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/luer Tageblatt »I« p»st«nstalt«» »»t«»,«». — «rschii-t >»rNL,lIch. -irnspttch-»ojchlu? Nr. SS. Anzeiger für Sas Erzgebirge f», «»» n« «,» U«,«»«»» »I «U>» »«kl««—«4 »»«ich, z«iu M Lrlr-ramm», »ogiblait Nurrrzgrbir»,. Enthalt»»- -l» amtlich»» S»ka»vtMach»Ng»a -»« Kat»S -»» Gta-t »»- -»» flmtHg»richt» -l«». p»stfih»«.«»ol», N»1 »».,«« Ar. 141 Sonnsbenä, clen 20.2unl 192- 20. Jahrgang Die slllnzösWe Mmsll Ns das deuWe MemvrMM m S. FebM. Vas -eutfch» Memoran-um vom Zebruar. Bet Erwägung der verschiedenen Möglichkeiten, die sich gegenwärtig für eine Regelung der Sicherheitsfcage bieten könnte man V0n einem ähnlichen Gedanken aus- gehen, wie er dem im Dezember 1922 von dem dama ligen deutschen Reichskanzler Cuno gemachten Vorschlag zugrunde lag. Deutschland könnte sich zum Beispiel mit einem.Pakte einverstanden erklären, wodurch sich dis am Rhein interessierten Mächte, vor allem England, Frank reich, Italien und Deutschland, feierlich für eine näher zu vereinbarende längere Periode zu treuen Händen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ver pflichten. keim.'. Krieg gegeneinander zu führen. Mit einem solchen Pckt könnte ein weitgehender Schieds vertrag zwischen Deutschland und Frankreich verbunden werden wie er in den letzten Jahren zwischen verschie denen europäischen Mächten abgeschlossen worden ist. ZuM Abschluß derartiger SchiedSoerträge, die eine friedliche Austragung rechtlicher und politischer Kon flikts sicherstellen, ist Deutschland auch gegenüber allen anderen Staaten bereit. Für Deutschland ioäre außerdem auch ein Pakt an nehmbar, der ausdrücklich den gegenwärtigen.Besitzstand am Mein garantiert. Ein solcher Pakt könnte etwa dahin lauten, daß die am Rhein interessierten Staaten sich gegenseitig verpflichten, die Unversehrtheit des ge genwärtigen Gebietsstandes am Mein unverbrüchlich z.u achten, daß sie ferner, und zwar sowohl gemeinsam als auch jeder Staat für sich, die Erfüllung dieser Ver pflichtung garantieren, und daß sie endlich jede Hand lung, die der Verpflichtung zuwiderläuft, als.eine ge meinsame und eigene Angelegenheit ansehen werden Im gleichen Sinne könnten die VertragSstaaren in die sem Pakte die Erfüllung der Verpflichtung zur Ent militarisierung des MeinlandeS garantieren, dieTeutsch- land in den Artikeln 42 und 43 de» Vertrags oo'n Ver sailles übernommen hat. MM mit einem derartigen Pakt könnten Schiedsavreden der oben bezeichneten Art zwischen Deutschland und allen denjenigen Staaten ver bunden werden, die ihrerseits zu solchen Abreden be reit sind. > Ten vorstehend angeführten Beispielen werden sich n0ch andere. LösungsMöglichkeiten anreihen lassen. Much könnten -ie .lesen Beispielen zugrundeliegenden Gedan ken in der einen oder anderen Weiss kombiniert werden. Int übrigen wird zu erwägen sein, ob es nicht ratsam ist, den Sicherheitspckkt so zu gestalten, daß, er eine alle Staaten umfassende Weltkonvention nach Art des vom Völkerbund aufgestellten „Protowle pvur le.reglement pacifique des differends internati0naüx" vorbereitet, und daß er im Falle des Zustandekommens einer solchen Weltkonvention von ihr absorbiert oder in sie himnnge- arbeitet wird. Vie französische Note vom 1b. Juni. Wie die französische Regierung die deutsche Regie rung durch ihre Note vyw 20. Februar d. I. wissen ließ, hat sie gemeinsam mit ihren Alliierten die Anre gungen Les Memorandums geprüft, da» ihr am 9. Februar durch Se. Exzellenz o. Hoesch überreicht wor den ist. ' ' ' Tie französische Regierung und ihr« Alliierten ha ben in dem Schritte der deutschen Regierung den Aus druck von friedlichen Bestrebungen gesehen, die Mit len ihren übereinstimmten. In dem Wunsche, allen beteiligten Staaten im Rah men des Vertrages von Versailles ergänzende Sicher- hettsbürgschaften zu geben, haben sie die deutschen Vor schläge mit aller ihnen gebührenden Aufmerksamkeit ge prüft, um sich ein Urteil darüber zu bilden, inwiefern sie zur Befestigung des Friedens beitragen können. Indes hat e- sich als zweckmäßig herausgestellt, vor Eintritt in die sachliche Prüfung der deutschen Rote die Fragen in volle» Licht zu setzen, die diese Nbte auswirft öder auswerfen kann. Es ist wichtig, die Ansicht der deutschen Regierung über diese Fragen fennenzulernsn, da ein vorheriges Einvernehmen hierüber al» Grund lage für jede wettere Verhandlung erforderlich scheint. ' I. Da» Memorandum «ttoähnt den Völkerbund nur beiläufig. Nun find aber die alliierten Staaten Mitglieder des Vüsierbunde» und durch di« BölkerbundSsatzung ge bunden, di« für sie genau bestimmte Rechte und Pflich- ten -um Zwecke der Erhaltung t e» Weltfriedens enthält. Li« deutschen Vorschläge sind zweifellos» auf da» gleich« Ideal gerichtet? ab«r ein Abkommen ließ« sich nicht verwirklichen, 0hne daß Deutschland seinerseits di« Verpflichtung«« übernimmt und die Rechte genießt, di» in der Vülkerbundssatzung dargesehein sind. Dieses Abkommen ist also nur denkbar, wenn Deutschland selbstbem Völkerbund unter dein in dem Schreiben beS Völkerbundsrates voM 13. Diürz 192ü angegebenen Bedingungen beitritt. II. Las Streben, die Siche rheitsbürgschaften zu schaf fen, welch« die Welt verlangt, darf keine.Aenderung der Friedensverträge Mit sich bringen. Tie zu schließenden Abkommen dürften also weder eine Revision dieser Verträge in sich schließen noch fak tisch zu einer Abänderung der besonderen, Bedingungen für die Anwendung 'gewisser Vertragsbestimmungen führen. > So könnten die Alliierten unter keinen Umstän den auf das Recht verzichten, sicht jeder Nichterfüllung der Bestimmungen dieser Verträge zu widersetzen, auch wenn diese Bestimmungen sie. nicht unmittel bar angehend UI. . Das Memorandum vom '9. Februar faßt zunächst den Abschluß eines Paktes zwischen den „am Mein interessierten Mächten" ins Auge.- der von folgenden Grundsätzen auSgehen könnte: 1. Ablehnung jedes Gedanken« an «inen Krieg zwischen den vertragschließenden Staaten. 2. Strenge Achtung de» gegenwärtigen Besitzstan des in den rheinischen Gebieten mit gemeinsamer und gesonderter Garantie der vertragschließenden Staaten 3. Garantie der vertragschließenden Staaten /ür die Erfüllung der Verpflichtungen zur Entmilitari sierung der -rheinischen Gebiete, die sich für Deutsch land aus den Artikeln 42 und 43 des! Vertrages von Versailles ergeben. - > -. Tie französische Regierung verkennt nicht, welchen Wert die feierliche Ablehnung jede» Gedankens an einen Krieg zwischen den vertragschließenden Staaten (eine Verpflichtung, die 'übrigen» zeitlich! nicht beschränkt sein dürfte), neben der erneuerten Bestätigung der in den Vertrag aufgenommenen Grundsätze für die Sach« des Friedens haben würde. Zu den vertragschließenden Staaten muß offenbar Belgien gehören, das'in dem deutschen Memorandum nicht ausdrücklich erwähnt wird, da» aber al» unmittel bar interessierter Staat an dem Pakte teilneh- Mvn müßte. Ebenso versteht «» sich von selbst und geht auch auS dem Schweigen des deutschen Memorandums über diesen Punkt hervor, daß der auf diesen Grundlagen zu schlie ßende Pakt weder die Bestimmungen des Vertrages! über die Besetzung der rheinischen Gebiete, noch die Erfül lung der in dieser Hinsicht im Rheinlandabkommen fest gesetzten Bedingungen berühren darf. - IV. ' - Die deutsche Regierung erklärt sich ferner geneigt, mit Frankreich sowie Wit den übrigen am Rheinpakt be teiligten Staaten Schiedsoerträge abzuschließen, die „eine friedliche Austragung rechtlicher und. politischer Konflikte sicherstellen". / Frankreich ist der Ansicht, daß rin SchiedS'oeriraz der Art, wie Deutschland ihn vorschlägt, die natürliche Ergänzung des RheinpakteS bilden würde. E» muß da bei aber al» selbstverständlich gelten, daß ein solcher Vertrag zwischen Frankreich und Deutschland aus alle Konflikte Anwendung finden müßte und nur dann Raum für ein zwangsweises Vorgehen lassen dürste, w«nn ein solche» Vorgehen gemäß den Bestimmungen der zwi- schen den Parteien bestehenden Verträge oder, des Rhein paktes oder auf Grund der Garantie erfolgen würde, die von den Parteien -ober einer von ihnen für eine^ Gchiedkvertrag geleistet wird. Ein Schiedsoeccrag glet- chert Art zwischen Belgien und Deutschland wäre nicht minder erforderlich. , Um diesen beiden Verträgen volle Wirksamkeit zu geben, müßt« ihr« Innehaltung stchergestellt worden durch di« gemeinsam« und gesonderte Garantie derje nigen Mächte, die ander«rseit» an. der in den M^npukt aufgenommenen Gebietsgavanti« teilnehmen, dergestalt, daß diese Garantie unmittelbar zur Wirkung kymmt, wenn eine der Parteien, die es ablechnt, einens Streit fall dem Schiedsverfahren zu unterwerfen ober einen Schiedsspruch auszufüthren, zu feindlichen Handlungen schveitet. Fall» einer der vertragschltefwndeN, ohne zu feind lichen Handlungen zu schreiten, seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, soll der Völkevbundsrat die Maßnah men Vorschlägen, die zu ergreifen sinh, um dem Ver trag« Wirksamkeit zu verleihen, ' . ' ' .'V. ! ! l » - l Die deutsche Regierung hat in ihm» Memorandum hinzugefügt, sie sei bereit, mit allen Staaten, die hiev» zu geneigt seien, derartige Schiedsoerträge abguschliesten Die alliierten Regierungen nehmen mit Genugtu ung von dieser Zusicherung Kenntni». Sie sind sogar der Ansicht, daß ohne solche Abkommen zwischen Deutsch land und denjenigen seiner Nachbarn, die zwar nicht Parteien des geplanten Matnpakte« sind, aber den Ver trag von Versailles unterzeichnet haben, der europäische Friede, dessen Beseitigung der Rheinpakt anstrobt und für den er eine wesentlich« Grundlage bilden will, nicht völlig gewährleistet werden könnte, Lte alliierten Staaten haben nämlich aus dar VSl- kerbundssatzung und den Friedensverträgen Rechte, auf die ite nicht verzichten und Verpflichtungen, v0n denen sie sich nicht freimachen können. Diese so abgefatzten Schiedsgerichte würben die glei che Tragweite haben wie bis, in Abschnitt IV vorgesehe nen. Jede Macht, die den Vertrag v0n Versailles so- wie den ««planten Rheinpakt unterzeichnet Hat, würde, wenn sie <s wünscht, die Befugnis haben, sich zu ihrem Garanten zu machen. ? ! ' I > VI. ' . ! . Nichts in den in dieser Note in» Auge gefaßten Verträgen darf die Rechte und Byrpflichtungen berüh ren, Lie den Mitgliedern das Völkerbünde» au».der Völ- kerbundssatzung erwachsen. Vll. Die für die Erhaltung ba» Frieden« unerläßliche allgemeine Garantie der Sicherheit wär« nur dann voll ständig, wenn alle in dieser Note ins Auge gefaßten Ab kommen gleichzeitig in Kraft treten. > Diese Abkommen müßten, der Satzung entsprechend. V0m Völkerbund eingetragen und Unter dessen Obhut gestellt werden. ES versteht sich endlich von. selbst, daß Frankreich, wenn die Vereinigten Staaten, den so verwirklichten Ab kommen beitreten zu können glauben, di« Beteiligung des großen amerikanischen Bolle» an diesem Werk do» allgemeinen Frieden» und der Sicherheit nur begrüßen könnte. ' La» sind di« Hauptpunkte, hinsichtlich deren e« not wendig schien, die Ansicht d«r deutschen Regierung genau kennen zu lernen. ' ' ' Dir französische Regierung würde «S begrüßen, hier auf eine Antwort 'zu erhalten, die «S gestattet, tn ein» Verhandlung einzutreten, deren Ziel der Abschluß von Abkommen ist, "die eine neue und wirksame Friedens garantie Hilden. > Die Neichsregierung unä äie Note. Die französische Note ist bisher Gegenstand zweier Ministerbesprechungen gewesen. Eine Besprechung mit den Parteiführern findet entgegen den Mitteilungen in einigen Blättern heute 'noch nicht statt ' -He Einberufung des Auswärtigen Ausschusses ist für -ie nächste Woche zu erwarten. Er wird dann sowohl über di« Gntwaff- nungrnote wie über bi« Sicherheit»««^ zu verhandeln haben. Aum bis Besprechung Wit den Ministerpräsi denten der Minder, die 'zunächst verschoben, war, wird nunmehr in Kürz« stattfinden. Zu den Erörterungen der Press« über den Zeitpunkt der Antwort der Reichsregierung auf die ^französisch« Note in der 'Sicherheitsfrage hört WTB. von unterrich teter Seite, -saß sich dieser Zeitpunkt im Augenblick noch in keiner Weise bestimmen 'läßt. Lite Ausführungen, der französischen Note berühren "nahezu all« wichtige» Pro bleme der deutschen Außenpolitik. Kommt hinzu, daß diese Ausführungen zum Teil juristisch außerordentlich kompliziert sind und in Manchen Einzelheiten auch zu Zweifeln Anlaß «eben, wie die alliierten Vorschläge zu verstehen sind. Aus Viesen Gründen ist eine sachliche Stellungnahme, der Reichs regierung zu per Note erst nach sorgsamster Prüfung aller in. Betracht kommenden UwstLnde vLnrbar. Die Mutsche diplowattsch-poNtisthe Korrespondenz" schreibt zu der Note: Die nunmehr zur Veröffentlich^»- kommend« Fran zösische Note stellt un» vor eine Reihe von zum Lett neuen Problemen. UnHv«ifelhu.ft wird mit ihr «in« mertlorische Behandlung der deutscheu Anregung be zweckt; denn obwohl in der Einleitung zu dieser Mote betont wird, daß sie di« durch das deutsche Memoran dum aufgeworfenen Fragen zunächst in voll«» Vicht fet» zen wolle, wird iru weiteren Verlauf doch schm zg de» einzelnen Anregung«» selbst Stellung genommen. Die deutschen Anregungen setzen sich au« einer ReHe alternativer Vorschläge zusammen, weüei die VlögNch' kett angedeutet «ar, einzeln« hon dies« Vorschläge, zu verbinden. Di« französische Antwort macht ach» diesen Eiil-elvorschlägen «in« geschlossen« ionstruktiv« Einheit und dringt ein» Reih* von neu«, Moment»» HKM. So .... .. . .