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Pflicht nach schar Hin« »ar« Gefahr, hmngen ge- >ng gründet al» auf dl« den Leuten Solchen G- jeden seiner Richard und en Schwank von Kehler Auch diese« ilischer Hin« ! Holländer, Ideen nicht , bedeutsam en, leih' mir Sdels gehen hne höheren noch eigen« > Grotesken, rottbar ein« Schwankes, »ituationen, en üblichen — Gespielt ,ab Luise n Offiziers. Stephanie -wiegersohn nd traf den >äre. Herr Hering ent« )brrst Graf sein dürfen. >g bot als Marga e nur, daß gah Frl. hatte Di« mit allen oll herau». ter Herbert Hau« war h ersichtlich Kinder« untersagt tchard mH f vielfachen ühren. der Zelt ! fllr vns den sollen, ethnachts- hließlich c gelegen« mpfohlen. erre nicht rdnungen rid wird nado ge rn Grippe mit dem in ganz ,en fallen Heere s« daß vom roffizteren Urlaub- Sachse««. Verbände em letzten ;aben sich ; Sachsen rsse« wird Helten, zu n Durch hört, mit für ISIS sgehilfen, mdlung- !d«amt«n. mten der er Biam- mer de« stehenden s Dienst- »rechtlich« ung vom atlich« te, sämt- Beamt«, )ten, De von Pe tter Auf- >rin ent- >d Zwei- >«nn« der u«setzun- ahrin ist l, Erich rd' / „m er, der ikoiLsul» / Nr. IS7. Auer ragGinttund Anzeiger »'ir da« Pntzenieqe Montag, d«n L Nom«»« IN». ,ung»vorrät« und Na- Besetzung all«» Nommerztenrat Weißenderaer In der Jaköbikirch« ««traut Gleich nach der kirchlichen Trauung mußt« d«r Bräutigam die Hochzettlgesellschast verlassen und do» Krankenbett «tfsuchen. Zu der Grippe trat «ine Lungenentzündung» d«r Jeruderg nun erlegen Ist. Letzte vrsdlnachrichlen. »in« Felfchmeldung. Berlin, 2 Vtovember. Di« im „Berliner Lageblatt- enthaltene Mnhricht, baß der soeben erst zum Lhef de» Geheimen Zir.jikabinetts ernannt« Staaiöminister von DelbrUck für den Posten eine» preußischen Ml- Ni sterpräfidenten in Aussicht genommen sei, ent behrt jeder Vegrüdung. A«r ««««« Pressefreiheit tn Deutschland. Berlin. 8. Roo. Jin Anschluß «in den Erlaß lU", die Neuordnung des BelagerunMustande» bezw. die Milderung der Zensur wird amtlich n. a. gesch'teden: An der neuen Freiheit nimmt selbstverständlich neben der Tagespreise auch die Buch« und Broschttrenlitcratnr teil. Damit ist ein vollständiger Umschwung in der rechtlichen Behandlung der Wortfreiheit und Meinnna eingetreten. Alle Hemmungen und Einschränkungen, die bisher aus politischen Gründen aufrechterhalten wurden, fallen restlos weg. Die von Schriftstellern nnd Ver legern gleich unangenehm empfundene Vorzensur von Zeitungen ist im wesentlichen aufgehoben. Manch ein früher verbotene» Werk wird ans Antrag seine» Verfassers oder Verlegers fretgegeben werden. Wir erfreuen uns nun einer größeren politischen Freiheit,al«irgend einer unserer Feinde. An die Stelle der obrigkeitlichen Aufsicht ist für Jeden die Verantwortung vor dem deut« scher, Volk und dem eigenen Gewissen getreten. fiunügeduna von kllaß-Loidrsttgtrn in SeNin. Berlin, S. Noo. In einer Versammlung von st« Berlin geborenen) Slsaß-Lothringern wurde folgende Ent- schließnng angenommen: „Nur da« Selbstbestimmung,recht kann Rettung bringen. Wir maßen UN« nicht an, der Ab stimmung in der Heimat heute hier »orzugrelfen. Aber rige« wissen wir, unser« Heimat ist seit 1871 im Zusammen hang mit dem Deutschen Reich glänzend «mporgeblüht. Auch in Zukunft kann unser Heimatland nur gedeihen in engster Kultur- und Wirtschaftsgemeinschaft mit Deutsch, land Käme da« Land an Frankreich, so würde da« unablässig von Reue« auf Deutschland wirk«» wie «in gellender Kriegeruf." klnrtettuiig Oer feltzdrettglleltril in Italien. Wien, » November. Amtlich wird verlautbart« Auf dem italienisch«, Kriegsschauplatz haben «ns«»« Lruppen auf Grund d«« abgeschlossenen Waffenstillstand«, di« Feindseligkeiten eingestellt. Di« Verlautbarung der waff«nsMlstand*b«dingungen «rfolgt gesondert. Der tkhef de« Seneralstab«». Wien, I. November. Kaiser Karl hat di« drei Präsidenten der deutsch-österreichischen Nationalversammlung zu sich beschiel»«», wie in parlamentarischen Kreisen ver lauft, hält« der Kaster den Präsidenten di« italienisch«« Waff«nstillstand«b«dingung«n mllg«t«ilt. Mr MWWtzhMlllmikll siik Mmelch-Lliaril. Wien, 3. November. Amtlich wird verlautbart» Die von den Italienern gestellten Waffenstilb, standsbedtngungen lauten» Zu Lande 1. sofortig« Ein stellung der Feindseligkeiten zu Lande, Wasser und In der Luft. 2. Gänzlich« Demobilisierung Oester- reich-UngarnS und sofortig» Zurückziehung aller Ein§ heilen, di« an der Front von der Nords«« bi» zur Schwei- operieren. Auf dem Gebiete Oesterrstch.UngarnS wird innerhalb der unten tn 8 3 angeführten Grenzen als österveichisch-ungartsch« Wehrmacht nur ein Maxi mum von 20 Divisionen aus den griedensstand vor dem Krieg« herabgesetzt, ausrechterhalten. Die Hälfte de» gesamten Division», und Korp»arttlltri«mat«rtal», sowie die entsprechende Ausrüstung von atledem, 'wa» sich auf dem vom österretchlsch.ungartschen Herr« zu eva. jeder FeindsefigwU z»r «nfenthalttorte» und dar Men wer^i, daß di« Schiffahrt -der Krieg»- >nA Handel-marine der alliierten «nd 'Verbündeten Nächt» In allen territorial«« Gewüsfirn sr»tg*g«b« wird, ohne da» hierdurch irgendwie nvutrald Fra«n auftzeworftn w«»d«n. -. Ueoergab« von 1» österreichisch-«»»»' «ischm Unterseebooten, di» von 1910 vt» 1«tz gebaut wo,den sind und allen deutschen Unter» fe« booten, die sich t». österreichisch-ungarischen Ge wässern befinden oder dorthin -«langen können an die Alliiert«» «nd di« vereinigten Vtaaten. vollständige Abrüstung und Demobilisierung alle» ander«» äüev- retchtsch-ungartfchen Unteoseebovte, die unter der Hetze- wachung der Alliierten und der V«r«iviglen Staaten bl«ib«n massen. 8. U«b«rgaLe von S Schl acht sch ist sen, 3 leichten Kreuzern, 9 Torpedoboot»-«- stvrern, 1 Minenleger, S Donaumonitoren mit ihrer Bewachung, Ausrüstung und Verpflegung an die Alli ierten und di« Vereinigten Vtaaten, die die Schisse da stimmen werden. AN« anderen Krt«g»fchlffe, die Fluß schiffe mit inbegriffen, müssen in vsterreichisch-ungari- schen Häsen, welch« die Bereinigten Staaten und di« Alliierten bestimmen, vereinigt, demobilisiert »nd volt ständig abgerüstet werde». Vie werden unter die Ueberwachung der Alliierten und der Vereinigt«» Staaten gestellt. Zreiheit der Schiffahrt al ler Schiss« der Kriegs- und Handelsmarine der Alli ierten und der verbündeten Mächte in der Aorta, di« territorialen Gewässer mit inbegriffen, auf der Donau und ihren Nebenflüssen, innerhalb de» österreichisch ungarischen Gebiete». Di« alliierten und di« Verbünde ten Mächte werden da» Recht haben, all« Minenfelder abzuräumen und die Sperren zu Zerstör««, deren Lage ihnen angegeben werden muß. üm di« Freiheit im, Schiss« aus der Donau zu sichern, dürfen die Alli ierten und di« vereinigten Staaten all« Befestigungen/ und Verteidigungswerk« entweder besetzen oder schleifen. S. Aufrechterhaltung de» Blök- lud« feiten» d«r Alliierten und de, verbündeten Mächte unter den gegenwärtigen Bedingungen, Oesterreichisch- ungarisch« Schisse, di« auf der Fährt angetrosstn wer den, unterltegen der Kaperung. Unberührt bleiben die Ausnahmen, nmlD« von Seiten einer von den Alli ierten ,unl) den Bereinigten Staaten eingesetzten Kom mission werden zugelassen werden. S. Bereinigung und Belassung aller Lust st reit kräft« der Marin« in einem von den Alliierten und den «eretntaten Staa- ten bestimmten Hafen. 7. Evakuierung der gan- "n Küste und aller Handel»hästn, die von Oester- A re ich-Ungarn außerhalb seine» nationalen Gebiete» da- «unk!» setzt sind und U«b«rlassung d«» ganzen schwimmenden «unkt, in Ht^hrt-matertal», der verpsKgungSvorrät. und Ra- otgationemittel jeder Art. 8. Besetzung alle» Land- und Seevefestigungen und der zur ver, teidigung von Pola eingerichteten Inseln sowie der Werst und de» Arsenal» durch/ die Alliierten und di« Bereinigten Staaten. S. Rückgabe aller von Oester- reich-Ungarn den alliierten und verbündeten Mächten weggenommenen Handelsschiff«. 10. ver bot jedweder Zerstörung von Anlagen oder Material vor der Räumung, Uebergab« oder Rückgabe. 11. RKck- zab« aller Gefangenen der veröündtten Mäch te, sowohl der Krieg»- al» auch de, Handelsmarine, die sich in der Gewalt Oesterreich-Ungarn» befinden, ohne Verpflichtung der Gegenseitigkeit. — Hierzu wird bemerkt, daß di« vorgenannten Waffensttllstandsbedln- ,en ohne Präjudiz für den späteren Friede» ngenommen wurden. S» wurde dabet vorausgesetzt, aß die Punkte 4 a (Land) und 4 (Wasser) nicht so zu erstehen stnd, daß di« feindliche Armee die freie Be- oegung zu einem Angriff gegen Deutschland ausnutzen könne. Sollte diese Voraussetzung nicht zu- ' reffen, so müßt« dagegen Protest eingelegt werden. Verantwortlich für den gesamten Jnbaltt Paul rell-maun. — Truck und Verlag» Auer Truck- «. BerlagSqesellschast n«. b. H. Wtewnden Gebiete befindet, wird an den »on dm tzlltt- terten und den vereinigt«, Staaten beeotchneten Sjtzl- len angesammelt «erden müssen, nm ihnen «»»ge liefert zu «erden. 8. Räumung jede» von Oesterreich-Ungarn seit Kriegebeginn >ntt Waffengewalt ^besetzten Gebiete» »nd Zurückbiehung der Ssterreichisch-ungartschen Kräfte innerhalb «ine» vom Oberkommandterenden der alliierten Kräfte an den ver schiedenen Fronten zu bestimmenden Dermin« fenfeit» einer wie folgt festgesetzten Linie» von der Umbtätlspitze bis nördlich Sttlner Joche» wird dies« Linie den Kamm der Rhättschen Alpen verfolgen bi» zu den Quellen d«» Etsch und der Eifack über den Reschen. und Bmnne». Berg und auf den Höhen be» vetz und de» Ztller lau fen. Vie Linie »vird sich gegen Süden wenden, de» Loblacherbero überschreiten und die jetzig« Grenz« der Kornischen Alpen ermtchen. Sie wird die Grenz« bi» zum Tarvtebrrg verfolgen, von diesem Punkt« ausgehend, wird di« Linie in südöstlicher Richtung ge gen den Schneeberg verlaufen, da» ganz« Saveoek- ken mit Zuflüssen ausgenommen, vom Schneeberg wird die Linie gegen di« Küste heruntergeheu, so daß Eastua, Mattugli« und BoloScu in den eva kuierten Gebieten inbegriffen stnd. St« wird desglei chen der jetzigen administrativen Grenz« der Provinz Dalmatien folgen, im Norden Ltssariea und Tribani, im Süden «in« Linie «tnschlteßen, welch« von der Küste von Kap Planes ausgeht und gegen Oste» di« höchsten Punkt« der di« Wasserscheide bildenden Höh« verfolgt, so daß in den evakuierten Gebieten alle Täler und Wasserläufe inbegriffen werden, die gegen Sebeni- eo abfallen. St« »vird auch alle rm Norden und im Westen Dalmatien» gelegenen Inseln umfassen. Alk« geräumten Gebiete werden von den Truppen der Alli ierten und der vereinigten Staaten besetzt werden. Hierbei haben da» ganz« militärische Material und da« Material der Eisenbahnen, di« sich auf den zu «vaku- irrenden Gebieten befinden, an Ort und Stelle zu verbleiben.' Auelieferung diese» ganzen Ma. terial» (Versorgung an Kohl« inbegriffen) an di« Alliierten und vereinigten Staaten nach den von dem Oberkvmmandanten der Kräfte der Verbündeten Staa^' ten an den verschiedenen Fronten zu treffenden spe-1 zielten Weisungen. Es darf, keine neue Zerstörung oder Plünderung in den von den feindlichen Truppen zu räumenden oder von Kräften der Verbündeten zu be setzenden Gebieten geschehen. 4. Di« Verbündeten wer- den da» absolute Recht Haven a) einer sreien Be wegung ihrer Truppen auf jeder Straß« oder Eisen bahn oder Wasserweg de» österreichisch-ungarischen Ge biete» und de» Gebräuche» der nött, ungarischen Trantzportmittel, s ten Kräften all« jene strategischen Punkte in Oester- reich-Ungarn für di« den Alliierten nötig erscheinend« Zett zu besetzen zum Zweck, dort zu wohnen ober di« Ordnung aufrechtzuerhalten, e) zu Requisitionen ge gen vtzahlung zugunsten der verbündeten Heere, wo im- immer st« sich befinden. S. Der vollständig« Abzug aller deutschen Truppen Innerhalb 1k Tagen nicht nur von der Italienischen und Balkanfront, son dern vom ganzen vsterretchisch.ungartschen Territorium und Internierung aller deutschen Truppen, welche Oesterreich-Ungarn an diesem Tag« nicht verlas sen haben. 6. Di« provisorisch« Verwaltung der von' Oesterreich-Ungarn geräumten Gebiet« wird den Lokal- > behörden unter Kontrolle der Stattonskommandanten, der Verbündeten Vkkupatton»trupp«n anvertraut wer den. 7. Sofortig« Heimsendung o-neGe-enseitig. kett aller Kr1«g»gefang«nen und internierten Untertanen der Alliierten, auch der von ihren Wohn stätten entfernten Zivilbevölkerung nach Bedingungen, welch« von den Verbündeten Oberkommandauten an den verschiedenen Fronten festzusetzen find. 8. Dis im eva kuierten Gebiet verbliebenen Kranken und verwundeten müssen von österreichisch-ungarischem Personal gepflegt werden, welche» samt dem hievzu nötigen Aerztemate- rial an Ort und Stelle zurück-ulassen ist. Seebedingungenr 1. Sofortig« Einstellung plütrlick uncl unei-wsttet veföckieä in Dresden inkoiee UnLlückslsIlen unser lnniesteellebter Zolin Herbert in geinem 20. l^ekengjakr. Dies reifen lietersctilMerl nur kierdurek »n Otto v. 81e!n na» prau äus, 2. dlovemdor ISIS- - veerdiFUNF findet Dienst«? vormttta? '/«12 Utir klsr vom Irüuvrküuü sui »tütt. Von VM1d,d« rucken kitten dankend übrusoksn.