Volltext Seite (XML)
Nr. iS?. Auer rapeblatt und «nzeiger Mr das Erzgebirge. Dten»tag, den LS. JuU ISS» E kitSlosen- Sin neuer -r stehen ig. Das mng des hetnt. — 5 die fol- Verord- rine neue entwickel nter Be- : auSzu- ber seine die not- >rm einer wird der ichSrates über den Reichs- rt. Dir htenbüro iion des und dic ahin ab- irstalt fü- ig en Ar- Lerdings ip ist be- Aussicht icherun« stpslicht r gestern >agen in Sieben svaal ren Dh- llaquassi n Dhna- efördert rkannter meilen- Güter- « durch i. Mit IS Fuß ttde. »at<n de» ineter Hal tt al» 20 It ion errig- »e». Neun »t den ging lnden mit zahlreiche fe». Tin »ände tu h. Der les r Kebyly e nieder, «nd, der nelltgkett Et» Eisenba-nzu- t» der Mandschurei überfalle« TharLtn, 18. Juli. Luf der weftmandschurischen Vahn- llnie wurde ein Ttsrnbähnzug von Banditen geplündert. Mehrere Passagiere wurden getütet. Tin Kavallerieregiment hat stch den Aufständischen «„geschlossen, andere Regimenter weigern stch, gegrn di« Chinesen zu kämpfen. Den Kameraden erschossen Lützen, 17. Juli. Im Sonnabend abend ereignete sich in der hiesigen Dampfmolberei «in bedauerlicher Unglückefall. Der Kraftwagensührer Willy Schön« untersuchte im Beisein seine« Kameraden, de» MolkeveigehÜsen Arthur Scharr, einem Revolver. Schöne glaubte, daß der Revolver entladen sei, wo, er bei mehr« maligem Abdrücken anfangs bestätigt zu finden schien. Dann löst« sich aber doch «in Schuh und traf den Molkereigehilfen S. in di« recht« Brustsett«, sodaß di« Lunge schwer verletzt wurde. D« so fort herbetgerufene Arzt konnte leider nur den Tod feststen«». Schöne wurde nach der Tat verhaftet und dem Amtsgerichtsgefäng- nls zugesührt. Unglaublicher Banditenstreich Berlin, 17. Juli. Am Sonntagfrüh spielte sich in Berlin ein unglaublicher Banditenstreich ob. Tin polnischer Schneider meister namens Trünbevg, der seit einiger Zeit in Berlin-Neukölln wohnt, wurde gegen 5 Uhr morgen« von falschen Kriminalbeamtem mit vorgehaltener Pistole gezwungen, seine -sämtlichen Ersparnisse in Höh« von rund 4000 Mark herauszugeben und wurde dann in einem geheimnisvollen Auto al» „Polizeigefangener" entführt. In der Umgebung Berlin» wurde «r dann an einsamer Etel!« äbgesetzt, niedergeschlagen und in schwerverletztem Zustande verlassen. Die Verbrecher sind unerkannt entkomm». Degen 7 Uhr erwacht« dann Krünbevg au» der Besinnungslosigkeit und schleimte sich an den Straßenrand, von wo ihn ein Auto nach der nächsten Gastwirt schaft bracht«, wo er ärztliche Hilf« erhielt. Das Berliner Raub- dezernat hat durch einen großen Stab von Beamten die Suche nach den Banditen aufgenommen. Au» Sachfen Dl« Durchführung der diesjährigen VerfasiungSfeisr Dresden. Das Gosamtministerium Hai für den Der- fassungötag vom 11. August 1932 angeordnet, daß die staat lichen Dienstgebäude und die im wesentlichen aus Staats- Mitteln unterhaltenen Stiftungsgebäude am 11. August in den Reichs- und Landessarben zu flaggen haben. Die Ge meindebehörden sind 'angewiesen worden, auf eine entspre chende Beflaggung der übrigen öffentlichen und privaten Gebäude chtnzuwirken. Die Staats- und Gemeindebehörden im Lande sind aufgefordert worden, würdige, schlichte Ver- fassungSfeiern in der bisher üblichen Weis« zu veranstalten. In den Orten, di« Sitz" mehrerer Behörden sind, haben stch die Vorstände dieser Behörden gegenseitig ins Benehmen zu setzen, um möglichst gemeinsam Vorkehrungen für eine würdige äußere Gestaltung der Feier zu treffen. Zu den Feiern sind, soweit möglich, Vertreter aller BevöAerungS- schichten, insbesondere die Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, di« Industries- und Handelskammern, die Gewerbelammern, di« LandwirtschaftSkammer und ihre Kreisdirsktionen, die Innungen sowie die Beamten- und Angestelltenverbände einzuladen. Bet den staatlichen Dienst stellen ist der Dienst am Verfassungstage wie an Sonntagen zu regeln. Sachsen und die Korrfoveiy der Ernährungsminister in München Dresden. An der Konferenz der ErnährungSmintster der Länder, die vom Reichsernährungsminister für nächsten Dienstag und Mittwoch nach München einberufen worden ist, wird für Sachsen der WirtschaftS- und Finanzminister Dr. Hedrich teilnehmen. Er wird von Ministertalrat Dr. v. Wenckstern aus dem Wtrtschaftsministerium begleitet werden. Sturm im Elbtal Dresden. Der am Sonntag im ganzen Elbtal zeitweise herrschende heftige Sturm machte der Kahn- schiffvhrt schwer zu schaffen. Am Strupp enbach sowie bet Zeischen, Bogelgesang und Pirna mußten mehrere aus der Talfahrt befindliche Zillen längere Zett vor Anker gehen, um nicht vom Wind quergedrückt zu wer den. An der Marienbrücke in Dresden führ am Sonn tagnachmittag ein Elbkühn, der durch den starken Wind au» der Fahrrinne gedrückt worden war, gegen «inen Brückenpfeiler, wobei der zu der Zille gehörige sog. kleine Kahn erheblich beschädigt wurde. Am Wildberg In Kötzschenbroda mußten ebenfalls mehrere Kähne, um nicht zu havarieren, Anker werfen. In der Nähe der DaMpfschisfhaltestelle Pillnitz kenterte infolge deS Stur mes ein mit einem Segel versehenes Paddelboot. Der Fahrer konnte sich zwar an Land retten und auch, da» Boot konnte geborgen werden, doch sind fast alle in dem Boot befindlichen Gegenstände, darunter ein Geldbeutel mit 20 RM Inhalt, untergegangen. Kirchliche Rothilfe 1SS1/8L Dresden. Der Gesamtverband der Inneren Mission, der im Auftrag de» Ev.-luth. LandeSkonsi- storiumS eine Erhebung über die kirchliche Nothilfe de» vergangenen Winter» veranstaltet hat, hat nunmehr einen umfangreichen Bericht vorgelegt, au» dem hervor geht, daß die von der kirchlich,en Nothtlfe veranstalteten Sammlungen in vielen Gemeinden ein recht beträcht liches Ergebnis erzielt haben. Nach den vorliegenden Berichten, die sich auf etwa zwei Drittel der sächsischen Kirchgemeinden erstrecken, sind im ganzen an Barspen den 673 443 RM gesannnelt worden. Hierzu kommen noch Sach,spenden im Werte von fast 340 000 RM. Zur Instandsetzung der gespendeten Kleidungsstücke wurden zahlreiche Ntch- und Flickstuben eingerichtet. Bon de« Geldspenden wurden etwa 186000 RM zu Varunter stützungen und etwa 103000 RM zur Verteilung von Lebensmitteln, Heizmaterialien usw. verwandt. Ferner wurde« fast 100 Kurs« und Hetmgauetnschaften für Erwerbslose veranstaltet, di» insbesondere der beruf- ttche» Weiterbildung diente». Nie IMMmii kr MM-WrtM Dresden. Zur Durchführung der Wohlfahrt»- Hilfeverordnung (Verordnung des Reichspräsidenten vom 14 Juni 1982) hat da- Ministerium de» Innern nach Ermächtigung durch da» Gesamtministertum hinsichtlich der Beteiligung der bezirk-angehörigen Gemeinden an dem Anteil der Bezirk-Verbände an der Reichswohl- fahrt-hilse u. a. bestimmt, daß die Bezirk-Verbände die Bezirksgemeinden an dem nach Deckung de» je- welligen Krisenantetl» verbleibenden Teil der Reich-- Hilfe mit einem Drittel zu beteiligen haben. Bestehen verschieden hohe Richtsätze in einem Bezirk, so wer- den die Gemeinden, für die «in höherer Richtsatz gilt, mit einer um 16 v. H. höheren Wohlfahrtserwerbs- losenzahl berücksichtigt. Eine Unterscheidung nach den Ortsklassen A und B findet nicht statt. An Stelle de» Reichsdurchschnitts tritt bet der Staffelung nach der Höhe der Wohlfahrtserwerbslosenzahl der Bezirk-durch- schnitt. Eine Aufrechnung de» von den BezirkSverbän- den den Gemeinden überwiesenen Gemsindeante.il» sei tens der Bezirksverbände darf uicht erfolgen. Die jenigen Gemeinden, denen der Bezirk-Verband dis Durchführung der unterstützenden Wohlfahrtserwerbs- losenfürsorge zur finanziell selbständigen Erledigung übertragen Hat, erhalten außer dem Gemeindeanteil noch den doppelten Betrag diese» Anteil» zu Lasten de» Be« -irkSanteil». Der Höchstbetrag, der auf «in« Bezirk», gemeinde al» Gemeirweanteil entfallen kann, ist da» Gemeindedrittel ihre» monatlichen Wohlfahrtserwerbs losenaufwands. Der den Bezirksverbänden verbleibende Barbetrag der Reich-Hilfe ist unmittelbar zur Deckung des Wohlfahrt-erwerb-iosenaufwande» zu verwenden. Nu» den auf Grund der Wohlfahrtshilfeverordnung ein behaltenen Mitteln in Höhe von 10 v. H. der ReichS- wvhlfah-rtshilfe gewährt da» Ministerium de» Innern an Gemeinden und Bezirklderbänd«, di« durch den Auf- wand zur Arbeitslosenhilfe besonder» belastet sind, Son- derbeihilfen, die jedoch nur in besonderen Notfällen gewährt werden können. Die Aufsichtsbehörden haben zu prüfen, ob die Vezirk-tzemeinden di« für di« Ge währung der Reichswohlfa-rt-htlfe erforderlichen Vor aussetzungen erfüllen, insbesondere, ob die Gemeindsn die ihnen zur Verfügung stehenden Steuerquellen voll ausgeschöpft haben. Liese Voraussetzung«» können nicht al- erfüllt angesehen werden, wenn di« betreffende Ge meinde eine Senkung der Realsteuerzuschläge odsr Ge meindebiersteuer vorgenommen hat, oder wenn sie dis Bürgersteuer nicht mit einem Zuschlag von mindesten» 200 Prozent erhebt. Da» Reich hat bekanntlich zunächst V83 Mill. RM al» Reich-Hilfe für die Zett vom 1. Juni 1982 bi» 31. März 1983 bereitgestellt, di« in gleichen Monatsraten au-geschüttet werden. Hiervon entfallen auf Sachsen 16,664 v. H. --- 96 844 200 RM im Jahre, von die- sem Betrag werden nach Abzug von 10 d. H. (Reichs- sondermittel) 86 710000 RM schlüsselmäßig auszuschüt. ten sein. Im Juni 1932 wurden in Sachsen nach Abzug von 10 v. H. schlüsselmäßig verteilt 8 214 600 Reichsmark. Die sogenannte „Lande-Hilfe* wird wie im Vor jahre au» dem au« Mitteln der Aufwertungssteuer ge bildeten AusgleichKfondS verteilt, dem 11,4 v. H. d«» Aufwertungssteueraufkommens zusließen. Ob di« für den Fonds veranschlagte Jähre» einncchme von 12 Mill, RM tatsächlich erzielt werden wird, erscheint bei dem ungenügenden Eingang der Steuern zweifelhaft. Es ist daher auch fraglich, ob, wie es vorgesehen war, monat lich 1 Million RM au-geschüttet werden können. Amtliche Anzeigen. ES sollen öffentlich gegen sofortige Barzahlung meistbietend versteigert wevdenr Mittwoch, den 20. Juli 1932, vorm. 9 Uihr im gerichtlichen Versteigerung-raum r 1 Kredenz, Sofa». 1 Spiegel mit Tisch, 1 Berttkow, 1 SchrankgramMophon. 1 Reitzaum, 1 Radioapparat, 1 Posten Pflaumen. Reißzeuge, je 2 Bände Boccaccio und Gang u. Klang. Durchschlagpapier, 1 Posten Damen- und Herrenstrick, fachen und Textilwaren, 1 Tafelwagen, 1 Posten Wein. Branntwein und Milch, 1 Pükelfatz. Am gleichen Tage, vorm. 10 lvhr in Lößnitz. Gammelort der Bieter Kaffee Georgi» 1 Nähmaschine, 1 Füllofen, 1 Liegestuhl. Am gleichen Tage, vorm. 11 Uhr in Affalter. Sammelort der Bieter Gasthau» „Roland": 1 Sofa. 1 Spiegel mit Stufe, 1 Ausziehtisch, 2 vchreibtischseffel. 2 Stühle. Freitag, den 22. Juli, vorm. 9 Uhr im gericht- llchen BersteigerungSraumr 1 Kleiderschrank, 1 Aus ziehtisch, 2 Stühle. 1 Posten Lebensmittel, Gewürz und Putzmittel, 1 Warenregal, 1 Warenschrank, 1 Regal aufsatz, Holzschuhe und -Pantoffeln, Peitschenriemen. 2 Mop». Der GevichtSvollzietzer deS Amtsgerichts Aue. Schuh der Ernte Mit Rücksicht auf die stark überhand nehmenden Feld diebstähle wird Vis zur Beendigung der diesjährigen Ernte jedes nichtberechtigte Betteten der Fluren außerhalb der öffentlichen Wege und Straßen in der Zeit von 18 Uhr bis 8 Uhr und von 12 bis 14 Uhr verboten. Da» Betteten wird al» «in unbeifugte» angesehen, wenn vS nicht durch dringliche Geschäft« gerechtfertigt ist. Di« Gendarmerie, die örtlichen Polizeiorgan« und di« von den Ortsbehörden etwa bestellten oder von txr Amts hauptmannschaft verpflichteten Flurschützen erhalten hier mit strenge Anweisung, jeden ZuwiderhandlungSfall un nachsichtlich zur Anzeige zu bringen. Zuwiderhandlungen gegen dies«» Verbot werden nach H 368 ZM. 9 d«S ReichssttafgesetzLuchS und - 16 ZU 1 des Sächsischen Forst- und Feldsirafgesetze» mit Geldstrafe bis zu 60 RM oder Hast bi» zu 14 Tagen bestraft. Dio AmtShauptmannschast Schwarzenberg und die Gtadträte in Eibenstock, Lößnitz, Neustädte! und Schneeberg, den 14. Juli 19S2. Verantwortlich für den redaktionellen Leür v. N. Treichel, für den Anzeigenteil: Earl Schied. — Druck und Verlaß: Buer Druck- und BerlisS-eselschaft «. k. H., Au«