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Es dient dem in seiner Ge- ZaU der bewohnten Gebäude, Grütze der Gemeindefläche, Bezeichnung der nächsten Bahnstation mit Angabe betreffenden Eisenbahnlinien, Angabe der Nummer des Fernrufs, Fernsprechamts der Fernsprechstunden, gegebenenfalls für die einzel- BerwltunagSzwe'ge der Gemeinde, S. 4. 1. 2. 3. sich mit ihren Angeboten zu wenden haben, die sie für ihre besonderen Vemeindeanstalten, für ihre werbenden Betriebe usw. aibgeben wollen. Auf der anderen Teste aber werden die Gemeindeyerwalitungen von zahlreichen > Vdekltameschriften verschont bleiben können, weil die Zuschriften nicht mehr ohne System versandt zu werden brauchen; denn das Buch lätzt klar erkennen, für welche Gemeinden solche Anfragen und Angebote überhaupt noch in Frage kommen. Frauengechwätz und feine Folgen. Schwurgericht Zwickau, den S. Dezember. Die Arbe'terehefrau Minna Frieda St. aus Aue hatte sich am Mittwoch vor dem Zwickauer Schwurgericht wegen Zeugenmeineids zu verantworten. Der Anklage liegt folgen der Tatbestand zu Grunde: Die Wstwe G. war zu dem Malermeister B. in unerlaubte Beziehungen getreten. Beide sind Mitglieder der Neuapostolischrn Gemeinde und gingen des öfteren von der Kirche gemeinsam weg. Ende 1924 beichtete die Witwe G., während B. einer angeblichen Beicht aufforderung nicht nachgekommen ist. Die Angeklagte hat der Frau B. d'e unerlaubten Beziehungen ihres Mannes mtge- teilt. In dem darauffolgenden Eheprozesse der Eheleute B. beschwor die Zeugin St., batz sie von dem Verkehr der Frau G. mlt B nichts gewutzt und der Frau B. nie etwa- diesbe zügliches erzählt habe. In einer Vernehmung auf dem Amtsgericht Aue gab sie später aber doch zu, von den uner laubten Begehungen Kenntnis gehabt zu haben. Der Staatsanwalt bezichtigte daraufhin Frau St. des Meineids, nnd in der Voruntersuchung gab sie zu, falsch geschworen zu hoben, da fie mit der ganzen Sache nicht» zu . tun haben wolle. Die HauptbelastunqSzeugin v. beschwor, bah d'e An geklagte sie vor dem TheschetdungiStermin über die unerlaub ten Beziehungen informiert habe, was die Angeklagte in Ab rede stellte. Der Staatsanwalt bedauerte, batz wegen e<neS „Gewäsches" nunmehr eine Frau ins Zuchthaus wandern müsse, aber die Gefühlsduselei, in welcher von feiten der An geklagten, die als durchaus normal anzusehen sei, falle so in» Gewicht, batz er s'ne Strafe von eineinhalb Jahr Zuchthaus beantragen müsse. Das Gericht verurteilte di» Angeklagte wegcn fahrlässigen Meineids zu drei Monaten Gefängnis. Di« beantragt« Bewährungsfrist wurde abgelehnt. Bestrafter Sittlichkritsverbrecheir. / Amtsgericht Aue, den 11. Dezember. Vor dem hiesigen Schöffengericht hatte sbtz der arbeitslose 75jährige Arbeiter Rotzner wegen Der- geyens nach Paragraph 176 Ziffer 3 de» Strafgesetz- buches zu verantworten. R. ist bereit» 35 mal wegen Landstreichens und Bettelns vorbestraft und hatte eben in Haarburg wegen Betteln» vier Wochen Hast ver büßt, als er sich auf seiner Durchreise durch Aue aut 30. Oktober 1925 gegen abend auf dem hiesigen Bahn hof und in der Nähe des Güterbahnhofe» an drei Schul kindern sittlich verging, nachdem er sie durch Geschenke gefügig gemacht hatte. Zwei Bahnbeamte ertappten ihn jedoch auf frischer Tat und Übergaben ihn der Poli-ek. Zn der Hauptverhandlung simulierte der Angeklagte einen schwerhörigen Greis, der sich auf nicht» mehr be sinnen kann. Lurch Zeugen, insbesondere die Kinder, überführt, mutzte er jedoch seine Taten einräumen. Mit Rücksicht auf die Gemeingefährlichkett seine» Treiben» beantragte daher der Amtsanwalt unter Zubilligung mildernder Umstände, die in der geistigen Minderwertig keit des Angeklagten erblickt wurden, eine Gefängnis strafe von zwei Zähren und 5 Zähren Ehrenrechtsverlust, Tas Gericht verurteilte ihn zu einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten. Vas wohlfeil« gut» Such. Der Deutsche liebt daS Buch. Auch in den heut'gen schtveren Zeiten, angesichts einer mehr als üblen Wirtschafts lage denkt er nicht daran, seiner angeborenen Neigung Valet zu sagen und sich, wie etwa die Volksmasse anderer Länder, ausschließlich auf Ze'tungen zu beschränken. Wir sind die Letzten, die von eingehender, gründlicher Zeitungslektüre ab raten möchten; ohne Zeitung vermag heute kein Mensch mehr ein wirkliches Gemeinschaftsleben zu führen. D'e Zeitung unterhält nicht nur, sie belehrt auch ihre Leser. Immerhin liegt die Gefahr vor — wir sehen dies besonders an Nord« amerika —, datz d'e ausschließliche Beschäftigung mit der Zeitung nicht ausreicht, um den Geist so zu bilden und so zu entwickeln, wie es von einem Kulturmenschen verlangt wer den kann. Deshalb verdient die deutsche Liebe zum Buch alle nur immer mögliche Unterstützung. Aber bas Buch von heute ist teuer, ist, wie alle anderen Gebrauchsgegenstände über den Friedenspreis hinausgestiegen. Da ergibt es sich denn ganz von selber, daß Wege gesucht wurden, zwischen den Büchererzeugern und den Abnehmern innigere Beziehungen hegzustellen. Unser deutsches Svrt'ment verdient hohes Lob und Anerkennung. Es stellt sich vermit telnd und aufklärend zwischen Verlag und Kundschaft, doch es dient auch in vielen Fällen zur bedenklichen Verteuerung des Buches. Ganz abgesehen davon, baß ein Teil der Sort'men» ter sich nicht scheut, Schunbbücher wie Tarzan seligen Ange denkens im Deutschen Volks zu verbreiten. Wenn sich deshalb eine deutsche Buchgemeinschaft gegründet hat, die ihren Mit gliedern nur treffliches Schrifttum ins Haus bringen will, und zwar zu wohlfeilerem Preise als dies bisher üblich war, dann muß das Unternehmen lebhaft begrüßt werden, allgemeinen Fortschritt, es bringt unser Volk samtheit dem erstrebenswerten Ideal näher. Mr haben mehrere Werke der Deutschen schäft GmbH., Berlin SW. 61, Teltower Straße 29, geprüft und können nicht umhin, unsere fteudige Anerkennung sür das Geleistete auszusprechen. Die sauber und gewissenhaft auf holzfreies Papier gedruckten Bücher sind in solidem Halbleder band gebunden; wer sich nach Maßgabe seiner Kräfte Band um Band zulegt, kommt allmählich zu einem Bücherschatz, in dem kaum ein Edelstein der deutschen und ausländischen Literatur fehlt. Der Beitritt zur Deutschen Buch-Gemeinschaft steht jedermann frei: für einen verhältnismäßig geringen Be trag (3,90 Mark im Vierteljahr) hat das Mitglied das Recht, sich ein ihm besonders gefallendes Werk auszusuchen. Ueber alle Neuerscheinungen, die die Buchgemeinschaft heraus bringt, unterrichtet eine vierzehntägig erscheinende Zeit schrift „Das Zeitungsbuch", die den Mitgli edern kostenfrei zugeht. Solche Mitglieder hat die Deutsche Buch-Gemein schaft in 1>L Jahren über 300 000 gefunden. Weiterer Em pfehlung bedarf es eigentlich kaum, der glänzende Erfolg spricht für sich selber. Da» GrteblhauS. Von Helene Hirsch-Brünn. Oktav (IV und 170 S.) Freiburg i. Br. 1925, Herder. Es ist die Geschichte eines alten Hauses mit all seinen Schicksalen und Gehieimn ssen. Seine Mauern umschließen bas Leben des Matthias Griebl und seiner Mieter, die in langjähvigem) Nebeneinander unter gastlichen, schirmenden Dache zu einer großen Familie geworden sind, und die dann doch auseinanberkommen, als das müde Gebäude zusammen bricht und seine Vergangenheit unter seinen Trümmern be gräbt. — Das Leben mit seinen tausend kleinen Freuden, sei nen lieben Sorgen und tausend heimlichen Kümmern'ssen durchpulst mit unsagbarer Wärme, durchsonnt mit Humor dieses reiche und reizvolle Buch Senfs — Georgi, Da» lustige Vortragsbuch, 320 Seiten, Vier- farbentitelbild von Koch—Gotha, Max Hesses Verlag, Berlin W 15. Fröhlichkeit und Frohsinn kann in dieser schweren Ze t jeder gebrauche«. Hier ist ein Buch, da» uns immer und immer w eber einen erfrischend» Trunk auS der klaren Quelle deutschen Humors tun läßt. In dem neuen Band gibt der bekannte BortragSkünstler daS Beste, das deutscher Humor in Poesie und Prosa bis zur jüngsten Gegenwart geschaffen und womit Senfs-Georgi Hunberttausenbe vom stillen Lächeln zum zwerchfellerschütternden Lachen gebracht hat. Das Buch enthält 270 köstliche VortvagSstücke, darunter die glänzendsten Namen der Gegenwart. Den Beschluß blbet eine reiche Aus wahl lustigster Schnurren und Anekdoten. Di» ausgelöste Stimmung ist immer die gleiche: alles bezwingende Fröhlichkeit. Wer sich einige Stunden heiteren Genusses verschaffen, ober wer in Gesellschaft etwas vortragen will, der greife nach dieser tausendfach erprobten Fundgrube deutschen Humors, die sich inolge ihrer gediegenen Ausstattung beson ders als Weihnachtsgeschenk eignet. R.—s. »Mühender Blödsinn". 1000 Witze von Ernst Warlitz, 280 Setten, Titelblatt von Koch. Max Hesses Verlag, Ber lin W 1V. Ein gute» Witzbuch ist selten. DaS vorliegende macht feinem Titel alle Ehre. Die 1000 Witze und Anekdoten sind durchweg» schlagend, mit fein herausgearbeiteter Pointe. Der Autor hat, wie er angköt, seine Witze auf zwanzigjährigen BrrufSreifen an Stammtischen, im Eisenbahnabteil, aus Wan dertouren, an Bord des Schiffes, im Kaffeehaus, auf Festlich keiten, in den Garderoben der Kabaretts und Varietees ge sammelt. Man kann sich darnach ungefähr denken, welch mannigfaltige Fülle sprudelnden Witze» dabei zufammcn- kommt. Den Inhalt de» Buche» auch nur annähernd anzu geben, ist schlechterdings unmöglich, er ist zu vielgestaltig Meister Koch-Gotha hat ihn ln einem Titelbild von urkomi scher Wirkung festgehalten. Freunde guten, herzerquickenden Humor», die sich und anderen fröhliche Stunden bereiten wollen, seien an? diese» lustig« Buch -»sonder« htngewtrsen. -LchM»» Hemslo-shan-buch. Im Selbstverläge de« Sächsischen Gemetndetage», Dretz den-A. 1, Neue« Nathau«, ist soeben da» „Sächsische Gv- melndehandbuch. AuSkunstSbuch de« Sächsischen Gemeinde tage«" erschienen». E« ist herauSgegeben vom Geschäftsführer de« Sächsischen Gemetndetage« Dr. jur. Naumann und dem Bürgermeister von Zwenkau Dr. jur. Köhler. Da« Handbuch ist ausgestellt auf Grund von 100 Fragen enthaltenden Fragebogen, bi« tm Frühjahr diese« Jahre« an sämtliche säch sische Gemeinden, rund 3000, zur Ausfüllung versandt wor den sind. Auf die Entstehung«geschichte de« Buche» und sei nen wesentlichsten Inhalt ist vom Bearbeiter Dr. Köhler in einem Vorwort in ausführlicher Weife etngegangen worben. In diesem Vorwort kommt zunächst zum Ausdruck, daß viel fach darüber geklagt worden ist, daß — selbst wenn schon über ein Jahr se i dem Inkrafttreten der Gemeindeordnung in da« Land gegangen ist — über die einzelnen ortSver- fassungsmätzigen Zustände und über die örtlichen Einrich tungen und Vorkehrungen von Gemeinde zu Geme nde nicht die nötige Klarheit, ja selbst oft nicht einmal die unentbehr liche Verständigung-Möglichkeit herrsche. Da dieser Zustand unerwünscht erschien, wurde au» der Reihe der Gemeinden heraus immer wieder von neuem da» Begehren laut, daß auf irgendeine Art d'eser Mangel der gegenseitigen Fühlung nahme grundlegend erneuert werbe. Diesem zweifellos voll auf berechtigten Wunsche entsprechend, hat der Vorstand des Sächsischen Gemeindetages den Gedanken des Bearbeiters, ein „Sächsisches Gemeinbchanbbuch" in Form eines Auskunfts buches de» Geme-nbetages herauszugeben, sofort aufgegriffen und auch ohne Zögern in die Tat umgesetzt. Das nun vor liegende Gemetndehanbbuch soll seiner ganzen Art und An lage nach ein Nachschlagewerk sein. Es soll eine gedrängte lleberficht über die tatsächlichen Kommunalverhältnisse einer jeden sächsischen Gemeinde bieten und ferner jedem, der sich mit kommunalpolitischen Angelegenheiten befaßt, sei es ehrenamtlich ober berufsmäßig, ein möglichst anschauliches Bild von dem Entwicklungsstände einer jeden beliebigen säch sischen Gemeinde geben. Daneben soll das Buch aber auch als ein Auskunftsbuch für den kommunalen und außerkom- munalen Geschäftsverkehr bienen, es soll besonders eine schnelle geschäftsmäßige Erledigung ermöglichen und, besonders durch die Angabe der Konten der einzelnen Gemeinden, den Kassenverkehr reibungsloser gestalten. Den politischen Par teien soll es Auskunft geben über die Anhänger ihrer Par teien, die sie in den einzelnen Gemeinden haben, und schließ lich soll es den Berufs- und Geschäftsverbänden die nötige Verbindung mit den im Kommunalwesen tätigen Personen erleichtern. Dem Buche find zunächst vorausgeschickt „Kurze Bemer kungen zum Inhalt", die die praktische Handhabung des Buches erleichtern sollen, ferner die vorläufige Einwohner ziffer sämtlicher sächsischen Gemeinden, nach Amts- und Kreis hauptmannschaften geordnet, nach deer allgemeinen Volks zählung vom 16. Juni 1925 fow'e ein Verzeichnis der Mit glieder de» ArbieitgberverÄmbeS Sächsischer Gemeinden WirtschaftSverdanbeS Sächsischer Gemeinden, der Verein'guna Sächsischer Wohnung»- und Wobnungsschiedsämter sowie eine EbarnOeriW sämtlicher sächsischen Geme'nd^v>erbände. Da» Buch ist im übrigen gegliedert 'n einen sachlichen und einen persönlichen Teil. Der sachliche Test enthält drei Hauvtgruppen. In der ersten Gruppe ist folgendes allgemein Wichtige festgestellt worden: die Angabe, ob Stadt- oder Landgemeinde, die Angabe, ob bez.rksfrei oder nicht beztrtsfrei, die Verzeichnung der Einwohnerzahl nach dem Stande vom 1. März 1919 und nach dem Stande der amtlichen Volkszählung vom 8. Oktober 1919, 4. die ' " ' " 5. die 6. die der 7. die und neu „ .... 8. big Angabe der Kontonummer bei einer Gtrokasse, 9. die Angabe der Kontonummer bet dem zuständige»: Postscheckamt. In der zweiten Gruppe sind sämtl'che für jede einzelne Gemeinde in Frage kommenden zuständigen Behörden auf geführt. Die dritte Gruppe enthält Angaben über die allgemeine Gemetndew'rtfchaft und zwar: 1. bi« Feststellung, »b der Stabtrat körperschaftlich gebildet ist oder nicht, die Feststellung, ob der Bürgermeister berufsmäßig an gestellt ist oder nicht, die Zahl der Beamten, Angestellten und Arbeiter, die Art und Größe de- gemeindeeigenen und des Stif- tungsgrundbesitze», die nötigen Angaben über Sparkasse, Gtrokasse, Kran kenhau», sämtl'che GaneinbewohlstchrtSanstalten und Einrichtungen, so besonder» über di, kostenlose Tötende- stattung, di, Schulen, die Feuerwehr, bi« Volksbildung, die Theater usw., die Feststellung, ob zentrale Wasserleitung, ob Da»- und Elektrizitätsversorgung besteht. Im bejahenden Falle sind die technischen Einzelheiten näher bezeichnet worden, 7. -le Verzeichnung anderweiter Gemeinbeanstalten, insbe sondere Bäder, Zweckverbände usw., 8. die Angaben über Einverleibungen seit dem I. Januar 1900, Zusammnlegunqen seit dem 1. Januar 1918. Hierbei fit der Grundsatz beobachtet worden, baß alles bas wa» in einer Gemeinde nicht vorhanden ist, nicht erwähnt ist. Der vierte (persönliche) Teil enthält schließlich die Namen sämtlicher al» Gemetndeleiter und Dezernenten ge- wählten Personen und der Mitglieder der gemeindlichen Kollegien (Stabträte, Stadtverordnete), letztere unter Angabe ihrer Parteizugehörigkeit. Da» Handbuch füllt eine seit langem empfundene Lücke au«. E» wird nicht nur allen Re'chs-, Staat»«, Gemeinde« und sonstigen Behörden tm Freistaat Sachsen, sondern auch zahlreichen MrtschaftSkretsen der Industrie und de« Handel» unentbehrl'ch sein. Letztere werden beispiel-weise an der -and de« BuchB» leicht feststellen können, an welch» Gemeinden st« «derlchtasaal. ?»d>« stl, ,I«a Laa-tz»»,rrät«. . idch- Sn drettchgiaek ».»Handlung hatte sich vor dem Strafsenat d.» Reichsgerichte« der Oberlagerverwaiter dir Chemischen WeÄe Berlin-Wit» tenau, Walter Bullerjahn, Wesen verdrechenS gegen Paragraph 92 Absatz 1 de« Strafgeschbuch« (Land««» verrat) zu verantworten. Während der sangen Laue« der Verhandlung wurde die Oeffentlichwstt «egen Ge» führdungder Staatssicherheit auggeschlossen. Da« Urteil da« ebenso wie di» Begründung heut« in öffentliche« Sitzung verkündet wurde, lautet auf IS Jahre Zucht» hau«, 10 Jahre ChrenrechtSverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht. Zn der Urteil«begründung wird au»- geführtr Bullerjahn hat in der Zeit vom Oktober 1924 bis Januar 1925 der Interalliierten MtlttärbontrolV- Kommission in Berlin gegen ein« Belohnung vom 1200 bi» 1400 Mark Mitteilungen über die Fabrikation der Chemischen Werke zugehen lassen. Bei Disserenten, die Bullerjahn mit der Werklettung hatte, hat er gedroht«. Verfehlungen, die sich di« Werke hätten -uschulden kk-w- men lassen, der Interalliierten MtlttärkondrolSvmin'.k" sion zur Kenntnis zu bringen. Am 23. Dezember 1024 ist Bullerjahn in des Wohnung eine« französischen Offi zier« gesehen worden und am 3. Januar fand ein« Re vision der Werke durch die I. M. K. K. statt, besonder« der Lagerbestände, die der Angeklagte verwaltet hatte. Tiefe Revision hatte schwer« politisch« Folgen. Da« Gericht stellte einen ganz besonder» schweren FaK von Landesverrat fest und kam darauf zur Verurteilung tze« Angeklagten zur Höchststrafe. iür Zpvrt, M kelse!H unä Ikeslei- von Ooerr Volxtlünäer empkI« klt Ki-Ier Leo.?§aclik.,^ue lud.: Kerl Sommer, Rußt t.