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Nr. 121. Auer Tageblatt und Anzeiger für da« Erzgebirge. Dienstag, den 2U. Mai 1V2S. Landesoerbandstag der siichflfchen tzausbefltzeroereine ^lman sebweigt über seine Pläne Aman Ullah gewährte während feiner Fahrt nach Bombay einem Vertreter des Büros Reuter ein« Unter redung, in deren Verlauf er erklärte, daß, er nicht beabsichtige, nach Afghanistan zurüchzukchren. Er lehnte es jedoch ab, sich über die dortige Lage oder seine weiteren Pläne zu äußern. In der nähe der afghanischen Grenze gelegenen Stadt Quetta herrscht die Auffassung vor, daß sicht Aman Ullah auf den Rat Nadir Khans entschlossen habe, das Land zu verlassen, und daß Nadir Khan beabsichtige, im Interesse der Dynastie Muhammed Zat einen neuen Vorstoß gegen Kabul zu unternehmen. „Daily Chronicle" berichtet aus Lahore über die Abreise des Königs Aman Ullah aus Afghanistan nach Indien und Europa: Tte Ankunft Aman Ullahs und seiner Gattin in Tschaman und sein Ersuchen an die britischen Behörden um sicheres Geleit durch, Indien nach Bombay kam völlig überraschend. Sie trafen in Tschaman ein, ohne ihr Kommen angekündigt zu ha ben mit einem Gefolge von 60 Personen im Kraft wagen. Sie hatten nur wenig Gepäck, da Habib Ullah 48 der Lastkraftwagen erbeutet hatte. Tüe britischen Behörden haben einen Sonderzug von Lahore nach Tschaman entsandt, der den König und die Königin mit ihrem Gefolge nach Bombay bringen soll. Ter Berichterstatter der „Daily Mail" meldet wei ter, es werde angenommen, daß Kandahar eingeäschert werden wird. T-ie Einwohner räumten die Stadt. Habib Ullahs Bruder habe Ghkzni auf dem Wege nach! Kandahar mit 4000 Mann Truppen eingenom men. Tie gesamte tzeeresmacht Habib Ullahs betrage 40 000 Mann. Mm Sonnabend vormittag begann in Glauchau die dies» jährige -L-andesverbandstagung der sächsischen Haus- und -Grun-dbeisitzervereine, die von über 500 Delegierten vüsucht war. Mus dem Geschäftsbericht, den der Be-rbandsdivek-tor Dr. Dum- -j ahn-Dresden erstattete, ging hervor, daß der Landesverband Sachsen über 100 700 Mitglieder zählt. Die Wahlen ergaben die einstimmige Wiederwahl des Vorstandes. Als nächstjähri ger Tagungsort wurde Löbau gewählt. Am Abend fand ein BegrÄßungsabend im „Lindenhof" statt, in dessen Verlauf der LaNdeSveobandsvorMende, Rechtsanwalt Kvhlm-anu, u. a. ausführte, daß sich die Hausbesitzer in ihrer Organisation nicht nur als Vorkämpfer des Privateigentums gegenüber dem Marxismus fühlen, sondern als eine Vereinigung, die eine Weltansch-aimng vertrete. Die Hausbesitzer fühlten sich weniger als Klasle, sondern betrachteten vielmehr den Mieter als Volksgenossen. Der Verbund der sächsischen Haus- und Grundbesiherver- eine veranstalt >te am Sonntag mittag in der Glauchauer Fest balle im Anschluß un di«" Fahre-stagung des Verbandes eine innntliche Kundgebung, zu der etwa In—-IS00 Personen er schienen wären. Als erster Redner behandelte Flnnnzmtnister Weber sodann in seinem Vortrage die augenblickliche Politische L a g e i n Sachsen nach der L and t ag SWahl. Der Minister ging hierbei aus das Ergebnis der Landtagswahl und die Frage der Regiei uugsbtldung ein, indem er erklärte, daß die bürgerlichen Parteien den ernsten Willen anfbr-ingen müß ten, die Regierung in Sachseil, solange -es irgend -angehe, fort- zu sichren. Eine Regierung gegen di« Arbeiter fei allerdings tn Sach sen undenkbar und wäre unverantwortlich. Man könne auch der bisherigen Regierung nicht nachsagen, daß sie gegen die Interessen der Arbeiter regiert hätte. Man müsse sich natürlich darüber klar fein, daß man Konzessionen machen müsse in Bezug auf die oigentumsfetndliche Stellung der Sozialdemokratie. Die Nationalsozialisten würden sich in eine Sackgasse verren nen, wenn sie durch ihre Haltung eine sozialistisch geführte Regierung erzwingen wollten. Wenn es auch nicht möglich fein werde, die Regierung auf der bisherigen Basis aufzubauen, so müsse doch darüber Klarheit bestehen, daß der bürgerliche Einfluß in der Koa- Mion so stark wie irgend möglich zu bleiben habe. Dor Rtdnor beleuchtete auch die vom neuen Landtag zu lösen den ernsten Ausgaben von diesem Standpunkt auS, insbesondere die Neuregelung der Miettzinsstouer, des -Grundsteu-or-g-esetzes, di« Regelung der Frostschäden und die Umgestaltung des sächsi schen Vaugejetzes. Fier den Hausbesitz ständen jedenfalls lebens wichtige Fragen auf dem Spiel. Sie lägen letzten Endes in dem Ziel begründet, daß der Einzelne ein freies Verfügungs recht über sein persönliches Cigerwum wieder -erhalte. Ent scheidend dürfte die Umgestaltung des Realsteueegesetzes im neuen Landtag tverden. Der Ausdruck für die heutige unge sunde Läge sei -die Auflegung der neuen Reichsanleihe, -die eine Begünstigung des Großkapitals schlimmster Art darstelle. Jugendherbergen und Schuljugend D« Alkoholprivileg de« diplomatischen Korps in Washington Der britisch« Botschafter, Sir Esme Howard, er klärte, er sei für seine Person bereit, auf das Vor recht des diplomatischen Korps, alkoholische Getränke einzuführen, zu verzichten, falls die Negierung der Vereinigten Staaten wünsche, dieses Vorrecht mit Rück sicht aus das in Amerika bestehende Alikoholverbot auf- zuheben, und er werde sicht gegebenenfalls zu diesem Zweck mit den übrigen Mitgliedern des diplomatischen Korps in Verbindung setzen. Wie „Washington Post" meldet, ist Präsident Hoover auf Grund der Erklärung des britischen Botschafters aufgefordert worden, sich darüber zu entscheiden, ob das diplomatische Vorrecht hinsichtlich der alkoholischen Getränke aufgehoben wer den soll. Es ist wenig wahrscheinlich, daß Präsident Hoover beim Diplomatischen Korps anregen wird, daß seine Mitglieder auf das Alkoholprivileg verzichten, obwohl der britische Botschafter Sir Esme Howard seine Be reitwilligkeit .zum Verzicht ausgesprochen hat. Ueber- dies ist es ersichtlich, daß die Anregung des britischen Botschafters nicht ganz und gar die Billigung der üb rigen Mitglieder des Diplomatischen Korps finden würde. die No wenöigkeik einer «'eut -f,ao?öfl ' en flnnäb"runu Der .ehemalige französische Ministerpräsident Her- riot hielt gestern auf Einladung des Lesezirkels Höt tingen in der dichtgefüllten Tonhalle in Zürich einen Vortrag über die Notwendigkeit einer deutsch-franzö sischen Annäherung. Herriot gab einen Ueberblick Über das, was bisher auf dem Gebiete der moralischen und praktischen Annäherung zwischen den beiden Völkern getan worden ist, und erwähnte in diesem Zusammen hang jdas Stahlkartell und die deutschi-französischen Zur Werbäwoch- für Jugendherbergen und Jugendcrholungshestnc vom 25. Mai bis zum Durch Verordnungen des -Vo-lksbildun-gsin-ii'isteriumS sind für unsere sächsischen Schulen Wander- und Marjchtage vor geschrieben, durch die -das Wissen und der Gesichtskreis -der Schüler und Schülerinnen vergrößert und durch Vie zum andern unsere Schuljugend körperlich 'gekräftigt werden soll. Je mehr Flüche und je größeren Raum die Asphaltstraßen und die Stein-bäuten der Städte -einnchmsn, desto mistiger ist es, daß di« Jugend ins Freie gerührt wird. Dies gilt für die Schüler und Schülerinnen -aller Schularten, und -allen soll das Wandern den Ausgleich zum langdauernden -und ermüdenden Sitzen in den -Schulbänken oder zur jugendlichen, -oft -gleichförmigen und angespannten Berufsarbeit bringen. Die Jungen und Mädel drängen zur körperlichen Betätigung, sie wollen hinaus ins Reue und Unbekannte. Nun können nicht alle Wandertage länger -als -einen Tag dauern, -aber -einige im Jahr werden zu ! mehrtägigen Wanderungen vereinigt, und die -Erinnerungen an diese hasten lange und andauernd, denn solche Wanderun- ' -gen sind -stets reich' an -Erlebnissen besonderer Art. Welche tiefen Eindrücke können -ein Sonntagmorgen in der Wendei, ein Soun-enaufgang -am Fichtelberg-Hang oder eine Wanderung durch Moor- oder Hei-d-egegenden hinterlassen. Hierzu kommt das -erste Reber nach wir in einem Heim oder in einer Jugend- -heöberge in Gemeinschaft glelchgeisinnteri -und -gleichaltriger Wanderges-ellen. Jedoch nicht nur unsere Stadtjugend muß hinaus ins Freie, in sonnige Felder oder in den deutschen Märcheuwald, nein, -auch die Landjugend muß Gelegenheit hüben, -Gutes au? den Städten schöpfen zu können. Deshalb müssen Unterkünfte in den Wandergebieten Sachsens und in seinen Großstädten -geschaffen werden. Gebiete, die erwandert wurden, bleiben tausendmal besser im Gedächtnis unserer Schuljugend als solche, über die nm gesprochen oder gelesen wurde. Angeregt durch solche Pflichtwanderungen, werden Wochenend- -uns Ferienf-ahrten veranlaßt. Da für all diese 1. Imst. Wanderer und vor allem für unsere Schulklassen, die zw-ei Dritlel aller Herbergsb-ssucher stellen, sind die Jugendherbergen einwandfreie und sichere Unterkunftsstätten bei Wanderungen von Ort zu Ort geworden, oder sie -dienen ihnen -als -Stand quartier -z-um gründlichen Kennenlcrnen -einer besonderen Landschaft oder eines -Wirtschaftsgebietes oder zur Erholung, besonders beim -Wintersport. Der Notwendigkeit des -Herbergs- werles für unsere Schuljugend sollte -sich heute niemand mehr verschließen. An dieser Arbeit mitzuhelfen, sollte jeder nack -fei neu Kräften bereit sein« Arbeit für die Jugend ist wichtig ster Dienst an unserem Wolke. Es gilt, unsere deutsche Schul jugend zu kräftigen, sie gesund zu -erhalten und -lebensstark zu machen, Narursinn und H-ennatliebe sollen in ihr rege sein, und daraus wird ein Bekennen zu deutscher Heimat erwachsen. Studienrat Fr. Riss e. Sächsische Jugendarbeit Der -Landesausschuß Sachsen der Jugendverbände e. V. gibt soeben im Funi-Juli-Heft seines Mitteilungsblattes „Der Sächsische Jugendführer" seinen Bericht über das Geschäfts jahr 1928/SS'heraus. Dem -L-andescmsschuß gehören zur Zeit 69, d. s. allc wesentlichen Jugen-dverb-ände der verschiedensten Richtungen , mit über 400000 Mitglicdrn an; er wird -deshalb mit Rech! - als die Vertretung der Jugendverbände im Freistaat Sachsen -anerkannt. Die Arbeit in den einzelnen Städten und Bezirken wird durch 37 Orts- und Bezirksausschüsse -erledigt. Seine Aufgaben führt der Landesausschuß in engster Zu -fammenarbeit mit den zuständigen Behörden, insbesondere den, Landeswohlfahrls- und Jugendamt durch, in dem und in dessen Fach-auSschüssen er vertreten ist. Das gilt ganz besonders von der wichtigsten Arbeit des Vergangenen Geschäftsjahres, der Errichtung des JugenderholuNgIheim-es -Ottendorf -bei Sebnitz, das im August in Betrieb genommen und am 31. August und 1. -September -geweiht werden soll. Sammlung für die Jugendherbergen jugendlichen Wanderer das Uebernachlen im Freien, oder in den -Scheunen freundlicher Bauern nicht in Frage kommen kann und da das Bleiben in -Gaschäusern unerwünscht ist, wurden die Jugendherbergen geschaffen, dis heute in ganz Deutschland und in den Grenzläu-d-ern, in den Gebieten des Auslanddeutschtums, verteilt und zahlreich eingerichtet sind und dennoch nicht reichen oder verbessert werden müssen. Des halb wurde vor zehn Jahren d-er Reichsverband Deutscher Jugendherbergen gegründet. Für die freien jugendlichen -In unserer Geschäftsstelle -liegt «ine Sammelliste für das Jugendh-erib-er-gZwerk aus, in die -sich alle eintragen mögen, dis ein Scherflein zur Förderung dieses schönen Jug-endhsrb-evgs- wesens beitragen wollen. Abmachungen über den Absatz von Kali, Anilinfarben - und Aluminium auf dem Weltmarkt. Schon sind die - politischen und wirtschaftlichen Schranken gefallen, so meinte der Redner, es sind nur noch- di« letzten Schran ken, die ethischen, zu durchbrechen, es muß- eine Ge meinschaft der Seelen erzielt werden. Herriot legt« sodann seine Gedanken darüber dar, wie dieses Ziel Sin- Steuerstrafen einkommenfteuerNflichtig? Don Syndikus Dr. MttzskW, Aue, Volkswirt R. D. B. erreicht werden könne, ohne der kommunistischen Inter nationale oder der Denationalisierung zu verfallen, und erklärte schließlich, eS lieg« nunmehr an Deutsch land und Frankreich, sich zu vereinigen, die Gedanken ihrer großen Geister 'zu verschmelzen und neue ethische Grundsätze aufzustellen. Die Frage, ob Steuerstrafen Werbun-gskosten im Sinne des 8 16 des Einkommensteuergesetzes und deshalb abzugs-- fähi-g sind oder ob sie -bei der Einkommensteuer versteuert wer den müssen, ist eine Frage, die lange Jahre strittig gewesen ist. Das einschlägige Schrifttum hat nicht zu einem einheitlichen Standpunkt -gelangen können. Wohl der überwi-egende Teil nahm den Standpunkt -ein, daß Ste-uerstvasen -eines Gewerbe betriebs, die sich auf den Geschäftsbetrieb bezögen, Werbungs kosten und deshalb -abzugssäh-ig seien. Die Steuerhinter ziehung sei eine — 'wenn auch nicht notwendige — Folge des Gewerbebetriebes. Würde der Steuerpflichtige kein Gewerbe ' betrieben hüben, so hätte -er auch kein« -Steuerhinterziehung begehen können. Man bezog sich auf eine »Entscheidung des Reichsfin-anzhofes v-om 9. Februar 1927 (VI 60/27) (!Ent- .scheidung d. R. F. H. Bd.LO S. 208), die alle durch einen Betrieb veranlaßten Ausgaben -als Werbungskosten erklärte. Nicht -alle -Betriebsausgaben — sagt diese Entscheidung — seien zum Zwecke der Erzielung von Einkünften gemacht, sondern -es gäbe auch Betriebsausgaben, die nur deshalb erforderlich seien, weil infolge des Betriebes eine Verpflichtung entstanden sei. Andere Teile des Schrifttums -erklärten die Steuerstrafen für einkom-inensteuevpflichti-g^ weil die Ursache dieser Strafen in der Person des Steuerpflichtigen liege und deshalb dessen persönliche Angelegenheit fei. -Klarheit hat eine Entscheidung des Reichsfinanzhofes vom 31. Oktöber 1928 (VI 1147/28, RSt-Bl. 1929 S.83) ge- bracht. Diese -Entscheidung sieht -die Sbeuer-strasen als auf . dem Grenzgebiet zwischen Werbungskosten und Aufwendungen ! persönlicher Art liegend an. Die Entscheidung über ihre Ab- zugs-fähi-gkeit hänge daher, wenn sie sowohl den Betrieb wie die Privaksphäve des Bestraften berühren, davon ab, welche "" nwtegen und dadurch den Ausschlag 'rhLngung einer krimi- B-ildung einer Reichsgemeinschaft junger VolksparteUer. Am Sonntag hat sich in Weimar eine Reichsgemeinsch-aft junger -Volksparteiler gebildet. Der Besuch der unter Leitung -von 'Studienrat Hardt - Lö b -a u stehenden Tagung aus dem ganzen Reich wat außerordentlich stark. Jo-Hannes Dieck mann-Dresden sprach zunächst über „Zehn Jahre Parlamen tarismus im neuen Deutschland" und betonte, die junge Gene ration stelle ihren Willen zur Sammlung zur Mitarbeit an den politischen Aufgaben des Tages und zur revolutionären Reform der deutschen Politik in den Dienst des Vaterlandes. Darauf -hielt Frank Glatzel-Ess-en einen Vortrag über „Auf marsch und Ziele der neuen politischen -Generation". -Er er klärte, die junge Generation innerhalb der Deutschen Volks partei strebe bewußt -auf Part-ei-erneuerung hin. — An dis beiden Vorträge schloß sich der einstimmige Beschluß, die Röichsgemein-schaft junger Volksparte-ilcr zu -gründen. Ihre Aufgabe soll fein, die bereits gebildeten 'örtlichen Zusammen schlüsse zu vereinigen und zu -einer starken politischen Bewegung im ganzen Reich auszubauen. Die Versammlung, auf der die Entwicklung und -Selbständigkeit der Bewegung im Rahmen der Deutschen Volks-Partei stark -unterstrichen wurde, nahm schließlich einstimmig eine Kundgebung an, in der es heißt: Mir sind entschlossen, im Geiste einer neuen -Generation die eigene Kraft in den Dienst der Politischen -Erneuerung Deutsch- Berührungspunkte überwiegen und dadurch dc l-ands zu stellen und wollen durch unsere praktische Arbeit in geben. Den inneren Grund für die Verhängung der Politik di« Kraft -der Idee beweisen." nellen Strafe gegen eine natürliche Person bilde in der Regel owo-hl bei -fahrlässig wie bsi vorsätzlich be-gangLirerr Delikten ->er schuldhafte Wille der Person. Maßgebend für die Bs- -trafung sei also nicht der Umstand, daß im Zusammenhangs mit einem Geschäftsbetrieb -ein Delikt begangen werde, sondern die innere -Einstellung -des Täters, sein schuldhafter Wille« Der enge Zusammenhang der -Strafe mit der Person des Täters ergebe sich -auch daraus, daß die Vollziehung der Strafe -aus geschlossen ist, -wenn der Täter vor Eintritt dec Rechtskraft der -Strafe sterbe. -Boi -vi-tysm engen Zus-amnrenhange, sagt die genannte Ent scheidung, dürf-e grundsätzlich bei allen kriminellen Geld-strafen eine Abtzugsfähigkei-t als W-erbungskosten nach tz 16 des Ein kommensteuergesetzes nicht stattfinden, vielmehr sei die aus geworfene Geldstrafe nach H 18 des Einkommensteuergesetzes steuerpflichtig. — Ausnahmen von -dieser Regel könnten nur zugs-lassen werden, wo einerseits die Beziehungen zwischen -der strafbaren Handlung und dem Betriebe des Täters besonders eng sind und andererseits die Strafordnung die persönliche Schuld als besonders leicht ansieht. Der Reichsfinanzhof er klärt weiter, daß eine allgemein -Mki-g-e Regel -darüber, wann eine -Geldstrafe hiernach ausnahmsweise unter die Werbungs kosten -falle, sich nicht -aufstellen ließe. 'In d-er Hauptsache würde -dies -außer -bei Formaldelikten der Fall s-ein -auf dem Gebiete des polizeilichen -Unrechts. Die -Eigenart der letzteren Delikte besteht darin, daß sie weniger in der Verletzung und Gefährdung -bestimmter Rechtsgütcr als vielmehr in einem Un gehorsam gegen Verbote und Gebote beistehen und sich daber mehr als bloße Ordnungswidrigk-eiten als kriminelle -Hand lungen darstellen. Zusammenfassend kann also gesirch werden, daß Geldstrafen wegen -Steucrgsfä-hrdun-g be-zw. Steuerhinterziehung cinkom- menstousrvs-licht-ig, dagegen -Geldstrafen wegen Formal» und Polizeidelikten -abzugsfähig sind.