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21. Jahrgang Nr. 22 Mittwoch» äen 27. Zanuar 192S italienischer Sprache erfolgen. Reichsgerichtspräfl-ent Vr. Simons über -ie -eutschen Minderheiten in Südtirol. Berlin, 26. Jan. Im Rahmen der Vorträge VerwaltungSakademie sprach gestern der Präsident Peking, 44. Jan. Nie Soldaten TschangtsolinS haben den russischen Konsul und alle russischen Mit glieder de» Konsulats in Charbin sowie mehrere 100 Bolschewisten verhaftet. Tschangtsolin soll damit be schäftigt sein, alle Verbindungen mit Sibirien abzu schneiden. Me Russen sollen -10 000 Mann in der.Um gegend von Charbin zusammenziehen. Moskau. 25. Jan. Nach Meldungen der Sowjet presse ist das sowjetrussische Generalkonsulat in Charbin von chinesischen Truppen und Polizei umzingelt, welche niemand außer den Angestellten im Generalkonsulat passieren lassen. Tie sowjetfreundlichen russischen Blät ter der Mandschurei sind einer strengen Zensur unter worfen. Auch die Räume der Gewerkschaften der rus sischen Eisenbahnangestellten und -Arbeiter sind mit Mi ¬ litär belegt und werden von der Polizei bewacht. Der Telegraph ist von der chinesischen Polizei besetzt, und sein Betrieb wird scharf kontrolliert. Tie Verhaftungen unter den russischen Angestellten und Eisenbahnern dauern an. In der Stadt ziehen.be rittene Polizeibataillone umher. Die chinesische Poli zei verlangt von den Angestellten und Arbeitern der Eisenbahn eine schriftliche Erklärung, daß sie den Be fehlen der Militärbehörden gehorchen werden. Die jenigen, die sich weigern, diese Erklärung zu geben, werden verhaftet. In Charbin ist, von Osten kommend, ein chinesi scher Panzerzug eingetrofsen. Der sowjetrussische Gene ralkonsul Grandt richtete eine -wette Note an die lo kalen Behörden. Gesetzentwurf zur Enteignung -er Zürstenvermögen. Ter von den Sozialdemokraten und Kommunisten vereinbarte Gesetzentwurf hat folgenden Wortlaut: Gesetz zur Enteignung der Fürstenvermögen. Aus Grund des Art. 153 der Reichsverfafsung wird bestimmt r Artikel 1. Da» gesamte Vermögen der Fürsten, die bis zur Staatsumwälzung im Jahre 1918 in einem der deutschen Länder regiert haben, sowie das gesamte Vermögen der Fürstenhäuser, ihrer Familien und Fa milienangehörigen werden zum Wohle der Allgemein heit ohne Entschädigung enteignet. Das enteig nete Vermögen wird Eigentum des Landes, in dem das betreffende Fürstenhaus bis zu seiner Absetzung oder Abdankung regiert hat. ck i Artikel 2. Tas enteignete Vermögen wird ver wendet zugunsten a) der Erwerbslosen, b) der Kriegs beschädigten und Kriegshinterbliebenen, c) der Sozial und Kleinrentner, d) der bedürftigen Opfer der Infla tion, e) der Landarbeiter, Kleinpächter und Klein bauern durch Schaffung von Siedlungsland auf dem enteigneten Landbesitz. Tie Schlösser, Wohnhäuser und sonstigen Gebäude werden für allgemeine Wohlfahrts-, Kultur- und Erziehungszwecke, insbesondere zur Errich tung von GenesungS- und BersorgungSheimen °sür So zial- und Kleinrentner, Kriegsbeschädigte, AriegShintsr, blieben« sowie von Kinderheimen und Erziehungsan stalten verwandt. Artikel 3. Alle Verfügungen, einschließlich der Hhpothekenbelastungen und Eintragungen, die mit Be zug auf die nach diesem Gesetz enteigneten Vermögen oder ihre Bestandteile nach dem 1. November 1918 durch Urteil, Vergleich, Vertrag oder auf sonstige Weise getroffen wurden, sind nichtig. Artikel 4. Die Ausführungsbestimmungen zu die, fern Gesetz werden durch ein Reichsgesetz festgelegt, das innerhalb dreier Monate nach amtlicher Feststellung des Abstimmungsergebnisses zu erlassen ist. Dieses Reichs gesetz hat insbesondere die näheren Bestimmungen zur Ausführung des Artikels 2 dieses Gesetzes über die Verwendung der enteigneten Fürstenvermögen durch die Länder zu treffen. Vir Arbeiterschaft -es Zentrums gegen -ie Zürfterrabfinüung. Essen, 25. Jan. Am Sonntag fanden hier Kund gebungen der freien und der christlichen Gewerkschaften statt, in denen die sofortige Einführung der Kurzar beiterunterstützung gefordert wurde. In der Massen versammlung der christlichen Gewerkschaften kam es zu einem interessanten Zwischenfall. Als der Zentrums abgeordnete GieSbertS die Frage der Fürstenabfindung streifte, das Unverständnis der Fürsten bedauerte, aber erklärte, daß in der Abfindungsfrage selbstverständlich „die Grundsätze von Recht und Gerechtigkeit" angewandt werden müßte«, entstand ein ungeheurer Lärm, au» dem man die Ruse; „Keinen Pfennig für die Gesellschaft! Volksabstimmung!" herauShvrte. Lite Haltung der dem Zentrum angehörenden Arbeiter zeigt, daß die Arbeiter massen im Zentrum geneigt sind, entgegen der Stellung nahme der Reichstagsfraktion für die sozialdemokratische Parole des Volksentscheids über die Enteignung der Fürsten «tnzutreten. Netchsbanner un- volksentschel-. Nach einer Mitteilung de» „Berliner Tageblatt»" tritt heute abend die Bundeslettung de» Reichsbanner», die sich au» Mitgliedern de» Zentrum«, der Demokraten und der Sozialdemokraten zusammensetzt, -u einer Gtt, zung zusammen, in, der über die Frage der Stellung de» Reichsbanner» »u eine« Lolläentscheid über die entschii- der des Reichsgerichts Dr. Simons in seiner Vorlesungsreihe „Völkerrechtliche Fragen" über da» Rocht der Minder heiten. Im Rahme« seine» Vorträge» kam Dr. Simon» auch auf die Südtiroler Frage zu spreche« u«d unter zog die rechtliche Lage einer stre«g wissenschaftliche» Un tersuchung. Italien habe zwar keine« Minderheit-Ver trag unterzeichnet, aber die italienische Regierung habe bet der Uebernahme Südtirol» in feierlicher Form eine liberale Behandlung der neuen Untertanen deutscher Abstammung zugesichert. Auch der Völkerbund habe in seiner Tagung von 1922 eine allgemeine Resolution gleichen Inhalts, die sich in ihrer Anwendung unzwei felhaft auf Italien bezogen habe, besaßt und tatsächlich habe dannMch die italienische Regierung bis zum Herbst 1923 loyat diese liberale Politik in Südtirol innegehal- ten. Erst im Oktober 1923 habe durch die Erlasse de» Präsetten von Trient die neue Ztaltenisierungspolttik eingesetzt. Reichsgerichtspräsident Dr. Simon» kam zu dem Schluß, daß unzweifelhaft in der Mißachtung feier licher Versprechen durch Italien auch völkerrechtlich ein« Verletzung geltenden »echt» gegeben sei. Deutsche Stationsnamen in Sü-tkrol verboten. Innsbruck, 25.'Jan. Wie die „Innsbrucker j Nachrichten" melden, ist durch ein Dekret die deutsche Benennung dsr Eisenbahnstationen in Südtirol verboten und die sofortig« Entfernung der deutschen Ramentafeln ungeordnet worden. La» Ausrufen von deutschen Sta tionsnamen hat zu unterbleiben. Vas italienische Gesetz gegen -ie Emigranten. Rom, 25. Januar. Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf eines Gesetzes über dis aus politischen Gründen ins Ausland abgewanderten Staatsangehörigen än- genommen. Sefeitigung -es -rutschen Unterrichts in Sü-tlrol. Innsbruck, 25. Jan. Ta» Schulamt Trient hat mit Erlaß vom 18. Januar 1926 verfügt, daß im Hin blick auf Vie Bestimmungen des neuen Schulgesetzes vom 22. 11. 1925. sowie des Einheitstextes vom 22. 1. 1925 der Unterricht des Deutschen als zweite Sprache ein gestellt werde. In den Klassen mit italienischer Unter richtssprache dürfen daher deutsche Anhangsstunden nicht mehr erteilt werden, und es darf der Unterricht nur in Chinesischer Terror gegen Russen in Charbin Ttzhang-Tfo-Lkns will Sibirien abschnel-en. Japans Außenpolitik. Der japanische Außenminister hielt im Parlament eine programmatische Rede über die Außenpolitik Japan», in der er einleitend einen Rückblick auf die Unruhen in China gab und dann weiter u. a. ausführte: Eine neue Lage ergab sich für die japanische Regierung, als in der Nacht des 14. Dezembers Berichte aus der Mandschurei einliefen, die baS Eintreffen des Detachements des General» Kuo an dem gegen überliegenden Ufer von Jingkau meldeten. Damit war bi« Möglichkeit eine» Zusammentreffen» der Streitkräfte Dschang« tsolins und Kuos vor den offenen Toren von Jingkau ge geben. Obwohl wir nicht daran zweifelten, daß sowohl Mar schall Tschangtsolin wie General Kuo bet ihren militärischen Operationen di« Rechte und Interessen Japans voll achten würden, mußten wir doch befürchten, baß die Kriegführenden gegen ihren Willen nach der Eisenbahnzone hin gedrängt wer den könnten, und daß es in den Straßen zu Kämpfen kommen könnte. Die Negierung entschloß sich daher am 15. Dezember, die sapantschen Truppen in der Mandschurei auf die normale Stärke zu erhöhen, die bis November dort beibehalten worben war. Nachdem der Friede in jener Gegend wiederhergestellt war, find diese Verstärkungstruppen sofort zurückgerufen worden. Die japanische Regierung hat in diesem Falle, wie auch schon früher im Jahre 1924, wie sich hieraus ergibt, sich an die in der letzten Session de» Parlaments dargelegte Po litik gehalten, die darin besteht, sich in die inneren Ange legenheiten Chinas nicht einzmwschen und die Rechte und Interessen Japans mit allen gesetzlichen Mitteln, die zur Ver fügung stehen, zu schützen. Nachträglich ist die -Zurückziehung der Verstärkungen der japanischen Truppen in der Mandschu rei in Verkennung der wahren Lage so bargestellt worden, als ob die Verstärkung lediglich erfolgt wäre, um gegen die Fengtien-Armee verwandt zu werben. Wir müssen das kate gorisch in Abrede stellen. Es ist eine allgemein bekannte Tatsache, daß Japan in der Mandschurei und in der Mongolei , " „ .... 1 waren wir gezwungen, die erforderlichen Vorkehrungen zu treten Obwohl b'e Wiederherstellung der Ruhe in den drei äußersten Ostprovinzen sowohl im Interesse der dort lebenden sapanikchen Staatsangehörigen als des chinesischen Volkes zu wünschen ist, ist hierfür China allein verantwortlich. Würde Japan ohne triftigen Grund d'e Verantwortung für die Her- beinihrung friedlicher Zustände übernehmen, so würbe dies im Widerspruch zu den grundlegenden Begrifen üler die inter nationalen Beziehungen, zu den Grundsätzen der Verträge von Wash ngton und den wiederholten Erklärungen der japa- ni'chen Regierung stehen. Durch solche Maßnahmen würben wir unsere nationale Ehre verwirken. An einer solchen Mtion können wir keinesfalls teilnehmen. Ich wende mich nun der zurzeit tagenden chinesischen Zollkonferenz zu. Wer di« Entwicklung in China auf merksam verfolgt, wird unbedingt feststellen müsse«, daß sich die Anzeichen daür mehren, baß das chinesische Volk politisch erwacht. Das alte China verschwindet und mgcht einem neuen China Platz. Wir hegen aufrichtige und gute Wün'che für einen gefunden Fortschritt, wir sind aber hinsichtlich der Zu kunft dieses Volkes zugleich von tiefer Sorge erfüllt, wenn wir die R chtung einiger Teile der jungen Generation berücksichtig gen, die von falschen Nachrichten und einer unheilvollen Pro paganda mißgeleitet leicht zu politischer Aktivität gefährlicher und zerstörender Art hingezogen wird. Aus alle Fälle würde es ein schwerer Fehler sein, die veränderten Verhältnisse in China zu ignorieren. Mögen die militärischen Machthaber durch Glück oder Krieg auferstehen oder fallen, das e nmal erwachte Nationalbewußtsein kann nie wieder unterdrückt werden, und jeder Druck würde es nur noch vertiefen. In voller Erkenntnis dieser Lage haben wir unsere politische Linie st «sichtlich der Zollkonferenz festgelegt. Als die chinesische Delegation die Frage der Tarisautonomie aufwarf, hüt die japanische Delegation sich bereit erklärt, die Frage wohlwollend und in enger Verbindung mit den anderen Mächten zu er« örtern. Gleichzeitig sind wir ständig bestrebt, das Neben einanderbestehen und die gemeinsame Wohlfahrt beider Län der im Auge zu behalten. Stets haben wir den gerechten Wünschen des chinesischen Volkes auf volle Herstellung seiner Justizhoheit mit Sympathie gegenübergestanden und nur sehen den Mitteilungen und Empfehlungen, die von der Kommission gemäß den Beschlüssen von Washington ausgearbeitet worben sind, mit großem Interesse entgegen. Unsere Beziehungen zur Sowjetunion sind erfreulicher weise auch weiterhin in ständiger Entwicklung begriffe«. Wir begrüßen den erfolgreichen Abschluß der Verträge bezüglich der Oel- und Kohlenkonzesstonen und der Konzessionen in Nord-Sachalin; diese Verhandlungen sind ein Beweis dafür, baß die Gefühle guter Nachbarschaft beide Völker in gleicher Weise beseelen. Wir suchen keine ausschließliche Freundschaft mit einex Nation, wir wollen ehrliche Freundschaft mit allen Völkern. Wir glauben, daß dies die klügste Politik für Japan ist. Vor kurzer Zett waren Gerüchte im Umlauf, die der Sowjetunion gewisse AngrtffSabsichten in der nördlichen Mandschurei vorwarfen. Nach meinen Informationen sind solche Meldungen nicht glaüöhast. Seit der offiziellen Wie- deraunahme der Beziehungen zwischen Japan und der Sowjet- union vor einem Jahre haben wir mit der Sowjetreaierung in ständiger enger Verbindung gestanden und von Zett zu Zeit alle die Beziehungen dieser beiden Länder berührend«« t Fragen in offenem Meinungsaustausch besprochen. Mir -ab«, digungslos« Enteignung der früher regierenden Fürsten Beschluß gefaßt werden soll. Ketchsausgleich in -er Erwerbslosenfürsorge. Berlin, 25. Jan. Ter Verwaltungsrat de» Reichsamtes für Arbeitsvermittlung ist auf.Grund der neu erlassenen Verordnung über den Beitragsausgleich in der Erwerbslosenfürsorge ermächtig?, unter bestimm ten Voraussetzungen die Betträge zur Erwerbslosensür- sorge für das ganze Reichsgebiet einheitlich zu bemessen. Bon dieser Befugnis hat der vom Verwaltungsrat gebildete Ausschuß für ErwerbSlosensürsorge in seiner Sitzung vom 25. Januar Gebrauch gemacht und den ... - einheitlichen Beitrag mit Wirkung vom 1. Februar bis wesentliche Rechte und Interessen besitzt.^ ^ln^dtese zu schützen, auf weiteres auf 3 d. H. des Grundlohnes festgesetzt. Hiervon ist 1 v. H. id;es Grundlohnes als Reichsanteil an die beim Reichsamt für Arbeitsvermittlung gebil dete Reichsausgleichskasse abzuführen. Der Rest ver bleibt den örtlichen oder bezirklichen Stellen, soweit er dort gebraucht wird. Ter Reichsrat hat diesen Fest setzungen zugestimmt. Muer Tageblatt -MM Anzeiger fm -as Erzgebirge MW r,l,-ramme» «a-,blatt «aeerr-eblr-e. Enthalte«- -le amtliche« Sekavatmachoagea -es Kate» -re Sta-t au- -es fiatt»gerlcht» -Sa», pastfcheck-e»«- Btt« «r. ,m»