Suche löschen...
Auer Tageblatt : 19.10.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929-10-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735688886-192910192
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735688886-19291019
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735688886-19291019
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Auer Tageblatt
-
Jahr
1929
-
Monat
1929-10
- Tag 1929-10-19
-
Monat
1929-10
-
Jahr
1929
- Titel
- Auer Tageblatt : 19.10.1929
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. ä4S. Auer Tageblatt und Ametgrr fUr das Erzgebirge. Sonnabend, den 1»». Oktober 1S»S Nadir Khan zum König gewählt Wie Reuter aus Kabul meldet, hat die National versammlung mit Stimmenmehrheit Nadir Khan trotz seine- Widerstrebens zum König von Afghanistan ge wühlt. T«te Wahl erfolgte in Anerkennung seiner per- stkrlichen Verdienst« um die national« Sache. Oie Steilung ctes Staates zu äen moclernen Arbeitskampfen Von Hermann Wichel« Reuß, Berit« Ms vor einem Jahre in der norbavesOeutschm Eisen industrie der gewaltigste aller ArbeitskSmpfe der letzten Sah« entbrannt« und mächtige Organisationen in unproduktiver Angriffsftellung schroff einander gegenüberstanden, da mag wohl der letzte Zweifler die Ueberzeugung gewonnen haben, daß Wirt- fchastskatastropyen dieser Art nicht nur die Beteiligten angehen, sondern di« Allgemeinheit unmittelbar berühren. Don dem Augenblick an, in dem — am 26. September 1928 — oon den Arbeitgebern Lohnforderungen der drei Metallarbei- tewerbänbe abgelehnt wurden, ging eine rieselnde Unruhe durch bas ganze deutsche Doll, die sich von Tag zu Tag zu einer wah- j ren Fieberglut steigerte. Erst als Seve rings Vermitt lung gelungen und sein Spruch angenommen worden war, ebbt« di« Erregung des gesamten Volles langsam ab, aber das Er lebte lastet noch insgeheim aus der Tiefenschicht unserer Seele, wie ein Alpdruck, der uns ständig bedroht. Seit dieser beispiellosen Lehre von dem Katastrophencharak ter moderner ArbeitskLmpse ist die Aussprache über die Stellung des Staates zu dieser Bedrohung seines eigenen Gefüges unun terbrochen -fortgeführt worden. Denn es ist klar: hier kann, — «r Staa 1 nicht müßig sein; als Hüter des allgemeinen! Interesses mutz er Gruppenkämpfe, die für die breite Oeffentlich- i kett eine wirtschaftliche und soziale Gefahr bedeuten, friedlich re- gullvren. Der größte Meinungsstreit im Hinblick auf unser deutsches Schlichtungswesen besteht über die Frage, ob der Staat bei sich entwickelnden Ardeitsstreiligkciten schnell zu- packen oder die einander bekämpfenden Parteien möglichst lang« sich seIbst überlassen soll. Vor allem aber wogt der Meinungskanrpf darüber bin und her, ob der Staat schnell und ost oder nur zaghaft und möglichst sparsam -um stärk sten Mittel seiner Autorität, zur Verbi-ndlichk-eitser- jlärung greifen soll. Ts haben sich nämlich in der Schlich tungspraxis unverkennbare und auch kaum ernsthaft bestrittene Mißstände herausgebildet. Die Parteien wissen, daß ihnen in vielen Fällen die Verbinblichkeitserklärung eines Schieds spruches winkt. Än dieser Erwartung drücken sie sick um die Ver antwortung herum, die auf ihnen lasten würde, wenn sie selbst in freier Uebereinkunft ihr Geschick -in die Hand nehmen und eine Gesamtvereinbarung, z. B. einen Tarifvertrag abschlössen. Die staatliche Verbinblichkeitserklärung bringt eben einen Zwangs tarif zustande, für den nicht die streitenden Parteien sondern der Staat die letzte Verantwortung trägt. Diese Erziehung der beteiligten Parteien zur Verantworungsfcheu ist natürlich sehr zu bedauern. Lin gerade eben <im Verlag von Gustav Fischer, Iona) erschienenes Buch über „Das Schlichtungswesen in der modernen Wirtschaft" von Dr. Oskar Marlin nimmt zu allen hierhergehörigen Fragen eingehend Stellung. In diesem lesens werten, manchmal jedoch mit kritischer Vorsicht zu genießenden Buch heißt es über die oben erörterte Frage treffend: „Die stets bereitwillig im Hintergrund stehende Schiichtungsbehörbe macht es den Beteiligten nur allzu leicht, zu diesem bequemen Mille! der Abschiebung der Verantwortung zu greifen. Die Parteien machen gar nicht mehr den Versuch, zu einer frei willigen Einigung zu gelangen oder ihre Vorverhandlungen sind nur ScheinmanSver. Werden solche freie Verhandlungen wirklich gepflogen, dann sind die Parteien zu keinerlei Zugeständ nissen bereit, da ja im Hintergrund immer die Schlichtungsbehörde steht, deren Entscheid die Parteivertreter entlastet." Diese tref fenden Bemerkungen entsprechen leider vielerlei Erfahrungen. Oft genug erheben beiderseits die Organisationsvertreter so über spannte Forderungen, daß sie an die Möglichkeit ihrer Durch setzung nicht glauben. In ihrem Innern wissen sie meist ganz ge nau, welches die Mitte ist, auf der sie sich einigen werden. Aber äußerlich wahren sie den steifen Nacken und einigen sich nicht, son dern „unterwerfen sich erst nach der Verbindlichkeitserklärung, in dem sie dann ihren Organisationen gegenüber alle Schuld auf den Schiedsspruch schieben, obwohl sie innerlich dessen sachliche Rich tigkeit anerkennen. Aber sie selbst sind gedeckt. Das find die Fälle, von denen der frühere Schlichter Mehlich gesagt hat: „Wie oft erlebt man nicht, daß die Parteien, über die zu treffende Regelung völlig einig sind, es aber nicht wagen, gegen ihre Auf traggeber die Verantwortung zu übernehmen. Man geht also einfach zum Schlichter, der nach der schriftlichen Einladung glaubt, vor einer schwierigen Aufgabe zu stehen, dann aber in der Ver handlung fein blaues Wunder erlebt." Dieser Geist ist natürlich wenig erbaulich. Man greift aber — wie ich glaube — fehl, seinetwegen die geltende gesetzliche Re gelung anzugreifen. Nicht das System i st falsch, wir brauchen nur mehr aufrechte und verantwortungsbewußte Män ner, die es handhaben. Viole unklare Vorstellungen herrschen auch über das Ver- hältnis von iSchlichtung und Rechtsprechung. Und doch ist diese Frage ganz einfach. Schlichtung ist keine Rechtsprechung, son dern ein Akt der staatlichen Verwaltung. Mit der Schlichtung be tätigt sich der Staat im Dienste der allgemeinen Aufgaben, er treibt mit ihr Fürsorge für die wirtschaftliche Kultur des Landes, damit dies« nicht durch Asbeitskämpfe erschüttert wird. 'Er hilft den Parteien des Wirtschaftslebens zu einem geregelten möglichst freund-nachbarlichen Verhältnis. Er hilft ihnen bei dem Abschluß von Verträgen, die an sich nicht feine Sache, sondern Sache der Parteien sind. Die Schlichtung zielt also auf eine erst zu schaffende Regelung ab, während die Rechtsprechung das fertige Dasein einer Regelung gerade zur Voraus setzung hat und Anwendung einer bereits vorhan denen Regelung auf einen nicht in der Tatsache, sondern in der A rt seiner Regelung umstrittenen Einzelfall bedeutet. In der Rechtsprechung behaupten die Parteien immer, ihre Streit frage i st geregelt, sie streiten bloß über das W i e. Der Line sagt, diese Regelung besteht (nach Gesetz oder Vertrag), der der Ander« behauptet, daß eine ander« Regelung bestehe: aber beide stimmen darin überein, Laß irgendeine Regelung be stehe; mindestens aber ein« Partei muß bas Bestehen einer Regelung behaupten, sonst ist — die Sache vorGericht nicht verhandlungsfähig. Bei der Schlichtung aber soll eine Re gelung erstge chaffen werden, also ist die Schlichtung keine Rechtsprechung, andern Verwaltung. Ministerialrat Wagemann hat diesen -Unterschied so ausgedrückt: ^Schlichtung ist die Hilfe -um Abschluß von neuen Gesamtvereinbarungen. Die Auslegung bestehender Verträge, auch der Tarifverträge, ist Aufgabe der Rechtsprechung." Oie Finanzlage äer Reickssnfralt für Arbeitsvermittlung unci Arbeitslosenversicherung Bon der RetchSanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung erhielten wir folgende Mittei lung: „Tier Berwaltungsrat der NeichSanstalt für Ar beitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung beschäf tigte sich bereits am 17. d. M. mit dem! neuen Gesetz zur Reform der Arbeitslosenversicherung und behan delte die ihm durch die Novelle Angewiesenen neuen Aufgaben. So faßte er die erforderlichen Beschlüsse zu den Fragen der berufsüblichen Arbeitslosigkeit und trat in eine erste Aussprache über die Neuregelung der Versicherung für Hausgewerbetreibende und Heimarbei ter ein. In einem zusammenfassenden Bericht stellte Prä sident Tr. Shrup die wichtigsten neuen Bestimmungen dar, die der Verwaltung eine Handhabe zur wirksamen Bekämpfung mißbräuchlicher Inanspruchnahme der Versicherung geben. Anknüpfend an die Darlegung der durch die Novelle geschaffenen Ersparnisse, die auf etwa 100 Millionen RM jährlich geschätzt werden kön nen, gab der Präsident ein Bild der finanziellen Lage der Reichsanstalt. Danach werden sich Einnahmen und Ausgaben etwa bis Anfang November die Wage Hal ten. Der in den Sommermonaten angesammelte Not- stock von nur 28 Millionen RM dürste vorauBfichtlii bis Mitte Dezember ausreichen. Das BeitragSaustoy men hat sich günstiger entwickelt, al» seinerzeit bet de Vorbereitung de» geltenden Gesetze» angenomm« wurde, so daß die Reichsanstalt künftig etwa 850 üv Hauptunterstützungsempfänger im JahreSdurchschni aus eigenen Einnahmen tragen kann. Tisch hat si< infolge der sehr ungünstigen Monate April und Ma die Durchschnittszahl für die letzten sechs Monate b« reits auf 928 000 Hauptunterstützungsempfänger erhöh Angesichts der vielen unübersichtlichen Faktoren, ins besondere der Witterung, der allgemeinen Konjunktu und des Kapitalmarktes ist eine einigermaßen sicher Voraussage über die Belastung per ArbeitSlosenvei sicherung im kommenden Winter kaum möglich. In merhin muß, wohl mit der Möglichkeit gerechnet wer den, daß eine Ziffer von mindestens 1,85, Wahlschein ltch aber von 1,8 Millionen unterstützungsberechtigte Arbeitsloser im Durchschnitt der Wintermonate erreich werden wird. Der Betrag von 68 Millionen RM, de im Reichshaushalt für Darlehen an die Reichsanstal noch zur Verfügung steht, wird daher bet weitem nich ausreichen; vielmehr muß damit gerechnet werden, da das erforderliche Darlehen bis zur Größenordnung vo 200 bis 250 Millionen RM ansteigen kann. — T« Präsident richtete mit Zustimmung des Verwaltung! rates an die anwesenden Vertreter des RetchSarbettl Ministeriums den dringenden Appell, dahin zu wirke: daß die Reichsregierung bet ihren Beschlüssen der fthw ren Lage der Reichsanstalt Rechnung trägt." Das Wesen der Franzosen von Viscount ü'Mernon Viscount d'Abernon, der frühere englische Botschaf ter in Berlin, hat in dem einleitenden Teil«, der dem ersten Bande seiner Tagebuch-Aufzeichnun gen vvranstand, ein Bild vom Wesen des Deutschen, so wie er es sah, entworfen. In der Einleitung des zweiten, noch unveröffentlichten Bandes, aus dem das „Berl. Tageblatt", wie aus dem ersten, Bruchstücke wider-gibt, schildert er das Wesen der Franzosen. „Seit dem elften Jahrhundert haben England und Frank reich auf denselben Schlachtfeldern gefochten — meistens als Feinde, manchmal als Verbündete, immer bis zu einem gewißen Grade als Rivalen, und nie stellte sich ein gegenseitiges Verständ nis ein. Es fehlte der wirkliche Haß, selbst wenn sie Feinde waren —. Es fehlte die wirkliche Kameradschaft, selbst wenn sie zu Verbündeten wurden. Bis zum Weltkrieg hat jedes der bei den Völker ohne Bosheit oder Feindschaft sehr stark die gegen seitige Komik empfunden. Vielleicht etwas Neid eher als Feind seligkeit und ein merkwürdiges gegenseitiges Vertrauen, das sich kaum auf eine logische Weise erklären ließ. Während England die Besetzung der Niederlande durch eine Großmacht immer als eine Bedrohung unserer insularischen Sicherheit empfand, hat es nie die Anwesenheit Frankreichs auf der viel näheren Küste von Calais und Doulogne als eine Gefährdung empfunden. Und an dererseits haben die Franzosen nie unsere Vorherrschaft zur See als eine Gefahr für ihre Küsten oder ihren Handel empfunden. Es ist klar, daß unsere Beziehungen besonderer, höchst eigen tümlicher Art -gewesen sein mußten und es heute noch sind. Ein gewisses Vertrauen, aber keine wirkliche Nähe von Volk zu Volk; -ein Gefühl gewißer Verwandtschaft und ein dunkles Bewußtsein, daß beide Völker starke Elemente der europäischen Kultur und Zivilisation vertreten. In gewißer Hinsicht ist der französische Geist dem der be nachbarten Länder überlegen. Klarheit, Ordnungsliebe, Ausge glichenheit, Witz, 'Zurückhaltung — in diesen Dingen übertreffen die Franzosen ihre Nachbarn Ihre Abneigung gegen Heuchelei, gegen alles Wafchläppigs, Weiche, Doppelzüngige, gegen den Tand, ihr Mißtrauen vor jeder Sentimentalität, ihre Feinfühlig keit und Ironie retten sie vor einem guten Teil der Langenweile, die in das Leben und die Literatur der anderen Völker einge drungen ist. In gewißer Hinsicht haben jedoch die Fehler der anderen ihren Vorteil. In solchen Dingen gibt es immer eine gewiße Entschädigung. Auf dem Gebiete der Manieren find die Franzosen unüber- Verfeinerung seiner Sitten und in erster Linie verdankt es Frankreich die Maßstäbe des gesellschaftlichen Benehmens. Wir können nicht leugnen, daß der Unterschied zwischen den heutigen gesellschaftlichen Zusammenkünften und den lang dauernden feuchtfröhlichen Orgien, zu denen die Mahlzeit in Deutschland und England im achtzehnten Jahrhundert -ausartete, größtenteils auf den französischen Geschmack, dem französische Kochkunst zu Hilfe kam, -urückzuführen ist. In den Augen der Franzosen war die Trunkenheit nie als die unversiegbare Quelle der Komik und der Belustigung erschienen, die sie auf der -englischen Bühne bildet. Als gesellschaftlicher Brauch wurde sie nie geduldet- als eine Zielscheibe für den Spott war sie nicht notwendig. Die Rolle, die bei uns der Betrunkene spielt, ist feit langem von der Schwiegermutter und dem betrogenen Gatten übernommen wor den; sie genügen vollkommen,^ vielleicht -llzu vollkommen — den Erfordernissen der französischen Komödie, aber trotzdem scheint das gallische Theaterpublikum ihrer nie müde zu werden. Eines der auffallendsten Kennzeichen der französischen GeMgftit ist das außerordentliche Ausmaß der Freude an ge schlechtlichen Beziehungen und ehelichem Mißgeschick. Dieser Themen werden die Franzosen weder in der Theorie noch in der Praxis überdrüssig. Die Franzosen haben eine beträchtliche Ver achtung gegenüber unseren Ansichten über diese Frage und unter schätzen wahrscheinlich unser« Gonußsähigkeit auf diesem Gebiete. Ein schlagendes Beispiel ihrer irrigen Auffassung war eine Aeußerun-g, die ich in Monte Carlo erlauschte, als eine berufliche Jüngerin dieser Kunst nach dem Fehlschlag ihrer Bemühungen um einen sich kühl verhaltenden Engländer in folgende Worte ausbrach: „Votre luxur« a vos ordres c'est le Whisky." Es soll damit nicht gesagt werben, baß die Franzosen beson ders unmoralisch sind. Sie sind siche); nicht so unmoralisch, wie sie dem oberflächlichen Beobachter erscheinen. Aber die Un moral macht ihnen unverhältnismäßig mehr Spaß als den ande ren. Und dies geschieht kotz -der Tatsache, daß das Familien leben in Frankreich viel inniger ist als bei uns. Das Zusammen leben der Familienmitglieder ist viel enger als bei uns, und die gegenseitigen Verpflichtungen, die das Verhältnis zwischen Sohn und Vater und noch mehr zwischen Tochter und Mutter auser legen, sind so streng, daß sie auf der anderen Seite de» Kanals als unerträglich empfunden werben. I In allen ^Verzweigungen menschlicher Beziehungen leben di Franzosen viel mehr nach dem Gesetz, als man es denkt. ,Fi alle Eventualitäten gibt es Regeln und Gesetze. Es wird kau etwas dem individuellen Urteil und dem eigenen Gefühl übe: laßen. Es gibt bestimmte Maßstäbe für jedes Verhallen; wen man das vergißt, begeht -man einen schweren Taktfehler. N brauche werden zum Gesetz — zu einem Gesetz, das nicht übe: treten werden darf. Und die meisten Franzosen haben auch nis den Wunsch, es zu verletzen. Man beugt sich freiwillig di Zucht, der Sitte und der guten Manier. Diele der gesellschaf -lichen Gebote scheinen unserer bequemen Lebenshaltung, unser! Gewohnheit des Sichgehenlaßens unerträglich. Die strenge Fm malität bei dem Vorstellen, die starre Etikette der Besucher, di Verpflichtung, sich stundenlang an einem allgemeinen GesprL beteiligen zu müssen und auf die intimeren Freuden eines Tete-i tete verzichten zu müßen, -würde ein Engländer, wie so viele ai der« Gebräuche, als bedrückend und störend empfinden. Auch di Genauigkeit -jedes wirtschaftlichen Budgets hindert das Aufkm men der bei uns üblichen lockeren kameradschaftlichen N Ziehungen. Formelle Diners in bestimmt festgesetzten Awifchü räumen — keine Gastfreundschaft -aus dem Stegreif, keine Möz lichkeit einer Einladung „kommen Sie, wann Sie wollen". - Eine so unmethod-ifche Exkavaganz stiftet eine heillose Demi! rung in einem wohlgeordneten französischen Haus. Die Aus gaben des Monats oder des Jahres werden im voraus bestimm und auch wirklich nicht überschritten. Denn wie könnte sich sin! am 31. Dezember ein Ueberschuß ergeben, der zur Ergänzung di Familienvermögens dienen kann, das dem fürsorglichen Familien vater erlaubt, sich schon in der Blüte der Jahre zurückzuziehtt nachdem er seine Söhne und Töchter entsprechend versorgt Hel Hier liegt der Schlüssel dieser ganzen Fragen. Im Herzen jed, Franzosen lebt der Wunsch nach Sparsamkeit, um in seinen alte Tagen frei von Sorgen und Geschäften zu leben, sich seiner g< sicherten Stellung zu erfreuen und das Leden und das Zuscm mensein mit Menschen zu genießen. Es ist eine zu ttef ring« wurzelte Besonderheit dieser Raste, die man vielleicht auch ih: Ueberlegenhei-t nennen kann, und zwar ihre Fähigkeit, daß sie da bloße Amlebensein genießen, ohne Rücksicht auf die Fülle von Ti lebnißen oder Episoden, die es bringt. Das Leben ist eine Kuns die sie vollkommen beherrschen — und eine ihrer Schlußfolg! rungen ist, daß Muße mit der Würde eines rotbebänderte Knopflochs ein ausreichender Grund für Zufriedenheit ist. Die Engländer haben eine grundverschiedene Einstellung Ein Durchschnittsengländer ist gelangweilt, wenn er nichts zu tu hat. Der ruhige Genuß der Muße genügt ihm nicht. Es feh ihm die Tatsache, daß «r nicht unbedingt den Zug 9-15 Uhr ei reichen muß. Die Beschaulichkeit reicht für seinen Seelenfriebe nicht aus. Er muß den äußeren Ansporn und -das von außen ihi zugetragene Intereße haben. Um der Muhe zu entflieh» klammert er sich ans Gefchäftsleben oder stürzt sich in das Dn gnügen, als ob es ein Geschäft wäre. Es ist wahr, baß die französische Genußfähigkeit der Mutz -leicht in Trägheit oder bloße Vergnügungssucht ausarten kaiu Die in IFrankreich übliche Vermögensteilung verschärft die Gl fahr. Durch das Gesetz gezwungen, sein Erbe ungefähr gleich mäßig zu verteilen — die Tradition des Majorats ist in Frank reich nicht vorhanden — hinterläßt der Franzose jedem Mitglil! seiner Familie einen Teil seines Vermögens, der ihm zum Leb« genügt. Aus dieser Lage ergeben sich viele Nachteile. M strebenden jüngeren Sohne sind nicht vorhanden — in erster Lia-: -deshalb, weil die Familien meistens wenig Kinder haben, unk zweitens, weil die jüngeren Söhne durch ein Vermächtnis sichen gestellt werden und nicht -mehr die mittellosen jüngeren SöP sind. Warum sollten sie bann noch arbeiten? Das Leben ß oa, um genoßen zu werden. Wer nicht mit eigenen Augen gesehen hat, wie der Antel' nehmungsgeist durch die Tatsache gelähmt -wird, daß es -uvie! Menschen gibt, die genug zum Leben haben, kann sich nicht vollem Maße bewußt werden, wie groß der nationale Vorteil der ungerechten Dermögensverteilung ist, -unter dem wir zu leide« haben. Er liegt nicht so sehr in der Erhaltung der großen Fanii' liengüter oder der unverminderten kleberlieferung der Familien- kadition. Das Wesentliche ist, daß die jüngeren Söhne ge- zwangen sind, zu arbeiten. Diese Notwendigkeit, wie auch unser! Abneigung gegen beschauliche Muße, haben England die Aben teurer and Pioniere gegeben, di« -bas britische Reich geschafft« haben. Mil Bajonetten und organisierten Truppen konnte e« gewonnen werden. — Res augusta domit, bie die jüngeren Söhn: aus -er Heimat verkleb, hat mit Hiffe ihres Unternehmungs geistes, ihrer Liebe für Abenteuer und ihrer angeborenen Fähig keit, sich ein« Autorität zu sichern and verständnisvoll ihre Herr schaft auszuüben, die Größe des britischen Reiche» bedingt. Hätten mehr junge Menschen die Mittel gehabt, in Tanz klubs zu nachtwandeln, würbe di« englisch« Geschichte «ne anbett Wendung genommen haben. 6ro Me der Stao Neuhvrk Reujersei Schleichh HaW do; einander verhaftet sttz besetz war uüd enthielt. Hau» en Aunkstati auf.hioh« alkoholis die nütt- Stelle sl sitzt meh muda-Jli der axnei tigkeit d« chiffriert gefangen den entz Hörden ! LagerHLr v« Das! von seiner den Heim überflog, bang vorn l eichten N» auf-gegeber nobeils wu glatt burä friedigt, w In ei wurde die zwischen - war. Nä -Spaziersto und es ist oder einer- dor Leiche früheren j aber neuer In b« Segolfchiff- ragten. ü bah es sii Martha" Besatzung gerechnet bohnen -an bildet «in B Bürg Mitte, Bi legenheit g gefchäfte < Der vierte B auch dor tun Hatt lern den ferner B allen die gegen B Ltadtbar ren mit Di« t t v-ren der i werben, u Rücksicht k nehmen w Stellung < tor-en sind befetzung < Sn Gege- von d«m fahrlässige Da» -Feuer -erf stens sechr Sa ei berg» in Ü fam ermoi man brei! leiche. D Ein i der Wall« Motorsii«! scharfen -r ob. Er« vocketzung. gebracht,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)