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,1I»P UN» Mz-Iger für MM V-UjAItvAUTt Sa« >u> 14. Jahrgang. Nr. -1 Montag, -en 14. März 1421. d> Das Wichtigste vom Tage. Tie ReichstegierungW'in der Reichst ag»- ltzuntz am Sonnabend eine Erklärung über die Lon- oner Konferenz abgegeben. Tis Sitzung gestal te sich zu 'einer VertrauenSkundgebung für w. Simon». Alliierte Stimmungsmache. Nv. Wenn man die Erörterungen verfolgt, die in der Weltpresse im Anschluß an die Verhängung der Sanktionen gepflogen werden, so wirken sie bei ge nauerem Hinsehen tatsächlich wie ein vollendeter An schauungsunterricht. ES ist, als ob sich alles zusammen- täte, um den schlüssigen Beweis zu erbringen, daß die Sanktionen wirklich das ungeeignetste Mittel zur Erfüllung der französischen 'NeparationSwünsche dar stellen. Ta ist z. B- die schöne Sache mit dem ameri kanischen Loch im Westen. (Stehe Kleine politisch« Meldungen. D. Red.) Tie französische Presse tut jetzt ganz so, als ob kein Mensch vorher daran gedacht hätte, daß die Durchführung der Zollmaßnahmen gegen die Rheinlands nur dann denkbar ist, wenn auch der ame rikanische Teil der BesatzungSlinie mitmacht. Zweitens ist ein Streit über den Termin entstanden, an dem di» wirtschaftlichen Sanktionen 'zur Anwendung kom men sollen. Damit hat es überhaupt seinen besonderen Haken, denn da nach der Ankündigung.Llohd Georges die respektiven Parlamente in den alliierten Ländern ihr« Zustimmung geben sollen., wird man noch manches Schöns über Vorteile und Nachteile der Reparationen lesen können. Es ist weiter gemeldet worden, daß nicht einmal Belgien restlos kittmachen will bet den Sank tionen, und daß neben<,JaPan vor allem Italien ebenfalls einen recht ablehnenden Standpunkt etnnimmt. Wenn Briand etwa den Wunsch hegen sollte, daß sich das französische Volk ein Bild von den großen Schwie rigkeiten mache, die sich ergeben, so kann er ihn schon setzt in jeder Beziehung als erfüllt ansehen. In der gleichen Linie liegt es auch, wenn wir letzt immer von neuem in der Presse der Alliierten lesen, daß die Deutschen schon binnen kurzem um neue Verhand lungen nachsuchen würden, oder daß von alliierter Seit« ein« Wiederholung her Londoner Konferenz, .sei es in London oder anderswo — man nannte sogar Stresa am Lago Maggtere — in Aussicht gestellt wurde. Man mutz doch also da» Gefühl haben, als ob die öffentliche Meinung gerade auch in den Ententeländern mit den: negativen Au-gang der Verhandlungen nichts weniger als zufrieden ist und daher besänftigt werden müsse. Wir brauchen uns ja auch nur ein wenig in hie Lage der französischen Bevölkerung zu versetzen, der immer er klärt worden ist, die Deutschen würden bezahlen und di« jetzt nicht nur sieht, daß von den deutschen Milli arden noch längst lücht» im Buche steht, sondern erfah ren mutz, datz di« Staatsmänner der Entente noch im mer den rettenden Gedanken nicht finden können, .der den Goldstrom nach Frankreich chineinführt.. In der Namentlich müssen auch, wenn oas Recht auf für die soll, die Bestimmungen darüber abge- mer die Annahme jener Aemter ableh- Frauen müssen viel wertergehende Ab gegeben werden, als sie jetzt für die insbesondere müssen sie in weitgehen dem Matze das Recht erhalten, aus häuslichen Gründen ablehnen zu dürfen. Es ist also ein besonderes Gesetz nötig, das die Zulassung regelt. Eine in zweiter Le sung des Entlastungsgesetzes eingebrachte Entschließung Brodaus .forderte von der Regierung die Vorlegung eines solchen Gesetzes so zeitig, daß die Zuziehung der Frauen zu jenen Aemtern bei der nächstem, Ende des Jahres stattsindenden Auswahl von Schöffen und Ge schworenen ermöglicht wird. Eine Entschließung dieses Inhalts wurde in dritter Lesung von allen nichtsozia- ltstischen Parteien unter Ablehnung des unzulänglichen Antrages der LtnkSradikalvn angenommen, nachdem der Reichsjustizminister Tr. H ein z.e nunmehr Vie bindende Zusage gegeben hatte, eine Vorlage, mit aller Beschleu nigung etnzubrtngen. Demnach darf die Mitwirkung von Frauen in 'jenen wichtigen Aemtern vom 1. Januar 1922 ab schon letzt als gesichert gelten. englischen Press« wird die Kritik an der Politik vlshtz Georges mit dauernd sich verstärkendem Nachdruck ge übt. Wie aber Haden wir un» zu alledem zu stellen 7 Dio rasche Beilegung de» Streite» um De. Simon» hat gezeigt, -atz die einheitlich« Auffassung im deutschen Lager ohne jede Beeinträchtigung au frech ter halten bleibt. Sie geht nach wie vor dahin, datz wir jedem Vorschlag zugänglich sind, der unserer Leistungsfähigkeit wirklich gerecht zu werden sucht. Und selbst unker» Gegner merken allmählich, daß .sich daran nichts ändern wird. Dr. Simons Beacht über London. Vle Haltung Ser -rutschen Velrgatkon vom Reichstage gebilligt. In der Sonnabend-S'tzunp de? Rei-^sw-i-s erstat tete der Minister des Auswärtigen Dr. Simon» sei nen Bericht Über die Verhandlungen in London. Ti« Parteien nahmen dazu in Erklärungen Stellung. Zum Schluß erwlgbe mit großer Mehrheit die Annahme eine« von den Regierungsparteien beantragten Entschließung, in der die Ablehnung der Ententewrderungen gebilligt wurde Wir lassen die Rede deS ReichSaußenmtniisterS folgen. I „ich uns«,, «»«,» f,«I in, »IM, »„-«>« 4.»» m«»k. »«I »I, ,»«»h»a M,n,NIch I «>» ft,»,,,I Maik. »«> »i, p»si »«stellt vi«»t«ll»h»li» >».»» mark, manatlla, 4.»» mark, «rschgnt ta,Uch In d»n „chmitta,»» j »» Pf,., aniwilrU,« sto»«l,«n 4» >»«» mit -»„nahm, ,»n «tonn» un» >«Iittn,«n. Unser, z,Uun,4nu,»,«,«r ur>» f»u,„»,st,ll,a, s»»Ii ,U, j f»n»e>„n,nn»hm,»t, fpütrstrn, «>/, Uhr ,»rm. ... pastnnstalten un» »rl«ftrll«»r nrhmrn »,st«ltun,«n f »,r »uech j,r«f,r»ch«r «rsrlgt Nach einem Reuter-Telegramm geht in den nächsten kägen die Anfrage an die deutsche Regierung ^b, ob und wann sie die in London abgebroche nen Verhandlungen über die Wiedergutmachung jortsetzen wolle. * Aüf die Berliner Siegessäule wurde ein vereiteltes Dhnamitattentat unternommen. W General Rollet, der Vorsitzende der in teralliierten Kommission, ist gestern vormit- ag von Pa'-is nach Berlin abgereist. der mit fünf Richtern besetzten Strafkammer auf ein nur mit einem Richter und *wei Schöffen besetztes Ge richt übertragen, aber der so erzielten Ersvarnis an Personal steht gegenüber, daß die dem Schöffengericht neu übertragenen Sachen nunmehr der Berufung zu gänglich sind, die ja gegen die Urteile der Strafkam mern nicht zugelassen ist. Eine Reihe von Sachen, die nunmehr zunächst das Schöffengericht statt der Straf kammern des Landgerichtes beschäftigen werden, wird also gleichwohl noch an das Landgericht als zweite In stanz gelangen. Aber die Neuregelung ist zu begrüßen, weil aus diesem Umweg für einen großen Teil von Strafsachen tatsächlich das erreicht wird, was die demo kratischen Parteien für die Strafkammersachen längs! forderten: Mitwirkung von Laten und Einführung der Berufung. Tie Unabhängigen und Kommunisten benutzten die Entlastungsvorlage, um einen agitatorischen Antrag an> Zulassung der Arauen zu den Aemtern der Schöffen und Geschwöre en einzubringen. Nach ihrem Antrag wäre aber nur das noch einmal ausgesprochen worden Inas sich schon aus Her Verfassung ergibt, eben Vas Rech der . Frauen auf Z u l a s s u n a ,zu jenen Aemtern Mit einem solchen Anspruch allein ist es aber nicht ge- an, e.' n.ü sen. wenn atsmhlich die Zuziehung der Frauen zu diesen Aemtern erreicht werden soll, eine gau e Reitze non Gesetzesbestimmungen umgestalter wer den. jene Aemter nicht zu einem Danaergeschenk Frauen we.den ä: de.t werden, uen dars. Den lehuungSgründe Männer gelten, ,»,' »I'4N „UM M, stn>lI,,n ,U, SU« «N» »»M „,!»» »» p„., r.- «,'k. »»> «k»I>m»n HbfthMffm» ;u«4»»ch,n»,, Ilm K. „hl«r lm «atz kann «m»»h» an»« ««lmftm.,"»,n, »»an «Ii ftuf,atz, ich«r «rf»l,t a»«r ta, MannfkMpi nlcki »,uw» »adui lft. Minister Simons erklärt, einen Rechenschaftsbericht über di« Tätigkeit der Delegation in London ableeen zu wollen und Über d!e Absichten, welche die Delega tion hierbei gelei'et haben, London war eins Fort setzung von Spa. Wir hatten Anspruch auf eine Verhandlung in einem neutralen Lande; aber wir konnten die Einladung nach London nicht ab schlagen, da wir zum ersten Male Kunde über den Umfang unserer Verpflichtungen erhalten sollte«. T<i« Londoner Verhandlungen waren durch die vorherge»»»- genen Pariser Beschlüsse ers.chwert, weil sich die Alliierten fest gelegt hatten. Ein E inverstänZnG war nur möglich, wenn es gelingen sollte, einmal die Höhe dev wirklich angerichteten Schäden fest- Zusehen, sowie die Grenzen unserer Leistung Sm»»stch- keit. Dieser Weg Hat uns bis Brüssel geführt. U» iß schade, daß dieser Weg nicht innegehalten wurde. Ti» deutschen Sachverständigen haben sich im gleichen Sinv ausgesprochen in der Erkenntnis, datz eS sich hier <uo eine Lebensfrage der europäischen Mrtfchap handele. Ich dank« ihnen Im Namen »er WedW- regierung für ihre opferwillige Tätigkeit in -er W«- berettung dieser Vorschläge. Ihre Denkschrift hat Rß« di« finanziell« Leistungsfähigkeit Deutschland» mch VW steuerliche Belastung des Einzelnen mehr Licht »erdnü- tet. .als dies im Ausland« bislang -ekannt w»r. Ter Vorwurf gegen die deutsche Regierung, daß sie in der Rrparationsfrage ganz ungenügend« Vorschläge s«maGt habe, .ist .unhaltbar, weil Deutschland mit Rücksicht auf di« ungeklärten Verhältnisse im Sasrae- biet und Oberschlesien über seine Leistungs fähigkeit nicht abschließend urteilen kann. OdersHleftaa ist Mr Deutschland eine Lebensfrage. Tazu kam da» Valuta-Elend, das nur durch di« Zusammenarbeit aller Völker gelöst werden kann. Ter -wett« Punkt, der un» hinderte, war die Erschwerung des deutschen Handels durch Versailles, der kein festumrtsfene» Bild gewinnen lietz. Wenn wir trotzdem Lur Reparation kottt- men mußten trugen daran das Drängen der EatentS und di« Drohungen der Gewalt Schuld. Die Sacheee- ständigsn schätzten freilich unsere Leistungsfähigkeit sehr gering ein; unser spätere» Angebot beruhte nicht Nus ihren Grundlagen, war vielmehr von poli tischen Erwägungen diktiert und ist von mir oerivn- lich gemacht worden. Unser Angebot beruhte ruf der Zahlenrechnung der Annuitäten, die wir aus die Gegen wart zurückdatiert haben. Dieser Gegenwartswert ent sprach einer Verzinsung von S Prozent. Wir wußten hinsichtlich unserer bisherigen Leistungen, datz die Entente mehr errechnete als wir. Hierbei rechnet» die Entente die Okkuvationskosten und di» LebensmtttelbeschaffungSgelder nicht mit. Daß wir im übrigen die noch restlichen 30 Milliarden nicht mit einem Male auf den Tisch legen konnten, leuch tet ein. Ta» könnte keine Macht der Erde. Wenn wir für die Verzinsung dieser Summe diesmal aber nur 5 Prozent rechneten, so lag der Grund in der gerin gen Letstungsfähtgkelt Deutschland». Ter einzige Ausweg lag in einer intelnastomUtN Anleihe. Man har ihn zwar auch bei uns al» «ine Utopie ange sehen, denn das Kapital »ft überall-vor der Mehrbe lastung geflüchtet, es versteckte sich hinter Sachgütern. Aber wenn wir der Anleihe Befreiung vpn Steuern zugesichert hätten, wäre e» möglich gewesen. Nun hat- ten wir von der Regierung in Berlin noch Wetter« Vollmachten erhalten. Wir lehnten den Faktor der variablen 12 Prozent auf die Ausfuhr al» widersinnig ab und schlugen Kommis sionSberatunflgn vor um in dieser Beziehung zu «'nem Resultat zu komnnan. lieber den Gang der Verhandlungen in London selbst ist ein Weißbuch in Ihren Händen. Wetter« Mitteilun gen über di« nichtosfiziellen Verhandlungen hätte Le gern htnzugesügt, aber daran hindert mich ^i« Versprechungen, welche» ich der Gegensct.te l Dw Entlastung äor Gerichte. Lrouen als Schöffen unS Geschworene. Von Neichstagsabg. Alfred Bro»a.uf. Durch rin vom Rri hsinci am 8 Mm" zrirn iStimmen drr N alibängncn und Komnnunärn ann? Inommei-es Gesetz sind erhebliche Aenderungen in nn I sei em Pro'eßwesen ringetre'en. .die von Interesse M Idie breiteste Oe'fentlichkeit sind. ES sei im Folgenden lauf die wichtigsten hingewie'en. 1. In den bü gerlt<ien Recht°strei igkeiten ist d'e Zuständigkeit der Amtsgerichte auf Objekte bis 3000 Mark — bisher (200 Mark — erhöht worden. S. Die Grenz« für nicht der Berufung unterste tzende Rechtsstreit igkeiten ist auf 300 Mark (bisher 50 Mark) mit der Bestimmung erhöht worden, daß ein Urteil, gegen das keine Berufung eingelegt wer den kann, in seinen Gründen schriftlich festgestellt sein muß, ehe es verkündet werden darf. Durch diele Bestimmung soll eine Gewähr da'ür geschaffen wer den, daß die unanfechtbaren Zivilurteile des Amts gerichts mit besonderer Gründlichkeit gefällt werden 3. Den Amtsgerichten, die schon bisher über alle Ansprüche aus außerehelichem Verkehr erkannten, wird die Entscheidung aller Ansprüche auf Erfüllung einer durch .Ehe oder Verwandtschaft begründeten gesetz lichen Unterhaltspflicht vh.ne Rücksicht auf die Höhe des Streitgegenstandes überwiesen. 4. Tie bisher auf 150 Mark Schadenbetrag fest gesetzte Grenze, bis zu der die Schöffengerichte bei einfachem Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und Sach beschädigung .zuständig sind, wird auf 3000 Mark er höht. Tie Schösfengerichte sind weiter nunmehr bis zu dieser Grenze auch zuständig für die Aburteilung von schwerem Diebstahl, .Rückfallsdiebstahl und Rück- fällsbetrug. lieber diese Grenze hinaus wird daS Schöffengericht bei allen den angeführten Straftaten ferner dann zuständig, wenn der Staatsanwalt die Anklage bei ihm, nicht bei der Strafkammer, einreicht. 5. Tie Bestimmung des GerichtSverfassungSgesetzes. wonach Lehrer nicht als Schöffen berufen werden sollen, .fällt weg, ebenso wie di« gleich«! güt Dienst boten bezügliche Bestimmung. 6. Während im Weg der Privatklags bisher Vur Beleidigungen und einfach« Körperverletzungen verfolgt werden konnten, ist künftig auch bei Haus friedensbruch, gefährlicher Körperverletzung, Bedroh ung, Sachbeschädigung, Verletzung sremder Geheim niss«, allen nach .dem Gesetz Wer unlauteren Wett bewerb strafbaren Vergehen und allen Vergehen hin sichtlich des Urheberrechts di« Privatklaqe zulässig. 7. Bet allen Uebertretungen und Vergehen kann di« Straf« ohne vorgängige Verhandlung einfach dükch schriftlichen Strafbefehl des Amtsrichters fest gesetzt werden, wenn der Staatsanwalt hierauf an trägt. Durch einen solchen Strafbefehl, gegen den selbstverständlich Einspruch zulässig ist, kann aber keine andere Straf« als Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von höchstens sechs Wochen ausgeworfen werden. Gegen Jugendliche,, die noch nicht achtzehn Jahre alt sind, kann dabet Freiheitsstrafe nur festgesetzt wer den, wenn sie anstelle einer nicht beizutreibenden Geld strafe treten soll. 8. Eine Reihe von Geschäften, Vie bisher der Richter erledigte, werden dem GertchtSschreiber übertragen. 9. Die Befugnis des Gerichtes, einen Rechtsanwalt oder Verteidiger wegen Ungebühr vor Gericht in Ordnungsstrafe zu nehmen, wird beseitigt. 10. Für diejenigen strafgerichtlichen Urteile,- die durch Verzicht der Beteiligten auf Rechtsmittel rechts kräftig werden, wird die schriftliche Begründung we sentlich vereinfacht. Tiefe Bestimmungen, zu 8. S und 10 über die Re gierungsvorlage hinan» vom Reichstag beschlossen, die nen freilich nicht alle zur Entlastung der Gerichte Wird ein« solche namentlich durch die Bestimmungen zu 2, 7 und 10 er-telt und auch durch die zu 1 inso fern. ,al» hiernach von nun an «in« grotz« Zahl von Sachen nur noch durch «inen Richter statt eine» Kolle giums von drei Richtern entschieden wird, so tritt eine Entlastung kaum ein durch .die Bestimmung unter 4. Zwar wird dadurch.die Entscheidung vieler Sachen von