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M 4» »urr Lafl. l'tari und Anz ifler ft>r da» Erzgroikgr. Mmwoch dru 24. ,>ebruar 1.G2 Die Reorganisation deutscher Grobbanken Berordiruna de» ReichsprSstdenten über dieSanierung von Bankunternehmen vom 2». Februar Berlin, 22. Februar. Auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung wird verordnet: S 1. Die Reichsregierung ist im Hinblick auf die Wirtschafts krise ermächtigt, zum Zwecke der Sanierung von Bankunter, nehmungen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Sie kann für solche Zwecke insbesondere a) das Reich an Bankunternehmungen beteiligen und die erforderlichen Einlagen leisten sowie erworbene Betet- ligungen veräußern, b) Abweichungen von den Vorschriften des Handels rechtes für einzelne Fälle oder Fälle bestimmter Art zulasten, e) Sicherheiten zu Lasten deö Reiches übernehmen, d) zu Lasten des Reiches vor Inkrafttreten dieser Ver ordnung überkommene Sicherheiten ablösen oder Ausschuß- stiften für daS Erlöschen solcher Sicherheiten setzen, e) Beträge bis zu insgesamt 250 Millionen RM ver ausgaben, f) bis zu 400 Millionen RM im Wege des Kredites beschaffen. S 2. Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Die Reichsregierung bestimmt den Zeitpunkt, zu dem die Verordnung außer Kraft tritt. »rkamitgabe des Rekonftruttionswerkr durch den Nnanrminifter Berlin, 22. Februar. Bor Vertretern der Pesse berichtete heute abend ReichSftnanzMinister Dietrich über die Bankensanierung. Tiabei führte der Minister u. a. ausr Historischer Rückblick Ter heutige Tag hat für die Geschichte des deut schen Wirtschaft-- und BankensystemS eine besondere Bedeutung. Er zieht die Bilanz aus den Ereignissen, die sich seit anderthalb Jahren vollzogen haben, ins besondere aus der starken Nückziehung der kurzfristigen Kredite des Auslandes, die zunächst im September 1930 einsetzte und nach einer Pause von etwa einem halben Jahr im Mai und den folgenden Monaten des Jahres 1931 noch über die Katastrophe hinaus angedauert hat. Es ist und war von jeher ein anerkannter Grundsatz, daß einer plötzlichen Rückrufung von Kreditsummen gro ßen Ausmaßes kein Bankunternehmen gewachsen sein kann. Besonders schwer mußte sich diese Rückwirkung in Deutschland auswirken. Wäre Deutschland eine ruhige allmähliche Abwicklung seiner Kredite von vorn herein ermöglicht worden, so wären der Bankenzusam menbruch im Juli und die in seinem Verfolg einge tretenen Kreditverkürzungen und Schrumpfungen in der Wirtschaft gar nicht oder sicher nicht in diesem Umfang eingetreten. Tabei soll gar nicht beschönigt werden- daß auch hier Schuld und Schicksal zusammengewirkt haben. Es ist gelungen, mit dem im Juli und August vorigen Jahres vorläufig rekonstruierten Bankwesen bis heute zu arbeiten, ohne daß sich erneut irgendwelche ernstlichen Gefahren bemerkbar gemacht hätten. ES versteht sich von selbst, daß die Regierung und Reichs bank seit jener Zeit der Wiedereröffnung der Banken das Problem, ihre endgültige Rekonstruktion, nicht aus dem Auge gelassen haben. Täe Regierung hat endlich geglaubt, entscheidendes Gewicht darauf legen zu müs sen, daß alle vier Großbanken am selben Tage, nämlick am heutigen, mit einer offenen Darlegung über den Stand ihrer Verhältnisse herauskommen und daß gleich zeitig nach erfolgter Bereinigung der Neukonstruktionen bekanntgegeben werden. Die Damtt-Lanl Tie Danat-Bank wird mit der Dresdner Bank zusammcngelegt werden. Zuvor aber wird die Danat- Dank bereinigt in folgender Weise: Bon ihrem Gesamt- kapital von 60 Millionen RM befinden sich 35 DNl- ltonen RM im Besitz der Bank, die ursprünglich von der Industrie übernommen worden waren. Diese wer den notfalls vom Reich übernommen und nach der Generalversammlung gestrichen. Lite im freien Ver kehr befindlichen verhältnismäßig geringen Beträge (etwa 25 Millionen RM) von Tanataktien werden in der Weise gegen Aktien der T-re-dner Bank umgetauscht, daß aus je 10 000 RM Danatbank-Aktien je 3000 RM Dresdner Bank-Aktien entfallen. Hierzu sind 7,5 Mil lionen RM zusammengelegte Aktien der Dresdner Bank erforderlich, die daS Reich aus seinem Besitz zur Verfügung stellt. Um die Verluste der Tanatbank aus- zugleichen, gewährt das Reich hier eine Berlustreserve von 100 Millionen RM, die in die Kombination mit übergeht. TvS Kapital der Dresdner Bank wird in der Folge 200 Millionen RM Aktien umfassen; da neben wird eine offene Reserve von 30 Millionen RM bestehen neben den stillen Reserven, auf die bereit« hingewiesen worden ist. Nunmehr gehen Aktiven und Passiven der Tanat- auf die Dresdner Bank über, di« nach den Maßnahmen der RetchSregterung in einer Weise ausgestattet ist, daß sie künftig als die mit dem größten Kapital auSgejtattete Bank ->ie neue große Aufgabe meistern kann. Für die Auslandsschulden der Danatbank, die von der Dresdner Bank übernom men werden, bleibt die Garantie de» Reiches bestehen. Tagegen wird diese Garantie für die JnlandSgläubtger zu dem Zeitpunkt, zu dem die Firma in» Handel«, register eingetragen wird, Ende März oder Anfang April aufgehoben. Die Dresdner !8«ck Der Dresdner Bank, deren Stammkapital bisher 100 Millionen RM betrug, haben wir damals vom Reich in Form von Schatzanwetsungen ein Vorzug»- aktienkapital von 300 Millionen RM gegeben, da» in der Zwischenzeit -um kleineren Teil bar etngezahlt ist. An Reserven hatte die alte Bank 34 Millionen. Bon den Stammaktien befinden sich 34 Millionen im Be sitz der Bank. 06 Millionen Stammaktien sind noch im freien Verkehr bezw. in den Händen de» Reiches. Um die Verluste der Bank abzudecken, wird zunächst der Reservefonds yrit 34 Millionen gestrichen. Durch Zusammenlegung von 66 Millionen Stammaktien im Verhältnis von 10 r 3 werden gewonnen rund 46 Millionen RM. TvS genügt aber nicht, um die Ver luste der Bank zu decken, vielmehr ist dazu notwendig, daß das Reich auch diese Vorzugsaktien, die künftig Stammaktien werden, zusammenlegt, wobei es einen Nennbetrag an Vorzugsaktien von 100 Millionen RM einbüßt. Nun hat sich die Reichsbank durch Vermitt lung der Golddtskontbank bereit erklärt, zur Stärkung aller Großbanken beizutragen. Zu diesem Zweck und um die Dresdner Bank besonders reichlich mit liquiden Mitteln auszustatten, übernimmt die Golddiskontbank von den durch da« Reich der Dresdner Bank zur Ver fügung gestellten Aktien 48 Millionen RM mit einem kleinen Agio. Diese Maßnahme bezweckt vor allem- der Dresdner Bank die Uebernahme der Danatbank zu erleichtern. Außerdem ist noch ein Kredit in er heblichem Ausmaße vorgesehen und darüber hinaus eine bare Zahlung des Reiches für die Abfindung der Angestellten in Höhe von 20 Millionen RM. Die Commerz- und Prioat-Banl Tie Commerz- und Privatbank, die bisher ein Kapital von 75 Millionen NM hatte, besitzt von diesem Kapital 37 Millionen RM im eigenen Portefeuille. Tie andere Hälfte ist im Umlauf. Es wird hier zu sammengelegt im Verhältnis von 10 : 3, wobei das Reich die im Portefeuille der Bank befindlichen Aktien zunächst der Bank abkaust und sie dann mit den an deren gleichzeitig zusammenlegt. Nunmehr hat die Bank noch ein Kapital von 22,5 Millionen RM. Es wird auf 80 Millionen RM erhöht. Die Golddiskont- bank übernimmt 45 Millionen RM neue Aktien, und zwax mit einem Agio von 15 Prozent, wodurch brutto eine Reserve von 6 75 Millionen RM entsteht. Diese Reserve wird vom Reich aus 30 Millionen RM er- höht, und zwar wiederum wie bei der Danatbank durch beleihbare Papiere. Die noch fehlenden 12,5 Milli onen RM Aktien werden geschaffen im Umtausch ge gen Aktien des Barmer Bankvereins. Diese Bank geht damit mit Aktiven und Passiven auf die Commerz- und Privatbank über. Bei der Uebernahme der späteren Zusammenlegung der 37 Millionen RM Aktien, die im Portefeuille der Commerzbank sich befinden, erleidet das Reich einen Verlust von rund 26 Millionen RM- Außerdem muß das Reich, wie dargelegt, 23,5 Mill. RM zur Reserve beisteuern und schließlich noch für alle Gefahrenfälle eine Ausgleichsreserve von 16,75 Mill. RM ebenfalls in beleihbaren Papieren hergeben. Die Deutsche Lank Me Deutsche Bank, die bisher ein Kapital von 285 Millionen RM hatte und über 160 Millionen RM Reserven verfügte, wird ihre Reserven zum großen Teil zum Neuaufbau heranziehen und das Kapital, welches noch im freien Verkehr ist und daS 180 Mill. RM ausmacht, 10 r 4 zusammenlegen. Sie wird nun mehr neue Aktien ausgeben, deren Unterbringung im wesentlich gesichert ist. Das Reich braucht hier nicht zu intervenieren, wohl aber wird die Golddiskontbank aus Mitteln der Reichsbank den Hauptteil der neu emittierten Aktien zunächst übernehmen. Ihr Kapital wird in der Folge 144 Millionen RM betragen, die Reserven, die zum Teil durch das Agio auf die neuen Aktien entstehen, werden 25,2 Mill. RM netto betragen. Schlußergebnis Me Abtragung der Verpflichtungen der Dresdner und ,dxr Commerz- und Privatbank an das Reich er folgt in der Weise, daß vom Reingewinn 15 Prozent an das Reich zu erstatten sind. Bei normalem Ge schäft kann e» sich hier um erhebliche Summen han deln. Dann dürfen die Banken bi« zu 8 Prozent Di vidende zahlen, und von dem, wa- darüber ist, erhält das Reich den Hauptanteil mit 60 Prozent, die Banken 40 Prozent. Alle», wa» endgültig verloren ist, ist effektiv abgeschrieben, und von dem, wa» gefährdet ist- sind entsprechend« Rückstellungen gemacht. Wenn man alle- überblickt, so findet man, daß bei aller Verschie denheit der Rekonstruktionen der einzelnen Banken ihre innere Stärke gegen einander so abgewogen ist, daß menschlichem Ermessen nach alle Gefahren behoben sind. Abschließend kann man sagen: Die deutsche Wirt schaft hat im vorigen Sommer einen Sturm erlebt, in Verfolg dessen ihr zwischen 4 und 5 Milliarden RM bare Mittel, und Kvar in der Haupffache Wer die Großbanken, entzogen worden sind. Me Banken sind nunmehr gründlich von ihren Schäden bereinigt. Wa« verloren ist, ist abgeschrieben; für da«, wa» noch ge fährdet ist, sind Reserven und Sicherheiten geschaffen. Tie Liquidität ist stchergestellt dadurch, daß da« Reich, die Reich-bank und die Akzept- und Garantiebank teil direkt geholfen haben, teil«, soweit die« noch erfor derlich werden sollt«, zur Mithilfe bereit find. Da« Stillhalteabkommen endlich beseitigt die ««fahren vor dmn «u«lande. Da» verantwortliche Kapital, d. h da« 'Aktienkapital und hie Reserven, di» den «tnlegern der Banken haften, sind wiederhergestellt. Danach sind alle Vorkehrungen getroffen, den Banken neue« Leben zu schaffen und sie al» Zustrument der deutschen Wirtschaft, die ohne «in Bankwesen überhaupt nicht bestehen kann, -u erhalten. Reichsdanl en» Lankrarrkenftrnttion Berlin, 22. Februar. Zu ihrem Entschluß, durch Hergabe größerer Mittel die Reorganisation der deutschen Großbanken zu ermöglichen, gibt die Reichsbank eine Mit teilung auS, deren wesentlicher Inhalt sich mit den bereits verbreiteten Ausführungen des Reichsbankpräsidenten Luther deckt. — In der Mitteilung heißt es, daß die Reichs bank im letzten Geschäftsjahr nicht unerhebliche Gewinne gemacht hat, die nach Ausschüttung einer angemessenen Dividende zur Verbesserung ihres inneren Status verwen- bet werden sollen. Dabei will sich die Reichsbank nicht darauf beschränken, diese Beträge in der Bilanz als Reser- ven auszuweisen; sie hält eS vielmehr für zweckmäßig, da- mit zur Stärkung derjenigen ihrer hauptsächlichen Kunden beizutragen, deren Rekonstruktion zurzeit im Vordergrund steht. Es erscheine dies als der 'empfehlenswerteste Weg, um die Gewinne der Reichsbank für die Wirtschaft, aus der sie stammen, wieder nutzbar zu machen. Die Mitteilung er wähnt dann die gemeldete Mitwirkung der Golddiskontbank und die Einrichtung einer besonderen Treuhandstelle. Die Beteiligung der Reichsbank und Golddiskontbank am priva ten Bankgewerbe, heißt es dann weiter, sei nur als vorüber gehende Maßnahme gedacht, die ihre Begründung lediglich darin findet, daß das erforderliche private Kapital zur Re- konstruktion der Banken in Deutschland jetzt nicht zur Ver fügung steht. Sobald diese Möglichkeit eintritt, sollen die übernommenen Aktien wieder abgestoßen und im Publikum untergebracht werden. Allgemeine Deulfche Credit-Anftalt Leipzig. In der Aufsichtsratssitzung der Allge meinen Deutschen Crödit-Anstalt-Leipzig, der einzigen noch verbleibenden Provinz-Großbank Deutschlands, wurde be schlossen, von dem bisherigen Aktienkapital von 40 Milli onen RM die der Bank zur Verfügung stehenden 22 Mil- lionen RM einzuziehen und das verbleibende Kapital von 18 Millionen RM im Verhältnis von 3:1 auf sechs Mil- lionen RM zusammenzulegen. Dieses zusammengelegte Kapital wird um 13 Millionen auf 19 Millionen RM er höht. Die neuen Aktien übernimmt die Golddiskontbank zum Kurse von 115 Prozent. Aus dem Agio von 15 Pro zent wird der neue gesetzliche Reservefonds in Höhe von 1,95 Millionen RM gebildet. Das Reich stellt weiter eine offene Sonderreserve von 4,05 Millionen zur Verfügung, sodaß damit die offenen Reserven auf sechs Millionen RM steigen und das Gesamtkapital der Bank 25 Millionen RM beträgt. Die bisherigen offenen Reserven von elf Millionen RM und der sich aus der Kapitalzusammenlegung ergebende Buchgewinn von 12 Millionen RM, zusammen also 23 Millionen RM, werden zu Abschreibungen benutzt. Es werden abgeschrieben auf Effekten 5,94, auf Debitoren 18,81 und auf Bankgebäude 0,3 Millionen RM, zusammen 25,08 Millionen RM, sodaß sich aus der Differenz ein Betriebs- gewinn von 2,09 Millionen RM ergibt. In der Bilanz werden 14/2,05 (1930 204,19) Mil lionen RM Debitoren ausgewiesen, denen 229,21 (348,76) Millionen RM Kreditoren Fegenüberstehen. Die Bilanz summe, die sich 1930 auf 430,89 Millionen RM belief, ist auf 287,33 Millionen RM zurückgegangen. Die Barliquidität st ellt sich auf 31,59 Prozent, die Gesamtliquidität auf 44,50 Prozent. Die mit dieser Bilanz erfolgte Bereinigung wird von der Verwaltung der ADEA als völlige und endgültige Be- reinigung betrachtet, die nunmehr ein weiteres normales Arbeiten gestattet. Volksentscheid in Österreich « über die Todesstrafe? Wten, 22. Februar. In einer politischen Versamm- lung befaßte sich Bundeskanzler Dr. Buresch eingehend mit der Todesstrafe. Die ganze österreichische Bevölkerung habe in den letzten Tagen unter dem Eindruck grauenhafter Blut taten gestanden. ES sei daher begreiflich, wenn der Schrei nach der Todesstrafe das ganze Land durcheile. Buresch erinnerte daran, daß auS gleichen Gründen auch der Nestor der deutschen StrafrechtSlchrer, Professor Dr. Kahl, seinen Standpunkt in der Frage der Todesstrafe überprüft habe. Die Achtung vor dem Menschenleben, so sagte der Bundes- kcmzler, müsse wiederhergestellt werden. Wer morde, wer vor sätzlich einem Menschen das Leben raube, habe selbst das Recht auf daS Leben verwirft. Um Justizirrtümer zu ver meiden, werde man die Todesstrafe eben nur in vollkommen geklärten Fällen verhängen, also dann, wenn ein Irrtum ausgeschlossen sei und wenn der Verbrecher em vollkommen zurechnungsfähiger Mensch sei. Außerdem gebe eS ja noch das Begnadigungsrecht. ES liege aber der Regierung fern, ihren Willen der Bevölkerung aufzuzwingen. Das Volk selbst solle entscheiden. Der Volksentscheid über die Todes strafe sei ein Gebot der Stunde. Roch kein Z-itpnnkt für di, fr«n,tzsisch«n Wehle« festgesetzt Port«, 22. Februar. Hava» gibt bekannt, daß ent« gegen allen anderslauienden Nachrichten di« Regierung noch keinen Z.ilpunkt für die Wihln festgrfttzt hab«. Bei ver schiedenen Fraktionen der Regierung-Mehrheit macht sich heule wieder di« Tendenz bemerkbar, die Wahlen möglichst di» nach den Wahl«n in Prrußrn htnaue-uschirben S Luftkar fetndltä mittag« ntschrn Konsul« S Kämpf« kommer geschob« nackig I dir Off zu dur Sands« Kämpf« Japan« daß st« sollrn ö Brrlust« erwart« nächst«« Di« bri auf dir man j«l Notwrn A» S konische, an der < Posten erlitt jel 4 B die Her D geforde -ugesag einer 0 Mutsch ein Re! kräften Aw richtet: ? ländische Kemitat „Sonnte über eil einer M begründe vleyer a Licht aw um Bley Mit der ausschuß Minister Beschwer hoffen, d im Wiest »e wurde abend i» einem Ki aufaefun Auf Welficken kannte 8 Nähe de, entfernt gehörte. »« Chaussee fundenen und verh sich um t die seit d «o schendorf inen fiele zum Opfl mauern z S o > nisgründ« etngeführl aus. D hauSaufo schule besl rtchtS.