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tk vvö. Au« HevedtstN «nd «niesger für da» «rzp«d»r-e. tzuttsz. dG HS. Dezember L-S» Das Notrverk für die deutsche Jugend Sie Lsraißbrerg Berlin, S8. De». Am Anschluß an den Auf« ruf de» Reichspräsidenten über da» Rotwerk der deut schen Jugend hat der President oer Retchsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung «ine Verfügung an die Präsidenten der LandeSarbettSämter erlassen. In dieser Verfügung wird u. a. anaeordnet, dass tunlichst bald aNe Stellen, di« nach ihrem Auf- gabenkrei» Hilfe für die arbeitslose Jugend leisten, zu A rdeiiSgemetnschaften -usammengeschloNen werden sol len Neben dem Arbeitsamt kommen vor allem die Ge meinden, freie Wohlfahrt»- und Jugendpflege, Geistlich keit und Lehrerschaft, die Zugendverbände aller Art für diese Arbeitsgemeinschaften in Fraoe. Da» Notwerk soll den jungen Arbeitslosen täglich m'ndesten- vier Stunden sinnvolle Beschäftigung bieten Hiervon sollen grundsätzlich durchschnittlich mindesten» zwei Stunden täglich auf berufliche BtldunzSarbeit ver wendet werden. Mindestens weitere zwei Stunden täg lich sind auf Leibesübungen oder auf 'emeinsame gei- sttge Beschäftigung zu verwenden, dre der geistig-sitt lichen Ertüchtigung dienen sollen. Nach dem Erlast soll geprüft werden, ob Gruppen von Jugendlichen zu Helferdiensten bei Einrichtungen der "f^entlichsn und freien Fürsorge, die sich nicht zur Anerkennung im freiwilligen Arbeitsdienst eignen, ein"«retzt werden können. Für junge Arbeitslose, die keinen Rückhalt in der Familie haben, ist die Einrichtung.von Tages heimen durch geeignete Träger zu fördern Für die Durchführung des Notwerks sind die Kräfte und Mittel aller vorhandenen Stellen planmäßig elnzusetzen. Nach Möglichkeit sollen alle verfügbaren Plätze in den Werkstätten der Beruf»- und Fachschulen in Anspruch genommen und darüber hinau» geeignet« leerstehende Vetriebsanlagen al» SchulungSwerkstätten benutzt wer- den. Di« sonstig« geistige und sportliche Beschäftigung wird vornehmlich den Einrichtungen der Jugendpflege, der Volksbildung, den Turn- und Sportvereinen uftv. obliegen. wa» di« in dem Aufruf de» Reichspräsidenten er- wähnten Kameradschaften der jungen Arbeitslosen an- langt, so sind zur Bildung solcher Kameradschaften alle GemetnschastSgruppen (Jugendoerbände) berechtigt, hie keine staaissetndlichen Ziele verfolgen. Parteipolitischen Bestrebungen darf da» Notwerk nicht dienstbar gemacht werden. Zn der Regel soll eine Kameradschaft nicht weniger al» 25 Mitglieder haben. Die beruflichen BildungSmatznahmen bleiben nach wie vor darauf ge richtet, die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten der Arbeitslosen zu steigern, ihre BerwendungSfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen und die Verbunden heit mit dem Berus aufrechtzuerhalten. Zur Durch führung peS Notwerke» hat die RetchSregicrung einen Betrag von 9 Millionen RM. zur Verfügung gestellt. Aus diesen Reichsmitteln können inSbelondere an frei willige Kameradschaften Beihilfen vor allem zu den Kosten der Verpflegung gewährt werden. Al» Beihilfe kann höchstens ein Betrag von täglich <e 15 bi» 25 Psg. gewährt werden, im Durchschnitt de» LandeS- arbeitSamtSbezirkeS jedoch nicht mehr als 20 Pfg. Die Beihilfen haben regelmäßig zur Voraussetzung, dast sich auch andere (private oder öffentliche Stellen) mit eigenen Mitteln an der Verpflegung und den sonstige« Aufgaben des Notwerke» beteiligen. Anträge auf Ge währung von Beihilfen sind an den Vorsitzenden de» Arbeitsamtes zu richten. sthsn wir sticht «ist, warum wir sticht «Wirkst sollst, watz dies» NegierungHisttt. Zü^e AmrittSvtstte war aut. Gis.M sticht ivoSchmÜkuchchsim« versprochen, hat sich keine vorschußlorbeerkränze auf» Haupt gesetzt. Keine Illusionisten, sonder» Realpolitiker! Da» aber ist eß, was wir brauchen! Nicht nur in der Regierung »ehr noch in den Partei«».- LeetMubr Kem»! m vlelchberechttgoeg Ei« Artikel des Reich»autzenmtnisterS Berlin, 28. Dez. RetchSaußenmtnister Freiherr von Neurath veröffentlicht im Januar-Hvft von Velhagen u. KlastngS Monatsheften einen Aufsatz über Deutschlands Kampf um die Gleichberechtigung in der Wehrfrage. Nach einom eingehenden Ueberblick über di« bisherigen Bemühun gen Deutschlands um die Durchsetzung dieses Anspruchs schließt der Minister seine Ausführungen mit folgenden Worten: „Inzwischen ist verschiedentlich >der Versuch gemacht worden, unsere Absichten in der Weltöffentlichkeit zu miß deuten und uns des Willens zur Aufrüstung zu bezichtigen. Diese Bemühungen sind offenbar von dem Bestreben dik- trert, die Aufmerksamkeit von dem wahren Sachverhalt ab- mlenken. Nicht um deutsche Aufrüstung handelt eS sich, sondern um die Abrüstung der heute noch hochgerüsteten Staaten. Diese haben eS vollständig in der Hand, ob und inwieweit Deutschland seinen Rüstungsstand modifizieren muß. Je weiter sie abvüsten, und je mehr sie sich dabei nach dem Muster der Versaill«r Entwaffnungsbestimmungen richten, um so weniger wird Deutschland an seiner gegen wärtigen Rüstung ändern müssen. Wir haben eS in Genf immer wieder zum Ausdruck gebracht, daß uns jede — auch die weitestgehend« — Abrüstungsmaßnahme recht ist, wenn sie nur m gleicher Weis« für all« gilt. Der Vorwurf, wir wollten ein neues Wettrüsten entfesseln, ist völlig unbegrün det und ungerecht. Die Verantwortung dafür, ob sich di« vertragliche Festlegung der Rüstungen als realisierbar erweist, ruht Ein auf den hochgerüsteten Staaten, vor allem auf Frank reich. DaS deutsche Volk hat diesem Gedanken bereits un geheuere materielle und moralische Opfer gebracht. Wenn wir eine baldige Entscheidung verlangen, so sind wir dazu nicht nur durch die Verträge berechtig, sondern auch durch Rücksicht auf di« Sicherheit von Land und Volk verpflich- tet." Amerika und das südafrikanische Goldausfuhrverbot Neuyork, 28. Dez. In hiesigen Bankkreisen ver tritt man die Ansicht, daß das südafrikanische Goldausfuhr verbot wenig direkte Wirkung auf die Vereinigten Staaten haben wird, da hier südafrikanische Anleihen nur im Be trage von ungefähr 50 Millionen Dollars vorhanden seien. Nommunistlsches Waffenlager in Hamburg ausgehoben Hamburg, 28. Dez. Polizeibeamte beobachteten Dienstagabend in St. Pauli, wie vier Männer eine schwere Kiste von einem Geschästsauto abluden. Da ihnen das Ver halten der Männer verdächtig vorkam, ließen sie die Kiste öffnen und stellten feist, daß sie mehrere.Gewehre und Kara biner (Modell 98), zahlreiche Pistolen^ne Granate, einen Granatzünder, «ine KugelhandgränMi' acht geschliffene Seitengewehre sowie Pistolenmunition enthielt. In einem in «der Nähe gelogenen Keller «wurden zwei Armeepistolen, Munition, ein Morseapparat, kommunistisch« Broschüren sowie zahlreiche Flugblätter gefunden. Die Polizei nahm die vier Männer fest. Sie erklärten, der kommunistischen Partei anzugehören bezw. mit ihr zu sympathisieren. Im Laufe der Nacht wurden im Zusammenhang mit diesem Waffenfund mehrere Personen verhaftet. Südafrika hat den Goldstandart aufgegeben Kapstadt, 28. Dez. In einem Interview mit dem Reutervertreter erklärte Finanzminister Hawenga, Süd- afrika sei de facto vom Goldstandard abgegangen. Die Banken müßten die Währung auf Grund der neuen Basis bewerten. Das Regierungsorgan „OnS Vaberland" schreibt: Wir befinden uns in derselben Lage wie England im Sep tember 1931. Der deutsche General Kundt führt die Bolivianer zum Siege General Hans Kundt, der feit/urzem wieder den Oberbefehl über die bolivianischen Streitkräfte übernommen hat, zwang durch ein« Offensive die Truppen Paraguays zur Aufgabe der meisten Forts, die von ihnen schon vor Monaten erobert worden waren. Di« ganze Front der paraguanischen Truppen soll sich in der Gefahr befinden, von den Bolivianern aufgerollt zu werden. Reue handelspolitische Vertrage mit Frankreich Unterzeichnung des Zusatzabkommen- zum deutsch-französischen Handelsvertrag Berlin, 28. Dez. Das am 21. Dezember in Berlin paraphierte Zusatzabkommen zum deutsch-französischen Han- delSabkommen vom 17. August 1927 sowie der am gleichen Tage paraphierte Notenwechsel zu der deutsch-französischen Vereinbarung über den Warenaustausch zwischen dem Saargebtel und dem deutschen Zollgebiet vom 23. Februar 1928 sind nach erfolgter Genehmigung durch die deutsche und die französische Regierung heute im Auswärtigen Amt unterzeichnet worden. — Der Wortlaut des Zusatzabkom mens und des Notenwechsels wird in der am 29. Dezember erscheinenden Nummer des „Deutschen Reichsanzeigers" und „Preußischen Staatsanzeigers" veröffentlicht werden. PariS, 28. Dez. DaS Außenministerium hat heute abend die in Berlin unterzeichneten deutsch - französischen Verträge veröffentlicht. Cs handelt sich einmal um baS sogenannte DevisenaLkommen. Wenn die Ausfuhr franzö- stscher Waren nach Deutschland da» deutscherseits normaler weise ffir die Bezahlung französischer Waren festgesetzte Devisenkontingent überschreitet, werden die Zahlungen, die darüber hinouLgehen, in Mark auf «in zu errichtendes Reichsbankkonto erfolgen. Diese Beträge werden zur Be- zahlung deutscher Waren dienen, die nach Frankreich aus- geführt werden. Es erfolgt also keine Transferierung. DaS Devisenabkommen tritt am 1. Januar 1933 in Kraft, gilt bis zum 28. Februar 1933 und wird von da ab still- schweiaend verlängert, iwenn eS nicht mit 14tägiger Kündt- MNgOsrist gekündigt wird. , Ferner handelt eS sich um einen Zusatz zum Handels vertrag vom 17. August 1927. Das neue Abkommen bietet die Möglichkeit, daß beiderseits die gegenwärtig konsolidier ten Zollsätze mit lötägiger Frist adgeändert werden können. jDie MeiDegünstigungsklausel wird nicht mehr allgemein !zur Anwendung kommen, sondern nur auf eine Liste von Produkten, die allerdings alle gegenseitigen Exportmöglich keiten umfassen. DaS Abkommen enthält dann eine Be stimmung, wonach die Meistbegünstigungsklausel sich nicht erstreckt auf: Vergünstigungen, die die beiden Länder im kleinen Grenzverkehr (Zone von höchstens 15 Kilometer) ihren Nachbarländern gewähren; Vergünstigungen zur Ver meidung von Doppelbesteuerungen und gegenseitigen Rechts schutzes wegen Steuerverpfltchtungen oder Steuerstrafen; lauf Währungsschutzmaßnahmen: auf Sonderabmachungen 'gemäß den Empfehlungen der Konferenz von Strosa; auf Vergünstigungen der künftigen mehrseitigen Abkommen, die dem Völkerbund angezeiat werden und denen alle Staaten beitreten können. Zollsreiheit ist Vorbehalten für Vcr- packungSwaren, ferner von Werkzeugen, die zur AuSbesse- vunz von Maschinen dienen, die sich tm anderen Land« be finden. Dieses Handelszusatzabkommen tritt am zehnten Lage nach Austausch der RcrtifigierungSu Minden, -er in Paris erfolgen wird, in Kraft. Schließlich ist noch ein Fremdenverkehrs abkommen vorgesehen, dessen Unterzeichnung demnächst erfolgen soll. Dieses Abkommen sicht vor, daß die Summe, die nach Frank reich reisende Deutsche in Zukunft mit ins französisch« Aus land nehmen dürfen, von 200 auf 700 RM. pro Monat und Person erhöht wird. Dagegen glaubt man, daß der Schritt für Großbritannien recht unangenehme Folgen haben werde, so daß die Ver einigten Staaten dadurch doch noch indirM in Mitleiden schaft gezogen werden könnten. Pretoria, 28. Dez. Di« durch die Aufhebung der Goldeinlösungspflicht geschaffenen Währungsoerhältnisse werden von amtlicher Seite als „reglementierte Goldwäh rung unter Wegfall des inneren Goldumlaufes" bezeichnet. Politische Zwischenfälle in Berlin Berlin, 28. Dez. Zwischen mehreren National sozialisten und einem Trupp Kommunisten entstand in der Nacht zum Mittwoch vor einem NSDAP.-Lokal im Nord osten der Stadt eine Schlägerei, in deren Verlauf mehrere Schüsse abgegeben wurden. Drei Nationalsozialisten und ein Kommunist wurden ins Krankenhaus gebracht. Die Polizei durchsuchte ein kommunistisches Verkehrslokal, untz. mehrere Häuser und nahm 60 Personen fest. — Später versuchten Angehörige der NSDAP., ein kommunistisches Verkehrslokal im Norden Berlins zu stürmen. Sie warfen durch die offene Tür einen Sprengkörper, durch den aber niemand verletzt wurde. Fünf Nationalsozialisten und sechs Kommunisten wurden festgenommen,. Rund nn» die Welt Brand in einem Frankfurter EisenbahnauSbesserungSwerk Frankfurt a. M., 28. Dez. In einer Halle txS Eisenbahnausbesserungswerks brach nachts gegen 21 Uhr Feuer aus. Ein Personenwagen brannte vollkommen aus, «in zweiter.wurde beschädigt. Die Flammen ergrUen dann auch das Dach der Halle; die Eindeckung und ein Teil der Eisenkonstruktion der Halle wurden beschädigt. Sieben Tote dnrch Zimmerbrand Wien, 28. Dez. In der Nähe von Bukarest, in der Ortschaft Popesti, ereignete sich ein schweres Brand Unglück. Ein Landwirt wollte eine brennende Petroleumlampe aus löschen. Dabei siel die Lampe um und explodierte. Bald stand das ganze Zimmer in Flammen. Während der Land wirt und seine Frau sowie die Hausangestellte sich mit schwe ren Brandwunden noch inS Freie retten konnten, verbrann ten die vier Kinder, die im Nebenzimmer eingoschlossen waren, bet lebendigem Leibe. Die drei Erwachsenen wur- den ins Krankenhaus gebracht, wo sie bald nach ihrer Gin lieferung ihren Verletzungen erlagen. Zehn Landstreicher verbrannt Furchtbare Entdeckung nach etnem GutSbrand Warschau, 28. Dez. Auf dem Gute Bojnh, Kreis Petrikau, geriet ein Strohschober in Brand. Die Tätigkeit der Feuerwehr beschränkte sich darauf, das Ueberspringen der Flammen auf die in der Näh« stehenden Häuser zu verhindern. Als der Schober vollkommen niedergebrannt war, machte man eine furchtbare Entdeckung. In der Asche wurden die zur Unkenntlichkeit verkohlten Leichen von zehn Personen gesunden. Es handelt sich um Land streicher, die in dem Strohschober übernachten wollten, da der Gutsbesitzer an jedem Morgen und Abend an Land streicher Verpflegung zu verteilen pflegt. DaS Feuer ist wahrscheinlich durch Zigarettenrauch«» entstanden. 2VV Meter abgestürzt and unverletzt Materhofen (Tirol), 28. Dez. Bei Htntrrbux oberhalb der Bichelalm im Zillertal stürzte der 24jährige Oskar Klokow, Sohn des Mitinhabers der Buchdruckerei und Verlagsfirma Hermann Klokow in Berlin, einen 200 Meter hohen Grathang herunter. Glücklicherweise wurde er von einem Schneefeld auf gefangen, so daß er unverletzt davonkam.