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Nr. 274 Seilage zum N««r Tageblatt Dienstag, -ea 2b. November 1424 Die Beschränkungen, die bisher für Dollmachtsanzeigen und Erklärungen über Selbstabholung der Stückgüter bei der Güterabfertigung Aue bestanden, werden ab 1. Januar 1930 aufgehoben. Es besteht also keine Frist mehr, innerhalb der die Dollmachtsanzeigen und Erklärungen über Selbstabholung erneut werben müssen; sie können vielmehr jederzeit eingereicht oder zurückgezogen und gleichzeitig neu eingereicht werden. Die hierfür bisher erforderliche Genehmigung durch das für die Güterabfertigung zuständige Reichsbahn - Verkehrsamt ist weg gefallen. Es ist aber weiterhin notwendig, bah der Dollmachts- MchtigAeits- oder Anfechtungsklage nichck identisch ist. Diese Verzeihung braucht nicht ausdrücklich ausgejp! Magen stützen sich auf Gründ«, di« z. Zt. der Eheschließung be- Auch «in Stillschweigen kann als Verzeihung r« itsb« standen, während die Ehescheldunasgründe erst Die Scheidungsklage (Mit Ausnahme des s während der Ehe entstehen. Man unterscheidet zwischen kraUkheit) muß binnen sechs Monaten von t absoluten und relativen Scheidungsgründen. Vie absoluten - erhoben werden, in dem der Ehegatte von dem Scheid ungsgr-üUd-e lasten die Scheidung ohne weiteres gU, während Kenntnis erlangt hat« Diese Frist läuft jedoch aus relativen Gründen Ne Ehe nur dann geschieden wird, wenn hKuMche Gemeinschaft der Ehegatten aufgehov 'dem anderen Ehegatten aus diesen Gründen di« Fortsetzung der zur Klage berechtigte Ehegatte' von dem ander Die Ehescheidung Von vuMnfpektor Rqgslsbieck, Esten Die Spartätkgkett im Monat Oktober 1V2S Nach der Feststellung des Statistischen Lande samtzes betragen bei den 352 sächsischen Sparkasten im Monat Oktober die Ein zahlungen 25343 058 RM und die Rückzahlungen 17 860072 RM. Es ergibt sich somit ein Linzahlungsüberschuß von 7 483 586 RM. Das Einl-e-gerguthaben einschl. der bisher be rechneten Zinsen war Ende Oktober aus 575 832932 RM an gewachsen. Umfang -es Postscheckverkehr, im Deutschen Reiche Die Nachrichtenstelle der OPD. Dreschen teilt mit: Di* Mahl der Postscheckkunden betrug Ende Oktober 971 683. Dies be deutet einen Zuwachs von 2030 Konten gegen das Ende de» Teilnahme schuldig gemacht hat. Bösliches Verlassen liegt nur vor, wenn «in Ehegatte, nachdem er zur Herstellung 'der häus lichen Gemeinschaft rechtskräftig verurteilt ist, «in Jahr lang gegen den Willen des anderen Ehegatten in böslicher 'Absicht dem Urteil nicht Folge geleistet hat, oder wenn «in Ehegatte sich ein Jahr lang gegen den 'Willen des anderen Ehegatten in bös licher Absicht von der häuslichen Gemeinschaft ferngehalten Hal und sein Aufenthalt fett Jahresfrist unbekannt und nicht zu er mitteln ist. Im Falle des böslichen Verlassens kann also in der Regel nicht sofort aus Ehescheidung geklagt werden. Der ver lassene Ehegatte mutz vielmehr zunächst die Klage auf Wieder herstellung der häuslichen Gemeinschaft erheben. Erst wenn der aitdere Ehegatte zu dieser Wiederherstellung rechtskräftig ver urteilt ist und dem Urteil ein Jahr fang böswillig nicht Folge geleistet hat, kann in einer neuen Klage aus Scheidung wegen böswilligen Verlassens geklagt werden. Nur wenn der Aufent halt des Ehegatten, welcher 'den anderen böswillig Verlusten hat, seit Jahresfrist unbekannt und nicht zu ermitteln ist, kann sofort auf Scheidung wegen böswilligen Verlassens geklagt werden, wird in diesem Falle der Aufenthalt des Beklagten jedoch noch vor dem llrteilsspruch bekannt, so ist auch hier die Scheidung' unzulässig. Es bleibt dem Kläger in diesem Falle nur übrig,! die Scheidungsklage in die Klage aus Herstellung der häuslichen Gemeinschaft überzuleiten.. Aus relativen Gründen kann ein Ehegatte nur auf Schei dung klagen, wenn der andere Ehegatte durch Verletzung der durch die Ehe begründeten Pflichten oder durch ehrloses oder un- < sittliches Verhalten eine so tiefe Zerrüttung des ehelichen Der-, polizMAm A^uti^^gM hättnisses verschuldet hält, daß dem Ehegatten die Fortsetzung der Ei Ehe nicht zUgemutet werden kann. Däbei Alt als schwere Der- i And dte letzung der Pflicht auch grobe Mißhandlung. Ob «in relativer S ^ch .Zulässig, vor Urkundsbeamten be» Scheidungsgrunb vorliegt, ist also in das freie Ermessen des' Amtsgerichts zu Protokoll zu erklären. Richters gestellt. Ein Ehegatte kann auch auf Scheidung klagen, Im allgemeinen mUß der 'Klage ein Sühneversuch vor dem wenn der andere Ehegatte in Geisteskrankheit verfallen ist, -die ' Amtsgericht vorhergehen, Der Antrag hierauf kann ebenfalls Krankheit während der Ehe Mindestens drei Jahre gedauert und mündlich oder schriftlich beim Amtsgericht gestellt werden. Nus Staät unä Lrmä A«,, 2L. November 1S2S Das zweite Sinfoniekonzert Auch bas zweite Sinfoniekonzert unserer auf 42 Mann ver stärkten Stadtkapelle nahm einen hochbefriedigten Verlauf. Lei der mußte bi« angekündigt« Ouvertüre zu „Lhrist-Elflein" von Pfttzner abgesagt werben, da bas Werk, wie alle Werke neuzeit licher anerkannter Tonsetzer, unglaublich teuer und deshalb kaum zu beschaffen ist. Di« Vortragsordnung brachte di« Ouvertüre zu „Phaedra" von Mastenei, bl« Sinfonische Dichttmg ,Fin landia" von Sibelius und di« Sinfonie Nr. 1 in E-Moll von Johannes Brahms Mr Orchester, weiter die Ari« der Maria au» der Oper „Die FoNmger" von Kretschmer und die Lieder von Schumann: „Mit Myrten und Rosew' und „Des Knaben Berg lied" und von Hugo Wolf: ,/Vi-e Begegnung" und ,Mmmer- fatte Liebe", für Sopran mit Begleitung. Die Ouvertüre von Mastenst ist bas klangvolle Werk eines der bedeutenderen franzö sischen Tonleder der jüngsten Vergangenheit. In seiner Sinfo nischen Dichtung „Finlandia" zeichnet der Finne Sibelius ein Bild seiner nordischen Heimat und des finnischen Volkslebens. Das Tongemälde ist ein -interessantes Werk voll Poesie und nationaler Charakteristik, es zeugt von der eigenartigen, gesunden Begabung feines -an deutscher Kunst geschulten Schöpfers. Den Höhepunkt bildete dl« Wiedergabe der Sinfonie Nr. 1 In E-Moll von Johannes Brahms. Mit 44 Jahren hat der Meister das Werk geschaffen, „damit erfüllte sich", wie «in Brahms-Biograph schreibt, „die brennende Sehnsucht und die langjährige Hoffnung der Verehrer des Meisters". Jeder der vier Telle ein einziges Kunstwerk für sich: Das Andante sostenuto allen voran, schien unvergleichlich in seiner Melodienseligkeit: stark gegensätzlich dazu das Allegre-tto gracioso; ungemein vielgestaltig die Außensätze, die düsteren Stimmungen ausgelöst -durch beglückenden Wohl klang; das Ganze beseelt von tiefer, wahrer Empfindung. Für die Wiedergabe dieses Werkes verdienen die Kapelle und ihr Führer Kapellmeister Drechsel gan'z besondere Anerkennung. Gewiß wurden auch die anderen Orchesterstücke wirkungsvoll ge spielt, vor allem die Dichtung „Finlandia"; im Dorttag der Sin fonie aber wetteiferten fühlbar Musiker und Führer, all die rei chen Schönheiten des Werkes erblühen zu lasten. Der große Zug und die Frische des Werkes kamen zur vollen Auswirkung, und die -begeisterten Hörer dankten durch außergewöhnlich leb haften Beifall. — Die Solistin -des Abends, Fräulein Edith Schmidt aus Leipzig (Sopran) sang, von Herrn Pakuscher ge wandt begleitet, «ine Arie von Kretschmer und Lieder von Schu mann und Wolf. Die Sängerin, -eine Tochter -des Zwickauer Stadtkapellmeisters, ist -grund-musikalisch und singt mit großer Sicherheit und mit gewinnendem Vortrag. Ihre gepflegte Stimme ist Namentlich in den höheren Lagen sehr wohllautend. Außer der Arie, bei der das Orchester zu stark begleitete, gefielen besonders des „Knaben Berg-lüed" und „Nimmersatte Liebe". Die entzückten Hörer spendeten der Künstlerin herzlichsten Bei fall, so daß sie sich zu einer Zugabe verstehen mußte. Sie sang ein schlichtes Abendlied von Schiffner. —r. Da» Interest« an der Regelung brr Ehescheidung ist durch die kürzlichen Verhandlungen im Rechtsausschüst» be» Reichs tages neubelebt worden. Damit -beurteilt werben kann, wieweil die Vorschläge auf Abänderung unsere» Ehescheibungsrechtv be rechtigt sind, soll Nachstehend ein U-eoerblick über hie heutigen Ge setzesbestimmungen gegeben werden. Vorweg wird bemerkt, daß bl« Ehescheidungsklage mit der Nichtigkeit»- ober Anfechtungsklage nicht identisch Ist Volkshochschule ^ue Tie Bücherei der Volkshochschule Aue hat eine An zahl Bücher über Photographie erworben und zwar: David: Ratgeber im Photographieren. Eine sehr Praktische Anweisung. — David: Photographisches Prak tikum. Ein großes Nachschlagewerk. — Roeder: Freude am Bild. — Karnitschnigg: Bildgemäße Landschafts photographie. — lieber Ernährungsfragen han deln folgende neu angeschaffte Werke: Berg: Alltäg liche Wunder. — Berg: Nahrungs- und Genußmittel- — Thomas: Nahrung. — Hindhede: Die neue Er nährungslehre. — In die Entwicklungsgeschichte des Menschen führen ein: Heilborn: Entwicklungsgeschichte der Menschen. — Hesse: Abstammungslehre und Dar winismus. — Leche: Der Mensch. — Graf: Entwick lungsgeschichte. — Lotze: Jahreszahlen der Erdgeschichte. ... ... Die Bücherei der Volkshochschule befindet sich in Aer bei jedem^^l^n«^llmE^^V Vollmächts- der Titrerschule am Ernst-Geßner-Platz und ist Man- ! a-n-zei-ge erklärt, daß er bi« alte Vollmacht widerruft und den tags und Freitags von 18 bis 19 Uhr geöffnet. Widerruf dem früheren Bevollmächtigten mitgeteilt hat. einen solchen Grab erreicht hat baß bl« g«Wg« Gemeinschaft zwischen dm Ehegatten aufgehoben, auch j«d« »usstcht aus M4> dscherstellung dieser Gemeinschaft crusgeschlosten ist. Vcchet braucht ber geisteskranke Ehegatte nicht enttnunbickt zu sein, Ob unheilbare Geisteskrankhell vorkiegt, wirb nur em Sachverstän diger beurteil«: können. Das Recht -auf Scheidung erlischt durch Dvcheihvng. Dl« " " prochm zu werden, vufgesaßt werben. Die Scheidungsklage (mit Ausnahme bes Falles ber Geist«», kran'kheit) muß binnen sechs Monaten von dem Zeitpunkt an '' " " f ^ScherdungsgrUnbe lst jedoch nicht, solange bi« aufgehoben ist. Wirb ber . -ttn anderen Ehegatten aus- Ehe nicht zug-emUtet werden kann. , gefordert, entweder dte HÄisliche Gemeinschaft he-rzuslellen ober Das Gesetz kennt fünf absolute Scheidungsgründe, nämlich tzst Klage zu erheben, so läuft bi« Frist vom Empfange ber Auf- Ehebruch, Doppelehe, widernatürliche Unzucht, Lebensnachstellung -fovderung an. Dagegen ist bi« Scheidungsklage ausgeschlossen, und bösliche Verlastung. Jedoch kann auch in 'den ersten -drei wenn seit dem Eintritt des ScheidUngsgru-ndes zehn Jahr« ver- Fällen der Ehegatte die Scheidung nicht fordern, wenn er dem strichen find, auch wenn ber andere Ehegatte erst später von der Ehebruch oder der strafbaren Handlung zugeftimmt ober sich der Verfehlung Kenntnis -erlangt hat. Auf Scheidungsgründe, bi« ' " " " verfährt smd, kann eine Klage zwar allein nickt mehr gestützt werden, jedoch kann bas Gericht diese bei Beurteilung ber Sach lage mit -berücksichtigen. Die Scheidung allein aus diesen Grün den kann aber nicht -mehr erfolgen. -In dem 'Urteil hat das Gericht festzustellen, wer für be« Huldigen Teil erklärt wirb. Es können auch beide Ehegatten für ' chuldig erklärt werd-sn. Diese Feststellung ist von Bedeutung -ür die Frage des Unterhalts der geschiedenen Ehegatten gegen einander wie auch -für die Frage der Sorge für die gemeinschaft lichen Kinder. Der Ehegatte kann beim Vorliegen eines Schcidungsgrun- des statt auf Ehescheidung auch auf Aufhebung der Ehelichen Ge meinschaft klagen. Diese Möglichkeit berücksichtigt iNsbesoNder« religiöse Bedenken 'der Katholiken. Durch die Aufhebung der «helichen Gemeinschaft treten zwar die Wirkungen der Scheidung ein, jedoch mit drei Ausnahmen: 1. kein Teil kann sich and erweck wieder verheiraten, 2. die Ehegatten können jederzeit ohne jede Förmlichkeit die Ehe wi-ederherstellen, 3. es kann trotz der Auf hebung -noch die Nichtigkeit und Anfechtbarkeit der Ehe geltend gemacht werden. Bei Aufhebung der ehelich«« Gemeinschaft steht es jedem, auch dem schuldigen Ehegatten fr-ei, ohne weitere» die Scheidung zu verlangen. Die Ehescheidungsklage bezw. di« Klage auf Aufhebung b«r Gemeinschaft ist -del dem -Landgericht zu erheben. Di« Mag« muß durch «inen Rechtsanwalt e-ingereicht werben. Soll das Armenrecht nachgefucht werden, so empfiehlt es sich, unter Vor-