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!gen. sonst zu seinem aemer im ;S junges urde sest. des be> ltern, von fernte sich neider ab- resamt zu t erschien, riete und iraut mit ickt wieder Berblech eider den wüte, wo. e gewesen zunehmen, ichkeit sah, Kleidungs zon Pont- deS Tages stellte sich auch hier r wütend Kränkung, nunmehr rze - Selbst er Münze I Gründer» I i Gebäude I n eine de, I ch Wiederi scherorteir I vmmlicch'n I nhNotrons. I r Lchiiiss ! I ratrost du I tröste und I lit beinahe! r Sguare-1 liche, aber denso hoch Giraldilla edrale Se> mdt. Die t dar, die kilogramm ahnen der norichtung rwendisclze Giraldilla i Berliner Drache an t zu den mißt fast c. zeigen dle teineswegS n senkrecht genannten . Indessen -eckem lung wird zu Lenin- ne oberste, -, der so ll zunächst ,nd daraus iparat be- ; die Be llstoff der- Nasse noch färbe des befriedigt >tna» noch «w Filz- 27. Jahrgang 2. . D« und dl- d°u i»m MU d« I». gegen uno i ZI. SchicksalSgemeinschaft deutscher Erwerbsloser (Erwerbs- losenfront), ».,uL «ch->ch-° Die Matznahmen gegen den Irrnr Berlin, IS. Juli. In Verfolg des gestrigen Demonstrationsverbotes wird jetzt vielfach davon ge sprochen. dass man in Kreisen der ReichSregterung noch meitergehende Maßnahmen zur Sicherung der öffent lichen Ruhe und Ordnung erwägen würde. Dazu er fahren wir au» politischen Kreisen, daß die Reichs regierung zunächst einmal abwartet, wie sich die inner politische Lage auf Grund de» Demonstrationsverbotes gestaltet. Entsprechend der gestrigen Mitteilung -er ReichSregterung erwägt man selbstverständlich, welche Schritte gegebenenfalls eingeschlagen werden sollen. Insbesondere wird die von der ReichSregterung ange- lttndigte Verschärfung des Waffengesetz«-, >ie unter Umständen sogar die Verhängung der Todesstrafe ermög lichen soll, auf ihre juristische Durchführbarkeit im ein zelnen untersucht, wobei auch mit den Ländern auf in offiziellem Wege Fühlung genommen wird. Eine be sondere Länderkonferenz ist für diesen Zweck nicht in Aussicht genommen. Man erwartet, daß die endgültige Entscheidung über diese Frage spätesten» in der -wei ten Hälfte dieser Woche fällt. Die Selbständigkeit des Landes Preußen im Nahmen der ReichSverfafsung wird nicht an- ' . Die ReichSregterung wünscht vielmehr, daß als- bald eine baldige Beendigung des auf Grund der Notver- Freiwirtschaftliche Partei Deutschlands (Partei für krisenfreie Volkswirtschaft), 26. GerechttgkettSbewegung für Parteienverbot, gegen Lohn-, GehaltS- und Rentenkürzungen, für Arbeit», beschaffung, 27. Deutsche Volksgemeinschaft. Diese ReichSwahlvorschlLge find für gültig erklärt und -»gelassen unter der Voraussetzung, daß an diese Reichs- Wahlvorschläge angeschloffene AreiSwahlvorschläge einge- reicht und -ugelaffen find, anderenfalls die zugelassenen 3. 4. 5. 8. 9. 11. 12. 24. Kampfgemeinschaft der Arbeiter und Bauern, 25. i 21 Veichswahlvorschläge amtlich zugelassen Berlin, 19. Juli. Der Reichswahlausschuß trat heute unter dem Vorsitz deö Neichswahlleiterö Professor ten metliiswaylvorscylttfle zusammen, (rs wurven, wie amt- - ----------- — - . lich mitgeteilt wird, folgende 21 NeichSwahlvorschläge für gültig erklärt und zugelassen: Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (Hitler- Bewegung), Kommunistische Partei Deutschlands, Deutsche Zentrumspartci, Deutschnationale Volkspartei, Deutsche Staatspartei, Bayerische Volkspartei, Christlich-Sozialer Volksdienst (Evangel. Bewegung), Deutsche Bauernpartei, 14. Landbund, ! Militärbefehlshabers zuwiderhandelt oder zu solchen Au- - > Widerhandlungen auffordert oder anreizt, wird, sofern be» ^iusnaymezuitema über Berlin n^t hsh«e Strafe« bestimmen, «u G-. mit Geldstrafen bis zu 1500» RÄ bestraft. Wer durch Zuwiderhandlung eine gemeine Gefahr für Men- schenleben herbeiführt, wird mit Zuchthaus, bei mildernden Umständen mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten und wenn die Zuwiderhandlung den Tod eine« Menschen ver- ursacht, mit dem Tode, bei mildernden Umständen mit Zucht- Haus nicht unter zwei Jahren bestraft. Die in den SS 81 (Hochverrat), 302 (Brandstiftung), 311 (Explosion), 812 (Ueberschwemmungen), 315 Absatz 2 (Beschädigung von Eisenbahnen) deö Strafgesetzbuches mit lebenslänglichem Zuchthaus bestraften Verbrechen find mit dem Tode zu be- strafen. Auf Ansuchen des Inhabers der vollziehende« Gr- walt sind durch den Reichsminister der Justiz außerordent- licke Gerichte zu bilden. Ausnahmezustand für Berlin und Brandenburg Berlin, 20. Juli. Eine Notverordnung des Reichs- Präsidenten ordnet den Ausnahmezustand für Groß-Berlin und die Provinz Brandenburg an. Berlin, 20. Juli. Auf Grund des Artikel« 48 der Reichsversassung hat der Reichspräsident zur Wiederher- stellung de» öffentlichen Sicherheit und Ordnung für Berlin und die Provinz Brandenburg eine heute in Kraft tretende Verordnung erlassen, in der es heißt: Die Artikel 114, 115,! 117, 118, 123, 124 und 153 der Verfassung des Deutschen Reiches werden dis aus weiteres außer Kraft gesetzt. CS sind deshalb Beschränkungen der persönlichen Freiheit des Rechtes der freien Meinungsäußerung, einschließlich der, Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechtes, Ein griffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprech, geheimnisses, Anordnung von Haussuchungen und Beschlag, nahmen, sowie Beschränkungen des Eigenmms auch außer- halb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zu- lässig. Mit der Bekanntmachung dieser Verordnung geht die Vollzugsgewalt auf den Reichswehrminister über, der sie auf militärische Befehlshaber übertragen kann. Wer den erlassenen Verordnungen des ReichswehrministerS oder des Mer Tageblatt MMger für -as Erzgebirge »I. S°I°Em°chung°n 169 Donnerstag, den 21. Juli 1S32 Reichswahlvorschlag der NSDAP. München, 19. Juli. An erster Stelle de» ReichS- wahlvorschlageS der NSDAP. (Hitler-Bewegung) stelhen laut NSK.: Regierungsrat Dr. Wilhelm Frick, München; Apotheker Gregor Straßer, München; Schriftsteller Dr. Jo- fehl) Goebbels, Berlin; Generalleutnant a. D^ Ritter -n , , , Berlin; Diplomingenieur Gottfried Feder, Murnau; Hand lungsgehilfe Franz Stoehr, Berlin-Steglitz; Hauptschrift- leiter Alfred Rosenberg, Münchm; Schriftsteller Graf Ernst zu Reventlow, Potsdam; Oberst a. D. Konstantin Hiert, München; Major a. D. Walter Buch, Solln; StaatSmtnister Dietrich KlaggeS, Braunschweig; Pfarrer a. D. Ludwig Münchmeyer, Düsseldorf. Zusammenstoß an der Grenze zwischen Bolivien und Paraguay LaPaz, 19. Juli. Bei einem Angriff einer Trup- penabteiluug aus Paraguay auf das bolivianische Grenz fort Santa Cruz wurden zwei Soldten getötet und ein Unteroffizier verwundet. Die brasilianischen Revolutionär« drucken eigenes Papiergeld Paris, 19. Juli. „Chicago Tribun«" will au« Rio d« Ja- netro melden können, daß die aufständische Regierung de» brasilia- 'uischen Staates Soo Paulo Papiergeld für den örtlichen Te- brauch drucken zu lasten beabsichtig«. Der Prozeß Gorguloff PariS, 20. Juli. Vor dem Schwurgericht in Pari» wird am kommenden Montag der Prozeß gegen Gorguloff, den Mörder des Präsidenten Doumer, beginnen. AlSberg legt die Verteidigung der Brüder Lahusen nieder Berlin, 19. Juli. Professor Alsberg hat im Falle Lahusen nach der Heranziehung der beiden na tionalsozialistischen Rechtsanwälte Frank II und Luetge- brune die Verteidigung ntedergelegt. Zur Begründung > betont er, er habe den Prozeß als «inen HandelSsstraf- Prozeß betrachtet und nicht al» einen politischen Pro- zeß. Da ihm da» durch die Brüder Lahusen unmüg- lich gemacht worden sei, lege er sein Mandat nieder. Karl Lahusen hat daraufhin durch seine Bremer An- wälte Professor Alsberg in einem Telegramm drin- i gend gebeten, den von ihm gefaßten Beschluß rückgängig -u machen. AlSberg ist bei seiner Weigerung geblieben. schen Ministerien betrauten Personen innerhalb ihres Ge schäftsbereiches alle Befugnisse der Preußischen Staats minister zu „ rung der Preußischen Ministerien betrauten Personen üben die Befugnisse de« Preußischen GtaatSministerium» au». yi'. 8 2- 22. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkün dung in Kraft. Neudcck und Berlin, den 20. Juli 1932. gez. von Hindenburg, gez. von P ap e n. Braun und Severins ihres Amtes enthoben Berlin, 20. Juli. Durch die Verordnung de« Herrn Reichspräsidenten Vom 20. Juli ist der Reichskanzler zum ReichSkommiffar für Preußen bestellt worden. In dieser Eigenschaft hat er auf Grund der ihm erteilten Voll machten den Ministerpräsidenten Braun und den Minister de« Innern, Severtng, ihrer Aemter enthoben. Die ReichSkommiffar und Ausnahmezustand Der Ranzler Reichskommissar in Preußen und Severmg abgeseht — und Brandenburg verhängt Berlin, 19. Juli. Der für morgen anbcranmten ten sind auf den Reichskanzler al» ReichSkommiffar kür Besprechung des Reichskanzlers von Papen mit den prrußi- Preußen übcraeaanaen -' " schen Ministern Hirtsiefer und Severiug wird allenthalben ' mit großer Spannung entgegengesehen, umsomehr, als sich ! die Oesfentlichkeit jetzt mit besonderem Interesse mit den lw'chtet. weiteren innerpolitischen Maßnahmen der RcichSregicrung l ' „ „ „ - ..... . beschäftigt. Wie wir dazu aus gut unterrichteter Quelle ordnung geschaffenen Zustgndes etntreten wird, erfahren, hält die Reichsregiernng nach wie vor an der Ab ! sicht fest, zunächst die Auswirkungen des Demonstrationö- ! Verbotes abzuwarten. In der morgigen Konferenz dürfte! es sich daher auch lediglich darum handeln, die Situation mit den Herren der Preußenregierung zn besprechen. In der Abendpresse spricht man allerdings mit großer Bestimmtheit davon, daß sich die Reichsregierung mit der Absicht trage, für Preußen einen Reichskommissar zn be stellen, was nach diesen Nachrichten noch in dieser Woche geschehen soll. Es wird davon gesprochen, daß ein Zivil kommissar des Reiches für Preußen eingeseüt werd"« soll, dem dann die gesamte preußische Verwaltung unterstehen würde. Maßnahmen anderer Art wären einstweilen nicht beabsichtigt. Man meint, daß hierfür eine rechtsstehende Persönlichkeit ohne ausgesprochenen parteimäßigen Charak ter, etwa ein Oberbürgermeister oder ein höherer Vermal- tungSbeamter, ausersehen werden soll. Hierzu ist zu sagen, daß die Reichsregiernng schon einmal angekündigt hat, eventuell die Strafbestimmungen im Schußwasfcngeseh zn verschärfen. Darüber hinaus sind auch die Möglichkeiten der Einsetzung eines Reichskommissars in Preußen und Verhänguig des Ausnahmezustandes gegeben. Es muß aber, so wird uns ausdrücklich versichert, hervorgehoben werden, daß seitens der Reichsregierung nach dieser Rich tung hin noch keinerlei Beschlüsse gefaßt worden sind. Im Anschluß an den Empfang der preußischen Mini ster Hirtsiefer und Sevcring beim Reichskanzler verlautet, daß Reichskanzler von Papen Reichskommissar für Preußen und Oberbürgermeister Dr. Bracht, Essen, sein Bevollmäch tigter werden wird. Die Verordnung über die Einsetzung des Reichskommiffars hat folgenden Wortlaut: Auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung, Ab satz 1 und 2, verordne ich zur Wiederherstellung der öffent lichen Sicherheit und Ordnung im Gebiete des Landes Preußen folgendes: 8 1. Für die Geltungsdauer dieser Verordnung wird der Reichskanzler zum Reichskommissar für daS Land Preußen bestellt. Er ist in dieser Eigenschaft ermächtigt, die Mit glieder des Preußische» Staatsministeriums ihres Amtes zu entheben. Er ist weiter ermächtigt, selbst die Dienst geschäfte des Preußischen Ministerpräsidenten zu überneh men und andere Personen als Kommissare des Reiches mit der Führung der Preußischen Ministerien zu betrauen. Dem Reichskanzler stehen alle Befugnisse des Preußischen Mini- sterprästdenten, den von ihm mit der Führung der Preußi- ztz. Deutsch-Hannoversche Partei, 18. Höchstgehalt der Beamten 5000 RM, für die Arbeit«- losen und bis jetzt abgewiesenen Kriegsbeschädigten, Unterstützungscmpfängerpartei Deutschland», Deutsche sozialistische Kampfbewegung, Nationale Minderheiten in Deutschland, Nationale Mitte, Großdeutsche Freiheitsbewegung gegen FaschiS- und UnsozialiSmuS,