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/luer Tageblatt 27. Zahrgsng Die neue Notverordnung Gegen äie LSnäerhoheit di« Verantwov» «onferen» «a Man imterhölt W ... Lausanne, Juni. Nach Schluß der heutb- gen Besprechung«» zwischen MocDonald, dem Kanzler und Herriot wurde folgende» mitgeteilt» Der Präsident der Konferenz Hat heute gemein sam mit den Führern anderer Delegationen und den Delegierten Frankreichs, Deutschlands und Großbritan niens die Ergebnisse der Besprechungen, die zwischen diesen Delegationen stattgefunden haben, noch einmal dargelegt. Morgen nachmittag.Wick der Präsident den sechs einladenden Mächten über di« Lage berichten und sie einladen, Vorkehrungen für die Wetterführung der Konferenzarbeiten zu treffen. Di« Besprechungen »wi schen der französischen und deutschen Delegation werden fvrtgesührt. Lausanne, 28. Juni, «eber de« «erlauf d«r heuttgen Besprechungen, di« vormittag» 1»/« und nach- mittag» S-/, Stunden dauerten, erfahre« wir «och folgend«»» E» wurde heute vormittag in der Diskussion ver sucht, au« den Besprechungen, die zwischen den deut schen und den französischen Delegationsführern und den Mitgliedern der beiderseitigen Delegationen stattgefun den hatten, die bisherigen Standpunkt« der beiden Parteien herauszukristallisieren. Da» französische Ver langen nach einer Restzahlung und da» Rare und von neuem begründete deutsch« «erlangen nach einer dnsi- nittven Annullierung der Reparationen standen sich da bei unverändert gegenüber. Man hat im weiteren «er lauf de» Lage» sich über einzelne Punkt« unterhalten, besonder» über di« Möglichkeiten einer wirtschaftliche« Konstruktion, die ausgiebig erörtert worde« ist. Morgen früh trete« die Wirtschaft«- und Finanz- minister Deutschland» und Frankreich» gustm>«e«, Mt 1. OeffentNche politische Versammlungen und Um- zöge unter freiem Himmel sind spätestens 48 Stunden vorher unter Angabe des Ortes, der Zeit und d«S «er- Handlungsgrunde» der Ortspolizei anzumelden. S. Sie können in einzelnen Fällen verboten wer den, wenn nach den Umständen eine unmittelbare G«. fahr für die öffentliche Sicherheit zu besorgen ist. Statt der Verbotes kann die Genehmigung unter Auflagen ausgesprochen werden. Zuständig sind, soweit dw obersten Landesbehörden nicht» andere» bestimmen, die OrtSpoli-eibohörden. 8. Oefsentliche politische Versammlungen, sowie aNe Versammlungen und Auflagen unter freiem Him mel können aufgelöst werden, wenn sie nicht angemeldet ober wenn sie verboten oder wenn von den Angaben der Anmeldung absichtlich, .abgewichen oder wenn einer Auflage zuwidergchandelt wird. 4. Ausgenommen sind gewöhnliche Leichenbegäng ¬ nisse, die hergebrachten Züge von HochzeitSgesellschaf- ten, kirchlichen Prozessionen, Bittgängen und Wall- fahrten. . . , 5. Eine Anordnung nach Absatz 2 und 3 kann nach den Bestimmungen des Landesrecht» angefochten werden. Die 88 2 und 3 behandeln die bei Zuwiderhand lungen in Kraft tretenden Geld- und Gefängnisstrafen. Die Aeichsreglerimg diniert Berlin, 29. Juni. Wie wir erfahren, ist der preußische Innenminister von der ReichSrvgierung ersucht worden, die „Kölnische Volkszeitung" in Köln «erd den „Vorwärts" in Berlin auf k Tage zu verbiete«. Versammlungen «nd llmrüge Berlin, 29. Juni. Auf Grund de» 8 4 der Verordnung de» Reichspräsidenten gegen politisch« Ausschreitungen vom 14. Juni wird mit sofortiger Wirkung.für das Reichsgebiet folgende» verordnet» Deutschland zu schieben, wird «vs Krisen der deuten Delegation darauf hingewiesen, daß die deuNcheStel- lungnahme zur Frage ^,Etr«i<^g dtt Reparatio nen durchaus «eit den Ansichtr« der "altentschen und, englischen Regierung übeveinstimnt. Ur ReichSreA rung hat «eben ihrer «rkläru^ur vAünHmg der «fordert, ihrerfeit» dazu ^ldmg z» nA»en. Mne diesbeeüaliL« Erklärung von französischer «ei« ist Frankreich unnachgiebig Ergebnislose Besprechungen in Lausanne Reparationsäämmerung l Nuni. Die Deutsche diplomatisch. ^E^iche Korrespondenz schreibt u. a. i« einem an» Artikel» »rotz der wenigs vptt- mtstischen Stimmung, die durch die «strta« d«utl^ 'm Konferenz hervorgerufen wurde, und trotz der Geaen- argumente, die gegen di« Ausführung«? L» Reichs geltend gemÄt werden, besteht Neb«reinstimnmng darin, daß di« deut- «ufrechteichaltung von Re parationen in irgendeiner Form sehr stark sind und sich nachgerade klar herauSkristakttsiert Huben.' E» Han- delt sich nicht darum, daß sich Deutschland unter Au». Nützung einer besonderen Weltlage in «Inseitigen Vor teilen eine Befreiung von seinen Kriegstributen beschaf- fen möchte. Da» weltwirtschaftliche «erantwortungD- bewußtsein Deutschland» spielt hier, nicht weil, so«, der« obwohl es scheinbar der tzauptnutznießer einer ReparatippSstreichung wäre, di« viel entscheidendere Rolle. Die Argumente sind unabweisbar. Denn bi», her sind die Reparationen immerhin noch zuerst au» den groben und berettwMigst gewahrten Ausland*- krediten und dann au» der eben durch den Zwang bi» ser Verpflichtungen entstandenen Verschiebung de» Außenhandel« mit sein« zeitweilig beträchtlichen, aber ungesunden Aktivität geflossen, woher sie setzt oder in Zukunft kommen sollen, hat mr» »och kein Mensch zu sagen vermocht. Alle fraNzüfischen Argumente, um anstelle effektiver deutscher Leistungen wenigsten» dm, theoretischen Druck einer fortbestehende« irgendwie spä ter zu leistenden Verpflichtung aufrecht zu erhalte», sind völlig sinnwidrig, weder läßt sich eine Verglei chung der deutsche« «nd der fremden Staatsschulden heranzichen, nachdem die in der ganzen Weltgeschichte unbekannte Vermögensabgabe de» ganzen deutschen Vol ke» durch die Inflation vollzogen worden ist, noch läßt sich der deutsche ProduktionSapparat gleichsam al» „Ding an sich", losgelöst von der wirtschaftlichen «nd sozialen Gesamtlage Deutschland» im Sinne der fran zösischen Argumente bewerte«. Daß wir SIS, die Franzosen nur 19 Mark Auslandsschulden pro Kopf der Bevöllerung habe«, ungerechnet die Reparation»- und anderen Schulden, wird bei dieser Milchmädchen rechnung,gleichfalls vergessen. Ueberdie» sind auch die irivaten AuSlandSschuwen indirekt, aber durchaus fest- 'teilbar, zu etwa drei Fünfteln glatt wieder dazu ver wendet worden, um al» Reparationszahlungen trans feriert zu werden. Ein s«hr starke» Argument gegen den Versuch, mit solchen Unterscheidungen «ine deutsche Verpflichtung zu konstruieren, gibt schließlich die Ent wicklung der weltmarktverhältniss« ab, die klar de- weist, daß jede derartig« Last und auch die bloß« Auf rechterhaltung solcher Verpflichtungen eben jenen wett- wirtschaftlichen Wettbewerb verhängnisvoll anstacheln müssen, den die Franzosen und auch ander« Mächte vorsorglich unterbinden möchten. Di« Vertrauensfrage erscheint vielgestaltig immer wieder al» da» Grund- Problem. Sie ist der Ausgangspunkt für di« Rekon- struktionspläne nicht Deutschland», nicht Frankreich», sondern der ganzen Welt, in denen aber doch auch «nd ganz bestimmt nach Iren gestrige« Ausführungen de» Reichskanzler» «nd de» Reichöaußenmtnister» da« ver. hältni» der beiden großen Nachbarvölker zueinander die entscheidend« Rolle spielt «Nd «in« Lösung finden kam». Deutschland hat dem Appell Frankreich» an sein« g»- wissermaßen kaufmännische Kulanz i^ der Reparation»- frage eine« unendlich stärkere« «PPe« entg^eryuseWn» Li« Forderung. «in« vielleicht allerletzt« ,Swnd« zur Rettung der Welt vor unabsehbaren KataftrEPon nicht ungenützt verstreichen zu lassen. Anzeiger Mr öas Erzgebirge «ag*Va« simmMvy Enthalte«- -k amMch« Prkaaatmachuagra -SS Rats» -er Sta-t IM- MmMgwlcht» -tim. Donnerstag, äen so. Juni ISS2 llnlformoerbote der Ander liir ausgrhobe« erklSrt , B e rlin, 29. Juni. Auf Grund de» Artikels 48 Ab- setz 2 der Retch-verfaffung wird folgendes verordnet: 8 1. Absatz 1. Versammlungen unter freiem Himmel und Auszügen dürfen von den Landesbehörden wegen Gefähr- düng der öffentlichen Sicherheit verboten werden 1. allgemein nur für bestimmte abgegrenzte Gebiete, 2. im übrigen nur in Einzelfällen. Wettergehende allgemeine Verbote treten außer Kraft. Absatz 2. DaS Tragen einheitlicher Kleidungen, die die Zugehörigkeit zu einem nicht verbotenen politischen Ver band kennzeichnen, darf von den LandeSüehörden nur in Elnzelfällen, bei unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit verboten werden. Bestehende allgemeine Ver- bote dieser Art treten außer Kraft. Absatz 3. Hat der Reichsminister des Innere« gegen ein Verbot nach Absatz 1 Nr. 1 Bedenken, so kann er die obersten Landesbehörden um Nenderung ersuchen. Ent spricht die oberste Landesbehörde dem nicht, so kaun er die Verordnung aufhebrn. 8 2. Der Reich-Minister deS Innern kann allgemein für das gimze Reichsgebiet oder einzelne Teile Versammlungen unter freiem Himmel sowie daS Tragen einheitlicher Klei dung, die die Zugehörigkeit zu einem politischen Verein kennzeichnen, verbieten und für Zuwiderhandlungen Ge fängnis- oder Geldstrafen allein oder beide androhen. 8 3. Plakate, Flugblätter und Flugschriften, in denen zu einer Gewalttat gegen eine bestimmte Person oder allgemein zu Gewalttaten gegen Personen oder Sachen aufgefordert wird, können polizeilich beschlagnahmt oder eingezogen werden. Zuständig stow, soweit die obersten Landeöbehgrden nichts anderes bestimmen, die Ortspolizeiverwaltungen. 8 4. Die Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. in dieser Richtung sich! Wetter auSeinandLrzusetzen. Die vorgesehene offiziell« Sitzung der beiden Delegationen, in der von französischer Seite auf die gestrigen Aus führungen des Reichskanzlers und de» ReichKsinanzmi- nisters geantwortet werden sollte, fällt dagegen au». Morgen nachmittag .5 Uhr findet dann eine Sitzung der sechs einladenden Mächte statt, um dem Bedürfnis der an den deutsch-französischen Verhandlungen nicht beteiligten Mächte zu dienen, da» auf ein« laufende Orientierung durch die zwischenzeitlichen Verhandlun gen abzielt. MacDonald al» Vorsitzender wird dabet über den Verlauf dieser Besprechungen berichten. DeutWand i» Merelnkimimmo mit England und NM« Lausanne, 28. Juni. Von französischer Seit« wird über den Eindruck der heuttgen deutsch-franzö sischen Verhandlungen erklärt, daß die Stimmung ge- drückt und ernst sei. Der Gang der Dinge werd« a» ein Rückschlag empfunden auch bei MacDonald, der sich wirklich um eine Hilfeleistung bemühe. E» leien kehr schwierige Besprechungen, die sich, auch auf politische Fragen erstreckt hätten. Der Reichskanzler -vbe offen- bar von Berlin ein imperative» Mandat mitgebracht. Seine Vorschläge seien ungenügend. Frankreich sei Ver ständigung»- und versöhnung-bereit nach Lausanne.ge kommen, und e» sei auch bereit, seine Geldansprüche auszugeben, wolle aber den Rechtstitel behalten, .um ihn zu gegeben erscheinender Zeit zu gebrauchen. ES sei bereit, diese geldlichen Ansprüche auszutauschen ge gen ökonomische Vorteil« oder «in« Vergrößerung der französischen Sicherheit, di« da» Volk verlange. Ge genüber diesem französtschen Versuch, tung für «in etwaig!« Scheitern der