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Ireitag, äen S. Februar I92S Fahrgang arr. 31 uer Tageblatt Anzeiger für -as Erzgebirge vamm*. Lag*»lau EathaUenö -le omtllchra Sekaontmachongea -es Nate» -er Sta-t aa- -r» Amtsgericht» Nur. p»syrh«ck-«mu»' Mm «*<*»>« m. iss« er MnIimWiMn An de» FimWWlM denen auseinander flehalten würden, die sich auf das Matz und » heute vormittag unter Vorsitz des Retchsfinanzministecs und die Form der Beteiligung an den Reichsstellen, tnsbesow Schlieben eine Konferenz der Finanzminister der Länder dere auf die Zuschläge zur Einkommensteuer und zur Körper. d. «eich» Berlin, 4. Febr. An der heutigen Besprechung n»tt den KtnanMtnister« der Ander wurde beschlossen, zur weiteren Beratung de» Finanzausgleich» eine KouNnts. sinn etnzusetzen, die au» Beauftragte» der ins «euer- aueschutz de» NetchSrate» vertretene» And« bestehen wird. Dies« Konferenz wird ans Dienstag ihre Ber». tunge« ausnehme». ' Vertin, 4. Februar. Im Retchsftnanzmintstertum Der KonlroUbericki. Brüssel, 4. Februar. Am Ministerrat erklärte Hymans, datz die interalliierte Kontrollrommission ihren. Be» richt in einigen Tagen fertiggift«llt haben »ird. Das Doku ment werde zunächst Marschall Fach al« dem Brästdenten der interalliierten^ MiKtürkontroll-ammiflion zugestellt, der es bau» zur Kenntnis der alliierten «eglerunge« bringen werbe, die ihrerseits entscheiden »erben, ob eiue Veröffentlichung erfolge« so» ober nicht, lieber biesrn «unkt sei bereits et« FH» de Psr^ M «fatzrrr.-Ml, -«L r« »rrich; drr Interalliierten Mtlitärkontrollkommtssion am 14. Februar in'Paris überreicht werden wird. General Walsh und der Vorsitzende der englischen Delegation würden selbst das Dokument der Botschafterkonferenz überreichen. Der Korrespondent des „Echo de Paris" will weiter wis sen, datz sich die Vertreter der verschiedenen alliierten Natio nen vollkommen einig seien. Das Dokument stelle für Deutsch land eine „niederschmetternde Belastung" dar, da die Kom- Mission in dem Bericht festste«-,.datz die deutsche Mtlttärbö- Hörde allo Kontrollbefuche sabotiert und verhindert-aL^ dass ^bmar. H'" verlautet di« Inspektion d« Interalliierten MtlstärksntwÄdaMsstün in absehbar« Zei wiÄkich vtr?ast häus Ntztzw. tggsMndgt «sll. Vie Korrefponäenzfabrtk. wie dl« monarchistisch« v«««gung »g«««cht^ »VV. Ml» in Erkenntnis der ungeheuve» lvoftche Für ViAt- ttk und Wirtschaft von dar LtnDe» hör, ab«? Viss Mett L» die Kreise der Mittelparteien hinein, due GsaenokfmLib« gegen da» Ueberwuchern de^ fchivertndwMiM«» ,B«?ft gemahnt wurde, da stellten sich di« vertret« d«e SOvtz»» Industrie harmlos Und bescheiden emd meinten.» da» alles sei ja nicht wahr oder doch weit übertriebe». Stinnss habe iovhl tzwei, drei Blätter gekauft, Hugen- borg mögen Wohl «auch ein paar Pretzorgm« tzu» Bvv- fügung stehen, aber inmitten der Lausende vom «nabe shüngigen deutschen Blüttern könne von einer Gestchv» düng der öffentlichen Meinung durch, .die Jnteresfen- bertreter der 'Schwerindustrie wicht die Red« fein. Wie groß die Gefahr in Wirklichkeit rst, darKbetz gibt ein ausgezeichneter Aufsatz in dem »äsest«» Heft der Zeitschrift „Die Hilfe" Wusfchlutz. »in Hachktznnoe beschreibt da, „wie di« monarchistisch« vewrgsmg hMMch» wird", wie durch die ausgedehnte Hugenkergsch« WmF«- organtsation die deutschnationale Propaganda guf V«v» schieden«» .Kanülen in den letzten Marktflecken, in dem es noch ein Wochenblüttchen gibt, htngeleitet wird, D»tz wichtigste Weg dazu geht über die Korrespondenzen, dt« in unaufsülltger, scheinbar.neutralep weis« Von. d« kleineren Bresse schwer nachprüfbar» Meldung«« ,»»d Nachrichten geben und so unmerkltch aus d«N Les« in deutschnationalem, monarchistischem Ginn« «iwwiäcke», vor allem aber sorgfältig von ihm fern-alt«n, was etwa die Privatinteressen der Schwerindustrie beeinträchtig« könnte. Die wichtigste Korrespondenz diese» MB Um» Hugenbergsche Telegraphen-Union. . : . „Die Telegraphen-Union", heißt es in dem Lufschi der „Hilfe", „ist heute fast deutschnational eingestellt, das „Redak tions-Revirement", das vor ein paar Monaten ftattsand, war der deutliche Beweis für die wettere Abschwenkung des Instituts nach rechts. Die Telegraphen-Union gibt ckbsr als „Korrespondenzen-Fabrik" nicht nur deutschnational gefärbte« Material heraus, sondern sie liefert auch sogenannt« .mr- parteiische", volksparteilich, demokratisch sein sollend« und sogar zentrumsmäßtg übertünchte Beiträge an ihr« Abneh mer, se nach Wahl und Wunsch. Die Telegraphen-Union bedient rund 1200 deutsche Blätter aller Grüßen. Was dies bei der tatsächlichen inneren Einstellung de» Institutes an Möglichkeiten der Einflußnahme auf die öffentliche Meinung und die Bolksstimmung bedeutet, braucht nicht erst dargelegt zu werden. ES braucht nicht einmal immer direkte Ein flußnahme zu sein, die hier unhetlzeugend am Werke ist; eS tung den ideenmäßtgen Lenkern dieses Instituts nicht wün schenswert erscheinen mag, um diejenigen, deren Interessen parteipolitisch mit denen der Drahtzieher der Telegraphen- Union nicht parallel laufen, aufs empfindlichste zu schädigen. Nicht weniger gefährlich wie die von Huggenberg diri gierte Telegraphen-Union (deren AuSlandSdtenst im übrigen in der Hauptsache aus Stinnesschen Quellen gespeist wird) ist die Wipro, die sogenannte „Wirtschafts-Beratung der Pro" vinzpresse", die ihren Sitz im Berliner ScherlhauS hat. Sie ist auf die kleinere Provinz-Presse berechnet, die sie, wie schon gesagt, mit allem versorgt, dessen sie bedarf: mit Matern, Nachrichten-Material, Romanen und allem übrigen. Ei« kann das, da sie ja nicht in erster Linie ein ErwerbS-Untrr> nehmen zu sein braucht, zu so billigen Preisen, datz st« di« Konkurrenz meist aus dem Felde zu schlagen vermag. Alles an ihr ist auf „indirekte" Einflußnahme eingestellt. Sie ist materialmäßig beileibe nicht etwa deutschnational oder volks parteilich weithin sichtbar gefärbt, sie nennt sich vielmehr „un. parteiisch". Ihr Material wird aber aus dem Gcherlschen Fundus extrahiert und ihre Wirkung ist um so bedenklicher, weil das Aushängeschild der „Unparteilichkeit" manche Pro- vinzverleger anlockt, die bei Kenntnis der Zusammenhänge sicher von einer Verbindung abfehen würden. Die Wipro ist, !,kurz gesagt, di» Provtnzvertriebsl Zentrale deS Scherl-Ver» ! lageS." Neven dies«« beiden Hnuptfabrs-e» dar dstHchwaich» nalen Stimmungsmache sorgt Über »och «st» Reih« Ech terer Korrespondenzen für di« Verbreitung tzM tz*Uwv- vergschen Geistes, st» der ,/Verlisch« V«stedie«R', «stw Anzahl sogenannter Matern-KvwesMndrnz«», durch dw kleine und kleinste Blätter i» der Provinz Wit dochffWchtz Hingerichtetem ZetiungMraterial versorgt Werve». Uaz» kommt dann rin« Netze von vbergesellschafde» und Ft- nanzierungrgesellschasten, so die Pera-Berkagsanstalt.U m. b. H-, die Mterum-A.^ö> und dje Mutumn In allen diesen Gesellschaften sitzen Generaldirektor« der Schwerindustrie und Wachen darüber, datz da» deut sch« Volk zu feinem täglichen Brot alluwrgendlich fein« Mammen. Nach einigen persönlichen Bemerkungen stellte der Rnanzminister den Zweck seiner Einladung wie folgt dar: ES wäre UeVereinsttmmung zu erzielen über den künfti- M Finanzausgleich und damit über die Grundlagen, auf. »Wen I" " ' ' "7 '' ' M tm nächsten HauShaltjahre, sondern auf lange Zett hinaus Mbauen können. Mit einer vorübergehenden Lösung der Mrge des Finanzausgleiches sei heute niemand gedient. Die MrkriegShauShalte bildeten die einzige Schätzungsgrundlage, M den InflationSverhältntssen heraus den Finanzausgleich Udgültig zu regeln, das ginge schon aus der Novelle vom Rndersfeuergesetz vom Juni 1623 hervor. Es ist die höchst Wit, daß über den künftigen Finanzausgleich beraten > i Merdtngs bestehen in wirtschaftlicher Hinsicht noch aro - Iwißheiten fort. Wenn daher die gegenwärtige Winsth > Dge Zurückhaltung in den steuerlichen Anforderung" Dendtg macht, und wenn die Steuererträge noch hinter »Wartungen zurückbletben, die bet dem gebotenen steuer ich. Vorgehen gegenwärtig begründet erscheinen, so sind Rl» Reich alSs auch die Länder vor die Aufgabe ge ell. Dedarf aus daS Maß zu beschränken, das den vermi muerltchen Ausgaben entspreche. Der neue Finnnzac vll als« lediglich die BetetltgungSverhältntsse in dem ächen Auskommen bemessen, wie «S der Ausgaocnverici: n" Zwischen Reich, Ländern und Gemeinden entspricht. De sstnanzausgletch ist ein BertriluagSproblem. kolange die letzte Steuerreserve zur Bedarfsdeckung benötigt vird, ist es gleich, ob das Rk.7/ die letzten Steuerreserven klbst erhebt und den Ländern und Gemeinden überweist, oder lb das Reich sie den Ländern zur Ausnutzung in Form von w^Hlügen-überläßt. Den Ländern soll aus der Einkommen- Mer, der Körperschaftssteuer, der Umsatzsteuer und der Mnnwettsteuer ein Betrag von etwa 1875 Millionen Mark M Verfügung stehen. Zu dieser Summe treten etwa 3000 Millionen Mark eigen« Steuern der Länder und Gemeinden Md etwa 650 Millionen Mark Ueberschüsse der BetrieLsver- Haltung. In dem Gesamtbetrags von 3000 Millionen Mark Ugenen Steuern der Länder und Gemeinden sind die Steuern tzom Grundvermögen und vom Gewerbebetrieb mit zusammen I6SS Millionen Mark eingestellt. Als Gesamtdeckung wird tzlso ein Betrag von 5527 Millionen Mark errechnet. Diese Wesamtdeckui^g übersteigt den auf 5320 Millionen Marl ge- Whähten Gesamtbedarf der Länder und Gemeinden um 207 Millionen Mark. Eine mindestens ebenso hohe Reserve liegt m den Schätzungen deS Bedarfs der Länder und Gemeinden, z jDie Erhöhung des Zuschußbedarfes gegen 191t kommt Richt allein in den 45 und 50 Prozent zum Ausdruck, um die »er geschätzte Zuschußbedcrrf den von 1311 üoergc->gt, sondern buch jn dM gegen 1614 verringerten Schuldcndienst, soweit br aus den Originalton der Hoheitverwaliung bestritten wurde- »er Finanzminister ist der Meinung, daß der Zuschußbcdarf Der Länder mit 145 Prozent des Zufchußöedarses im Jahre 1914 überschätzt ist. Ebenso ist der Znschußbedarf der Ge meinden mit 150 Prozent des von 1911 zu hoch angenommen und darf bet einiger Zurückhaltung in den Ausgaben diese Höhe njcht erreichen. Zahlreiche Gemeind m aller Länder «ntfalten auf dem Gebiete der persönlichen und Besoldungs- tzolitik und der Bauverwaltung einen Aufwand, der mit der Allgemeinen Finanz- und Wirtschaftslage nicht in Einklang zu Mtngen ist. Wenn der vorliegende Gesetzentwurf die Ver- Mlgerung der Geltungsdauer des Besoldungssteuergesetzes Mk weitere zwei Jahre Vorsicht, so ist dafür gerade der Ge- Mtspunkt wirklicher Beeinflussung der Finanzpolitik der Mmetnden maßgebend. Eine Verteilung scheint in der W Mgebracht, daß daS Reich an der Einkommen- und Körper- MaftSsteuer mit 33)4 Pwzent und an der Umsatzsteuer mit M Prozent, die Länder und Gemeinden an der Einkommen- Mnd KürperfchaftSsteuer mit 66 X Prozent, an der Umsatz- Muer mit 8V Prozent beteiligt werden. Die Forderung des MuschlagSrechtS der Länder und Gemeinden zur Einkommen» > Muer und KvrperschaftSstsuer entspringt sowohl einem poli-> Mschen al» auch einem ftnanz- und steuerpolitischen Bedürf- M». Die Zuschläge der Gemeinden werden tragbar bleiben Müsse« und von de« NeichSeinkonnnensteuern und ReichSköv- MrschaftSsteuer« kau» abweiche«. Zum Schluß seiner Aus- Ehrungen spricht der Ftnanzmtntster die Hoffnung au», daß kuch bä viee vetteren Erörterung deS Finanzausgleiches die «ragen des Zuschußbedarfes der Länder und Gemeinden von schaftssteuer beziehen. Vie Län-er for-ern -ie Steuerhoheit. „ . B e r l i n, 4. Februar. In der heutigen Finanzminifter- Reich, Lmrd und Gemeinden ihre Finanzwirtschast nicht konferenz wurde nach der Rede deS ReichsfinanzminlfterS von Schlieben seitens der Finanzminifter der Länder folgende Entschließung der Länder bekanntgegeben: 1. Der bisherige Finanzausgleich ist, wie aus den Au», kührungen de» Herrn ReichSmlnifterS der Finanzen im HauS- haltsausschuß des Reichstage» selbst sich ergibt, einseitig zu- gunsteu des Reiches und zuungunsten der Länder und Ge- tneinden ausgeschlagen. Die in dem Referentenentwurf des Reichsministerium» vorgesehene Neuregelung bringt ein« wei- ter« untragbare finanzielle Verschlechterung für Länder und Gemeinden und trägt dem anerkannten Grundsatz der Tren- nung der Steuerquellen in keiner Weise Rechnung. Die Län der sind übereinstimmender Auffassung, daß ein endgültiger Finanzausgleich grundsätzlich nur dann möglich ist, wenn ihnen die Reichseinkommensteuer und die Körperschastsfteuer mit Einschluß der Steuer vom Kapitalertrag nach Maßgabe eine» Reichsrahmengesetzes voll zurückgegeben wird. Die endgül- tige Regelung des Finanzausgleiches soll zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, wenn irgend angängig mit Wirkung vom 5. April 1926 ab erfolgen. Die endgültige Stellungnahme zur Frage der Rückgabe der Finanzverwaltung bezüglich der Einkommensteuer und der körperschaftSfteuer an die Länder und Gemeinden bleibt Vorbehalten. Die Mehrzahl der Län der fordert diese Rückgabe. Solange das Reich diese Steuern verwaltet, erhält e» eine BerwaltungSkoftenentschädigung von 4 Prozent des Aufkommens. Die Regelung der Aufwertung und der Abgaben zpm Ausgleich der Geldentwertung >wy» bebauten und unbebauten Gruntüesitz muß vor dem endgülti gen Finanzausgleich und mit Rücksicht auf diesen ftattfinden. 2. Für die UebergangSzeit bis zur Rückgabe beider Steu ern an die 'Ander bleibt nur übrig, ein zentrales Verteilungs system bet der Einkommensteuer und KürperfchaftSsteuer bei- zubehalten. Dev Anteil des Reiches an der Einkommensteuer und KörperschaftSfteuer ermäßigt sich vom 1. April 1925 ab auf 4 Prozent. 3. Weiterhin müssen die Länder für sich und ihre Ge- meinden zur teilweisen Deckung der Fehlbeträge in ihren Haushalten vom 1. April 1925 ab eine Erhöhung ihres An- teil» anider Umsatzsteuer über 20 Prozent hinaus fordern. Im übrigen müssen den Ländern und Gemeinden die Einnahmen de» Rechnungssahres 1924 au» Reichszuschüssen insbesondere genügt schon (wie Erkelenz in seinem Artikel im „Berliner sür die Schutzpolizei mindestens in ihrer viSherigen Höhe er- > Tageblatt" es sehr treffend darlegt), das systematische Unter halten bleiben oder durch entsprechende Erschließung weiterer drücken bestimmter Nachrichten und.Tatsachen, deren^verbre'- Steuereinnahmen ersetzt werden. 4. Mit Rücksicht auf die Forderung der völligen Rück- Übertragung der Einkommensteuer und körperschastsfteuer beschränk sich das Reich für das Rechnungsjahr 1924 auf eine UebergangSregelung dieser beiden Steuern. Bei dieser Heber- gangSregelung der Einkommensteuer und KörperschaftSfteuer kür das Rechnungsjahr 1924 ist daraus Rücksicht zu nehmen, daß beide Steuern später den Ländern zurückgegeben werden. Da» gift insbesondere für die Wahl des Srhebungszeitraumes, wobei die Forderungen der Wirtschaft hinsichtlich des Zeit- raumes tunlichst, berücksichtigt werden sollen, -essen Einkommen der Besteuerung zugrunde zu legen ist., 5. Soweit die.Länder an dem Ertrag der ReichSfteuern beteiligt sind, muß gewährleistet werden, daß der Erlaß oder die «enderung der Steuergesetze nicht ohne Zustimmung de» RelchSrateS erfolgen darf. Der Reichsfinanzminlster erklärte, baß man an di« Rück- gäbe der Einkommen- und «örperschaftsfteuer aa.die Ander in absehbarer Zeit nicht denken könne: er betonte den engen Zusammenhang und die gegenseitige Bedingtheit der Fragen der Aufwertung, der Steuerreform und des Finanzaus- gleiches. Darauf wurde in eine eingehende Beratung einge- trete«.