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WaS hier erfor derlich ist, ist eine entschiedene Willenskundgebung der Re- gierungen ü»r Zusammenarbeit, vor allem auf wirtschaft- ltchem Gebiet, ein bestimmte» positive» Programm, da» un ter allen Umständen di« effektive Zusammenarbeit der Völker ficherstellt und erkennbar werden läßt, daß die wichtigsten Konferenzteilnehmer gewillt find, die hiesige Arbeit fortzu setzen und zu einem guten Ende zu führen, auch über die engeren augenblicklichen Konferenzaufgaben hinaus. ES handelt sich hier also, wie die» auch in den von deut scher Seite heute festgelegten und MacDonald überreichten Erklärungen zum Ausdruck kommt, um eine Zusammen arbeit in wirtschaftlichen Dingen, die freilich gerade wegen ihrer Bedeutung und ihrer Zielsetzung auch von großer poltischer Bedeutung find. Lausanne im Hintergrund Lausanne, 22. Juni. Der Schwerpunkt der Konferenzarbeiten am Genfer See ist heute nachmittag von Lausanne nach Genf verlegt worden. Die hiesigen Vorgänge beschränkten sich auf eine weitere Ausarbei tung des Materials, das die verschiedenen Besprechun gen geliefert haben. Die Zusammenkünfte zwischen den Delegierten und den Sachbearbeitern der verschiedenen Mächte mehren sich und haben, wenn auch erst auf einzelnen Teilgebieten oder in der Beschränkung auf bestimmte Aufgaben, die Konferenz aus dem Rampen licht der Öffentlichkeit in die stille Atmosphäre inten siver Arbeit geführt. Neben dem Schriftstück, das von deutscher Seite den Engländern überreicht worden ist. haben diese ihrerseits den Franzosen eine Niederschrift ausgehändigt. Die Franzosen haben eine eigene Aus arbeitung angskündigt, so daß wechselseitig der Stand punkt zum Reparationsproblem und zu den wetteren Lausanner Aufgaben in umfassender und gründlicher Form niedergelegt ist. Die österreichische Delegation, über deren Aufgabe hier noch immer verhandelt wird und eine abschließende Entscheidung noch nicht erreicht werden konnte, war heute abend bei der deutschen Delegation zu Gaste. Die Haltung der französischen Delegation zur Reparationsfrage Paris, 22. Juni. Wie zu dem von der französischen Delogition in Lausanne ausgearbeiteten Memorandum über die Reparationsfrage bekannt wird, scheint innerhalb dieser Delegation die Stellungnahme nicht gleichmäßig zu sein. Die Politiker scheinen sich auf den streng juristischen Boden stellen zu wollen und diese Ansicht ist auch heute vor mittag durch die Sonderberichterstatter der Morgenblätter zum Ausdruck gekommen. Andere wollen abwarten. Auch dieser Standpunkt ist namentlich in der Auslassung der Agentur Havas von Heute nacht zur Geltung gekommen. Realer und praktischer scheinen sich jedoch die französischen Sachverstnädigen zu verhalten. Einer der Pläne, an die man denkt, besteht darin, einen Nachlaß im Verhältnis zu dem Nachlaß in Aussicht zu stellen, den die Vereinigten Staaten auf die europäischen Kriegsschulden bewilligen können. Einige mutigere Sachverständige wollen jedoch für Frankreich für den völligen Verzicht auf weitere Repara tionszahlungen Kompensationen wirtschaftlicher Art in der Form von Beteiligungen bei gewissen Jndustrieunterneh- mungen des Reiches. Der Eindruck der Hoover-Botschaft in der Berliner Presse Berlin, 23. Juni. Die gestern in Lausanne bekannt gegebene Abrüstungsbotschaft des amerikanischen Präsidenten Hoover findet in der Berliner Presse ein lebhaftes Echo. Die „Bossische Zeitung" nennt den Hoover-Plan das erste konkrete Programm, das auch reale Zahlen enthalte. Gin schweres und grundsätzliches Bedenken gegen den Plan sei, dah mit keinem Wort von der Gleichberechtigung aller Unterzeichner eines Abrüstungs abkommens gesprochen werde. Die Vorschläge könn ten gänzliche Erfüllung finden, wenn es gelänge, im Laufe der kommenden Beratungen dem Grundsatz der Gleichberechtigung so wett Geltung zu verschaffen, daß in Deutschland nicht der Eindruck entstehe, auch .die Amerikaner seien für eine Verewigung von zweierlei Recht auf dem Gebiete der Landesverteidigung. Auch in den übrigen Stimmen kommt die Auf- fassung zum Ausdruck, daß in dem Hooverschen Vor schlag die Klärung der Gleichberechtigungsfrage fehle. Der „Tag" meint, daß der Plan zwar zahlreiche posi tive Anregungen enthalte, den Grundgedanken der Gleichberechtigung aber doch nur in einigen Abschnitten verwirkliche. Zn der Frage der Rekrutierung, der Luft fahrt, Festungen und Sperrzonen blieb« «S bei der deutschen Disqualifizierung. Die „Deutsche Allgemeine Zeitung", die die Au», sichten des Vorschlag» nicht optimistischer beurteilt, be grüßt unter dem Vorbehalt, daß die Gleichberechtigung nach wie vor da» Ziel bleiben müsse^ di« Botschaft Hoovers alS einen mutigen Beweis jene» «Uten Wil len», den die Abrüstungskonferenz bisher nicht gezeigt habe. Die „Börsenzeitung" ist der Ansicht, daß e» viel leicht ein Anfang sei, macht aber im übrigen ähnliche Vorbehalte. Ein Aufruf Adolf Hitler» München, 22. Juni. Der „Völkische Beobachter" veröffentlicht einen Aufruf Adolf Hitlers, in dem gesagt wird, daß nach den erfolgreichen Wahlkämpfen dennoch eine neue Welle von Verfolgungen und Unterdrückungen die NSDAP, treffe. Al» verantwortlicher Führer der nativ- nalsozialisttschen Bewegung müsse er e» daher ablehnen, mit diesen Parteien heute irgendeinen Pakt zu schließen. Mltp-Ntll bei der Leeftuude I« Lmümme Von link» nach rechts: Der englische Handelsmini ster Runciman, Kanzler von Papen, Premierminister <M^vonüÜ>, Retchsaußen- mintster von Neurath. Kein Ergebnis der Landerkonferenz Entscheidung Ende der Woche — Der Verlaus der Aussprache . - Berlin, 22. Juni. Im Reichsministerium des In nern trat heute vormittag 11 Uhr die angekündigte Konfe renz der Innenminister über die Verordnung des Reichs präsidenten gegen politische Ausschreitungen vom 14. Juni unter dem Vorsitz des Reichsinnenministers Freiherr von Gayl zusammen. Nach einleitenden Worten des Reichs innenministers fand eine mehrstündige Aussprache über die innenpolitische Lage und die Handhabung der Verordnung statt. Die Vertreter sämtlicher Länder äußerten sich ein gehend über die Verhältnisse in ihren Ländern und nahmen- zu den einzelnen Punkten der Verordnung Stellung. Nm Schluß der Aussprache richtete der Reichsinnenminister an die Landesvertreter die dringende Bitte, die heute bestehen den landesrechtlichen Vorschriften der Politik der Reichs regierung anzupaffen und eine einheitliche Handhabung der gesamten Materie herbeizuführen. Die endgültige Stel lungnahme der noch von der Auffassung der Reichsregie rung abweichenden Länder wurde dem Reichsinnenminister in kürzester Frist zugesagt. Berlin, 22. Juni. In unterrichteten Kreisen rechnet man damit, daß die „kürzeste Frist", in der die noch von der Auffassung der Reichsregierung ab weichenden Länder nach der amtlichen Mitteilung die Bekanntgabe ihrer Stellungnahme zugesagt haben, sich auf etwa zwei bis drei Tage belaufen wird. Die Ent scheidung in der ganzen Angelegenheit ist somit für Ende der Woche zu erwarten. Die Vertreter der Länder sind über den Stand punkt der Reichsregierung unterrichtet worden. Es kommt nun darauf an, wie sich die Länderregierungen dazu einstellen, und zwar handelt eS sich naturgemäß um Bayern und Baden. Der bayerische Ministerpräisi- sident und der bayerische Kultusminister werden am morgigen Donnerstag wegen der Beisetzung des Bischofs von Eichstätt nicht in München anwesend sein können/ so daß die bayerische Staatsregierung erst am Freitag Stellung nehmen kann. Für die Entscheidung der bei den Länder, auf die es im wesentlichen ankommt, sind zwei Dtögltchkeiten gegeben, nämlich einmal die Auf hebung oder wenigstens kürzere Befristung des Uniform verbotes, zum anderen die Mitteilung an die Reichs regierung, daß die besonderen Verhältnisse in Süd- RelchüitagsauMimg oersaffungrwidrig Sie erfolgte gegen den Willen deS Gesetzgebers Der frühere demokratische ReichStagSab geordnete Al fred Brodaus, Chemnitz, schreibt unS: DaS Muer Tageblatt" berichtete am 15. Juni von einem Schritt der Württemberger Demokraten (Staatspar- tetler), durch den eine Nachprüfung der Verfassungsmäßig keit der letzten Reichstagsauflösung erstrebt wird. Dieses Vorgehen ist durchaus zu begrüßen; die Oeffentlichkeit hat das größte Interesse daran, daß klargestellt wird, wie weit- daS dem Reichspräsidenten in Artikel 25 der Reichsver- fassung eingeräumte Recht zur Auflösung des Reichstages geht. ES versteht sich von selbst, daß die Nationalversamm lung dem Reichspräsidenten durch die Verfassung kein uneingeschränktes Recht zur Auflösung etnräu- men wollte und eingeräumt hat, sonst hätte es ein Reichs präsident in der Hand, durch fortwährende Auflösungen den Reichstag dauernd auszuschalten und dauernd mit dem Artikel 48 der Verfassung zu regieren. Die Württemberger Staatsparteiler haben recht, wenn sie die VerfassungSwtdrigkeit der letzten Reichstagsauflösung schon daraus ableiten, daß durch die Festlegung der vier- ährigen Wahlperiode der Wille deS Verfassungsgefetzgebers zum Ausdruck gekommen ist, Veränderungen des politischen Willens der Bevölkerung während der vier Jahre nicht zu beachten. Hätte man solche beachten wollen, so wäre eS selbstverständlich^ gewesen, daß man dem Volk selbst das Recht gab, durch Volksentscheid Neuwahlen zu verlangen; eine Reichstagsauflösung durch Volksentscheid ist aber eben sowenig in der Verfassung vorgesehen, wie eine Auflösung des Reichstages durch sich selbst. Die Verfassungswidrig keit der letzten RetchStagSauflösung ergibt sich aber auch klar au» dem Wortlaut des Artikel» 25 in Verbindung mit der authentischen Interpretation, die der Schöpfer der . NetchSverfassung, der damalige RetchSinnenmtnister Dr. deutschland eine Aenderung deS bisherigen Standpunkt, leider nicht ermöglichen. Nach der Stimmung bet den beiden Ländern betrachtet man in politischen Kreisen diese letzt» Antwort als die wahrscheinliche, so daß dann also, voraussichtlich bereits am Sonnabend, die Notverordnung des Reichspräsidenten erscheinen würde, durch die die ganze Frage von reichswegen geregelt wird. Vielleicht würden die beiden süddeutschen Länder darauf mit der Anrufung des Staatsgerichtshofes ant worten. Diesem Schritt käme aber keine aufschiebende Wirkung zu, so daß also die Reichsregelung unter allen Umständen in Kraft treten würde. Eine solche Ent wicklung würde nach Auffassung politischer Kreise kei neswegs eine weitere Verschärfung bedeuten, vielmehr würde die ganze Konfliktangelegenheit damit nur auf den ordentlichen und nicht ungewöhnlichen Weg der juristischen Austragung gebracht werden. Aber eS läßt sich heute noch nicht sagen, ob eS überhaupt soweit kommt. In unterrichteten Kreisen vermeidet man eS zwar, von einer „Entspannung!" zu sprechen, man hat aber doch den Eindruck, daß die heutige Aussprache un ter gar keinen Umständen eine weitere Zuspitzung her beigeführt hat. Sie war freimütig und offen und dürfte in diesem Sinne besonders von bayerischer Seite gehandhabt worden sein, dessen Vertreter sich wohl ' auch besonders deutlich gegen jede Anzweiflung der bayerischen Reichstreue gewandt hat. Aber im ganzen spielte die Besprechung sich In sehr viel verbindlicheren > Formen ab, als der Streit in den letzten Tagen in der Öffentlichkeit geführt wurde. Gleich zu Beginn der Konferenz har der Reichsinnenminister unterstrichen, daß es der ReichSregierung am liebsten wäre, wenn die Länder durch die Aenderung ihrer Stellungnahme den Anlaß einer neuen Notverordnung entfallen ließen Die an die Ausführungen des Freiherrn von Gayl an schließende Aussprache, die sich auf über fünf Stunden ! ausdehnte, erstreckte sich neben der Frage des Uniforni- tragcnS auch aus die des Demonstrationsverbots. Wie schon aus der amtlichen Mitteilung hervorgeht, sind alle Ländervertreter zum Wort gekommen, als erster Innenminister Severing für Preußen als das größte Land. Preuß, dafür im Verfassungsausschuß der Nationalver sammlung gegeben hat. Der Artikel lautet: „Der Reichs präsident kann den Reichstag auflösen, jedoch nur einmal aus demselben Anlaß." ES muß also ein konkreter Anlaß vorliegen und die Jnterpretion durch Preuß ergibt zwingend, daß den Anlaß nicht Dinge abgeben können, dir sich außerhalb des Reichstages abgespielt haben, sondern daß der Reichstag selbst den Anlaß gegeben haben muß Preuß hat ausgeführt: „Der Präsident und die Regierung sollen nicht die Möglichkeit haben, durch immer wiederholte Auflösungen wegen derselben Frage — ich erinnere an die Konfliktszeit — zu versuchen, den Reichstag und die Wählerschaft all mählich mürbe zu machen. Durch die Auflösung 'wird Be rufung an die Wähler eingelegt. DaS Urteil ver Wähler ist endgültig. In derselben Frage soll keine neue Beru fung eingelegt werden können." Der konkrete Anlaß, wie ihn Artikel 25 vorauSsetzt, ist also etwas anderes als das, was im Auflösungsdekret als Grund für die Auflösung angegeben ist: Nach den letzten Länderwahlen entsprach der Reichstag nicht mehr dem politischen Willen des Volkes. Vorausgesetzt wird viel mehr, daß sich in einer bestimmten Einzelfrage eine Differenz zwischen dem Reichspräsidenten bozw. der von ihm berufe nen Regierung und dem Reichstag ergeben hat. Die Fälle, die allein einen Anlaß im Sinne des Artikels 25 ergeben, sind die, daß der,Reichstag eine Vorlage der Regierung ab gelehnt oder daß er durch eine Abstimmung der Regierung das Vertrauen versagt hat. Nur bei solchen konkreten An lässen kann der Reichspräsident, aber nur einmal, an das Volk selbst apellieren, indem er Neuwahlen des Reiches an ordnet. Der Reichspräsident selbst als alter General, für den die staatsrechtliche Bedeutung des Artikels 25 nicht ohne weiteres durchsichtig ist, hat sich ohne Zweifel in dem guten Glauben befunden, daß die Reichstagsauflösung, die die neue Regierung von ihm verlangte, verfassungsmäßig zu-