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vier Pfund fassende Woolf’sehe Flasche als Gasentbindungsflasche herbei gebracht wurde , während ich dazu ein etwa drei Unzen fassendes Koch fläschchen nahm. — Ich habe gesehen, dass man die Arsenflecken auf der äusseren Seite pfundschwerer Porzellanreibschalen sich hatte bilden las sen! — Die Prüfung der Arsenspiegel und Arsenflecken erfordert eine feine Hand, und das Reductionsverfahren von Fresenius und Babo ge lingt nur einem vorsichtigen und sorgsamen Arbeiter, dem einleuchtet, wie wichtig das Austrocknen des Gemenges, die Mässigung des Gas stroms, die Regulirung der Flamme ist. Wer vermag ausserdem vorher zusehen, in welcher Weise der Scharfsinn des Sachverständigen während einer Untersuchung in Anspruch genommen werden kann oder was ihm zur Untersuchung gegeben wird ’)• In dem Dombrowsky’schen Vergiftungs-Processe, einer cause celebre, welche auch in dem neuen Pitaval aufgenommen ist, entschied die chemische Untersuchung einer Stelle auf einem eisernen Ofen über Leben und Tod eines Verbrechers. Es war durch die gerichtliche Untersuchung bis zur moralischen Gewissheit erwiesen, dass Dom- browsky seiner Frau am Montage fein zerriebenen Fliegenstein auf Leberwurst und Brot gegeben; die Frau hatte die vergiftete Speise ausgebrochen, war heftig erkrankt, von dem Arzte als am Magen leidend behandelt und am Freitage als Reconvalescent entlassen worden. Am Sonnabend starb die Frau; in dem Magen wurden beträchtliche Mengen Fliegenstein gefunden und in den Taschen von Dombrowsky’s Schlafrocke fan den sich Spuren desselben fein gepulverten Fliegensteins. Unmöglich konnte aber das in dem Körper gefundene Gift von dem am Montage gegebenen Gifte herrühren, seit dem Montage in dem Körper geblieben sein. Die Frau musste in der Nacht vom Frei tage zum Sonnabende nochmals Arsenik erhalten haben. Sie hatte in dieser Nacht, auf Vorschrift des Arztes, als Getränk Sagoschleim mit Rothwein genossen; der Mann hatte den Trank bereitet, ihn von der Krankenwärterin versuchen lassen und dann im Neben zimmer in ein Trinkglas gegossen. Die Krankenwärterin deponirte, dass das Getränk von xler Frau, nachdem sie davon genossen, zurückgewiesen worden sei, weil es ihr Brennen verursache, dass deshalb das Glas nicht geleert worden. Am anderen Morgen habe Dombrowsky der Frau dringend empfohlen, den Rest des schönen Tranks zu neh men, und da derselbe kalt geworden, habe er das Glas auf den geheizten Ofen gestellt. Das Glas sei aber zersprungen und der Ofen von Dombrowsky mit Papier ausgewischt worden. Während der Verhandlungen vor den Geschworenen beantragte der Verthei- diger des Dombrowsky die Untersuchung der Stelle des Ofens, wo das Glas zersprun gen. Er hatte nämlich Dombrowsky darauf aufmerksam gemacht, dass es von der grössten Wichtigkeit sei, darzuthun , dass der von ihm zubereitete Sagoschleim kein Arsen enthalten habe, und gefragt, ob er die Untersuchung der Stelle des Ofens bean tragen solle. Werde kein Arsen gefunden, so werde dies ausserordentlich zu seinem Gunsten reden , werde aber Arsen gefunden , so werde ihn die Untersuchung um den Hals bringen. Dombrowsky gab seine Zustimmung zu der Untersuchung, entweder weil er meinte, dass er den Ofen genügend abgewischt oder weil er nicht glaubte, dass sich Arsen auf dem Ofen, der geheizt worden , nach einem Vierteljahre noch werde erken nen lassen. Der Präsident des Gerichtshofs richtete nun an die chemischen Sachver ständigen die Frage, ob sich möglicherweise unter den obgewalteten Verhältnissen auf dem Ofen noch könne Arsen auffinden lassen. Der eine Sachverständige verneinte die Frage ganz entschieden, der zweite Sachverständige , ein Apotheker, mit welchem und dem Vertheidiger ich schon vorher privatim die Sache besprochen, und welcher bei die ser Besprechung auf das Bestimmteste behauptet hatte, es lasse sich auf einem Ofen, der so lange geheizt worden , nicht mehr Arsen finden, äusserte vor dem Gerichtshöfe, wenn arsenige Säure vorhanden gewesen, könne sie gefunden werden, wenn aber Flie genstein, nicht! Der dritte Sachverständige, ebenfalls ein Apotheker, sprach sich in gleicher Weise aus und fügte später hinzu, die Untersuchung sei nutzlos, da der Ofen ausgewischt worden. Nur auf meine höchst entschiedene Versicherung , dass wenn der fragliche Trank Arsen enthalten habe , die Chemie dasselbe auf dem Ofen nachweisen werde, verfügte der Gerichtshof die Untersuchung. Die beiden Apotheker und ich wur den nun von dem Untersuchungsrichter in das Dombrowsky’schc Häus geführt. Es