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' -«iE-" IS. Jahrgang Donnerstag, äen 10. April 1S24 Nr. ss «r. - - ann- >sa-- eger. töd. itten rtttt itter esse, chen »lich Htzh ton- f do» der »st sehr, tent. Ml- Verwaltungsrates. Der Verwaltungsrat besteht im übrigen aus^18 Mitgliedern, von denen je dir Hälfte von der deut, schen Regierung und von einem Treuhänder der Obligatio« näre gestellt wird. Von den vom Treuhänder zu stellenden ö Mitgliedern sollen 5 Deutsche sein, so daß also im ganzen der Verwaltungsrat aus 14 Deutschen und 4 nichtdeutschen Mitgliedern besteht. Die Reichsbahngesellschast soll in ihrer Geschäftsführung vollkommen frei sein. Die Rechte der Reichsregierung hinsichtlich der Tarif- und Betrie'üsaufsicht sind grundsätzlich anerkannt. Zur Wahrung der Interessen der Obligationäre wird ein besonderer Eisenbahnkommtssar be stellt. Solange der Ziusendienst nicht Not leidet, wird sich seine Tätigkeit im wesentlichen darauf beschränken, den Stand des Unternehmens monatlich in finanzieller Hinsicht zu be. obachten und darüber zu wachen, daß die Interessen der Gläubiger nicht gefährdet werden. Dem Bericht ist als Anhang Hin Gutachten der vom Komitee beauftragten 6 Eisenbahnsachverständigen Leigefügr. Dieses Gutachten, auf das der Bericht des Komitees sich stützt, bezeichnet an! verschiedenen Stellen die betriebliche Der. etnigung der Rhein- und Ruhr bahn en mit dem übrigen Retchsbahnnetz als Voraussetzung für den Erfolg seiner Vor schläge. - ' . ' . ier- hn- lwch ifte- S«- rer- aA- -a- eu. Sie wird verwaltet von einem deutschen Präsiden ten und einem nur au» Deutschen bestehenden Dtp rektortstm, Pas einen konsultativen Beirat haben kann. Neben dem deutschen Direktorium ist etnGene- ralboavd eingesetzt, das aus 7 Deutschen und 7 Aus ländern bester. Es saßt seine Entscheidungen mit einer Mehrheit von 10 Mitgliedern. Dieses Generalboard hat gÄvtsse Vollmachten in den Fragen, die die Interessen der Gläubigerstaaten berühren. Ein ausländisches Mit glied dieses Generalboard soll Kommissionär sein. Ein umfangreicher besonderer Annex.enthält einen bis ins einzelne gehenden Plan für die Bant. An zweiter Stelle beschäftigt sich der Sachverständigtzn- um röv tnx der eo Deutschen Reichsbahn. Aus dem Reichsbahnunternehmen soll eine Aktiengesell schaft gebildet werden. Diese Aktiengesellschaft wird vorweg mit einem Betrage von 11 Milliarden Goldmark erstfälliger Obligationen belastet, die mit 5 Prozent jährlich zu verzin sen und! mit 1 Prozents jährlich zu tilgen sind. Die jährliche Leistung von 660 Millionen Goldmark ist in die Reparations kasse zu zahlen. In voller Höhe ist die Zahlung erst vom vier ten Jahre an zu leisten. Sie. beträgt im ersten Jahre 330, im zweiten 465 und im dritten 550 Millionen Goldmark. Das Aktienkapital der Reichsbahngesellschaft von insgesamt 15 Milliarden Goldmark soll in 2 Milliarden Goldmark Vorzugs, aktien und in 13 Milliarden Goldmark Stammaktien zerfal len. Dem Reiche gehören die gesamten Stammaktien sowie ' 500 Millionen Goldmark der genannten Vorzugsaktien, wäh rend 1,5 Milliarden Goldmark dieser Vorzugsaktien für die Di« Leistungen. Da» Gutachten der Sachverständigen schlägt folgen- de Leistungen dorr a. für die MoratoxtumSzett 1. Jahr, .1924/25 r 1000 Millionen Goldmark, und zwar 800 Millionen au» einer auswärtigen Anleihe und 200 Millionen au» dem Dienst der Etsenbahnobligationen. Die 800 Millionen dienen zur Finanzierung dex Sachleistungen und der BesatzungAkosten. Sobald Anleihen nicht zustande kom men. können Leistungen von Deutschland nicht gefordert werden. , ' ' > , > f 2 Jahr 1925/26: 1220 Millionen Güldmark« be stehend aus dem Dienst -er Etsenbahnobligationen, der Jndustrteobligationen und KOO Millionen au» dem ver. kauf von Vorzugsaktien der Eisenbahn i b. für di« Uebergangszett 8. Jahr 1928/27: 1200 Millionen Goldmark. bestehend au» dem Dienst der Etsenbahnobligationen, der Zndustrteobltgattonen, der Beförderungssteuer und au» HauShaltmttteln, 4. Jahr 1927/28? 1750 Millionen Goldmark.be- stehend au» dem Dienst -er Etsenbahnobligationen und Jndustrteobligationen, per Beförderungssteuer und au» Haushaltmitteln. Für da» S. und 4. Jahr können sich die Leistungen bi» zu L50 Millionen erhöhen oder er. mäßigen, fe nach der Höhe de» -ritten Teile» de» Be trage», um den die kontrollierten Budgeteinnahmen im Jahr« 1926/27 1000 Millionen und im Jahre 1927/28 12S0 Millionen übersteigen oder unterschreiten. e. Normaljahr ü. Hahr 1928/29: 2500 Millionen Gold «null. LMßM au» dem Dienst der EtsenbahnoM- Nationen, -en Jndustrieobligatione«, -er NefiWdeeUntztz' steuer und HaUshattmitteln. Zu de« Jahresleistung«,, die vom 5. Jahr ab (Noxmaljahr, da» ist da» Reparm- tionsjahr 1928/29) in Höhe von 2600 Millionen mark zu übernehmen sind, sollen in dem darauffolgen den Jahr Zusatzbeträge gezahlt werden« die M nach einem kombinierten Index errechnen. Die Komponen ten des Index sind a. Gesamtsumme der deutschen Aus» und Etnstrhr, b. Gesamtsumme der Einnahmen und AN», gaben des Staatshaushalte» de» Reiche», von Preußen, Bayern und Sachsen, wobei auf.beiden Seiten die Za-, lunaen auf Grund de» FriedenSvertrageS abgezogen werden sollen, e. die GüterverkehrSleistungen der Eisen bahn, d. der Gesamtverbrauch von Zucker, Tabak, .Vier und Alkohol, berechnet nach den Verbraucherpreisen, e. die Bevölkerungszahl. .f. der Kohlenverbrauch auf -en Kopf.der Bevölkerung, .wobei die Steinkohle zugrunde gelegt wird und die Braunkohle auf.Steinkohle mnge- rechnet werden soll. Bei der Bemessung der Leistungen unterscheiden di« Sachverständigen scharf zwischen den Summen, welch» Deutschland für Reparationszweck, Überhaupt aufvrin- gen kann und den Markbeträgen, die.an da» Ausland übertragen werden können. Sie stellen fest, daß! Zahlungen nach außen nur aü» dem Neberschuß der WirtschaftSbtlantz bewirkt werden können. Die Sachverständigen schätzen die Summe, die Deutschland aufbringen kann, zunächst lediglich unter Berücksichtigung -er Möglichkeiten fest neS Haushaltes, .schlagen aber gleichzeitig Sicherungen «egen die Verbringung der Marktbeträge in da» Aus land vor, soweit eine sülche Verbringung die Stabilst sterun a.der Währung zerstören und dadurch-Pie künfti gen Reparationsleistungen gefährden würde. Alle Bar zahlungen sollen in Goldmark oder zum Gegenwert in deutscher Währung erfolgen. Di« Bestimmung darüber, welche Beträge inS Ausland übergeführt werden könne«, trifkt ein Agent für Reparationszahlungen mit 5 Wich- rungs- und Finanzsachverständigen au» den alliierten Ländern Mit der Abführung -er Markbeträge an den Agenten gilt die Verpflichtung Deutschland» al» erfüllt. Die F-rtführNnV der Sachleistung.«« halten die Sachverständigen für notwendig. Sach- .und Geld leistungen müssen auS dem Ausfuhrüberschuß gedeckt werden können, wenn nicht die Währung zerstört wen den soll." Alle Sachleistungen, die nicht auf «Rohstoffe beschränkt sind oder deren Durchführung, ein« vorherig« Einfuhr nach Deutschland erfordert, werden für unwirt schaftlich erklärt.' Die Sachverständigen legen ein Haupt gewicht darauf, -aß der Ausgleich de» Haushalt«» nicht nur heraestellt. sondern such' auf die Dauer erholten ' wird Sie erörtern in großen Zügen da» Steuersystem unter besonderer Berücksichtigung -er Steuereraebnisf« während der Inflationszeit, sowie die Frage gleichmä- ßiaer Gteuerbelastung in Deutschland und in den alli ierten Staaten. Nur durch! den dauernden Ausgleich des Haushalte» und die Aufrechterhaltung der .besten Währung kann nach Ansicht der Sachverständigen das Vertrauen in die deutschen Verhältnisse wiederhehrjm. Nur dann wird mit einer Rückkehr der im Ausländ in vestierten deutststen Kapitalien gerechnet und kann ein Anreiz kür ausländische Kapitalien zur, Investierungen DeutEand aeboten und eine ordentliche Steuerleistunfl erwartet werden Der Zufluß ausländischen Kapitals ?ür die Tchaffuna der Notenbank und die Durchführung der Sachletstunaen während der LeberganMeit wird für notwendig erachtet. ' Die Sachverständige» Salten « für aUsgefchkof, sen daß Deutschland im Jahre 1924/25 i« togmrdeinM Weise aus seinen Haushaltmttteln zur Erfüllung de» Zahlungsverpflichtungen gn die Alliierte» Betrüg, lei sten kann (Moratorium). Jede Forderung von solche« Zahlungen würde nach Ansicht der Sachverständige« de« Aufbau de» Haushalte* und die Stabilität h*r Währung gefährden. Die Finanzierung -« Sachleistung»« soll daher im Jahre 1924/25 durch ein« internatio- nal<e Anleihe erfolgen. Rach Ansicht der Sachver ständigen ist es erforderlich, -i« Besürderungssteuer dis zu einem Betrag von 250 Millionen Goldmark im Jahr 1925/26 und bi» zu -90 Millionen Goldmart in den folgenden Jahren au» dem Haushalt herauszunehmen und für die erfolgreich« Durchführung di» Plane» Eber di« Behandlung der Eisenbahn W verwende». Der Industrie, dem Handel und dem Pwtzchr wird i ein« Belastung -vn .5 MiAarde» Goldmuß mHrügt Vie von der ReparattonSkommisston eingesetzten im Ausland« durch Zeichnung aufgebracht werden sotten. Sachverständigenausschüsse haben der ReparationSkom- Mission Lestern ihre Berichte übergeben. Die Berichte liegen im Wortlaut «och nicht vor. Mit Vorbehalt et waiger^. nach dem Borltegen des vollständigen Berichts sich ergebender Ergänzungen und Berichtigungen kann über den Inhalt des Berichtsde» Dawesausschusses be reits folgendes mttgeteilt werden: Zunächst wird betont, dgh das Gutachten mit Ei n- ftimUrigkeit sämtlicher Mitglieder abgegeben worden ist. E» stellt dann seinen Barschlägen folgende, allgemeine Leitsätze voraus: Der Plan ist ein unteilbares Ganzes. Es ist un- j möglich., Einzelvorschläge daraus anzunehmen und an-> . der« abzulehnen. Zn diesem Falle oder auch im Falle! bericht mit der einer ungebührlichen Verzögerung in der Ausführung de» Plane» überhaupt lehnen die Sachverständigen jede Verantwortung Mr den Erfolg ab. Der Plan hat ferner die Wiederherstellung verdeutschen Wirtschaftshoheit zur unbedingten Voraussetzung, da der Ausgleich des Budgets, die Sta- biltsieruna der Währung sowie die Wiederherstellung deS inneren und äußeren Kredites Deutschlands nur un ter dieser Voraussetzung möglich sind. ES müssen daher auch alle Sanktionen, welche die wirtschaftliche Pro duktion hindern, .zurückaezogen oder entsprechend geän- dert Werden. Werden dies« Voraussetzungen hi.nausge- lchoTs» oder verzögert, so ändern sich entsprechend auch all« Übdigen. Daten deS Zahlungsplanes. Die Sachverständigen betonen ferner, sie seien be ¬ strebt gewesen, die Lasten so zu gestalten, daß dadurch die eigenen finanziellen Zwecke der Reichsbahngesellschast ver- Lebenshaltung -e» deutschen Volke» nicht unter das Ni- wendet werden können. Der Generaldirektor der veau der Lebenshaltung §n den alliierten und europä- Reichsbahn ist ein Deutscher, ebenso der Vorsitzende des schen Nachbarländern herabgedrückt wird, die auch ih- rerfett» schwer« Vast«n aus dem Krieg, zu. .tragen haben. Der gesamte Zahlungsplan ist auf-em Gedan ken aufgebaut, die Höchstleistung festzustellen, Pie Deutschland jährlich in der eigenen Währung zahlen kann. Er sieht davon ab, ein für allemal eine Total- belastuna für Deutschland zu fixieren. Er soll deshalb auch nicht eine Lösung -es gesamten. Reparattonsvra- blem» sein, vielmehr nur eine Regelung für eine genü. gewd lange Zett, um da» allgemeine Vertrauen wieder- herzustellen. Der Plan sei aber gleichzeitig so gefaßt, daß darauf eine endgültige und vollständige Lösung de» gesamten Meparationsprüblem» und aller damit ver- bundenen Fragen aufuebaut werden kann, sobald die» die Umstände gestatten. I« erster Linie behandelt der Bericht die Stabilität di» Währung und di« neu« Bank. Ger Bericht führt au»..die durch die ReichSbank er reicht« Stabilität könne nicht «in« endgültige Regelung darstelle«. Zur Erreichung einer dauernden Stabilität schlägt der Bericht vor, entweder die Schaffung einer neue» Notenbank oder eine Reorganisation der Reichs- Hank. Di« Möglichkeit der Aufrechterhaltung der Reichs bank ist also vorgesehen. In jedem Falle soll ein ein heitliche» WährungHgeld in Deutschland geschaffen wer den. Di« Notenbank füll auf .die Dauer-ihres Noten- auvgabevechtS (50 Jahre) da« ausschließliche Notenpri- vile» haben (jedoch unter Beibehaltung der Privatnoten- Vank, Hererst auch der Rentenbank). Alle auf.Papier mark lautenden Zahlungsmittel würden au- dem Ver- kehr verschwinden. Die neuen Banknoten sollen zum mindesten ein Drittel mit Gold über Golddevisen gedeckt sein. Dabei ist im wesentlichen an die Guthaben bei ausländischen Banken gedacht. Der Bericht steht vor. daß hi« auszugebenden Roten normalerweise tn Gold «iuUMar v«d. detont aber, daß nach Ansicht der Ex perten Vei Errichtung -er Bank die Verhältnisse die Ro- teuetulvfnnaMH nicht gestatten werden. Di« Einlösung WN ab« Platz greifen^ sobald die Verhältnisse e» ge- statte«. Die Notenbank ist,im wesentlichen gedacht als Bank der Banke«, die nur kurzfristig«, sicher« wechsel zu dem von ihr festzusetzenden Diskontsatz« diskontiert und im übrigen Girogelder annimmt. Di« Bank soll die Kayensührung für da» «eich ausstben und soll auch kurz, fristtg« Darlehen an da» Reich geben, aber di« Beträge und di« Art dieser Darlehen (höchsten» 100 Millionen Mark für längsten» 8 Monate) sollen im Bankgesetz ge- nm» festgesetzt werden. Da» «eich soll an den Gewtn- nen der Bank Anteil haben. Die Bank soll aber von stdem «ietzierungcketnflstß Lrei sein. Di» van» soll «in Kapital vqn 400 Millionen Gold» «atzt haben, wGwn 80V Millionen in Duuschland «rd Vas Hutachten -er Sachverstänöigen. Kain» Zrsttagang -er Reparationssihol-. — Internationalisierung -er Gol-notenbank un- -er Reichsbahn. — Leistungen. — Kontrollbestkmmungea. Deutsche Vlrtschafls- un- Zinanzhoheit lm besetzten Gebiet. /luer Tageblatt flNMger für -as Erzgebirge TUegramme» Lagasia« n»»«sewno». Enthniten» -ta amtlichen Beknnnünachnngen -DA Rute» -a» Gtntzt NN- -a- «mtOgeeicht» stne. , N»1 Eeipzi- Nr.ee»