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Montag, clen 23. Oktober ISIS. 11. Jahrgang. Mer Tageblatt WM Anzeiger M -as Erzgebirge WW ^«MiMWr« «««AHN» LWNZ« mit -er wöchentlichen Unterhaltungsbeilage: Muer Sonntagsblatt. öl«"^ufg°b,'Äk WN eprechflunS, »er NeSakUon «u Ausnahme »er e»antag» «achmiaago 4-S Uhr. - Lelegramm-stdrell», Lagrblatt ^u-rrzgeblrg». g«»sp«ch« «. KA'M ra- unverlangt .lng.fanSt» Manuskrtptt kann tznvähr nicht gelelget «er-en. «s°otz^ung?n jonstansa von Srmsche» uncl buIgsiWen Knippen genommen! Vie -rekt5gkgk GchiachS kn -er Dvbm-Wa zu unseren Gunsten entsihle-ea, -er Zein- aach schwere« Verluste« aus allen Stellungen geworfen, Topraisar un- CobaSlue genommen. -- Angriff -eutsther Seeflugzeuge auf englische Seestreltkräste an -er flan-rijcheu Küste. - El« Ultimatum -er provisorischen griechischen Regierung an Sulgarieu. Ver österreichische Mtntsterpräst-eut Graf Stürgkh ermor-et. l)?s üeurzche Linrpru» gegen Norwegen. Die Mitteilung, daß die deutsche Regierung gegen die ^rordnuug der norwegischen Regierung, wonach diese den im Krw'gsgebrauch eingerichteten U-Booten der inegsiihrenoen jeden Verkehr und Aufenthalt auf norwe- ih schein Seegebiete untersagt, nachdrückliche Verwahrung üg,.legt hat, konnte nicht überraschen, denn es mußte ge- nüber dieser, gegen das Völkerrecht verstoßenden und ih- m Geiste nach antineutralen Handlungsweise als selbst- rstänAtch erscheinen. Zutreffend wird in der offiziösen eklärnng betont, daß jeM Verordnung sich offenbar im sentlichen nur gegen Deutschland richtet und daher, dem 'ist wahrer Neutralität nicht entspricht. Sie entspricht aber »sowenig den völkerrechtlichen Bestimmungen, wie das is der unlängst gegebenen Darlegung des Abkommens 13 r zweiten Haager Konferenz, das jedem Kriegsschiff ö Recht aus einen 24 stündigen Aufenthalt in den Terri- nalacwäsjern eines neutralen Staates einräumt, klar her- wgeht. Nun beruft die norwegische Regierung sich frei ix darauf, daß die Haager Konferenz den neutralen Staa- n die Möglichkeit gibt, Sonderbestimmungen in bezug auf n Aufenthalt fremder Kriegsschiffe in ihren Territorial- ewässern zu treffen. Hierfür gilt aber die Einschränkung, aß eine solche Beschränkung bezw. ein Verbot des Aufent- ites nicht nur für alle Kriegführenden gleichmäßig erfol- 'i, sondern sich, wie bisher allgemein anerkannt war, auch is alle Kriegsschiffe der Kriegführenden beziehen muß. in Kricgsunterseeboot ist aber ein Kriegsschiff, und eine .nterscheidung zwischen den einzelnen Arten von Kriegs- stffen ist bisher nie gemacht worden, ist auch, da eine solche i terschiedliche Behandlung nicht vorgesehen ist, unzulässig. Die norwegische Regierung hatte in ihrer Erklärung ir Bezug auf die Frage der Handelsunterseeboote be- erkr es muß immer vermieden werden, Neutralitätsregeln währen4 des Krieges zu ändern, wenn nicht dis Erfahrung ues als zum Schutze der eigenen Rechte des neutralen Äacues notwendig erwiesen hat. Nun, die norwegische Negierung hat eiijtgeoen dieser Erkenntnis doch eine Aende- ung der Neutralilärsregeln vorgenommen, und zwar ohne daß die Erfahrung dies als zum Schutze der eigenen Rqchte des neutralen Staates notwendig erwiesen hat. Denn unsere U-Boste haben nicht nur alle Vorschriften des Völ. lerrcchtes pnnlich genau befolgt, sondern sie haben Nicht cimnol vor, dern durch duL Völkerrecht verbrieften Gastrecht in der nonvegjischen Lrrritorisi'srwäsiekn Gebrauch ge macht. Die Herch.n in Christiania konnten also keine Er- uu-rung in dieser Richtung hin machen. Der Grund, wes halb sie trotzdem die Neutralitätsregeln willkürlich ändern, lag eben darin, daß unsere U-Boote den Norwegern das Geschäft verdarben, daß sie zahlreiche Schiffe mit Bannware m aller Form Rechtens versenkten. Durchaus unzutreffend nist man sich in Christiania auf das Vorgehen der schwe- .scheu Regierung, die im Dezember 1915 eine ähnliche Verfügung in bezug auf den Aufenthalt von Unterseebooten n ihren Terrttontalgewässern erließ. Denn damals hatten äffische Schiffskommandanten bei ihren Operationen die ölkerrcchtlichen Bestim.nMgen verletzt, die schwedischen wheitsrechte mißachtet. Dagegen richtete sich die Versti mm, wenn sic auch formell auf alle Unterseeboote auSge- hnt wurde. Die norwegische Regierung har aber auS- äcklich anerkannt,, daß unsere Unterseebootskommandän- . n alle Vorschriften des internationalen Rechte- beobach- l. Wenn sie jetzt trotzdem jene Verordnung erließ, so br atet das eben ihrerseits einen Verstoß nicht nur Wider s Völkerrecht, sondern auch wider den Geist der Neutra- " denn in der Praxis zielt diese Ausnahmebestimmung .f die deutschen Unterseeboote, welche unbestritten die See- Herrschaft in der Ostsee ausüben. Wir sagen, sie zielt, aber sie trifft sie nicht. Denn unsere U-Boote, die sogar die Fahrt über den Ozean hin und zurück machen, ohne in den amerikanischen Terrttortalgewässern von dem Gastrecht Ge brauch zu machen, das ihnen zustrht und da- ihnen dse Union im Gegensatz zu Norwegen nicht verweigert hat, haben für die halb so weite Fahrt nach dem nördlichen Eis meer das ihnen rechtswidrig verweigerte norwegische Gast recht erst recht nicht nötig. Norwegen hat also dem britischen Ukas umsonst das Opfer seiner Ueberzeugung gebracht. DelMWeMegsbelWmilhMe Denn für unsere U-Boote wird die Losung gegenüber dm norwegischen Bannwarenschiffen nun erst recht lauten: E. »dd (Amtlich). Großes Hauptquartier, 23. Oktober vorm. Westlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalseldmarschalls Kronprinzen Rupprecht von Bayern. Mit unverminderter Stärke ging gestern der Artille riekampf auf dem Nordufer der Somme weiter. Vom Nachmittag bi- tief in die Nacht hinein griffen zwischen Le Sars und Lesboeufs die Engländer, anschließend bis Rancourt die Franzosen mit sehr starken Kräften an. Un sere tapfere Infanterie, vortrefflich unterstützt durch die Artillerie und Flieger, wies in den zusammengeschoffenes Stellungen alle Anariffe blutig ab. Stur nordwestlich vttit Sailly ist der Franzose in einem schmale» Grabenrest der vordersten Linie beim Nachtangriff eingedrungen. Südlich der Somme gelang am Vormittag unser Vor stoß im Nordteile deS Ambos-WaldeS nördlich von Chaulnes. Heute Nacht ist dort befehlsgemäß unsere Ver- teidiguftg ohne Einwirkung des Feindes in eine östlich des Waldstückes vorbereitete SteLung gelegt worden. Front des deutschen Kronprinzen. Zwischen Atgonneü und Woevre war da- Artillerie feuer lebhaft. Nahe der Küste im Somme, und MaaSgebiH sehr rege Fliegertätigkett. 22 feindliche Flieger find durch Luftangriff und Abwehrfeuer abgeschoffon. Els Flugzeuge liegen hinter unseren Linien. Hauptmann Bölcke be zwang seinen 37. und 38., Leutnant Franke den 14. Geg ner im Luftkampf. Flugzeuge de- Feinde- bewarfen Metz und Ortschaften in Lothringen mit Bombön. Militärischer Schaden ist nicht entstanden, wohl aber starben Zivilper sonen und erkrankten fieben wettere, infolge Einatmung der de« Bomben entströmenden giftigen Gasen. Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generals Prinzen Leopold von Bayern. Außer -eitztzeilitz letzhastem A««er westlich von SNck und der jetzt d«xch->MH»ien sänKttÄm Vertreibung der Russen vvm VMfer »er Skaraj-wka keine besondere* Ereignisse. Front deS Generals der Kavallerie Erzherzog Karl. Keiue Mn»,Es -er Pef-rmtstiAS. Am MredeaUPaK maLteu Mr SSö RWrckhww, da bei seih» Vsstsien, W GsfanMus«. Balkan-Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls von Mackensen. Trotz do- stMntendkÄ Regen- Art ausgewoichtem Bo den Hatzen in unermüdlich schnelle« Anstrengungen die verbündete« Truppen in der Tpvnrdscha, vereinzelnden Widerstand brechend, die Bahnlinien östlich von Mnr. satlor weit überschritte«. Konstantza ist «enam acht Woche« nach der Kriegs erklärung SinmSnientz vv« deMche« und bulgarischen Truppe» gewoanmoa. Ank dem luitva Mstgok iMKM wä» rmtz Lernavada. Sin MarineWMeua landoSo PE Smi Micke« der zurilch. flutendem Feinde, «erstHrte zwei MuotzeMo am Boden und Mrto «vwerftML MtzüA. Mazedonische Front. Am Eernatzogc« ist durch AngriHe von deutsche« mrd Vulgarischen TrWtzem d«s Wind im »io »rrteidK. gedeä ntzt. Westlich de» «ardar Hhviterto »kr» nächtlicher stvsi tzegen dEtsche TtellnaW«. Der erste Generaltzvarttvrmtzistei tW. T. B). Ludendorff. a Berlin, 83. Oktober. (Amtlich). Am SS. Oktober morgens erfolgte ei« Angriff feindlicher Wasserflugzeuge auf unsere ostfrieflschen Inseln. Der Angriff verlief er- gebntslo-. ES ist keinerlei Schade» angerichtet. Am SS. Oktober nachmittags belegte eine- unserer Marineflugzeuge den Bahnbos und die Dockanlagen von Dheernetz tn der Lhemsemündung erfolgreich mtt Bombem Der Chef de- AdmkalstabeB der Marine. Die von dem deutschen Gesandten überreichte Protestnote wurde am Sonnabend von der norwegi schen Regierung beraten. Außer den bereits gemeldeten Aeußerungen von Astenposten und Sjöfarts Tidende ent hält sich die übrige Presse vorläufig jeden Kommentars und wartet offenbar eine Weisung ab. Astenposten veröffentlicht ein Interview ihres Berliner Mitarbeiters Prof, i Holtermann mit Uchterstaatssekvetäy Zimmermann,, der im Sinne her durch den kaiserlichen Gesandten über reichten Note die deutschen Beschwerdegründe unterstreicht und der Hoffnung Ausdruck gibt, daß das norwegische Volk «nd seine Regierung diese deutschen Gründe zu würdigen wissen würde, anstatt sich immer mehr in Gegensatz zum Deutschen Reich zu setzen und das deutsche Volk in seinem Existenzkampf gegen etm übermächtige Koalition zu be hindern. E Dänemark und die Unterseeboot-Frage. Da die letzte norwegische Erklärung in der Unterfee boot-Frage eine grundsätzliche Stellungnahme und damit schon eine Antwort auf die Entmtenste enthält, ist die Einigkeit des skandinavischen Vorgehens tn dieser Frage tatsächlich bereits durchbrochen. Es ist anzunehmen, daß Dänemark nun seine eigene Antwort geben wird und VS ist vielllletcht nicht zu gewagt, die Vermutung auszusprv- chen, daß diese Antwort eine abwartende Stel lung ausdrücken wird, mit Rücksicht darauf, daß für die dänische Regierung die Frage durch keinerlei Vorfälle ak tuell geworden ist Dio Stellungnahme Hollands. DaS Haager Korresp ondenz-Bureau teilt mit: Wir er fahren, haß da- bekannte Memorandum der Alliierten über die Zulasf.ung von Unterseebooten, in neu tralen Gewässern vor einiger Zeit auch der niederlänidschen Regierung übermittelt wurde. Die Regierung hat in ihre« Antwort vom 14. d. M. erklärt, daß in allen Fällen, in de nen es keine besonderen Vorschriften für Unterseeboote gibt, die Regeln, die im allgemeinen für Kriegsschiffe vorgeschrie ben sino, auch auf die KrtegSMLerftebsM angöwmdet wer ken,. Die Regierung hac ferner Lacans hingewissen, daß nach der Nev'traMtSeMerttlg A niederländischen Lerritortalgewässern allen Kriegsschiffen der Kriegführen den, also auch den Unterseebooten, untersagt ist, und daß nur in den in der obengenannten Proklamation ausdrück lich vorgesehenen AuSncchmefäLsn ein Aufenthalt innerhalb des niederländischen Rechtsgebietes gestattet wird. Die Regierung erklärte bezüglich der Handelsunterseeboote, daß kein einziger völkerrechtlicher Grundsatz ihre Jntemiemstg rechtfertigen würde. Wenn ein Unterseeboot im niederläm dischen Rechtsgebiet angetroffen wüd, so ist eS ebenso wir bei Nichtunterseebooten möglich, durch eine Untersuchung mtt Sicherheit festzuftrÜM, sb da- Schiff dm Charakter eines Kriegsschiffes ober eines HandielSfahrzeuge- hat. Dn vollständige Text dieser Antwort wird «n da- nächste Oraw> gebuch ausgenommen Werder^ (W. T. B.). VersHiS! Aus Ristr wirk MMldet: § Dampfer Run «aus au- Christianra, w't bchsLslten Bcetter i von Frederikstadt nach Lorism ist Sonvabhnj, nachrn. zwischen 3 ^nd 4 Uh» vt'ii eine«» deutschen Unte> s.-eboot südöstlich von Rist, verserck worden. Die Ms.mif«?-^ is^n 16 Mann er hielt 10 Minuten Zett zum Verlusten r Schiffe-, sie wurde von tzinem norwegtschm Torpedovool aufgenommm «Nd hier gelandet. Da- Unterseeboot feuerte, 60 btö 70 Schüsse ab. Das Schiff sank erst um 5 Uhr. - - Lloyds meldet: Der englische Dampfer Huguenot ist versenkt, 11 Mann der Besatzung find in Newcastle gelandet, tue übrigen find ver mutlich auch gerettet worden. Der englische Dampfer Lltburn ist versenkt worden, die Besatzung durch dm norweatschm Dampfer Hcmdrvt »-rettet. Der englische Dampfer Marchtonsß aus Glasgow ist versenkt, die ganze Mannschaft geland«. (W. T. B.).