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Nr. 1S7. «wr^agsdlatt und Anzttg« für da» Erzgebirge. DienStag, de« 21. Juli 1»SL in . iMM «i», bestimmende Grenze überschreiten, ist verpflichtet, seine > Einnahmen und Ausgaben fortlaufend aufßuzeichnen ' und alljährlich eine Zusammenstellung über fein Ver» da» Finanzamt Erleichterungen widerruflich bewilligen. Ter vierte Abschnitt, der die Gchlußvorschriften enthält, verfügt in 8 10 r Wer von dem Borchaben oder der Ausführung einer in dieser Verordnung »nit Strafe bedrohten Handlung glaubhafte Kenntnis er hält, ist verpflichtet, der Behörde sofort Anzeige zu erstatten. 8 11 ermächtigt die Reichöregierung, zur Durch« Ter dritte Abschnitt, Steueraufsicht, besagt im 8 S' in welcher Fassung die Reichsabgabenordnung vom 22. Mat 1S31 anzuwenden ist. Er bestimmt da- 8 12 lautet» > 1. Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung 1. Durch die Verpflichtungen, di« nach den 88 in Kraft. 1—4 der Reichsbank gegenüber zu erfüllen sind, wird 2. Len Zeitpunkt, wann di« Vorschriften de» Segenbesuch i» Lerli» Brüning hat Briand und Laval eingeladen Pari», 1«. Juli. Die Pariser Besprechungen haben das ergeben, was man vernünftigerweise davon erwarten konnte. Es ist nicht zu konkreten politischen vder finanziellen Abmachungen , : - Abreise sSrntlicher Delegierten nach London Paris, 20. Juli. Sämtliche in Pari» weilen- den Delegierten, die an der Londoner Konferenz teil nehmen werden, reisen heute gemeinsam um 10 Uhr mit dem Calais-Schnellzug ab, das heißt, außer der deutschen Delegation die französisch«, deren Zusammen setzung bereits bekanntgegeben ist, die Belgier und Außenminister Grandi. Irgendwelch e Abschieds feier lich leiten finden nicht statt. nen der Gläubiger Anspruch auf Zahlung in effektiver ausländischer Währung hat. Als Forderungen in aus ländischer Währung gellen nicht ausländisch« Wert papiere und Forderungen, die mit einer längeren Frist als drei Monate kündbar sind. 8 4. Tie Verpflichtungen der Steuerpflichtigen nach 88 1—3 können auch! erfüllt werden gegenüber Kredit instituten, denen die Reichsbank gemäß 8 1 de« Ver ordnung über den Verkehr mit ausländisch«« Zah lungsmitteln Pom 15. Juli 1931 die Befugnis zum An» und Verkauf von ausländischen Zahlungsmitteln verliehen hat. für Personen, die eine Vermögenserklärung abzugeben ! haben, die Verpflichtung nicht berührt, die ausländi- schen Zahlungsmittel und die Forderungen in auslän disch«»^ Währung dem Finanzamt anzuzetgen. 2. Zu diesem Zwecke sowie im Hinblick auf die Vorschriften über Steueramnestie wird die Frist für die Abgabe der Vermögenserklärung bi- zum 31. Juli 1931 verlängert. Wer seine Vermögenserklärung be reit» abgegeben hat, hat nachträglich bi- zum 31. Juli 1931 diese Werte dem Finanzamt anzuzeigen. 3. Wer bis zum 31. Juli 1931 steuerpslichtige- Bermögen einer bestehenden Rechtspflicht zuwider dem Finanzamt nicht anzeigt, wird wegen dieser Steuer zuwiderhandlung nach den Vorschriften der Reichsab gabenordnung bestraft. Bei vorsätzlicher Zuwider handlung kann in besonders schweren Fällen auf Zucht, hau» bis zu zehn Jahren erkannt werden. Zweiter Abschnitt: Steueramnestie 8 8. 1. Wer steuerpflichtiges Vermögen oder steuer pflichtiges Einkommen oder steuerpflichtigen Gewerbe ertrag kiner bestehenden Rechtspflicht zuwider der Steuerbehörde nicht angegeben hat, wird von der Strafe wegen dieser Tteuerzuwide «Handlung und von der Verpflichtung, die im Absatz 2 bezeichneten Nach zahlungen zu leisten, frei, wenn er in de« Zeit, seit dem diese Vorschrift im Reichsgesetzblatt verkündet ist, bi» zum Ablauf de» 31. Juli 1931 nicht angegebene Werte dem zuständigen Finanzamt oder einer ande ren Behörde der ReichSfinanzverwaltung oder der zu ständigen Gewerbesteuerbehörde anzeigt. Absatz 2 regelt die Befreiung von der Nachzah lungspflicht. Absatz 3 bestimmt die Ausnahmen Vvn der in Absatz 1 und 2 vorgesehenen Straffreiheit und Be- Berltn, 18. Juli. Tie angekündigte Verord nung de» Reichspräsidenten gegen die Kapital- und Steuerflucht ist heute abend veröffentlicht worden. Auf Grund de» Artikel» 48 Absatz 2 der Reichs verfassung wird darin u. a. verordnet» Erster Ab schnitt» Anzeigepslicht Erster Titel: Anzeigepflicht gegenüber der ReichSbank. 8 1. 1. Unbeschränkte Steuerpflichtige, denen auslän dische Zahlungsmittel gehören oder Forderungen in ausländischer Währung zustehen, find verpflichtet, in nerhalb .einer von der Reichsregierung zu bestimmen den Frist die Zahlungsmittel und Forderungen der ReichSbank zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen arczubieten und ihr auf Verlangen zu verkaufen und zu übertragen. 2. Von dieser Verpflichtung ist befreit, wer innerhalb der Frist der Reichsbank die ausländischen Zahlungsmittel oder Forderungen anzeigt und darlegt, daß er der angezeigten Werte zu Zwecken bedarf, die volkswirtschaftlich gerechtfertigt find. ' 8^ In diesen Fällen prüft die ReichSbank, ob die angegebenen Zwecke volkswirtschaftlich gerechtfer tigt sind. Ist dies nicht der Fall, so kann die Reichst bank verlangen, daß die ausländisch«« Werte verkauft und übertragen werden. 4. Für Persvnen, die unter die Vorschriften der Absätze 1—2 fallen und fich hei Beginn de« in Ab satz 1 erwähnten Frist im Auslande befinden, läuft die Frist frühesten» eine Woche nach der Rückkehr in das Inland ab. 5. Ties« Verpflichtungen erstrecken sich auf solche ausländische Wertpapiere, die nach dem 12. Juni 1S81 gegen ausländische Zahlungsmittel oder Forderungen in ausländischer Währung erworben worden find. 8 2. (1^ In gleicher Weise wie ein Eigentümer hat die im 8 1 bezeichneten Verpflichtungen zu erfüllen» 1. Wer einen anzeigepflichtigen Gegenstand al» ihm gehörig besitzt. 2. Wer durch einen Treuhänder, durch eine Ev- werbSgesellsch!aft oder in sonstiger Weise die Verfü- gungsmacht über einen anzeigepflichtigen Gegenstand auSübt. (2.) Wer nach> den Vorschriften der Reichsabga benordnung die Pflichten eine» Steuerpflichtigen zu erfüllen hat, ist verpflichtet, auch der ReichSbank ge genüber die in 8 1 bezeichneten Verpflichtungen de» Steuerpflichtigen zu erfüllen. 8 3. 1. Zahlungsmittel im Sinne dieser Verordnung sind Geldsorten (Münzgeld, Papiergeld, Banknoten und dergleichen), Auszahlungen, Anweisungen, Scheck» und Wechsel mit Ausnahme von Scheidemünzen. 2. Forderungen in ausländischer Währung im Sinne dieser Verordnungen sind Forderungen, bei de 8 ö. 1. Wer den Vorschriften der 88 1—4 vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bestraft. Bei vorsätzlicher Zuwiderhandlung kann in besonders schweren Fällen auf Zuchthaus bi» zu zehn Jahren erkannt werden. 2. Neben der Freiheitsstrafe kann auf Geldstrafe erkannt werden. Ter Höchstbetrag der Geldstrafe ist unbeschränkt. 8. Neben der Strafe ist auf Einziehung der Werte zu erkennen, hinsichtlich derer den Vorschriften der 88 1—4 vorsätzlich oder fahrlässig -uwidergehandell worden ist. 4, Neben der Strafe kann angeordnet werden, daß die Bestrafung auf Kosten der verurteilten öffent lich bekannt zu machen ist. , Zweiter Titel: Anzeigepflicht gegenüber den Steuerbehörden. 8 6. ! 1. Unbeschränkt Steuerpflichtige (8 2 de» Ber- f^tung Vo"n "der NaWlung-Pflicht' Mögenssteuergesetzes) haben über Beteiligungen der ' " im Absatz 8 bezeichneten Art dem Finanzamt bi» zum 31. Juli 1931 Anzeige zu erstatten. 2. Wird eine Gesellschaft nach! dem 24. Juli 1931 ... - ... ... , .. - . gegründet oder wird nach dem 24. Juli 1931 eine Bo- ' s "Ä ^n bei der letzten Veranlagung teiligung an einer Gesellschaft erworben, so ist die A m Anzeige binnen einer Woche, Vvn der Gründung der ^vom R^ Gesellschaft oder von dem Erwerb der Beteiligung an gerechnet, -u erstatten. 8. Die Anzeigepfltcht besteht für Beteiligungen. „ auch mittelbare, an einer Gesellschaft, an denen nicht' "^en^amuftrttzen.^ Von dte^ mehr al» fünf Personen oder deren Angehörige zu- sammen zu mehr al» der Hälfte beteiligt sind. 4. Wer den, Vorschriften der Absätze 1—8 vor- sätzltch zuwiderhandelt, wird bestraft, wie wenn er eine Steuerhinterziehung begangen hätte; in besonder» schweren Fällen kann auf Zuchthau» bi» zu zehn Iah- ren erkannt werden. Wer den Vorschriften der Ab sätze 1—8 fahrlässig zuwiderhandelt, wird bestraft, wie , - _ _ . wenn er eine Steuergefährdung begangen hätte. Di« sührung dieser Verordnung RechtSvervrdnungen und Vorschriften über da» Steuerstrafverfahren gelten end! Verwaltung-Verordnungen zu erlassen. sprechend. I 8 12 lautet» Bedeutung sei. Reichskanzler Brüning hat Veranlassung genommen, für diese -um Ausdruck ackommene Ust«» zeugung sowie für die Erklärung der Bereitschaft an der Behebung der deutschen Krise Mitwirken zu wollen, seinen lebhaften Dank auszusprechen. Weniger bedeutsam, ab« doch wichtig ist ferner, 'daß immer Wied« die Ansicht ge äußert wurde, welch starke gegenseitige Abhängigkeit bei finanziellen Fragen in Europa und in der ganzen Wett bet dieser Kris« zu beobachten ist. Alle Beteutgten find der Auffassung gewesen, daß, wenn e» nicht gelingen würde, die deutsche Krise abzustellen, dies die schwersten Folge wirkungen selbst bi» in di« solidesten Volkswirtschaften hinein haben würde. Auch da» scheint mir eine Gewähr dafür zu sein, daß bet den Londoner Beratungen wirklich entscheidende Maßnahmen getroffen werden dürsten, um die deutsche und di« allgemein« Krise zu beheben. Ueber di« heute nachmittag -wischen den deutschen und französischen Ministern geführten Besprechungen, so fuhr der Minister fort, kann ich mich nicht so auSfährl" " lassen, weil das offizielle Tommuniquö darüber n vorliegt. Dieses soll erst nach Abschluß der Berhar der Presse übergeben werden. Ich glaub« aber, auS- noch nicht indlungen der Presse übergeben werden. Ich glaube aber, für mich das Recht in Anspruch nehmen zu können, bereits einige Andeutungen zu machen, ohne damit di« Pflicht der Loyali tät gegenüber meinen französischen Kollegen zu verletzen. Mit Rücksicht auf die heute vormittag getroffene Verein barung haben auch wir im engeren deutsch - französischen Kreise die Finanzfrage unsererseits nicht abschließend regeln können. Dagegen haben wir uns in Verfolg der Besprechungen des gestrigen Tages und weiter im „ChequerS-Geiste", wie ich ohne Uebertreibung sagen kann, freundschaftlich und offen über die politische Lage zwischen unseren beiden Ländern zu verständigen versucht. Wir werden heute ein Tommunt- qu4 herauSgeben, über das wir unS in großen Zügen schon einig geworden sind. In diesem werden keine Detailfragen erörtert, aber aufs Deutlichste wird darin unterstrichen, daß nach dem glücklichen Anfang durch di« Rundfunkrede de» Reichskanzlers, durch die freundschaftliche Einladung der französischen Regierung und durch den freundlichen Emp fang, den die französische Bevölkerung den deutschen Mini stern bereitete, und durch die freundschaftliche Aussprache von gestern, wir davon überzeugt sind, daß wir eine weit gehende Verständigung zwischen Deutschland und Frank- reich auf neuer Basis in Angriff nehmen. Diesen „Che- son, Außenminister Grandi, der japanische Botschafter und Außenminister Hymans zum Ausdruck gebracht, wie sehr st« sich dazu beglückwünschten, dieser so wichtigen Vorbespre chung heiwohnen -u können. Sie haben sämtlich die Ber- sicherung gegeben, daß ihre Regierungen mit größter Sorg falt und größter Sympathie prüfen würden, was zu tun , möglich wäre, um Deutschland, dessen Schwierigkeiten die Stabilität der europäischen Wirtschaft angche, zu Hilfe zu kommen. Sie haben gleichfalls einmütig ihre Genugtuung und Hoffnung zum Ausdruck gebracht, die ihnen die An wesenheit der deutschen Minister in Paris und ihr« Unter redungen mit den französischen Ministern einflößen. Auf Ersuchen von Ministerpräsident Laval wurde in gemeinsamem Einvernehmen festgelegt, daß die Londoner Konferenz auf die Prüfung der deutschen Finanz- und Wirtschaftskrise strikt begrenzt sein würde. Ministerpräsident Laval gab zum Schluß dem Wunsche Ausdruck, daß die Unterredung, die die französischen Minister heute nachmittag mit den deutschen Ministern haben, den Erfolg der Lon- doner Konferenz erleichtern möge. querS-Evfolg" möchte ich schon jetzt festhaltvn. Ich glaube, daß «S weniger am Ausdrücke des CommuniquSS ankommt, obwohl dieses vollkommen mWveideuttg abgefaßt sein muß: aber das Entscheidende tft, daßwir un» über die politischen Fragen so ausgesprochen haben, daß man sagen kann, ein neuer Anfang in den deutsch-ftanzösischen Beziehungen im „ThequerS-Geiste" ist gemacht worden. LsrnmunichuL de» franzSstschen Ministerpräsidenten über die Besprechung mit den in Parts weilenden Mächtevertretern Paris, IS. Juli. Uvber di« Besprechung der Pari» weilenden Vertreter der an den aktuellen Problemen interessierten Mächte, die um 10 Uhr begann und 12.30 Uhr zu End« ging, wurde vom französischen Ministerpräsidtum ein Communtquö auSgegeben, das besagt: Ministerpräsident Laval, umgeben von Außenminister Briand, Finanzminister Flandin, Budaetminister Pietri, UnterstaatSsekretär Francois Poncet und dem Generalsekre- tär des Quai d'Orsey, Philippe Betthelot, hatte in seinem Kabinett die «ausländischen Staatsmänner empfangen. ES waren anwesend: Staatssekretäre Henderson, Botschafter Lord Tyrrell, Staatssekretär Stimson, Schatzsekvetär Mel- lon, Botschafter Edge, Reichskanzler Dr. Brüning, Reichs außenminister Dr. CurtiuS, StaatSsekr. v. Bülow, Botschaf ter v. Hoesch, Ministerialdirektor Graf v. Schwerin-Kro-1 . .— ... - stgk, der japanische Botschafter Aoshtsawa, Außenminister gekommen. Aber durch ein« ehrlich« Ausspr^ ist «in« Be- Grandi, der italienische Botschafter Graf Manzoni, der «inigung der Atmosphäre erfolgt. Die Persönlichkeit Brüning belgisch« Finanzmintster Francqut, der Generalsekretär des h°t -"4 in Sr-nkreich nameE^ auf den Ministerpr-ch^n Die neuen Notverordnungen Vie stapiia!- unü ZleuerNuA OerorSuung I und um dieses gegenseitige Verständnis zu vertiefen, hat am Eiide -- mi- in . cm, in .ber Beratungen Reichskanzler Dr. Brüning den französischen Ministerpräsident Laval dankte den Ministern und aus- Ministerpräsidenten Laval und den Außenminister Briand zu einem wattigen Delegierten, daß sie seinem Aufrufe gefolgt find, Gegenbesuch nach Berlin eingeladen. um gemeinsam die Bedingungen festzulegen, unter denen die Londoner Konferenz anheben soll. Er unterrichtet« sie über die Unterhandlungen, di« in den letzten Tagen mit Staatssekretär Henderson und Staatssekretär Stimson statt befunden haben und namentlich über die gestrigen Bespre chungen mit Reichskanzler Brüning und ReichSaußenmini- ster Dr. CurtiuS. Reichskanzler Dr. Brüning erstattete ein kume» Exposs über den gegenwärtigen Stand der deutschen Wirtschaft»- und Finanzkrise und legte die Maßnahmen internattonaler Art dar, die wünschenswert erscheinen, um dies« Krisis zu lösen. Nacheinander haben hierauf Staatssekretär Stim-