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Nr. Mer Tageblatt und Anzeiger sllr du» Erzgebirge. Donnerstag, den -8. Januar IVLS. Dtn<rr «s beginr slizei. E aber n : „Polttiick Hst wurde machbare en. Ton gewehr or der Meng ängte naü lieb als - Sofa über dem Hau», i rissen eii' ar thronte lerre-Woi-, ckte in der das Paar, wieder ab. r Dutzend, en waren, Mchwakien -es 'chdnen kalten enae'am-- es Rund l che Idee stellte t'ch englische' -urch einen nes Sofa^ r Heinrich seumsstück, war, nicht wm ersten len, bestch. send!" er- lmer'kaner k aina es ^bio über, ist Smitb das Auto nach und ben!" aen ange- ser in die achen wir er Bord." gendeinem liege! ent- inzen von fallen ist) Gerald.) id Dollar- w. . Aber, das wir gencer.) Er hat !s Willen, 8ritz, den r war er ein Pro- llchen wir Oie,e in- i Februar d beginnt glücklichen bekannten tise von hek, wäh- wertvolle n CH na« , die der indet sich in dürfte, ver.amm- md deut- mit der Pflichten ourde er- zu setzen, Autoren ie Firma eichsbahn lige Ein- > hervor- .Reclams größere «r. Die ren eine Windlest- rab: bas iS Ham- trag des rarischen werden. sttel des sie, der Reichs- Zuwahl rn fort« >en Geo- ematiker Kus Staat una Lang. m«, den 27. Januar 1928. Var oeur sächsische Zloauzmlnisier Minifterialdsteltor D. «eh. Rat Dr. Dehn», dessen bevorstehende Ernennung «zum sächsischen Finanz. Minister wir an anderer Stelle mitgeteilt haben, kann auf folgenden Werdegang -urückblicken: Dr. Dehne wurde am 13. Januar 1873 in Löbau in Sach sen geboren. Bon 1893 bis 1896 studierte er in Leipzig die siechte und legte 1896 die erste juristische Staatsprüfung ab, um sich dann bet sächsischen Gerichten dem Vorbereitungs dienst au,, das Richteramt zu unterziehen. 1900 bestand Dy Dehne die zweite jur stische Prüfung und wurde im folgen- den Jahre zum be oldeten Stadtrat in Riesa gewählt; 1902 dort zum Bürgermeister ernannt, toählten ihn die städti,chen Kollegien nach kurzer Amtierung auf Lebenszeit, doch über- nahm er am 1. Juli 1908 den Posten eines besoldeten Stadt« rateS in Dresden, den er bis zum 30. Juni 1912 bekleidete, um hierauf als Oberbürgermeister die Stadtverwaltung von Planen zu leiten. In dieser Eigenschaft trat er auch in d'e erste Ständekammer ein. Am 25. Mai 1916 wurde Dr. Dehne in den Vorstand des Krtegsernährungsamtes in Ber lin berufen, doch erfolgte bereits am 15. August desselben Jahres je ne Ernennung zum stellvertretenden Bundesrats bevollmächtigten Sachsens in Berlin. Noch während des Krieges trat Dr. Dehne als Ministerialdirektor in das Mini sterium des Innern über, von dem später das Arbeitsministe rium abgezweigt wurde, in dem er alleiniger Ministerial direktor war. Von Mitte 1925 bekleidete er bis zu seiner Ernennung zum sächsischen Finanzminister das Amt eines Direktors der Sächsischen Bank zu Dresden. Dr. Dehne ist bekanntlich der Führer der Demokratischen Partei in Dresden. Einschränkung -er karnevalistischen Veranstaltungen. Das Ministerium des Innern erläßt folgende Verord nung: 8 i. Während der diesjährigen Karnevalszeit werden hiermit verboten: 1. Karnevalumzüge auf öffentlichen Straßen und Plätzen, 2. das Mitführen und der Gebrauch sowie das Feilbieten und der Verkauf von Pritschen und Schlagwerkzeugen jeder Art auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Wirtschaften. 8 2. Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht andere Stras- vockchriften Platz greifen, mit Geldstrafe bis zu> 150 RM. oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Zur Senutzung mit Sonntagsrückfahrkarten feeigegebene Züge. Im Bezirk der Reichsbahndirektion Dresden sind unter Vorbehalt des Widerrufs eine Anzahl Schnellzüge zur Be nutzung auf Sonntagsiahrkarten 2. und 3. Klasse gegen Zu- fchtag freigegeben worden, u. a. folgende: D 116 Dresden (10,10 abends), Zwickau (1,35), Hof (3,45 vorm.); D 115 Hof (1,41 nachts), Zwickau (4,01), Dresden (6,35 vorm ): sämtliche Schnellzüge der Linie Chemnitz—R'esa, ferner Eilzug 173 ab Gera 3,34 nachm., an Glauchau 4,59 nachm. Die Eisenbahn-Betriebsdirektion Chemnitz teilt folgendes mit: Seit 23. Januar 1926 sind außer den früher schon be kanntgegebenen Zügen auch die nachgenannten zur Benutzung mit Sonntagsrück ahrkarten freigegeben: I. Am Tage vor Sonn- und Festtagen: Personenzug 1007 ab Chemnitz Höf. 10,56 Uhr vorm., „ Chemnitz-Hilbersdorf 11,04 ,, „ Niederwiesa 11,12 a Flöha 11,22 „ Falkenau (Sa.) 11,30 ,, Per'onenzug 1735 ab Aue (Erzgeb.) 11,22 11,34 „ Lößnitz unt. Bahnhof ,, Lößn tz oberer Bahnhof 11,46 ,, Pee onenzug 1508 ab Dresden Hbf 11,45 „ Dresden Weltinerstraße 11,51 ,, „ Dresden-Neustadt 11,58 ,, ,, Perfonenzug 1947 ab Aue (Erzgeb.) 11,22 „ Nieder'chlema 11,29 ,, ,, „ Hartenstein 11,37 11,44 ,, ,, „ Fährbrücke Wie.enburg (Sa.) 11,52 ,, Silberstraße 11,56 ,, ' Am Tage nach Sonn- und Festtagen. Po-sonenzug 477 ab Leipzig Hbf. 12,40 Uhr nachts bis Dresden Po '-menzug 2102 ab Plauen (V.) ob. Bf. 12,20 Uhr nachts 'bis Adorf (N). Luftverkehr in Sachsen im ^ahre 7-2S. Lan- Per- Dnllon- düngen sonen aufstiege Chemnitz .... . ... 121 107 198 — , Dresden . . . . . . 1068 1067 4094 — Großenhain . . . .... o 80 86 — Lepzig .... . . . . 8186 8189 15 808 8 Nünchritz .... — — — 90 Uebcrwachungsgebiet Chemnitz 2 2 4 - — Plauen i. V. . . . . . . 96 98 150 Uebcrwachungsgebiet Dresden 136 138 446 1 Ucbcrwachungsgeöiet Leipzig . 126 126 190 — Summe: 9815 9807 20 976 99 In diesen Angaben sind enthalten für regelmäßigen Streckenbetrieb: Dresden . . 1310 2712 Leipzig . . 3500 7471 Summe: 4810 10183 An Fracht (einschl. Post) sind im Streckengebiete befördert worden: Dresden - . 32215,904 Kilogr. Leipzig . . 162 336,053 Kilogr. Summe: 194 551,957 Atlogr. Sächsische Semeln-ekammer. Die Gemetndekammer hat am 20. dl M. ihre 17. Sitzung abgeha.ten und dabei zu verschiedenen Fragen von Bedeutung Stellung genommen: Bon besonderer Bedeutung ist eine Entscheidung, die auesfprtcht, daß eine Verletzung einer Geschäftsordnung soweit diese nicht Bestimmungen wiederholt, von deren Ein haltung krast Gesetzes die Gültigkeit von Beschlüssen ab hängig ist, die Rechtswirkfamkeit eines Beschlusses der Ge- meindeverordneten (des Bezirkstages) nicht berührt und daß die Staatsaufsichtsbehörden nach den Bestimmungen der Ge meindeordnung nicht in der Lage sind, bei derartigen Ver letzungen der Geschäftsordnung einzuschreiten. In einer kleinen Stadt des Zwickauer Regierungsbezirks war eine Gemeindebürgerabst'mmung über die Auflösung der Stadtverordneten-Körperschaft am gleichen Tage wie die Reichspräsidentenwahl vorgenommen worden. Dabei war die Genehmigung der Regierung zur Verbindung der Wahl mit der Präsidentenwahl nicht eingeholt worden. Die Gemeinde kammer hat die deshalb gegen die Gültigkeit der Gemeinde bürgerabstimmung gerichtete Beschwerde mit Rücksicht auf die besonderen Umstände des Falles zurückgewiesen. D'e von der letzten Mitgliederversammlung des Sächsi schen Gemeindetages in vielen Gemeinden besprochene Frage, ob die Gemeindeverlreter bei dieser Mitgliederversammlung iin Wege des Verhältniswahlverfahrens zu wählen seien, ist dahin entschieden worden, daß d'e Vertretung bei dieser Ver sammlung nach der Rechtsnarur des Sächsischen Gemeinde tages, der kein Gemeindeverband ist, kein Ehrenamt im Sinne von 8 35 der Gemeindeordnung darstellt, und daß des wegen die gesetzlichen Bestimmungen die Anwendung dec Verhältniswahlverfahrens nicht vor'chreiben. Ferner wurde ausgesprochen, daß die Stadtverordneten, wenn sie der ihnen mitgeteilten Rechtsansicht des Stadtrates üöer die Behandlung einer Angelegenheit nicht beitreten wollen, einen förmlichen Beschluß herbeizuführen und dem Stadtrat mitzuteilen haben, damit dieser dann, wenn er den Beschluß für gesetzwidrig hält, nach 8 85 Gem.-O. verfahren kann; mit Rücksicht auf diese Gesetzesbestimmung sei es unzu lässig, die Meinungverschiedenheit durch eine Beschwerde der Stadtverordneten bei der Aufsichtsbehörde zur Entscheidung zu bringen. Die Bestimmung einer Wasscrwerlsordnung nach der Eigentümer bebauter Grundstücke, die nicht an die Wasserleitung angeschlossen sind, einen Prozentsatz des Brand- kassenmertcs als Wasserzins zu zahlen haben, wurde unter den Einschränkungen der entsprechenden Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts als zulässig anerkannt. In der Marktordnung einer Mittelstadt war das Feilhal ten von frischen Fischen, Fleuch- und Wurstwaren in der Zeit vom 1. Mai bis 15. September jeden Jahres auf dem Wochenmarkte verboten worden. Dieses Verbot wurde als dem § 66 der Gewerbeordnung zuwiderlaufend aulfgehoben. In einem anderen Falle wurde ausgesprochen, daß der Erlaß einer Marktordnung für eine Stadt, der die Geschäfte der , unteren Verwaltungsbehörde nicht voll überwiesen sind, nach ' der insoweit noch gült'gen Ausführungsverordnung zur Ge werbeordnung der „Ortspolizeibehörde", d. h. der Amtshaupt mannschaft zustehe. > Ferner wurde entschieden, baß ein Beschluß der Stadt- s verordneten einer Großstadt, nach dem Leichenöffnungen bei ' den ist den städtischen Krankenhäusern Verstorbenen erst dann vorgenommen werden dürsten, wenn die Angehörigen schrift lich zugestimmt haben, einen schweren Nachteil für die Stadt befürchten lasse und deswegen vom Stadtrat nicht ausgeführt zu werden brauche Schließlich wurde die Gemeindekammer noch über Richt linien für die Aufnahme von Auslandskrediten durch die Ge meinden und Gemeindevecöände gehört. Diese Richtlinien werden demnächst im Gesetzblatt erscheinen. Aur öerufswahl. Ostern naht, die Zeit der Entlassung von der Schule. Für viele Eltern und Vormünder wird nun die Frage dringend: Was lasse ich meinen Sohn oder Mündel lernen. Für die Erlernung des Gastwirtsgewerbes gibt es zwei Wege, ent weder die Kellner- oder Kochlaufbahn. Für die Kellnerlauf bahn gilt folgendes: Viele Eltern lassen ihren Jungen Kell ner werden, um der Sorge für die Unterhaltung lebig zu sein. Dadurch ist schon viel Unheil angerichtet. Die gelegentlichen Einnahmen an Trinkgeldern reichen bei weitem nicht aus, um den großen Aufwand an Kleidung zum kleinsten Teil zu decken^ Ueber die Höhe des Kellnereinkommens herrscht ja überhaupt eine höchst falsche Meinung. 75 Prozent der Kellner erreichen kaum ein Einkommen von monatlich 150 bis 200 Mark. An die Gesundheit des Kellners werben die größ ten Anforderungen gestellt, da die ganze Arbeit in ungesun der, von Tabakrauch und Alkoholdunst angefüllter Luft zu leisten ist. Gute Schulöckdung, Gewandtheit im Schreiben und Rechnen ist unerläßlich. Ter junge Mann muß eine gute Kinderstube genossen haben, an Ordnung und taktvolles Benehmen gewöhnt sein. Ein gefestigter Charakter ist eben- falls unerläßlich. Wohl in keinem Berufe treten so viele Versuchungen an den Lehrling heran als im Gastwirtsge- werbe. Viel Gewicht ist auf die Wahl des Lehrherrn und dessen Betrieb zu legen. Am besten eignen sich mittlere Hotels und mittlere Restaurationen. Am ungeeignetsten sind Bahnhofswirtschaften und Casus, da die Ausbildung sich in solchen Betrieben auf ein kleines Gebiet beschränkt. Auch gibt es sehr viel kleine Gastwirte die einen Lehrling an stelle». Solche Lehren sind äöer nur nutzlos vergeudete Zeit. Weiter achte man darauf, daß der Lehrherr ein tüchtiger Fachmann ist, der sich auch selbst um die Ausbildung des Lehrlings kümmert. Die Lehrzeit soll nicht unter drei Jahre dauern. Man versichere sich auch, daß der Lehrling in allen ins Fach schlagenden Arbeiten ausgebildet wird. Sehr zu empfehlen wäre, daß jeder Lehrling während der Lehrzeit 6 bis 12 Monate das Kochen erlernt« und auch zu den Büro arbeiten hcrangezogen würde. Aussicht auf Gründung eines eigenen Geschäfts ist sehr gering geworden, zumal auf ein Alkoholverbot hingearbeitet wird. Eltern und Berufsberater die sich eingehender über das Gastwtrtsgewerbe ober be stimmte Betriebe informieren wollen, werden gebeten, sich gn ben Bund der Hotel«, Restaurant, und TafS-Angestellten UG. in Leipzig zu wenden. Der Bund ist die älteste Fach- Organisation in Deutschland. Ortsgruppe Aue, Vorsitzender Arno Fischer, Wettinerstraßr SO, II. voHStraneriag in Sachs»«. Die RetchSregierung hat bekanntlich beschlossen, de« 28. Februar zu einem allgemeinen Volkstrauertag zu öestim- men. Dadurch ist Sachsen in eine unangenehme Lage ge» raten, weil am 28. Februar die Leipziger Messe, di» von höchster volkswirtschaftlicher Bedeutung nicht nur für Sachsen sondern auch für Deutschland ist, empfindlich gestört wird. Infolgedessen wird der Bolkstrauertag in Sachsen bestimmt nicht am 28. Februar stattfinden. Die sächsische Regierung hat sich über den Zeitpunkt de» BolkStrauertage» die Ent- Schließung Vorbehalten. Sportverein Alemannia e. v. Aue. Die für kommenden Freitag, 29. Januar 1926 angesetzte tzauptvevsammlung des GesamtveretnS (Fußball-, Hockey- und Leichtathletik-Abteilung) findet besonderer Umstände halbier erst am Freitag, 5. FÄruar 1926 im Vereinsheim Mulden- tal, abends 8 Uhr, statt. Steinbach t. S. Tödlich verunglückt. Der In- valid A. Vierig wurde beim Uebcrschreiten der Straße von einem Holzlastgeschirr, bas er infolge seiner Schwerhörigkeit nicht kommen hörte, angefahren und so schwer verletzt, daß er am nächsten Tage seinen Verletzungen erlag. Dresden. Die Beurlaubung des Reichs- innenministers Dr. Külz als Bürgermeister von Dresden ist vom städtischen Berfassungsausschuß genehmigt worden. Seine Vertretung wird Stadtrat Köppen in Ge meinschaft mit Oberbürgermeister Blüher übernehmen. Zitt««. Ungetreuer Beamter. Seines Amtes enthoben wurde auf einen Beschluß deS RateS der Inspektor des städtischen Holzhofes Vogt. Die Ursache dazu ist daS spurlose Verschwinden von mehr als 3000 Raummeter Holz aus ben Beständen des Holzhofes. Vogt war längere Zett im hiesigen Polizeidienste tätig, ehe er den Posten des städti schen Holzhofinspektors erhielt. Viehmarkt kn An« am 28. Januar 1926. Amtlich» Preisnotierungen: R.-M. für 1 Pfd. Ochsen, voNfleischig«, ausgemästete, höchsten Schlachtwert«», bl» zu 8 Jahren ... —.4» Ochsen, fung«, fleischig«, nicht ausgemästete . . —.40 Ochsen, witzig genährt« sung« und gut genährt« ältere . —.85 Ochsen, gering genährte .... —.— Bullen, vollfleischige, ausgemästete, höchsten Schlachtwerte» —.48 Bullen, volisleifchige, jüngere . . . . —.45 Bullen, mäßig genährte jünger« und gut genährt« älter« , —.— Bullen, gering genährt« .... —.— Kalben u. Kühe, vollfleisch., ausgemäst. Kalb, höchst. Schlachtw. —.— Kalben u. Kühe, vollständig ausgemäst. Kühe höchst. Schlachtw. bis zu 7 Jahren .... —.45 Kalben u. Kühe, ältere, ausgemästete Kühe u. gut entwickelt« jüngere Kühe u. Kalben . . . —.40 Kalben u. Kühe, gutgen. Kühe u. mätz. genährte Kalben >5 Kalben u. Kühe, mäßig u. gering genährte Kühe u. gering genährt« Kalben .... —.— Fresser . . .... — Kälber, Doppellender .... —.— Kälber, beste Mast- und Saugkälber . . . —.70 Kälber, mittler« . . . . . . —.— Kälber, geringer« ..... — Schafe, Mastlämmer u. jüngere Masthammel . . —.50 Schafe, ältere Masthammel .... —.45 Schafe, mäßig genährt« Hammel .... —.— Schweine, volifleisch. der feineren Rasse u. deren Kreuzungen im Alter bi» zu 1*/» Jahr .... —.8» Fettschweine ..... —.85 fleischige —.80 gering entwickelte .... —.— Sauen und Eber ..... —.— Geschlachtet« Bakonier .... —.— Au»gesucht« Tiere über Notiz. 100 geschlachtet« Schwein« au, Rumänien. Geschäftsgang: Langsam. -kultische velkimnlmachttiigeti. Beitragsleistrrng zur Erwerbslosen- fürsorge. Nach der 7. Ausführungsverordnung des Reichsarbeits ministers zur Verordnung über Erwerbslosenfürsorge werden vom 1. Januar 1926 ah Angestellte, die der Versicherungs pflicht nach dem Angeftelltenversicherungsgefetz unterliegen, jedoch nach der Reichsversicherungsordnung nicht gegen Krankheit pflichtversichert sind, in die Erwerbslo'enfürsorge mit einöezogen. Infolgedessen haben die Arbeitgeber solche Angestellte unverzüglich bei der zuständigen reichsgesetzlichen Krankenkasse (Orts-, Betrieb-, Innungkrankenkasse) — nicht Er'atzkasse — unter Benutzung der üblichen Vordrucke rück wirkend ab 1. Januar 1926 zu melden und dabei außer den vorgeschriebenen -Angaben den Vermerk «„Beitragsmeldung zur Erwerbslosenfürsorge" anzubringen. Bei Beendigung des BsschÄitigungsverhältnisses bet der Ueberschreitung der Verdienstgrenze der Angestelltenverstcherungspflicht (z. Zt. 6000— RM. jährlich) ist innerhalb 3 Tagen die Abmeldung zu bewirken. Andernfalls sind die Beiträge bis zum Ab- melbetag fortzuzahlen. Die Beiträge sind je zur Hälfte von den Arbeitgebern und den Angestellten zu leisten und zwar nach dem Betrage, der als Verstcherungspfltchtgrenze in der Krankenversicherung gilt, d. i. zurzeit 225.— RM. monatlich. Aue i. Erzgeb., ben 27. Januar 1926. Verband der Ortskrankenkassen lm Bezirk der AmtShaopt- Mannschaft Schwarzenberg, A lfred Fr i tz sch e, Vorsitzender. ZMische Lewerbejchuie Me Anmeldungen werden in der Zeit vom 24. Januar bis 3. Februar entgegengenommen. Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag nach«, von 8—ti Uhr; Sonnabend von 8—1 Uhr; Sonntags von 8—12 Uhr. Der Besuch der Gewerbeschule befreit vom Besuch der Fortbildungsschule. Spätere Anmeldungen können nur unter Vorbehalt berücksichtigt werben. Vorzulegen find Geburts urkunde und das letzte Schul- oder ein Abgangszeugnis. Die Direktion. Verantwortlich für den gesamten Inhalt: Dr. Fritz Debus.