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Anlsch! iederholun« hütz^. 18. 14.80 K Jugend oh nknachrichik ;«n«S. 18.! 18.50 Dege IrrungSaon« 15.50 Sch und WM AnkLl. 1 27. Jahrgang Line Äompromihlösung ch Der deutsche Standpunkt rnm Lausanner Momme« Lausanne, 8. Juli. Der deutsche Standpunkt zu dem Lausanner Abkommen, dessen Formulierung heute abend veröffentlicht wurde, hat folgenden Wort laut r Nach wochenlangem Harten Ringen hat Deutsch land auf der Lausanner Konferenz sein Ziel, die rest lose Beseitigung der Reparationen, erreicht. Mit dem Abkommen ist mit Wirkung vom 1. Juli 1932 ab die Reparationsschuld aus dem Aoungplan in Höhe von etwa 35 Milliarden RM gefallen. Da» bedeutet die Beseitigung einer auf 57 Jahr« sich erstreikenden jährlichen Zahlung, wovon auf die ersten 35 Jahre jährlich rund zwei Milliarden entfallen. Keinerlei Reparationszahlung irgendwelcher Art und Form ist in Zukunft mehr zu leisten. Deutschland Hat die entsprechend dem Hoover- Moratorium übernommene NachzahlungSvcrpflichtung bet der Gesamtregelung mit in Ansatz bringen müssen. Diese Verpflichtung wird aber nicht etwa in festen Jahresraten gezahlt, sondern durch besonder« Reichs schuldverschreibungen dargestellt, die nur dann auf den Markt gebracht werden dürfen, wenn das wirtschaftliche Gleichgewicht Deutschland» wiederhergestellt ist. Vor her beginnt weder Zinslauf noch Tilgung auf diese Reichsschuldverschreibungen. Die Begebung der Reichs anleihe auf den auswärtigen Märkten kann nur in einer Höhe erfolgen, die d«r tatsächlichen wirtschaft lichen Leistungsfähigkeit entspricht. Von besonderer Wichtigkeit ist, daß, soweit innerhalb «1»!« Trist von 12 Jahren die Begebung auf den au»ländtsch«n Märk- ten nicht gelingt, der begeben« Rostbetrag verfällt. Ob die Reichsanleihe also überhaupt begeben werden kann, wird davon abhängen, ob Deutschland tm Zeitraum von 12 Jahren seine volle wirtschaftlich? Leistung»- und Kreditfähigkeit wieder erlangt. Der entscheidend« Unterschied und Fortschritt a- genüber den vorgesehenen Hoover-Zahlungen mit ihrer Gefährdung durch de» Transfer liegt darin, paß ftd» Lausanne, 8. Juli. Dio Entscheidung in Lau sanne ist gefallen. Di« Besprechungen, dto bi» 14 Uhr zwischen den vvrschieden«» Delegationen im englischen Hauptquartier hin und her gingen, halben zu einem Ein verständnis geführt. Die französischen Minister gaben die Summ«, auf die man sich geeinigt hat, mit drei Milliarden Mark an. Bei der Effvkttvbvrechnung dieser Summe ergibt sich bei einem AuSgabelurö von 90 vom Hundert etwa die Höh« von 2,7 Milliarden Mark. Wie die französischen Minister betonten, find damit letnerlei politische Bedingungen verknüpft. Eine politische Erklärung soll der Vertrag aber doch enthalten. Wie Sir Walter Layton erklärt«, wird die Regelung Über di« LiqnidationSsumme von 3 Milliarden Goldmark „Abkommen mit Deutschland Auszug aus der gekürzten Uebersetzung des BertragötexteS von Lausanne gegenwärtigen Abkommens ersetzen vollständig di« früheren Verpflichtungen Deutschlands, die in den Annuitäten des neuen Planes enthalten find. Artikel 4 besagt, die vorläufig von der BIZ. abge gebenen Empfangsbescheinigungen, die von der Reichsbahn- gesellschqist überliefert worden find, werden ihr zurückge- geben. Artikel 5 besagt, das Dchuldzertifikat deS Deutschen Reiches und daS Zertifikat der Reichsbahngesellschaft, beide entsprechend dem Artikel 8 deS Haager Abkommens, sowie die Coupons, die ihnen anhängen, werden der ReichSrvgie- rung bezw. der Reichsbahngesellschast zurückgegeben. Anlage II enthält die UobergangSbestimmungen be- treffend daS Abkommen mit Deutschland. Anlage III betrifft die ntchtdeutschen Reparationen. Lausanne, 8. Juli. Der Hauptteil deS VertragS- textes ist überschrieben: „Abkommen mit Deutschland". Er beginnt mit oiner politischen Erklärung, in der eS heißt, daß die Gläubigerregierungen und die deutsche Metchsregftrung anerkennen, daß die rechtliche Gültigkeit der Haager Abkommen vom 22. Januar 1932 nicht in Frage stehen. Im Hinblick auf die durch die gegenwärtige Krise hervorgerufenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten werde jedoch eine Erklärung vereinbart. Diese bezeichnet daS in Lausanne verwirklichte Werk, daS die Reparationen voll ständig beenden solle, nicht als genügend, um den Frieden zu erlangen, den die Völker wünschen. ES wird die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, daß es von neuen Werken gefolgt sein werde. Der eigentliche Vertragstext umfaßt 11 Artikel. In Artikel 1 heißt eS: Die deutsche Regierung wird der B.J.Z. fünfprozentige Obligationen deS Deutschen Reiche» überliefern in einem Betrage von 3 Milliarden RM Gold- wert. Die B.J.Z. empfängt diese Schuldverschreibungen AS Treuhänder. Sie werden von der B.J.Z. nicht auf den Markt gebracht vor Ablauf einer Frist von drei Jahren vom Tage der Unterzeichnung deS Abkommens an. 15 Jahre nach dieser Unterzeichnung werden die Schuldver schreibungen, die von der B.J.Z. nicht untergebracht wer- dm konnten, vernichtet. Nach Ablauf dieser Frist von g Jahren wird die B.J.Z. die Schuldverschreibungen im Wege öffentlicher Emmifsionen auf dem Markt nach Maß gabe der Möglichkeiten verwerten unter dem Vorbehalt, daß keine Ausgabe zu einem Satz unter 90 Prozent erfolgen wird. Die Reichsregierung hat zu jedem Zeitpunkt das Recht, zu pari alle oder einen Teil der Schuldverschreibun gen, di« noch nicht von der B-J.Z. ausgegeben find, zurück- zukaufen. Die! Schuldverschreibungen tragen einen ZinS von 5 Prozent mit 1 Prozent Amortisation vom Tage ihrer Emmiffion an. Der Ertrag der Schuldverschreibungen wird nach Maßgabe ihrer Emission auf ein Sonderkonto gelegt, dessen Verwertung durch ein späteres Abkommen zu gegebener Zeit zwischen dyn unterzeichneten Regierungen mit Ausnahme Deutschlands geregelt werden wird. Im Falle irgendwelche Anleihen von der deutschen Regierung im Ausland« oder mit ihrer Garantie auSgegeben würden, wird die deutsche Regierung den effektiven Reinertrag der ausgegebenen Anleihe im Ausmaß eines Drittels zum Rückkauf der von der B.J.Z. in Händen gehaltenen Schuld- I Verschreibungen verwenden. Wenn zu irgend einer Zeit ldie B.J.Z. der Anficht ist, daß der Kredit der RrichSregle. Irimg wiederhergestellt ist, aber wenn die Kurse ihrer An- I leihen unter dem EmiffionömindestpreiS bleiben, so kann der I Mindestpreis vom BerwaltungSrat der BIZ. mit Zwei- IdrittelmHrheit geändert werken. Andererseits kann der I Zinsfuß de, Schuldverschreibungen auf Verlangen der I Reichsregierung unter 5 Prozent herabgesetzt werden, wenn I die Ausgaben zu einem neuen Zinsfuß zum Partwvrt ge- I schehen können. . Artikel 2 bestimmt, daß daS gegenwärtige Abkommen Ide« ReparationSregtm« ein Ende setzen wird. ES «setzt da» Iim Haag am SO. Januar 1980, da» in London «r 10. Au- Igust 1981 gezeichnete und da» in Berlin am 6. Juni 1982 I vorgesehene ReparattonSrrgime. Die Verpflichtungen de» Zahlung nur dann in Frage kommt, wenn die deutsch« Kreditlage e» gestattet. Die Maximalhvihe dieser von un» unter Voraus setzung einer vollkommenen wirtschaftlichen Gesundung zu leistenden gesamten Zahlung beträgt drei Milliar den RM, deren Begebung, wie schon gesagt, davon ab- Hängt, ob sie innerhalb der 12jährigen Frist ohne Störung unserer Leistung»« und Kreditfähigkeit auf d«n ausländischen Märkten placiert werden können. Mit der endgültigen Beseitigung der Reparationen ist unsere Unabhängigkeit in wirtschaftlicher und fi nanzieller Hinsicht vollkommen wiederhergestellt. Da- durch ist also auch! die vollkommene Loslösung von bisher noch nach dem Aoungplan bestehenden Bedin gungen, insbesondere auch der Reichsbahn und der Reich»bank, und di« völlige Wiederherstellung unserer inneren Souveränität erfolgt. «reditpolittsch schafft die Streichung der Repa- rattonen eine neu« Grundlage für den deutschen Kredit. Damit ist die wesentlichste Voraussetzung für de« Klus- schwung der gesamten Wirtschaft gegeben. Politisch be deutet da» Ergebni» der Lausanner Konferenz die Be freiung au» den Fesseln der Reparation«» und den Be ginn einer neuen Aera zwischen den Völkern. Mit dm Lausanner Verhandlungen ist auf» engst« verknüpft ge wesen die Erörterung der politischen Fragen» die die Deutschland durch den Versailler Vertrag vorenchaltene Gleichberechtigung betr«ffen. Durch zahlreich« Bespre chungen mit den führenden Staatsmännern sind sie der Lösung weiter entgegengefüHrt. Unser Standpunft in dieser Lebensfrage de» deutschen «olle» ist durch die Lausanner Verhandlungen festgelegt und kann, wenn er auch hier noch nicht von allen Nationen angemtzn- men ist, nie wieder au» der Erörterung verschwinden. Die ReichSregierung wird di« durch den Vertrag von Lausanne gewonnene außenpolitische Ereihtzt« benutze«, um di« politischen Fragen auch wettmcht» mit grüßte, Energie v» betreibe«. E« wird di« Errichtung «ine» Ausschusses empfohlen, de» die Frag« der nichtdeutschen Reparationen einem Gesamt- Abkommen einzupaffen hat. ^.Artikel rv enthält die Resolution betreff«» Vst- und Mitteleuropa. Anlage v entbält die Resolution bezüglich dm «elt- wirtschaftS- und Finanzkonsevenz. Dee Reichskanzler ilber das Ergebnis Lausanna, 8. Juli. Reichskanzler von Popen sprach heut, abend tm Mundfunk über di» Ergebnisse der Lausanna, Konferenz. In der Red«, di« über all« deutsche« «end,» verbreitet wurde, führt« der Kanzler zum Schluß au«: Im Namen Deutschland, meld« ich schon hrut« erneut den Anspruch vor der ganzen Welt an, al, Volk mit gleichen Rechten und mit gleichen Pflichten in dr, ganzen Welt be handelt zu werden. Dies« Fragen, in,brsond,r« dl, !d,r Krirg,schuld und der Wehrftetheit sind zwischen den Staat männern eingehend erörtert worden. Wenn heut« auch noch nicht alle Nationen zu einer Anerkennung unserer Recht« bereit sind, so sind dies«, di« unser« Ehr« betreffenden Fragen nun vor dem Weltforum aufgeworfen. Der neue Zettabschnltt, der heute für da« deutsche Volk beginnt, di« nun wird«, hergestM« wirtschaftlich, Freiheit und di, Unabhängigkeit von den anderen Ländern, werden e» der deutschen Regierung ermöglichen, nun auch dt« politisch« Freiheit zu erkämpfen- Unser Weg von der heut« erreichten wirtschaftlichen Liquidierung de, Kriege, wird und muß zum Frieden in Ehren führen. , Di« Abreise der deutschen Delegation. Lausanne, 8- Juli. Nach Schluß der Lausanner Konfe renz wird die deutsche Delegation Sonnabendnachmtttag von Lausanne abfahren und Sountagmtttag in Berlin eintreffrn. Reichsaußenmiuister von Neurath wird sich zunächst in Genf aufhalten. Mer Tageblatt MM DM MMD^MV DMMMA ch.finsihias n».--. / ssGADlAPßli' "UV -.kttwaa,«.. -agevat. ftae«,^. enthalt.«- -l. amtlich.« s.kanntmachnngn Nate. Stasi «pH Mt-gEt- K«. 160 Sonntag» üen 10. Juli 1932 Entscheidung in Lausanne gesallen llbschlußzahlung von 3 MMmräen — Psven Hst äas Abkommen unterzeichnet in der Form vorgenommen, daß diese 3 Milliarden in Reichs- schuldverschreibungen bet der BIZ. hinterlegt und dort drei Jahre »blockiert" worden sollen, also nicht auSgvgeben werden dürfen. Nach drei Jahren sollen die Schuldver schreibungen mit 5 v. H. Berztnsung und 1 v. H. Amorti sation zu einem EmtffionSkurS von 90 v. H. auSgegvben werden. Diejenigen Schuldverschreibungen, die nach Ab- lauf von 15 Jahren nicht auf dem internationalen Kapital- markt untrrgobracht find, werden als erloschen erklärt. (Schon Lurch Extrablatt beikanntgegelben.) llntrrzrichnet! Lausanne, 9. Juli. DaS BertrngSwerk von Lau- sänne ist heute vormittag von den beteiligten Mächten un- terzeichnet worden.