Volltext Seite (XML)
W labttau, rge. kein l und halbe, dtjSa. 5 kllimm lltgliebrr aus, vortrag kroll, Berlin! . 13. Oktober lest. Muldw da berleldi nterestant ist ettverelii >1 lster, vors. I attei Sri« !tlus»aM"t a-estunb«^ »IleOsöüel billig In !dMck>! s Ie>. M nd r «em«' laalgeoen* »namliBo'1 »säen l. T. SLS» »latt «rbel^I hrllch» kdchei» sucht. »färbe«» ,»stiehl. ikatto» lr ein. -er« Erlste»! «nst. Delon- >Icht nötig, stenlo». Aylsdorb önkner, »darf. Ngl vm Vahnhsl Mer Tageblatt V,«,<»«««» n«e»«» «e»n>M«e« — ««sch«»' »eeNIiUch. ^»NsPNch- stugtzw» M. «, /lnzeiger für öas Erzgebirge r^ea«««, «chM«« EathaU-a- -k «mttllch-a V-»a«ü1«achaagm» -»« Kai« -« Staöt aaö Hntt-g-Nchts ff«,. p«M«« a««» «*:-ewrw ,««- Nr. 239 Mittwoch» äen i3. Oktober 192S 21. Zshrgsng am am Ver Nekchspräsi-rnt zur Entlassung Seeckts. Berlin, 11. vkt. Zu der Meldung einer Ber liner Korrespondenz, der Reichspräsident habe um di« Teilnahme des Prinzen Wilhelm von Hohenzollern an NeichSwehrübungen gewußt und Habe sie vorher gebil ligt, teilt das Büro des Reichspräsidenten mit, daß diese Meldung falsch ist. Der Reichspräsident hat erst durch die Presse von der Teilnah,ne de» Prinzen an Reichswehrübungen Kenntnis erhalten. Tie Behauptung, daß derartige Gerüchte von . Höch sten Stellen im Reich und in Preußen wettergegeben" warden feien, entbehrt ebenfalls jeder Grundlage. Severkng im- -er tzohenzollernverglelch. Berlin, 11. Ott. Zu dem Gerücht, daß, der Rück tritt SeveringS darauf zurückzusühren sei, daß in dem Vergleich -wischen Preußen und dem ehemaligen Kö- nigSHause laut 8 7 das Schloß, Homburg v. d. Höhe dem früheren König von Preußen als Wohnsitz Vorbe halten wird, wird von unterrichteter Sette gemeldet, daß diese Darstellung jeder Grundlage entbehrt. Da geht schon daraus Hervor, daß eine Entscheidung über eine etwaige Rückkehr des Exkaisers überhaupt nicht zur Zuständigkeit der preußischen Staatsregierung ge hört. Diese Frage könnte vielmehr ausschließlich durch die Reichsregierung entschieden werden, wobei natur gemäß die internationalen Vereinbarungen eine aus schlaggebende Rolle spielen würden. dir französische Linkspresse zu Sen Gerüchten über Wilhelms II. Rückkehr. Paris, 11. Ott. Die französische Presse ist im großen und ganzen geneigt, in -en Alarmnachrichten über die angeblich bevorstehende Rückkehr Wilhelms ll. nach Deutschland ein Manöver der interessierten Kreise zu erblicken. Für die Linkspresse sicht eS fest, daß daS republikanische Deutschland unter keinen Umstünden die Rückkehr de» Exkaisers zulassen wird. Tine Berständi- gung mit dem republikanischen Deutschland sei fast ge sichert, mit einem monarchistischen und militärischen Deutschland sei eine solche Verständigung ausgeschlos sen. Unter diesen Umständen — schreibt „L'Oeuvre" — ist nicht anzunehmen, daß das deutsche Volk vieseM Wahn zum Opfer fallen wird. Ebensowenig, daß die alliierten Mächte bei Ankündigung einer solchen Eben- ualität unempfindlich bleiben werden. Der Patt von Locarno ist mit der Republik geschlossen worden, und die Republik ist dem Völkerbund betgetreten. Ctn Pak tieren mit den Monarchisten würde einen Vertrauens bruch darstellen, und hierzu Halten wir da- deutsche Volk bis auf weiteres für nicht fähig. Der „Quotidien" meint, dyß auch für den Fall, daß der Exkaiser sich ruhig Verhalten sollte, seine bloße Anwesenheit .in Deutschland eine Gefahr für den Frieden bedeuten würde. Tas Blatt wundert sich, daß bis jetzt keine amtliche Erklärung von Berlin aus erfolgt ist, und fragt nicht ohne Bosheit, ob Stresemann soviel Zett gebraucht habe, um seine Rede im Genfer Gambrtnu» zu dementieren. Aue Neglerungsbll-ung In Preußen. „Germania" beschäftigt sich heute noch! einmal mit der Frage der RegierungSerwetterung in Preußen und erklärt: Eine gewisse Mißstimmung ist in der Volks partei durch die Ernennung des neuen Ministers des Innern entstanden. Noch stärker ist offenbar der Un wille über die Verabschiedung de» volk-parteilichen Staatssekretärs Dir. Meister. Die Verärgerung der Bolt-Partei über diese Tatsache kann man verstehen, aber sie scheint dabei zu übersehen, daß im gegenwär tigen Stadium ein längere- Htnau-zvgern so wichtige« Stellenbefetzungen staat-politisch untragba» gewesen wär«. Auf der anderen Sette hätte dA di« Volks partei Mittel und Wege gehabt, um ihrer Meinung Aus druck zu geben, von solchen Einwirkungen ist indessen nicht» bekannt geworden, und man mußte daher gn- nehmen, daß die Ernennungen von entscheidende« Be deutung für den Beschluß de« Volk-Partei zur großen Koalition nicht sein könnten. Tie „Bossische Zeitung" weiß mitzutetlen, daß bet der Regtsrung-koalttton in Preußen die Nachricht nicht wenig verstimmt habe, daß die Deutsche Volk-Partei Neigung zeig«, für den kom munistischen Mttztrauensantrag gegen den neuen Mini ster de» Innern Grzesinsti zu stimmen. Erzrsinski beim Mrlch-prästdenten. Berlin, 11. Oktober. Reichspräsident von Hindenburg empfing der B. 8- zufolge heute vormittag «den neuernann ten Preußischen Minister de» Innern Grzesinsti, der seinen Was den Hohenzollern verbleibt. Aus dem Snhatt de» neuen Vertrages. Wir haben schon meHrmalS Gelegenheit ge- regierenden KöntgShause verbleibenden Grundstücken und nommen, einige Bestimmungen au- dem neuen Vertrag zu veröffentlichen. Heute find wir in der Lage, eine genaue Ausstellung dessen zu brin gen, was die Hohenzollern erhalten sollen. Diem vvrmalS regierenden Königshause verbleiben al» unbeschränktes Eigentum: 1. Die nachstehend ausgesührten Schlösser un- wohngebäu-e mit den dazugehörigen Nebengrundstücken und Gärten: Palai» Kaiser Wilhelms I., Berlin, Unter den Linden 37, mit dem Grundstück Behrenstraße 41, Niederländisches Palais, Berlin, Unter den Lin den 86 Jagdhaus Rominten, Obertaunushetm bet Homburg v. d. Höhe, OfftzierSerholungsheim in Arco, Achillsion auf Korfu, Villa Ltegnitz in Potsdam, Allee nach Sanssouci mit dem Kutscherhaus und dem Zugang in der Lennee- stratze, sowie dem Grundstück Zimmerstraße 11 und sei ner Verlängerung bis an die Allee nach! Sanssouci, Villa Quandt in Potsdam, Große Wetnmetsterstr. 46, 47 und 48, mit dem dazugehörigen Garten, Ge samtgröße 3,83 Hektar. Dem Prinzen Oskar und sei- ner Gemahlin sowie ihren Kindern und Enkelkindern wird auf Lebenszeit das Recht zur ausschließlichen Be nutzung des unmittelbar anschließenden, zurzeit einge- krtedigten Teils des Pftngstberges (2,58 Hektar Motz.) etngeräumt. Billa Jngenhetm in Potsdam mit -en Grund stücken Zeppeltnstraße 76, 78, 79, 83. Villa Alexander in Potsdam, Bertintstraße 17, Villa AdelheidSwert bei Homburg v. d. Höhe, Billa in Borbh, Vogelsang 51, Burg Rheinstetn, AnSbachscheS Palais in Berlin, Wtlhelmstr. 102. Mit den Zuerwerbungen (Wilhelmstraße 103, 104 und dem Gartengrundstück Anhaltstraße Ecke Königgrätzer Straße), Schloß RheinhardtShaufen, Erbach im Rheingau. Hausgrundstück« in Grob-Tabarz, Lauchagrundstr. 27a, 81. 2. Dis nachstehend aufgeführten Nutzgrun-siücke r Berlin: Oranienburger Straße 77 neuer Bezeich nung. ! . Charlottenburg: Dienftgebäude der Hofkammer, am Lutsenplatz. Potsdam: Matrosenstation am Jungfernsee mit dem Uferstreifen nördlich der Chaussee nach der Schwa- nsnbrücke und Glientcker Brücke und dem Grundstück Neue Königstraße 61, Grundstück an der Südost-Ecke des Parke» von Charlottenhof zwischen Schafgraben und Sigismundstraße (auf der diesem Vertrage beigefügten Karte — Anlage A — schraffiert), Kaiser-Wilhelm-Str. 29, Mllee nach Sanssouci 8, Schlößchen Lindstedt, Bor nim, Torsstraße W/37 (Mädchenwatsenashl Bethesda). Plön: Hinterreihe 809b, Große Insel iM Plöner See und Jnselwarder Riff, USkanterturm am Werbellinsee, Denkmal de» Prinzen -Louts Ferdinand bet Gaal- seld, Erlöserktrche in Gerolstein, mit Billa SarabodtS, Evangelische Kapelle in Wildbad Gastein, Evangelische» Bethau» in Martenbad. 8. W» nachstehend ausgeführten Süttt un- Zoksi-n miß den dazugehörigen Gebäudenr D«t« Herrschaft Cadtnen, di« Güter und Forsten de« Haus- und Kronftdet- kommtsse» mit Ausnahme der nach! 8 1, Xlll diese» Vertrage» dem Staate fortan verbleibenden Besitzungen, die Farmen Dtckdyrn und Kost» im früheren Schutz gebiet Deutsch-Südwestasrtta», da- Thronlehen Fürstentum Oel» mit den dazuge hörigen Atdeikommtßk' und Allodialbesttzungen, die den Neben- und Seitenlinien gehörigen Güter Uetz, Paretz und Falkenrehde. Hemmelmatk und Lutsen- berg, Frauendorf und Göritz, Samen», Settenberg, Schnallenstsin und Schönau, letztere, soweit st« nicht gemäß - 1, Xlll diese» Vertrages Anlage D »u B dem Staat« verbleiben. 4, Die -tM-glichm S-StNsiän-S, U» VD M 1. ISSä auf d«n dwn vormal» im Möbelspetcher -es Schlosses Charlottenburg befin den sowie die in Anlage B, Abschnitt 2 und 3 dieses Vertrages verzeichneten Gegenstände. Zur Aufbewahrung dieser Gegenstände stellt der Staat dem vormals regierenden KöntgShause den Mö belspeicher des Schlosses Charlottenburg bis zum,31. März 1946 unentgeltlich zur Verfügung. Das vormals regierende Königshaus verpflichtet sich, das Eigentum an den in Anlage B, Abschnitt III, Ziffer 1—10, Ziffer 14—19 bezeichneten und wetteren nach besonderem Verzeichnis bestimmten Kunstwerken auf Verlangen des Staates auf diesen zu übertragen; das Entgelt» bestimmt ein.gemeinsam ernannter .Sacht verständiger. In Ansehung der ebenda, Ziffer 11—13 bezeichneten Kunstwerke hat der Staat ein Vorkaufsrecht , (88 604 flg. des Bürgerlichen Gesetzbuches). An die l Stelle der in 8 610, Abs. 2 BGB. bestimmten Frist tritt eine Frist von zwei Monaten. 5. Die in Anlage E, Abschnitt 2 dieses Vertrages verzeichneten Kapitalienfonds. Der bereits mehrfach! erwähnte 8 7 lautet folgen dermaßen: s 7. 1. Tier Staat stellt dem vormals regierenden Kö- -nig Wilhelm II. auf etwaigen Wunsch ! Schloß un- park zu Homburg v. h. .! als Wohnsitz für ihn und seine Gemahlin aus Lebens- zeit beider zur Verfügung. Der Staat stellt vem vor maligen Kronprinzen und seiner Gemahlin sowie ihren Kindern und Enkelkindern auf Lebenszeit den im Neuen Garten bei Potsdam gelegenen Cectlienhöf als Wohn sitz zur Verfügung mit dem Rechte der ausschließlichen Benutzung der zum Cecilienhof bisher bereits ange grenzten Teile des Neuen Gartens und dem Rechte der Nutzung der gegenwärtig im Besitze des vormaligen Kronprinzen befindlichen Nebengebäude. Die Unter haltung der Gebäude und Gartenanlagen erfolgt durch den vormaligen Kronprinzen und feine Rechtsnachfolger im Einvernehmen mit der zuständigen staatlichen Bau- und Gartenverwaltung. Sobald daS an Cecilienhof etngeräumte Wohnrecht aufgegeben wird oder sonst er lischt, übernimmt der Staat den Cecilienhof zu dem alsdann vorhandenen, durch einen Sachverständigen ab- zuschätzendcn Bauwert. Den Sachverständigen ernennt das im 8 16 vorgesehene Schiedsgericht. 2. Der Staat überläßt dem vormnlS regierenden Königshause den im Park von Sanssouci beim Neuen Palais gelegenen Antiken Tempel nebst einem ihn un mittelbar umschließenden 10 Meter breiten Gelände stretfen als Mausoleum zu superfiziarischen Rechten. Er verpflichtet sich, das Mausoleum Kaiser Friedrichs III. im Park von Sanssouci sowie das Mausoleum im Park von Charlottenburg stets in seinem gegenwärtigen Zustande zu erhalten. 3. Tas vormals regierende Königshaus wird die ihm nach diesem Vertrage verbleibenden, bisher der Allgemeinheit zugänglich! gewesenen Schlösser und Gar- tenanlagen, solange sie sich in seinem Besitz befinden, möglichst in dem früheren Umfange weiterhin der All gemeinheit zugänglich Halten und das Schloß Rheins berg, das Schlößchen Paretz und die Burg Rheinstetn nach den Grundsätzen der Denkmalspflege erhalten. An dem Palais Kaiser Wilhelms I., Berlin, Unter den Linden 87, mit dem Grundstück Behrenstraße 41, räumt das vormals regierende Königshaus dem Staat ein im Grundbuch einzutragender Berkauförecht ein. (88 504, 1094 flg. de» Bürgerlichen Gesetzbuches.) Schließlich ist dann in 8 6 folgende- gesagt: 8 «. Der Staat zahlt an da» vormals regierende Kv- nigshau» zu Händen de» Wirklichen Geheimen Mate» Friedrich von Berg fünf Millionen Reichsmark sogleich nach Genehmigung diese» Vertrage» durch den Landtag weitere fünf Millionen Reichsmark 1. Februar 1927, wette» 5 Millionen Reichsmark B. Mat 1927. Dle Kunstwerk, im -ohenzollern-verglrich. Die „Bossische Zeitung" hört, daß sich der Kaiser Fried- rtch-Museumveretn an die preußische Regierung und an die Parteien de»Landtags wenden werde mit der Forderung, daß ....... - vor der Uebergab« von Kunstwerken an die Mitglieder des ten Vreußtschen Minis früheren König-Hause» die maßgebenden Sachkenner zu Rat, Antritt-besuch machte, gszogen werd««-