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ickr dk» ckd.Ä«L ih, Mo-r- IS. Jahrgang. Der sächsische Berfassungsentwurf so ge SW nsung > um. M: rrte rn « uotz e Tafel ik.1S.- >er. ätnissr l eeeichlur- ul Ul-b Laf-l- «rin»* onenvertehr von Idtt hrltch« erbet. Der Reichshaushattsplan. Z^krM» wMchgo NeAtMNMMM. Dem Reichstage ist der M«tchshaushalt»plan .für 1920 zugegangen. Gr steht im ordentlichen Haushalt W89l K62 788 Mark an Einnahmen und 8Ü 848 847 OM Mark an fortdauernden und 4iü47 Slü 701 Mart an ein- maligen Ausgaben und tm außerordentlichen Haushalt hm»; «H». ag, vorti ! verein A Nch« O* verein. sür^W't i. Mon« m Herrn. AK »I ässig' n der > und oben, Das Wichtigste vom Tage. Für die Ausführung de» Friedensver- krage» sind in den außerordentlichen Neichs- hUushalt an Ausgaben eingestellt 41 440 «71 WO Mk. dUMn für die Vesatzunstsetruppen in den Rhein landen 15 505 250 000 (für 1019 920 Millionen) und Wr Ausgaben in Ausführung de» Friedens, vertrage» und seiner Vorverträge 2Ü Milliarden Mark (im Vorfahr« 17 Milliarden). Die Abstimmung in Oberschlesten soll nach einer an Amtlichen Stellen in Berlin eingetrosse- nen Mitteilung für den Monat April 1921 an- gesetzt werden. * . Nächsten Dienstag werden 1U der Reichskanzlei nvn« Verhandlungen zwischen den Reichs- v'ub Staatsbehörden und den osivreuhischen B'erUfSstäirden über die wirtschaftliche und politN.ch« Sonderstellung Ostpreußen» statt- ttuLmr. * S^tnowteW und Lof.owrki reisten heut« vormit tag von Berlin zunächst wach Stettin ab. Tie d^eutschvsterreichischen Staatssekretäre Und Unterstaatssekretäre Dr. Nenner, Haun sch Dr. Deutsch , EI l en bogen , G lVckl unv L a u d le e sind zurückgetreten. Der V«rsaIsnngSauLschuß hat seine Arbeit vollendet und den Bericht lerti'ggesteUt. In dieser Form kommt nun der Entwurf vor die Vollversammlung Her Volkskam mer. Im einzelnen sind an dem RLgierungSentwurf und an den Beschlüssen der ersten Lesung de« Ausschuss«» erhebliche Aeuderungen borgenommen. worden. Wir He den folgend« Bestimmungen heraus r Stim<sü«Mii!t. Artikel 1. Sachsen ist ein Fceistaatim Deutschen Reich«? DI« Landesfarben sind weitz-grttn., Artikel 2. Die Staatsgewalt geht vom Volke au». St« wird nach dieser Verfassung und nach der Verfassung des Deutschen Reiches uuünettbt ourch da» Volk, den Land tag und die Behörden. Artikel 8. Ta« Volk äußert sei nen Willen durch Wahlen, Volksbegehren und BollkS- entscheid. Stimmberechtigt sind alle reich-deutschen Männm und Frauen, die am Tage der Abstimmung da« zwanzigste Lebensjahr vollendet haben und in Sachsen wohnen. TaS Stimmrecht ist gleich und wird geheim! und unmittelbar ausgeübt. LaNvtM. Artikel 4. Ter Landtag besteht aus 96 Abgeord neten. Tie Abgeordneten sind Vertreter de» Volke».- Sie lind an Aufträge nicht gebunden. Artikel 8., Der' Landtag beschließt di« Gesetze, wählt den Mtnistervrä- stdenten und überwacht die Politik und diu Verwaltung! des Staates. Artikel 6. Ter Landtag wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf vier Jahre gewählt. 'Artikel 7. Ter Landtag entscheidet über die Gültigkeit der Wahlen und darüber,, ob «in Abgeordneter die Mit gliedschaft verloren hat. Artikel 9., Ter Landtag kann sich selbst aus lösen. Zu diesem Beschluß lst die Anwesenheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten erforderlich. Sind diese zwei Drittel nicht anwesend, so wird in der nächst««. Sitzung abgestiiumt, auch wenn weniger al» zwei Drittel anwesend sind. Ter Landtag kann aus Volksbegehren oder auf.Antrag des Gesamtministeriums durch Volksentscheid auf- g« l ö st sverden. Artikel 21. Ter Landtag hat das Recht und auf Antrag eine» Fünftels der gesetzlichen. Zähl sei ner Mitglieder die Pflicht, Untersuchungsaus schüsse einzusetzetn. Ties« Ausschüsse erheben in öffent« ltcher Verhandlung die Beweise, die sie oder die Antrag steller für erforderlich erachten/ Tie Oestentlichkeit kann vom Untersuchungsausschuß mit Zweidrittelnrehrhett aus geschlossen werden? Ti« Geschäftsordnung regelt da» Verfahren des Ausschusses und bestimmt die Zahl sei ner Mitglieder.' Ti« Gerichte und Verwaltungsbehör den sind verpflichtet, d«m Ersuchen dieser Ausschüsse um Beweieerhebungrn Fvlae zu leistens die Akten der Behörden sind ihnen, auf.Verlangen vorznlegen. MIM'echuiWvjknt, GesqmtminiftertWn unv Landtags Artikel 20. Der Ministerpräsident wird vom Landtag bei Anwesenheit von zwei Drittel,: der gesetz lichen Zahl der Abgeordneten gewählt. Sind b«i der Abstimmung nicht »Wei Drittel der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten anwesend, so ist di« Wahl in der nächsten Sitzung ohne Rücksicht auf die Zahl d«r Anwesenden ivorzunehmen. Gewählt ist, wer mehr al» die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Ter Minister. Präsident «rneunt und entläßt di« übrigen Mitalieder de» GesamtmtnistertumS und bestimmt «inen Minister al» seinen Stellvertreter. Nach 4«der Neuwahl des Landtages ist das Gesamtmintstertüm neu. zu bilden. Artikel 27. Ti« Mitzlkder des Gesa mtmint. stertums bedürfen zu Ihrer Amtsführung des Ver trauens des LarrdtagOs. Zeder Minister mutz zurüctrreten, wenn der Landtag durch ausdrücklich«« ve- öS 679 819189 Mark an Einnahmen und Ausgaben vor. A 2 do» Gesetze» ermächtigt den RetchSftnanzmInister, zur Bestreitung einmaliger außerordentlicher Ausgaben KL 84 i 5L0 11 t> Mark durch Anleihen stüssig zu ma- ch«n und zur vorübergehenden Stärkung der ordentlichen Betriebsmittel der NeichShauPtkass« St aatSanw et- fung en bis zu 6000 Millionen Mark auSzu- geben, die nach .8 4 ebenso Wik Schuldverschreibungen und Netchswechsel auch aus ausländische oder gleich»ei' tig auk in. und ausländische Währung, sowie im Aus land zahlbar ausgestellt werden können. Von den wri- teren Paragraphen bindet 8 .9 H'au»haltsüber sch re t tun gen und außerplanmäßige Ausgaben an die vorherig« Zustimmung deS NeichSstnanzrninister», die nur in besonder» begründeten Ausnahmefällen er teilt werden darf, und macht Beamte,.die Haushalt-« Überschreitungen planmäßig oder fahrlässig verursachen, d«r Re ich» kasße gegenüber haftbar, ß 10 sehr den TeuerungSzuschlag gemäß Z 17 de» Be soldungsgesetzes auf 50 vom Hundert fest. 8 11 spricht den A lt pe n s i o n ü r«7i und Althinterbliebenen, de ren Bezüge noch nicht auf Grund d«Si genannten Ge- stizei uingerechv.el sind, «inen Zuschlag von der halben Höhe ilner gesetzlichen Bezüge als Vorschuß auf die ge setzliche Regelung ihrer gesamten Bezüge zu. g 12 ord net dir Heranziehung der entbehrlich.gewordenen Be amten der Militär», Marine, Kolonial, und Tchntzge- gebtesSverwal-'unü bei Einstellung von Arbeitskräften Der Kbstimmungsentwurf für Vbeischlesivn. Im September 1920 hat da» polnische Vlebiszit- Kommissarlat der interalliierten Kommission in Oppeln den Sn Nours eine» AbstimmuugS.Reglement» für die Volksabstimmung in Oberschlesien vor gelegt. Dieser Entwurf ist ebenso geheim gehalten worden wie da» merkwürdige polnisch« Weißbuch, das seinerzeit von der polnischen Delegation in Sva übergeben wurden ist. Aber der AbstimmungSentwnrf lst nicht geheim! geblie- den und das deutsch« Plebiszit-Kommissariat gibt nun mehr seine Stellung nähme zu diesem vorgelegten pol nischen Entwurf der Oeffentlichkit bekannt. Ta» deut sche PlebisM.Kommissariat macht auch seinerseits Vor schläge, die von dem Bestreben dMert sind, eine Ab- stimnrung durch,zusllhrrn, die wirklich den Willen des oberschlesischen Volke» unverfälscht zum AuSdrmk bringt. Ter deutsche Entwurf hält sich streng an die Bestimmun, gen de» JriedenSvertrages, während das polnische. Ab- stimmungS.Nvgl«m«nt Mehreren Bestimmungen des Frie densvertrag«» mehr oder weniger dreist .ein Schnipp chen schlägt. Von Bedeutung.ist, daß die Polen auch 'n ihrem AbstimmungS-Reglement versuchen, einem Teil ser Abstimmungsberechtigten das Stimmrecht zu rauben, nämlich den Abstimmungsberechtigten, di» in Obers.chle'sten geboren sind, aber die dort nickt mehr wohnen. Aus Htese öffentliche Vertragsver letzung ist vpn der deutsche» Regierung bereits genü gend aufmerksam gemacht worden. Es Ist nicht anzu nehmen, daß di« interalliierte. Kommission den Wün schen der Polen »ntgegeukoiumeu wird, da di.« interalli ierte Kommission ja auch an die Bestimmungen des Frie den sver trage» gebunden ist. Im FriedenSllertrtrg ist lveiterhin gesagt, daß die Abstimmung ohne Unterschied des Geschlecht«» stattfinden muß. Nichtsdestoweniger versuchen die Polen «ine Son derbe Handlung der Frauen in ihrem Abstimmuiigs«n twu r s .zu bewirken.! Sie versuchen ckber auch weiter ein« »onen mäßige Abstimmung herbeizuführen, obgleich auch dies ausdrück lich Hem Geist Md dem Wortlaut des> FriedenSvertrag» widerspricht. Das deutsche Plebtszit.Koniniissariat steht auf dem allein maßgebendet, Standpunkt, daß an einem einzigen Tag« von allen Abstimmungsberechtigten, die nicht gesondert behandelt werden dürfen, abgestimmt wird. ES finden sich in dem polnischen Entwurf auch noch andere Forderungen, die grober Unfug.sind, wie z. B. der Vorschlag, daß auf die Dauer von s.e chs W o - chsn der Eisenbahn-Pers auswärts nach Oberschlesien völlig eingestellt wer de» soll oder Vorschläge, die den polnischen PfeodesUß deutlich «rkenn«» lassen und die, wenn ste durchgesührt Würden, .ein« glätte Sabotierung der Vorbereitungen zur Abstimmung bedeuten würden. Ter deutsche Entwurf sieht «in« Frist von 4»/> Monaten, von der Konstituierung der borg«sch lagen«» Kontrollkommission an vor und er wünscht den Zeitpunkt, der den in OberschlLstrn wohicem den aber dort nicht geborenen Personen das' Abstirn- mungsvecht verleiht, auf den 1. Oktober 1918 festgesetzt, da diejenigen, die bis gegen Ende de« Weltkriege» . in überschlesien wohnten, wohl ein Anrecht daraus haben, eas Schicksal dieses Lande» mitMbestinmieu. B, cbetten le An» ntSab» tt erb, Artikel 40. Solang« der Landtag nicht versammelt ist. kann das Lefamtministerium hin« durch das Stagtitz wohl dringend geboten« Anordnung, dis ihrer Art nach der Zustimmung des Landtags» bedarf, al- Aotver» bei den Reichsüehörden, .ebenso di« der ehemaligen tzlsahi' lothringischen Londesbeamten und Landesangestellten. * wie mit unseren Steuergroschen gewlrtschastet wir-. Im Verlauf« der Sitzung des Wkrtsch aftsausschusses de» bayerischen Landtage» machte Landwtrtschaftsmini- ster Wutzelhofer Mitteilungen, aus denen sich ergibt, daß die NelchSgetreldestelle tm ganzen SIS Personen, dar unter vier Geschäftsführer mit jje 0000 Mk.i Monatsgehalt, fünf stellvertretende Geschäft-Wh- rer mit je 4000 Mk. Monatsgehalt ustm beschäftigt mit einem Gesamtkostenaufwand von 72^088 881 Mark. Die Verwaltungsabteilung beschäftigt 14 hohe Beamte, 40 mittlere Beamt«, 120 Angestellte im Burödtenst. .44 An gestellte im Kanzleidienst und 60 Unterbeamte mit einem Gesamtkostenaufwand von 2119 848 Mark. Im Wirt- schäftsjahre 1919/20 wurden von der ReichSgetretde- stell« erfaßt an Jnlandögetreid« 51914 000 Zehner, an Auslandsgetreide annähernd 10 Millionen Zentner. Auf jeden Zentner der erfaßten Getreidemenge entfal len von der Geschäftsabteilung der NeichSgetretdestelle erwachsen« Unkosten von 1.88 Mark. Der Mini ster bemerkt poch dazu, der NrichSwirtschastSmintster ha be ihm persönlich .erklärt, daß Vorsorge getroffen sei, daß 1200 Beamt« der NeichSgetretdestelle, Geschäft» äbteilung, herauskommen, und daß er mit den Krieg».! gesell sch asten aufräunwn werd«. In Bayern koste di« Verwaltung des Brotgetreides überhaupt nicht». schlusp den die Mehrheit d«r gesetzlichen Zahl der Ab geordneten faßt, ihm das Vertrauen entzieht oder sei nen Rücktritt fordert: Hierauf gerichtete Anträge sind auf die Tagesordnung d«r nächsten Sitzung zu setzen- Hat das GesamtministniuM die Herbeiführung eine» Volksbeschetd» beschlossen und diesen Beschluß dem Land tage mitgetcilt, so kann bis zUc VoÜsabstimmunp Her Rücktritt de» Gesamtmtnistertuä« oder einzelner Mini ster nicht verlangt noch beschlossen werden, ihm das Beo» trauen zu entziehen. , > «-st'Ee dicjD MiuW-chMns im MMIMOes Artikel 81. Tas Gesamtministerium hat.in strafrecht lichen Fällen, einschließlich der Fälle de» Ttenststcaß. rechts, da» Recht dec Niederschlagung, sowie der Ver wandlung. der Minderung oder des Erlasse» der Straf«. Es kann dies« Befugnisse auf einzeln« Ministerien und intt ihrer Zustimmung auf ihnen unterstellt« Behörden übertragen^ Allgemeine Begnadigungen bedürfen eines Gesetze». > Keino MPMorvinkGNk. Artikel 89, der die Anklagebefugnt» des Landtage» enthielt, wurde gestrichen und statt dessen folgender Ar tikel eingefügtr' Die Mitglieder des Gesamtmtntste- rtumS dürfen ohne Zustimmung d«S Landtage» keine an dere mit Entgelt oder Entschädigung verbundene Tätig kett, keinen besonderen Beruf oder «in Gewerbe aUs« üben, insbesondere nicht Mitglied de» Vorstandes, Ur wallungs- oder Aufsichtsrate» einer auf Erwerb gerich teten Gesellschaft sein, sofern damit der Bezug einer Tantieme oder sonstig«» Vergütung verbunden , ist. Ausgenommen sind Ehrenämter, auch wenn für sie ein« Aufwandsentschädigung gewährt wird.' Tie Zustimmung des Landtage» ist widerruflich. VaWkGM und BvÄseMtsthM. , Artikel 95. Hat da» Gesamtministeriuni Bedenken, ein vom Landtag beschlossenes Gesetz auszufertigen und zu verkünden, so kann e» unter Angabe der Gründe das Gesetz dem Landtage binnen.vierzehn TaZxn zurück geben. Ter Landtag beschließt über da» Gesetz noch einmal. Beharrt der Landtag bei dem Gesetz, so kann das Ge samt Ministerium innerhalb Monatsfrist den Volksentscheid über das Gesetz herbetsühren. Artikel 86. Wenn «in Zehntel der Stimmberechtigten der letzten Landtagswahl «in Gesetz oder die Auflösung oe» Landtages begehrt, so muh Has Gesamtmintstertum den Volksentscheid herbetsühren. Verlangt das Volksbegehren «in Gesetz, so muß ihm ein Gesetz- «ntwurf mit Begründung beigefügt sein/ Tas Gesamt ministerium hat das Volksbegehren mit seinen Vorschlä gen den: Landtage zu unterbreiten.' Der Volksentscheid findet nicht statt, wenn d«r Landtag, dem Volksbegehren pattgibt. Artikel 97. Heber den Staatshaushaltsplan, Mga- bengesetze und Besoldung-ordnungen findet kein Volks begehren statt. Artikel 98. Bei einem Volksentscheid wird Über di« gestellte Frage mit Za oder Nein äbgestimmt Zu einem Volksentscheid ist die Beteiligung der Hälft« der Stimmberechtigten und di« Mehrheit der Abstirmnenden erforderlich. Werden dies« Mehrheiten nicht erreicht, so gilt die Frage rl« verneint. Las Verfahren übe« Volks entscheid und Volksbegehren regelt «in besonderes Lo sch. - - - " .. »«> «». »!, s»IN»N»«» »»NN. IU, ),tzl»»im s«tz k»»nGM-W» , . . __ _ > tl, tn turchennlprich,-«»'-.!»! »e»I »I»m«nufn^t »Ich« »«W4 il«»«»1st. Sonnaben-, -en 2S. Oktober Zuer Tageblatt LSSlM N-NIch 14.»» Mt., moni>t!ich 4 4» mk, tHÜI» 1» »4« N«chmltt«,»flun4,n mN Nn.»»tzM» »»n e»n«. UN» e«1«N»4«n. grinin'»« N»M>IU>stn ,nsfp,.«z,» Uttskk, z»ItUN,»,>U»No-4» «nt Nu»l«44!!»u»n, s»M4 -u, p»st«nw»«n u„» »n-we««« >IshM4» e«N» 'UN!I«N -n«---»». nicht ,4I«isI«t I»«r«.n, »,nn tl, Nr. 247.