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halt an Silber entweder in Loth und Grän, oder in Tausendsteln ausge drückt zu werden. Je nachdem die eine oder die andere Gehaltsangabe an einem Orte üblich ist, bedient man sich zum Abwägen der Probe für die Cupellation entweder eines Gewichts, dessen Einheit, die Probirmark, gleich ist */ 16 Loth (ä 14,616 Grammen), oder aber des Grammengewichts. Die Probirmark (0,9135 Grammen) ist in 16 Loth und jedes Loth in 18 Grän getheilt, so dass die Probirmark 288 Grän hat. Von der zu untersuchenden Legirung werden stets zwei Proben zu gleicher Zeit gemacht, die Probe und die Gegenprobe. Man nimmt zu den Proben l / 2 Mark oder ‘/ 2 Gramm, möglichst genau auf einer sehr em pfindlichen Wage gewogen, deren Balken eine Länge von mindestens 20 Centimeter hat, aber sehr leicht ist. Auf den Schalen stehen zwei aus dünnem Platinblech getriebene Schälchen von circa 12 bis 15 Millimeter Durchmesser. In diese legt man Stückchen der Probe, und schneidet und feilt so lange davon ab, bis man das Gewicht genau hat. Die gewo gene Probe schüttet man auf ein etwa 1 Quadratzoll grosses Stück düunes Papier und wickelt sie in dies sorgfältig ein, so dass die zusammengedreh ten Spitzen des Papiers nach oben stehen. Die zum Abtreiben erforderliche Menge Blei (das Metall muss be greiflich möglichst frei von Silber sein) ist um so grösser, je mehr unedle Metalle mit dem Silber legirt sind, je geringhaltiger also die Probe ist. Das 16fache Gewicht der Probe an Blei genügt, um alles Kupfer u. s. w. zu verschlacken und in die Capelle zu führen, selbst wenn nur Spuren von Silber vorhanden sind. Varrentrapp giebt die folgende Tabelle für die Grammen oder Marke Blei, welche auf 1 Gramm oder 1 Mark der Le girung, je nach dem Gehalte, genommen werden müssen, wenn man beim Abtreiben so verfährt, wie es unten gelehrt werden wird. Gehalt der Legirung: Grammen oder Mark Blei in Tausendsteln in Loth und Grän 4 1000 — 950 15 9 6 950 — 900 14 9 8 900 — 850 13 9 12 800 — 750 12 14 750 — 650 11 16 600 — 0 10 und weniger. Der Silbergehalt der Probe muss daher' annähernd gekannt sein oder er muss annähernd ermittelt werden, entweder durch die Strichprobe oder durch ein Probetreiben. Soll abgetrieben werden, so stellt man so viel Capellen, als man be darf, mit dem Boden nach oben, in dem hintern Theile der Muffel auf, giebt schwarze Holzkohlen und auf diese glühende in den Ofen und füllt denselben, wenn sich das Feuer langsam von oben nach unten verbreitet hat, völlig mit Holzkohlen, oder besser mit einem Gemenge von Holzkohlen und wallnussgrossen, leichten Gascoaks. Nach einer Stunde etwa ist die Muffel schwach weissglühend geworden und haben die Capellen die Feuch tigkeit und die Kohlensäure des kohlensauren Kalks verloren, sind sie ge hörig abgeäthmet. Man stellt nun die Capellen, auf ihrer Basis, etwas jenseits der Mitte der Muffel neben einander auf und trägt das für die Probe erforderliche Blei mittelst einer Zange (Kluft) in dieselben. Sind die Capellen nicht gehörig abgeäthmet, so wird das Blei, wenn es ge schmolzen, umhergeschleudert.