zu begründen, daß eine Streitig keit im Sinne de» Artikel» IS der Reichsverfassung vorliegt. An der Aniragsbefugni» de« Land«, Preußen und auch der Länder Bayern und Baden gegen die Verordnung vom 20. Juli und ihre Ausführungen besteht kein begründete» Zweifel. — Auf Grund d«r Schreiben, die der Reichskanzler am 20. Juli an den preußischen Ministerpräsidenten und den preußischen Minister de» Innern ge richtet hat und auf Grund der Tatsache, daß der Reichskanzler in seinem Schreiben den Ministerpräsidenten Dr. Braun al» Mini, sterprästdent a. D. bezeichnet hat, ist der Staatsgerichtshof der Auffassung, daß durch die Verordnung dem Reichskonunistar die Ermächtigung erteilt werden sollt«, die preußischen Staatsminister endgültig ihre» Amtes zu entheben. Die Prüfung des Staats gerichtshofes mußte sich daher auch auf die Frage erstrecken, ob ein« Ermächtigung dieser Art mit der Reichsverfastung vereinbar ist. Zunächst war darüber zu befinden, ob die Verordnung vom 20. Juli in dem Absatz 1 des Artikels »8 der Reichsverfastung die erforderlich« Stütze findet. Diese Frage hat der Staatsgerichts hof verneint. Die Auffassung, daß es sich bei den Voraussetzungen des Ar- tikefs Absatz i um eine reine Ermessensfrage handele, vermag der Staatsgerichtshof nicht zu teilen. Ob ein Land seine Pflichten gegen das Reich nicht erfüllt hat, ist als Tat, und Rechtsfrage in dieisom Streitfall vom Staatsgertchtshof nachzuprüfen. — Die B«. Hauptungen, auf die das Reich den Vorwurf der Nichterfüllung von Pflichten gründet, bestehen MN Teil aus Handlungen, die nicht von den verantwortlichen Trägern der Staatsgewalt in Preußen, sondern von Nachgeordneten Persönlichkeiten vorgenom men worden find. — In solchen Handlungen kann eine Pflichtver letzung des Land«» Preußen nicht gefunden werden. — Hiernach bleibt zur Stützung der Behauptung einer Pflichtverletzung nur die eine vom Reiche am stärksten betonte Anführung übrig, daß die preußische Regierung es an der erforderlichen Tatkraft bei der Be kämpfung der kommunistischen Bewegung habe fehlen lasten. Au» den Behauptungen zur Begründung dieser Lor- würfe ergibt sich für keinen der beiden Vorwürfe ein« genügend» Stütz«. Auf Absatz 1 dr» Arttk»k» 4S kan» ht»rn«h dir Verordnung vom 20. Juli nicht -«gründet «erd,«. Zu der Frag«, ob der Staat»g«rtcht»hof im Streitfall de» Umfang d»r vorau^»tzung«n di» Artikel» 48 Absatz 2 nachzuprüfrn hat, oder ob er insoweit seiner Entscheidung di« Auffassung de« Reich,Präsidenten zugrundezulegen habe, hat der Staat«g«rtcht»hos bt,her niemal» Stellung genommen. Auch im vorliegenden Fall« bedarf e, einer Stellungnahme zu dieser Frage nicht; denn es ist offenkundig, daß di« Verordnung vom 20. Juli in einer Zeit schwerer Störung und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erlassen wurde. Zugleich aber bestand di» ernst« Gefahr, daß di« innenpolitische Spannung sich noch weiter steigern und zu einer unmittelbaren Bedrohung der Grundlagen unsere» Lerfas« sungsleben» ««»wachsen «erd». Der Reichspräsident konnte in dieser Lage nach pflichtmäßigem Ermessen zu der Auffassung ge langen, daß es geboten sei, di» gesamten staatlichen Machtmittel de» Reiche» und Preußen» in einer Hand zusammenzufassen, um die Politik d«s Reiche» und Preußen» in einheitliche Bahnen zu lenken., Hieran würde nichts ändern können, wenn die Behaup- tung Preußen» zuträfe, daß die Gefahrenlage zum mindesten zu einem Teil auf die eigenen innenpolitischen Maßnahmen der Neichsregierung zurllckzuführen sei. Von dieser Grundauffassunx aus erledigen sich die Einwendungen Preußen», daß di« Verordnung vom 20. Juli einen Ermessensmtßbrauch oder eine Ermessensüber- schreitung enthalt«. Der Inhalt der angefochtenen Verordnung, heißt es in der Be gründung weiter, ist an sich zulässig, soweit er al» eine bloße Ver Schiebung von Zuständigkeiten, als eine Uebertragung von geschäft lichen Befugnissen von der Landesregierung an ein Reichsorgan aufgefaßt werden kann. Dagegen ist es mit der Reichsverfassuw nicht vereinbar, soweit durch die Verordnung in andere Vorschrii ten der Reichsverfastung eingegriffen wird. Artikel 83 bestimm' daß die Länder im Reichsrat durch di« Mitglieder ihrer Regierung vertreten werden. Diese Vertretung im Sinne des Artikels 4» Absatz 2 einem Lande zu entziehen und sie auf einen Reichstem mistar zu übertragen, bedeutet eine wesentliche Beeinträchtigung der Stellung des Landes im Reiche und eine dem Wesen des Neichsrates widersprechende Veränderung seiner Zusammensetzung Hiernach geht es nicht an, einen Reichskommissar Äs Landesregie rung einzusetzen und die verfassungsmäßig bestellten Minister ihres Amtes zu entheben. Es muß also die verfassungsmäßige Regie, rung des Landes als Organ bestehen bleiben. Es muß ihr die Vertretung des Landes im Reichsiat und Reichstag wie gegen über anderen Ländern belassen werden. Auch di« Verfassung», mäßigen Rechte und Pflichten gegenüber den anderen höchsten Landesorganen können der Landesregierung nicht genommen wer den. — Mußt« hiernach der preußischen Landesregierung die Ausübung des Stimmrechts im Reichsrat belassen werden, so konnte ihr folgerichtig auch die Befugnis nicht entzogen werden den vorhandenen Bevollmächtigten weiterhin Anweisungen für die Ausübung ihrer Rechte zu erteilen. Dem Reichskommistar konnte weder diese Befugnis noch das Recht übertragen werden, die bis herigen Bevollmächtigten im Hauptamt in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen oder neue Bevollmächtigte für den Reichs- rat zu ernennen. Dagegen lassen sich aus der Reichsverfassung im übrigen keine begründeten Bedenken gegen die Ausstattung des Reichskommissars mit der Befugnis herleiten, Beamte in den einst weiligen Ruhestand zu versetzen, zu befördern oder zu entlassen 21 Reichswahlvorschläge Berlin, 2V. Oktober. Der Reich-Wahlausschuß hat am Dienstag unter dem Vorsitz des Präsidenten Dr. Wagemann den Reichswahlvorschiag für die Reichstagswahl am S. November fest- gestellt. Von den insgesamt 24 Reichswahlvorschlägen, die diesmal nur eingegangen varen, wurden 21 zugelassen, und -war in folgen, der Nummernfolge: 1. Nationalsozialistisch« Deutsche Arbeiterpartei, 2. Sozialdemokratische Partei Deutschland», 3. Kommunistische Partei Deutschland», 4. Deutsche Zentrumspartei, b Deutschnationale Volkspariei, 5. Bayerische Volkspartei, 7. — - — - 8. Deutsche Staatspariei, 9. Christlich-sozialer Volksdienst (Evangelische Bewegung), 10 - - - - 11. Deutsche Bauernpartei, 12. Württembergischer Bauern- und Weingärtnerbund (Land bund), 18. 14. — — 15. Gerechtigkeitsbewegung Meißner, 1«. Großdeutsch« MtttePand«partei für MitteMamdsdiktatwr. 17. Sozialrepublikanische Partei (Horstng-Bewegung für Ar- beit»beschaffung), 18. Sozialistische Arbeiterpartei Deutschland«, 19. Nationale Minderheiten in Deutschland, 20. Großdeutsche Volkspartei (Liste Schmalix) und National soziale Partei d«r Mitt« (Handel, Handwerk, Gewerbe, Landwirte, Haus- und Grundbesitzer), 21. Freiwirtschastliche Partei Deutschlands (Partei für krisen frei« Volkswirtschaft), 22. Freiheitsbewegung Schwarz-Weitz-Rot (Reichsbund der Baltikum-, Oberschlefien-, Grenzschutz- und Freikorps- kämpfer), 23. Deutsche Kaiser-Partei, 24. Deutsche Präfidtalpartei, 28. Kampfgemeinschaft der Arbeiter und Bauern. Die Nummern 7, 10, 13 und 14 bleiben frei für di« Deutschs Volkspartei, die Wirtschaftspartei, das Landvolk und die Volks rechtspartei, die keine eigenen Wahlvorschläge «ingereicht, sondern diese mit denen anderer Parteien vereinigt haben. Nicht zugelassen wurden Wahlvorschläge einer „Nationalen Kommunistischen Par tei", einer „Christlich-Nationalen Deutschen Arbeiterpartei" und einer Partei mit der Bezeichnung „Wie spart man Geld?" Bel diesen Vorschlägen waren die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Auch bei einem Teil der zugelassenen Vorschläge ist die Zulassung unter dem Vorbehalt erfolgt, daß mindesten» in einem Wahlkreis «in Kreiswahlvorschlag der Parteien zugelassen wird Einige Schwierigkeiten hatten sich bei der Liste der Deutschen Bauernpartei, der gemeinsamen Reichsliste des Bayerischen Bauern. Hunde« und de» Landvolk» ergeben, da der Reichswahlauschuß der Meinung war, dich drei der Unterschriften de» Wahlvorschlage» von einer Hand geschrieben waren. Durch nachträgliche Beschaffung einiger weiterer Unterschriften und persönliche Bemühungen des Ministers a. D. Dr. Fehr ist es aber lm letzten Augenblick ge lungen, die Schwierigkeiten auszuräumen, sodaß der Wahlvorsch'ag zugelassen wurde. die sich im Gebiet der Freien Stadt Danzig befinden- Zahlungen von nun an ausschließlich in polnischer DM« rung entgegenzunehmen. Di« polnische Presse vtm> breitet die Meldung -um Teil unter triumphierenden Ueberschriften, wie „Nur polnische» Geld in Danzig an den Eisenbahnlassen". Deutsche BolkSpartet — Deutschnationale BolkSpartei Berlin, 25. Oktober. Die Deutsche Volk-Partei teilt mtt r Bekanntlich ist der Retch-wahlvorschlag »der Deutschen Volk-Partei mit demjenigen der Deutschna- ttonalen Volk-Partei in einer gemeinsamen Reichsliste vereinigt. Darau- erklärt sich, daß in der Bcrüffent- lichung über die zugelassenen Refchswahlvorschläge ein besonderer Vorschlag der Deutschen Bolk-partet nicht mltgeteilt worden ist. Deutschnationale Versammlung gesprengt Hamburg, 25. Oktober, gn einer Wahlversamm lung der Deutschnationalen Volk-Partei, in der Hof prediger D. Toehrtng-Berlin sprach, zeigte sich! «ine starke nationalsozialistische Opposition. E- kam zu stür- mischen Szenen. Di« Polizei erschien t« Saal. Schließ lich blieb nicht- andere- übrig, al- di« Versauünlung vorzeitig zu schließen. Politische Schießerei in Essen Essen, 25. Ott. Vier Nationalsozialisten wurden in Per vergangenen Nacht von etwa zehn Kommunisten ast gegriffen und beschaffen. Zwei Nationalsozialisten wurden verletzt. Die Polizei nahm sechs Personen fest. Die Not im Thüringer Molde Bericht deS Staat-Minister- Sauckel Weimar, 25. Okt. Der Vorsitzende des Thüringi schen Staatsministeriums, Staatsminister Sauckel, erstattete gestern dem Kabinett «inen eingehenden Bericht über die Eindrücke, die er auf seiner Reise durch die Notstandsgebiete des Thüringer Waldes gewonnen hat. Der Staatsminister führte dabet aus, daß die Not, die er in den Kreisen Rudol stadt und Hildburghausen vorgefunden hab«, leider alle von ihm gehegten Befürchtungen Übersteige. Seit Jahren, zum Teil seit vier Jahren, seien in besonders schwer heimgesuch- ten Ortschaften wie Schneit, Feihvenbach, Meuselbach, Scheibe, Katzhütte usw. fast alle Leute arbeitslos. Ihre Nahrung bestehe seit langem mir au» gerösteten Kartoffeln I und Salz. Vielfach sei der Hau-rat gänzlich veräußert ! worden, desaletchen da- Vieh. In Fehrenbach sei der Bestand an Kühen von 180 auf 4 heruntergeaagaen. Die ' Wohnung-voHLltniffe seien vielfach so schlecht, daß sie allen