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Ignltts »en wir rv- t. ^relniloksl lclil k«vvükrt«r »8«!U «i, ct, " «rvston. vlÄSI. «NLII In - l'roup, 121 rSonn-u. ierzlnsung A>nt Aui-, verband-« Vie Lpa», e Krieg»- cwaltung, her unter «ogebühr. »ilien t chreS st.tattuna i nt>8 itr. Seklage zum Huer Tageblatt. Sonnabend, oea LS. September 1-1- Nr. 227 M! (Fortsetzung foi-L) Am 28. Oktober 1918 haben die Kartoffelerzeuger die Rarlosfelltste abzuschlteßm, aufzurechnen und mit dein vollen viümen zu unterschreiben. Vor Abschluß der Kartoffeliiste ist der Ertrag etwa bi» ^inn 28. Oktober 1918 noch nicht abgeerntrter Flächen unter Berücksichtigung de» bi» dahin festgestellten Durchschntttvrr- «wges der abgrernteten Flächen zu schätzen oder durch Prob«. Übungen möglichst genau zu errechnen und mit in die Liste elnziittagrn. de» , Kultusministeriums, Ministerialdirektor Prof. Kirchner, eine bedeutsame Rede, in der er zunächst die Entwickelung der öffentlichen Gesundheitspflege in den letzten 50 Jahren vor dem Kriege erörterte, di« seiner Urberzeugung nach einen wesentlichen Teil daran hätte, daß die verbündeten Völker gesund und leistungsfähig in diesen beispiellos schweren Krieg etngetrrten wären. Durch die Entwickelung zahlreicher lei- SV. Di« abgeschlossene und unterschrlftlich vollzogen« Kartoffel« liste ist bls spätesten» 27. Oktober 1918 an die Ortsbehörde nbzugeben. Die Ortvbehörden haben die abgegebenen Listen einst« meilen in Verwahrung zu nehmen. Die Gesundheit im Heere unä in üer Heimat. Ein Rück, nnd Ausblick. Bei der am Sonntag in Budapest erfolgten Eröffnung Aerztekongresses hielt der Vertreter des Preußischen SS. Es ist nicht zulässig, im Vorau» für Schwund oder ttwoigen verderb einen Abzug an der Ernte vorzunehmen, dir Kartoffeln sind vielmehr, glrichgiltig in welcher Beschaffen« Helt sie sich befinden, in bi« Kartvfselllste «lnzutragen. Zur Anmeldung von Zweifeln wird noch besonder» darauf hin- ^wiesen, daß selbstverständlich auch die Kartoffeln in die jiartoffeliiste einzutragen sind, di« etwa auf dem Acker auf Abschnitt« der Lande»kartoffrlkart« verkauft werden. bald als möglich auf den gesundheitlichen Standpunkt zurück« zuführen, den es vor dem Kriege gehabt hätte. Die schweren Verluste an Menschenleben müßten durch doppelte Sorge für jeden einzelnen, besonders für die Jugend und das Heran wachsende Geschlecht wieder ausgeglichen werden. Besonders nachdrücklich müßte für die Bekämpfung der Seuchlings« srerblichkeit, der Tuberkulose und anderer Volkskrank» heilen eingetreten werden. Die auf diesem Gebiete tätigen amtlichen und privaten Veranstaltungen müßten in zweck» mäßiger Weise zentralisiert werden durch Errichtung von Wohlfahrtsämtern in den größeren Städten und in den Kreisem Für diese Arbeiten müßten besonders geeignet« Personen gewonnen werden durch Ausbildung und Anstellung von Fürsorgerinnen. Das Land müsse überzogen werden von einem dichten Netz bakteriologischer Untersuchungsanstalten sowie von Beratungsstellen für Säuglinge, für Tuberkulös« und für Geschlechtskrankheiten. Besondere Fürsorge müsse der Volksernährung zugewendet werden durch Vermehrung und bessere Ausstattung der Nahrungsmittel-Untersuchungs ämter. Das gesamte Gesundheitswesen müsse einheitlich und zielgemäß ausgebildet werden in den Städten, Kreisen, Pro vinzen und in den Zentralinstanzen. Die Kreis» oder Be zirks Srzte mühten vollbesoldete Staatsbeamten werden und von der gerichtlichen Tätigkeit befreit werden, damit sie sich lediglich ihren gesundheitlichen Aufgaben zuwenden könnten. Anzustreben wäre ferner ein enges Zusammenarbeiten der jetzt im Kriege verbündeten Völker und ein gegenseitiger Austausch der Erfahrungen auf dem Gebiete der Gesundheits pflege und des gesamten Gesundheitswesens. Dann dürft« man die Hoffnung hegen, daß die durch den Weltkrieg ver ursachten Schäden bald wieder ausgeglichen würden und di« Völker in der Stand gesetzt würden, sich mit Tatkraft und Erfolg den vielfachen kulturellen Aufgaben zu widmen, di« nach dem Frieden an sie herantreten würden. Denn allem Pessimismus zum Trotz dürfte man davon überzeugt sein, daß nach dem Friedcnsschluß Handel und Verkehr, Kunst und Wissenschaft wieder mutig ihr Haupt erheben und sich in glänzender Weise entwickeln werden. Den dann an un» herantretenden Aufgaben könnten wir aber nur gerecht werden, wenn unsere Völker an Leib und Seele gesund wären. Di« Gesundheit wäre aber auch deswegen erforderlich, damit «in etwa aufs Neue erfolgender Angriff blut» und beute gieriger Feinde mit demselben Erfolg zurückgeschlagen werden könnte, wie es jetzt mit Sicherheit zu erwarten wäre. D«r Vortragende schloß mit einem Appell an den Mut, di« Ent schlossenheit und an die Einigkeit aller Glieder der verbün deten Völker. »wie könnt« ich dass Ich sagte bereit», daß mein Vater ,» nicht liebt«, über die Ereignisse feine» früheren Leben» zu reden.- „Ntemal». Der Nam» ist mir ganz fremd.- .Die Möglichkeit, daß ein«jolch« Keundjchaft «M«rt hab», »ollen St« aber nicht bestreit«» — nicht mährt- Dt« Kartoffelrrzeugrr sind virpflicht,t, diesen Kommis sion«« all« geernteten vorrät« vorzuz«ig«n. Soweit sich di« geemteten Mengen durch Verkauf auf Landmkartoffelkartr nicht mehr im Gewahrsam de» Kartoffel- Lrzrugrr» befinden, sind den Kommissionen die mit dem Buchstaben bezw. ö oder O versehenen Telle der Landes« Kartoffelkartenabschnitt« vorzulegen. Dies« Teilabschnitte sind deshalb sorgfältig aufzubewahren und zur jederzeitigen Ein sichtnahme bereit zu halten. Dt« mit X' bezw. ö* oder L* versehenen Teile der Landeikartoffrlkartmabschnttte sind auf der Rückseite mit dem voll«» deutlich geschrieben«« Nam«n d«» Kartosf«I«rz«ug«r» versehen an di« vrtebehörde abzulirfern und zwar spülest««, a« Lag« nach der »eliesernng. Die Ortsbehvrden haben über die abgelirserten Abschnitte Listen zu führen und die Abschnitte bis zur Abforderung durch den Bezirksverband sorgfältig aufzubewahren. 8 9. Wer den vorstehenden Anordnungen nicht nochkomntt oder ihnen zuwiderhandelt oder wer die Auskunft, zu der er auf Grund der vorstehenden Bestimmungen verpflichtet ist, nicht erteilt oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird nach 8 18 der Verordnung des Reichs kanzlers über die Kartoffelversorgung vom 18. Juli 1918 (Reichsgesetzblatt S. 738) bez. nach 8 8 der Verordnung des Staatssekretärs des Kriegsernährungsamtes über Kartoffeln vom 2. September 1918 bestraft. Neben der Strafe können die Vorräte, auf die sich dle stung»fähig«r Forschung»institut« wären dt« Bedingungen für «in gesund«» L«b«n, «in« gute Ernährung, Wohnung und Bekleidung f«stgrst«llt worden. Zahlreich« bemittelt« wissen schaftlich« Verein« hättrn di« Erg«bntss« der Forschung in di« Praxis übersetzt, und di« Regierungen der Länder, dt« Ver waltungen der Städte und Kommunen hätten sich dt«» all«» zum Besten d«» volk»wohl» zu Nutzen gemacht. Uebrrall wären Einrichtungen für «in« zweckmäßige Trinkwasserver sorgung, für eine einwandfreie Beseitigung der Abfallstoffe getroffen und Anstalten zur Untersuchung der Nahrungsmittel sowie zur Seuchenbekämpfung errichtet «ordm. Infolge dessen hätte dt« Verbreitung von Krankheiten, in Sonderheit der sogenannten Volkskrankhetten, von Jahr eu Lahr abge nommen, damit auch die Sterblichkeit bei gleichzeitiger Zunahme der durchschnittlichen Lebensdauer. Auch dt« Heeres verwaltungen wären in ztelbewuhter Weise dem Beispiel der ZivIIverwaltuNgen gefolgt. Al» der Weltkrieg au»brach, zogen die Heere ausgerüstet mit allem, was zur Erhaltung der Gesundheit der Truppen erforderlich war, ins Feld hinaus. Daher wäre es gekommen, daß noch niemals so wenig Seuchen während eines Krieges geherrscht hätten, und daß von den Verwundeten noch niemals so viel felddienst- fähig in die Front zurückgekehrt wären, wie in diesem Kriege. Daher wäre es aber auch gekommen, daß die Völker in der Heimat von Seuchen verschont geblieben wären und bis jetzt alle mit dem Kriege verbundenen Entbehrungen ohne größere Beeinträchtigung ihrer Gesundheit überstanden hätten. Im zweiten Teile des Vortrages führte er aus, daß Amtliche Bekanntmachungen, kmlttlmtg Ott heiMM-Wenne IM. Auf Gmnd d«r Verordnung d«» R«ich»kanzl«r» über di« »artoffelversorgung vom 18. Juli 1918 (Retch»g«srtzblatt V. 788) wird für da» Gebiet de» V«ztrk»vrrbande» der Kgl. vlmtshauptmannschaft Schwarzenberg folgend,» bestimmt: 8 1- Jeder Kartoffelerzeuger hat während der Kartoffelernte >918 und zwar für di« bereit» geernteten Kartoffeln nach träglich da» Gewicht aller g,«mieten Kartoffelmengen fort- aufend täglich festzustellen und in «in« Kartoffelllst« einzu ragen. Die Vordrucke zu der Kartoffrlltst« werden den Kartoffelerzeugern durch die Ortsbehvrd« zugestellt. Die Kartoffelrrzeuger, denen bi» zum 10. Oktober eine startoffelliste nicht zugestellt worden ist, werden hiermit auf gefordert, eine solche sofort bei ihrer Ortsbehörde zu entnehmen. 8 2. Die Feststellung des Gewicht» der geemteten Kartoffel mengen erfolgt am zweckmäßigsten dergestalt, daß die Kar- offeln bet der Ernte auf dem Felde in gleich große Kasten, Körbe oder Säcke gesammelt werden. Es ist darauf zu achten, daß die Kasten, Körb« oder Säcke gleichmäßig gefüllt und genau gezählt werden. Alsdann sind Probewägungen einiger Kasten, Körbe oder Säcke vorzunehmen. Das Gewicht eines Kastens, Korbes oder Sackes ver vielfältigt mit der Zahl der an einem Tage geemteten Kasten, Körbe oder Säcke ergibt das Gesamtgewicht für den betreffen den Tag. Mo di« Ermittlung der Ernt« nach Körben, Säcken oder dergl. unterblieben ist, muß die Zählung der Fuder und die sicststellung oder Abschätzung des Gewichts Ihrer Kartoffel ladung unter allen Umständen erfolgen. Es kann angenommen lverden, daß ein Raummeter Kartoffeln in der Regel 675 kx --- 18,50 Zentner wiegt. dünkte ihn die» alle» vorläufig doch noch zu ungeheuerlich Und unbegreiflich. Der alte Iustizrat war Menschenkenner und Physto- gnomtker genug, um sich sein Verstummen richtig zu Leuten, und em freundliche» Lächeln ging über s«m »Ich habe Ihnen nach dieser allgemeinen Mitteilung nun noch folgendes zu eröffnen, Herr Voßberg I Von dem Wortlaut des Testaments wie von dem Umfang de» Nach- lasses, der ein sehr bedeutender ist, darf ich Ihnen pflicht gemäß erst dann Kenntnis geben, wenn ich dt« voll« Sicherheit habe, daß Sie wirklich der in Bendrtner» letztem Willen bezeichnete Erbs sind. Ich möchte Iynen deshalb empfehlen, sich mit Ihren Auawet»papteren auf di« Ameri- tantsche Botschaft zu begeb«», dtefelben dort unter An gabe de» Grundes prüfen und sich ihr« Richtigkeit be stätigen zu lassen. Das kann innerhalb kürzester Zett ge schehen, um so «her, als ich mich gleichzeitig selbst an dt« Botschaft wenden und um tunlichste Beschleunigung er suchen werde. Wenn Sle sich dann mit den beglaubigten Dokumenten wieder zu mir bemühen wollen, kann alle» Weitere sofort seine Erledigung finden. E» liegt alsdann nicht mehr das geringste Hindernis sür den sofortigen An» tritt der Erbschaft vor. El« hoben mich vollkommen vev- standen — nicht wahr?* Die Frage schien keineswegs überflüssig: d«nn Herbert Voßberg hatte durchaus nicht das Au»>eben eines Manne», der dem, wa» man ihm sagte, mit vollem Verfländni» zu solgen vermochte. Er suhr sich immer wieder mit de« Hand über die Stirn, auf der große Schweißtropfen perlten, und sooft er auch schon den Versuch gemacht hatte, zu sprechen, immer war es bei einigen unartikulierten Lauten geblieben, wie wenn ihm eine unsichtbare Faust würgend an der Kehle süße. Erst als der Iustizrat noch mal» mit freundlicher Geduld fragte, ob er seine Au»» sührungen nochmals wiederholen solle, schüttelt» der jung» Deutsch-Amerikaner d«n Kopf. strafbare Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterbrach dem Frieden alles geschehen müßte um das Volk so schied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, soweit sie mcht gemäß 8 7 der eingangs angeführten Neichskanzlcrverordnung für verfallen erklärt worden sind. Schwarzenberg, am 27. September 1918. Eie, Uezirksverkanv der Königliche« AmtShanptmannschast Schwarzenberg Dr. Wimmer. Erreichtes Ziel. Nomon von L. Waldbröhl. >ch Machdruck verNat-2 „Nein, ich habe keine Ahnung!* »Sie find also auch nicht auf die von mir «rlassen« Bekanntmachung hin nach Deutschland gekommen?* Herbert schüttelt« den Kopf. „Rein, ich weiß nichts von «tn«r Bekanntmachung. Und ich machte dl« Relse au» ganz and«r«n Gründen.* „Um di« Ich mlch ielbstversiändlich nicht weiter zu kümmern habe. Aber wenn «» sich so verhält, sch«int dir Zufall hler in d«r Tat aus «in« recht merkwürdig« Wits« sein Spiel getrieben zu hab»». Mein Bur«auoorst«h,r erzählte mir, daß er Ihren Namen gestern durch dt« Auf- schrist einer von ihm gefundenen und Ihnen gehörigen Zigorcitentosche erfahren habe. Hutda» sein« Richtigkeit?* Herbert hätte sa nun eigentlich antworten müssen, daß dos Zigaretten-Etul keineswegs sein rechtmäßige» Eigen tum lei. Aver er sagte sich, daß e» hier wohl mehr auf den Namen al» auf das Etui ankäm«, und «r macht« de», halb eine klein« bejahende Verbeugung. D«r Iustizrat lehnte sich in seinen vchreibsessel zurück und suhr gemäch- itch fort: „Sie kommen au» der Stadt vutuey im Staat« Ullinoi»?* „Ja." „IIndIhr verstorbener Vater hatfrüh«r tn Deutschland gelebt?" „Ich vermute es. Aber ich kann nicht mit Sich«rh«U darüber Auskunft geben. Denn mein Vater vermied «» stet», darüber zu sprechen.* „Dann hat er Ihnen vielleicht auch nicht von seiner üteundschaft mit dem Rittergutsbesitzer Bendrtner g«. sprochen?* „Warum ollte es et» Mißverständnis sein? Wenn St« ln Wahrheit derjenige sind, als der St« sich hier bei mir «ing«führt haben, hat die Sach« vielmehr fraglos ihre volle Richtigkeit. Ich bin über die Gründe, die Herrn August Bendrinir zu feiner letztwilligen Verfügung be stimmt haben, nicht näher unterrichtet; aber ich glaube zu missen, daß er sich dadurch für einen großen Freund schaftsdienst erkenntlich zeigen wollt«, den Ihr Vater ihm vor vielen Jahren erwiesen hat. Bendrtner war un verheiratet und hat weder direkte Nachkommen noch Bluts verwandt« hinterlassen, dt« aus Grund gesetzlich zu recht fertigend«» Ansprüche da» Testament anfechten könnten. Und «s wird also nur notwendig sein, daß Sie Ihre Identität mit dem von ihm bezeichneten Erben Nachweisen, um Si« in den Besitz d„ Nachlasse» zu bringen.* H«rbrrt Voßberg mußt« ganz buchstäblich nicht mehr, ob «r wach« od«r träum«., Er ließ seine Augen in dem vornehmen ««mache umherwandern, al» könne er auf solch« Art trgenbeinin Anhalt dasür gewinnen, daß da», wa» «r da erlebt«, k«in« Vorspiegelung seiner «rregten Phan» tnstch sonder« »oll« Wirklichkeit s«t. «in« Antwort aber mrmocht« «r d«t« b«st»a Will« nicht zu stad««. Laz« jlkWdzadr in GBmrisWcn. M wird in Erinnerung gebracht, daß nach brr Reichs» f!?ischvldl,Ui>u Fleisch und Fleischwarm auch in East-, Schank- und Speisewirtschastsn sonne in Vereins- und Ersrischunsis« räumen und Fremdenheimen nur gegen aillttgr Fttischmarttn der Fleischkarle abgegeben werden dürfen. Dazu wird besonders darauf hingewiesen, daß die Abschnitte der NeichSfleischkarte nur iin Zusammenhang mit der Stammkarte gültig sind. Eine Abgabe von Fleisch speisen in Gastwirtschaften und dergl. gegen Entnahme von Flcischkartenabfchuitten ist daher unzulässig, sofern nicht der Besteller die ganze dazugehörige Fleischkartc vor zeigen kann. Zuwiderhandlungen werden nach 6 18 der Reichs» fleischordnung in der Fassung vom 19. Oktober 1917 mit Gefängnis bis zu 1 Jahr« und mit Geldstrafe bis zu lOOOO Mark oder mir einer dieser -Strafen bestraft. Die OrtSbehürden sind um schärfste AussichtSführung ersucht worden. Schwarzenberg, den 27. September 1918. T«r ve-irkSver-and d»r Königlich«« IkmtShauptnmnuschaft Schwarzenberg. Dr. wimmer. „Sie würden in der Laa« sein, sich durch unansechtbare L«gitlmation«paptere al» -«rbert Voßberg au» Quincy auszuweiftn?* „Gewiß! Ich mußte mich ja beim Antritt meiner Europaretse mit solchen Auswetspopieren versehen. Aber wenn ich nun vielleicht erfahre« bürste " „Ich habe Ihnen eins für Sie sehr erfreuliche Er öffnung zu machen, Herr Voßberg!' Der Rittergutsbesitzer Bendrtner, der viele Jahre hindurch mein Klient war, und b«r mich letztwtlllg zu seinem Testamentsvollstrecker und zum Pfleger seine» Nachlasse» bestellte, hat St« al» Uni- oersalerbin eingesetzt.* -Al» Un versaterben — mich? La» ist ohn« jeden Zweisel «in Irrtum oder ein Mißverständnis!* -Warum ollte es ein Mißverständnis sein? Wenn Sie ln Wahrhrtt derjenige sind, als der St« sich hi«r bei mir Dm Beauftragten dr» Bezirksverband«» und der Orts» bchörde steht das Recht zu, die Emtearbetten zu überwachen und zu diesem Zwecke dle Ernteflächen und die Betriebs- und Lagerräume der Kartoffelrrzeuger zu betreten. Ihren Einordnungen in Bezug auf dir Erntefrststellung istnachzukommrn. 8 7. Die Angaben der Kartoffelrrzeuger über die geemteten Mengen werden nach erfolgten: Abschluß der Kartoffelernte durch örtliche Kommissionen einer Nachprüfung unterzogen. Di« Mitglieder dieser Kommissionen, die au» je 1 Ge- melndrv«rtr»t«r, Verbraucher und Landwirt zu bestehen haben, können au» der Zahl der Mitglieder schon bestehender Kriegs- misschüsse entnommen werden. Zu der einzelnen Kommission iretm Beauftragte de» Bezirkvv«rbande» hinzu.