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Sech» junge Leut«, di« in dem Treibhaus einer Där'nrrei in Ha»l« geschlafen hatten, wurden heute früh durch Kohlrnorydgas vergiftet auf« gefunden. Drei von ihnen sind auf dem Transport in» Krankenhaus gestorben. Der Zustand der dr«l anderen ist besorgniserregend. Verantwortlich für den redaktionellen Teil: O. R. Treichel, für den Anzeigenteil: Earl Schied. — Druck und Verlag: Auer Druck, und BerlagSgesellschaft m. b. L.. Aue Biehmartt in Zwönitz. Freitag, den 11. März 1932. Stättegvld wird nicht erhoben. Diensthabend« Arzt am Sonntag, dem 6. Mörz 1SSS: Dr. Meiß « er Diensthabende Apotheke am Sonntag, de« 6. März 1932: KnntzeS Apotheke. § 4. Wer Preiserhöhungen im Kleinhandel mit Brot ohne die nach ß 1 vorgesehene Meldung oder vor Ablauf der in § 2 vorgesehene Frist vornimmt, wird mit Geldstrafe be straft. 8 5. Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. B erlin, den 27. Februar 1932. Der ReichSkommiffar für Preisüberwachung. Dr. Goerdeler. Goetvewotte zur Sindenburg-Wahl Goethe, der vor 100 Jahren als 83jähriger starb, dessen Gedenktag die ganze Welt feiert, ist in seinem poli tischen Verhalten, zu Napoleon, zu den Befreiungskriegen oft mibverstanden. ja getadelt worden. Er gehörte zu jenen Leuten, denen nichts verhaßter war als Radikalismus, gleichviel in welchem Bereich, der Kultur, Wissenschaft, Dichtung oder EtaatSlebsn. Auch er war angewidert von dem Geist der Parteien, der Zwietracht im Volke- und bat daher Amerika gepriesen, das es besser habe: »Dich stört nicht im Innern zu lebendiger Zeit unnötige» Erinnern. und erheblicher Streit." Die Wort«, die er auf Blücher geprägt hat, passen auch auf Hindenburg: Im Harren nur Krieg In Sturz und Sieg Bewußt und groß So riß er uns von Feinden lo«. Und wenn er di« »Beharrlichkeit" als höchstes Lob er teilt. so kann da» auch uns zu denken geben. Wir sehen, daß die Menschen beharrenden Willen über alles zu schätzen wissen und um so mehr schätzen, al» sie, sämtlich in Parteien geteilt, ihre eigene Sicherheit und Dauer beständig im Auge haben. Hier ist weder von Gefühl noch von Ueberzeugung die Rede. Ausdauern soll man da. wo nn« «ehr das Geschick al» di« «Sahl hingest,llt. Bei einem Volk .... festbalten, da» wird geschätzt, darauf alle« beziehend Deshalb alles wirken, alles entbehren und dulden, da» wird geschätzt! Abfall dagegen bleibt verhaßt. Wankel- m»t wird lächerlich. Jen« machen Bartet, welch unerlaubtes Beginnen Aber unser« Partei, freilich, versteht sich von selbst. Und zu Sckermann sagt er. mit Bezug auf die Un- beltebthettr »ES bat Minister oegeben. di« Volk und König gegen sich hatten und die ihre groben Pläne «insa« dnrch« führten. Es ist nie daran zu denken, daß die Vernunft populär werd«. Leidenschaften und Gesühle mögen po pulär werden, aber di« vernnnft wir» immer nur i« Besitz etnzelner vorzüglicher sein." Di« lauten Schreier, die immer da« Wort »Freiheit" lm Munde führen, sind ihm verdächtig: »Alk« Sretheit-apostel. sie waren mir immer zuwider, Willkür sucht« doch nur jeder am Ende kür sich." Und jeden mahnt «rr »versuch« Dein« Pflicht zu tun, und Du weißt gleich. waStu Dir ist. Wa« aber ist Dein« «flicht»" »Dl« Amtliche Anzeigen. Verdingung Die städtischen Fuhren sollen für daS Rechnungsjahr 1932/33 vergeben werden. Angebotsvordrucke sind im Wirtschaftsamte, Stadthaus, Zimmer 7, erhältlich. Die Angebote sind bis zum 12. März 1932 vormittags 11 Uhr in verschlossenem Briefumschlag mit der Aufschrift „städtische Fuhren" versehen, im gleichen Amte einzureichen. Verspätet eingehende oder nicht vollständig ausgefüllte An gebote gelten als nicht abgegeben. Aue, 3. März 1932. Der Rat der Stadt, Wirtschaftsamt. Preiserhöhungen im Kleinhandel mit Brot sind nur nach schriftlicher Anmeldungen bei der zuständigen Orts- Polizeibehörde zulässig. Die Anmeldung hat durch die ört- lichen Innungen oder örtlichen Händlerverbiinde zu erfolgen. 8 2. Eine Preiserhöhung darf frühestens 3 Tage nach er folgter Anmeldung (ohne Einrechnung von Sonn- und Feiertagen) erfolgen. Bei der Anmeldung ist der bisher gültige und der künftig in Aussicht genommene Preis anzu geben. Ferner ist darzulegen, aus welchem Grunde die Erhöhung erfolgen soll. 8 3. Die Ortspolizeibehörden haben die Meldung unmit- telbar und auf dem schnellsten Wege an die für die Preis- Überwachung von Brot zuständigen Behörden zu über mitteln. Als Sachverständiger aus den Kreisen der Vtehhalter und Fleischer für den Bezirksschätzungsausschuß der staat lichen Schlachtviehversicherung ist auf die Zeit bis mit Ende 1934 Herr Fleischermeister Georg Wagner in Lößnitz vom Bezirksausschuß der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg gewählt worden und von uns am 27. Februar 1932 in Pflicht genommen worden. Lößnitz, am 29. Febr. 1932. Der Rat der Stadt. .Hindenburg wirkt auf dem ganzen Erdenrund für un» al» stärkster moralischer Faktor- und wirbt um vertrauen. Seine ehr würdige, überall mit höchstem Respekt angesehene Gestalt gilt al» Bürgschaft für eine würdige und stetige Politik unserer Regierung und für ein« besonnene Haltung de» deutschen Volke». Wer da» «ich* weiL. der geh« in» Ausland und hör« sich um!" Dr. Hugo Eckener, vrotprel». Nachstehende Verordnung de» Herrn Reichskommissar» für Preisüberwachung über die Meldepflicht bei Preis erhöhungen du Kleinhandel mit Brot wird hiermit bekannt gemacht. In Ausführung hierzu wird für Sachsen folgendes angeovdnet: Die PretSüberwachungSbehörden sind ermächtigt, ange meldete Preiserhöhungen im Kleinhandel mit Brot zu untersagen, wenn die Bäckerspanne (Unterschied des Preises zwischen Hz Kilogramm Mehl und 1 Kilogramm Brot) gegenüber dem durchschnittlichen Stande im Monat Degen,- ber 1931 nicht um mindestens 10 Prozent herabgesetzt ist, oder wenn nach der beabsichtigten Preiserhöhung die Spanne mehr als 90 Prozent der Durchschnittsspanne vom Dezem- ber 1931 betragen würde. Wird eine angemeldete Preiserhöhung verboten, so kann die Preisüberwachungsbehörde bet Zuwtderhand- langen Gewerbetreibende zur Beachtung des Verbotes unter Androhung von Ordnungsstrafen anhalten. Die Höhe der zu verhängenden Ordnungsstrafen ist nicht be- schränkt. Preisüb evwachungSbehiövden sind die Amtshauptmann schaften und die Stadträte in den Städten, die der Aufsicht der Kreishauptmannschaften unterstehen. Dresden, am 29. Februar 1932. Der Beauftragte de» ReichSkommiffar» für PreiSüber- wachung für Sachse», Dr. Schelcher. Verordnung über die Meldepflicht bei Preiserhöhungen im Kleinhandel mit Brot vom 27. Februar 1932 Auf Grund der 88 1 und 4 der Verordnung über die Befugnisse des ReichskommiffarS für Preisüberwachung vom 8. Dezember 1931 (ReichSges.-Bl. I S. 747) wird hiermit folgendes verordnet: KnabenberusMu'e zu Aue. . Entlassungsfeier betr. Am kommenden Donnerstag, den 10. März, sollen die- jenigen Schüler, welche ihre dreijährige Berufsschulpflicht erfüllt haben entlassen werden. Vorher wird von 10 Uhr ab Herr Dr. Müller einen jugendbewahrenden Vortrag bieten. Die Schüler haben sich hierzu ^10 Uhr in ihren Klassenzimmern einzufinden. Der eigentliche EntlassungSatt findet uyi 11 Uhr im Kombinationszimmer (3. Stockwerk) der Schule am Ernst-Geßner-Platz statt. Hierzu werden die Eltern, Lehrherren, Arbeitgeber, der Rat der Stadt und die Behörden ergebenst eingeladen. Aue, den 6. März 1932. Die Leitung der Knabenberufsschule Direktor Zeidler Das im Grundbuche für Lößnitz Blatt 1605 auf den Namen des Fabrikanten OSkar Neukirchner in Lößnitz ein- getragene Grundstück soll am Sonnabend, den 23. April 1932, vormittags ZH9 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung ver steigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 36,4 Ar groß und nach dem Verkehrswert auf 26 500.— RM geschätzt. Die Brandversicherungssumme beträgt 19 700.— RM; sie entspricht dem Friedensbaupreise vom Jahre 1914 (8 1 des Gesetzes v. 18. März 1921, GBl. S. 72). Das Grund stück liegt an der Auer Straße in Lößnitz (Ortsl.-Nr. 14 Abt. 6, Flurstücke Nr. 1799, 1803 und 1807) und ist be- baut mit einem zweistöckigen Fabrikgebäude für landwirt schaftliche Maschinen mit Tischlerei- und Wohnräumen, einem MaschinenausstellungSgebäube mit Modellboden und drei Anbauten, Geräteschuppen und Gartenhaus. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts und der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet (Zim mer 46). Rechte auf Befriedigung auS dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 25. März 1931 verlautbarten Versteigerungsvermerks auS dem Grundbuch' nicht ersichtlich waren, spätestens im VersteigerungStermiiir vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu mache». Die Rechte sind sonst bei der Feststellung des geringsten Ge bots nicht zu berücksichtigen und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubiger» und den übrigen Rechten nachzusetzen. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung de» Zuschlag» di« Aufhebung oder die einstweilige Einstellung de» Verfahren» herbeiführen, widrigenfalls für das Recht der DersteigerungSerlö» an die Stelle des versteigerten Gegenstände» tritt. Amtsgericht Aue, am 4. März 1932. «r «W «»«gl Seesotz»»! NN 1.— »I»t« nur «In« «tzsaai-Bstin» t Kostton 31» beim klnstouk ouk «ton Nomon INKSSI. «kW nold-roton EtlstoNon unS NI« tpplook» Korm 6»r Moovkon. Vorlongon St» »uok «jl, GoostNMunvon mm M^SSl» >rotk,r 0rtn>noIN»»«st» HDM——» In molostor nur INKSÜI Bkllrr» kollnostolton morNon Um rk. Dem Statt ckor kvsu von Walt» Äs fisus liÄs VM, UiUmtzUN, UM M mtzIMMm Ni-mMNmm tmiuvmu«» o« g«,,»,,»«, NG- ««,» „o <m» N»U»II«KK«N »IM, nl,m «d«, V,N»II0« <0k am nm». Uimg I»ml> 6»» t»»t»n Noä-II«, u««t«n Mon»t»-S«otnn noul vdsmll