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Lreitag, äen 10. Mm ISIS M. 107 13. Zahrgang «Maa«. nicht ,,l«Isl,t »um U, Nutz,», »,r chn»»lA -urchtzenh>»»ch»» Manuskript nicht»,utllch l««»,, Ich WPW Anniger Mr -as Erzgebirge ^KD ZLT?«« mit -er wöchentlichen Unterhaltungsbeilage r Auer Sonntagsblatt. WWE-sF« lri!g«" u°n» chi>«oab«ft»ü»n," so", Eprechstuns» brr NrSaktion mit ftusnahm« -er Sonntag* nachmittag» 4—s Uhr. — T»lrgramm-ft-r»ss», Lageblatt ftueerzgedlrq». »«rnfprechee SS. »»»»an. ««hm»n""Ämuün"r"!!Ä Zür unverlangt »IngefanSt» Manufkrl»» kann Sewühk nicht o«l,lg,t werüen. Der Inhalt -es ZrieSensvertrages mit Rumänien. Dis deutsche Dssekung Rumäniens bleibt vorläufig bestehen. — Die Teilung der Dobrudscha. — Kühlmann erhalt einen bulgarischen Grden. — Rumänien will fortan strengste Neutralität bewahren. — Anschuldigungen eines englischen Generals gegen die englische Negierung. — Lord Lurzon will Seinen Frieden mit Deutschland. — Angeblicher neuer russischer Aufmarsch gegen Finnland. Friedensstvömungsn in Italien. — Neue große Ll-Doors-Evfolgs. — Ein neuer Abeberfall auf Gstsnds vereitelt. Kapitel 3 regelt die Gebietsabtretungen. Ueber di« In den letzten 3 Tagen verlor der Gegner im Luft» anderen Staates in Verkehr treten. Jede der an der nach Nr. 1 der Friedenspräliminarien von Rumänien ?an'pf und durch Abschuß von der Erde aus 87 Flug- Tonaumllndung vertretenen Michi« hat das Recht, I« abzutretende Dobrudscha wird oestimmt, daß Ruin'ü zeuge. Oberleutnant Schleich schoß gestern 3 feindliche zwei leichte Kriegsschiff« als Station» schiffe an der Lv- Bu.arester Frledcnsvertrag von Flugzeuge ab und errang damit seinen 29., 27. und 28. naumündung zu halten. Mrs« können ohne besonder« 1913 zugefallene bulgarische Gebiet an Bulga- 'Luftsieg. Ermächtigung bis nach! Braila hinaus Aufenthalt neh- eg Zugehörigkeit der Gebiete zu Rumänien sollen sich we- die Ztvilverwaltung der besetzten Gebiete den rüniä- der für diese Staaten noch, für di« erwerbenden Staa- . „ ischen Behörden wieder Übergeben werden. Die Ukraine. An der NordkUste des Assowschen Meeres stießen wir Gleichstellung der Religionsbekenntnisse in Rumänien, na vor und besetzten Rostow. Die wird u. a. besttmmt, daß die Verschiedenheit de» die Festsetzung einer Demarkations- NeltgionSbekenntiiisseS tn Rumänien keinen Gin. st beginnen. ! flutz auf die Rechtsstellung der Einwohner, Der Wortlaut äes Hrieäensr Vertrages mit Rumänien.! Friede und Freundschaft. Der Unterzeichnung des Friedensvertrages mit Ru mänien folgt nunmehr die Veröffentlichung des Ver trages, dessen wesentlichste Bestimmungen wir im Nach- ,v ucuocn wiedergeben. Das 1. Kapitel des Vertrages betrifft die Wi der- hersieiluug von Friede und Freundschaft und bestätigt in ArMel 1, daß der Kriegszustand beendet ist, und daß die vertragichlteheudeu Teile entschlossen sind, fort an in Friede uud Freundschaft miteinander zu leben. In Artikel 2 wird bestimmt, daß die diplomatischen und konsularischen Beziehungen zwischen den vertrag schließenden Teilen sofort nach! der Ratifikation des Friedensvertrages wieder ausgenommen werden. Kapitel 2 regelt die Demobilisierung der rumänischen Streitkräfte, die unmittelbar nach der Unterzeichnung des Friedens» Vertrages nach Maßgabe der genaueren Bestimmungen durchgeführt werden sollen. Diese besagen im wesent lichen, daß die Divisionen, die zurzeit in Beßarabien verwendet werden, zwei Infanteriedivisionen und die zwei Kavalleriedivisionen der rumänischen Armee, aus Kriegsstärke bleiben, bis infolge der! in der Ukrai ne durchgcführten militärischen Operationen der Ver bündeten Mächte eine Gefahr für die Grenze Rumäniens nicht mehr besteht. Die übrigen acht Divisionen sollen in der Moldau in verringerter Friedensstärke blei ben. Alle übrigen rumänischen Truppen, die nicht im Frieden bestanden haben, werden aufgelöst. Tie infolge der Herabsetzung oder Auslösung verfügbaren Waffen, Pferde, Wagen und Munitionsbestände werden bis zum Abschluß des allgemeinen Friedens dem Ober kommando der verbündeten Streitkräfte in den 'besetz ten Gebieten Rumäniens zur Aufbewahrung übergeben werden, wo sie von rumänischen Tvpottruppen verwal tet Vierden. Tie rumänischen Truppen sollen bis zur Räumung der besetzten Gebiete in der Moldau verblei ben. Tie rumänischen Fluß- nnd Seestreitkräfte wer den bis zur Klärung der Verhältnisse in Beßarabien tn ihrer vollen Bemannung und Ausrüstung belassen. Tie rumänischen Gebietsabtretungen. rten mit einer Grenzberichtigung zu dessen Gunsten I wieder abtritt. Eine aus Vertretern der Verbündeten I Mächte zusammengesetzte Kommission soll alsbald an, -"" Don^Mündum "E 'n d« T°bmd,ch° LLudlEM l'L ? An di« v-r»«nd-.-n trm °Inm-i»I-n I«-- w--d°n d-mi-chst b-»tnnm. die nördlich der soeben erwähnten neuen Grenzlinie lte- Ter Erste Aeneralquartiermkister gende Dobrudscha ab, und zwar zwischen der Gabelung ruoenvorsf. des Stromes und dem Schwarzen Meere bis zum St. Georgsarm. Tie Verbündeten Mächte werden dafür Sorge tragen, daß Rumänien einen gesicherten Han- dclsweg.nach dem Schwarzen Meer über Czernawoda—Constanza erhält. Rumänien ist ferner damit einverstanden, daß seine Grenze zugun sten Oesterreich-Ungarns eine Berichtigung erfährt. Tie neue Grenze beginnt westlich Turn-Se. verin, südlich Dudasa und endet am Pruth, einen Kilo meter östliche Lunca. Das Staatsvermögcu in den abgetretenen rumänischen Gebieten geht ohne Entschädigung und ohne Lasten, jedoch unter Wahrung der darauf ruhenden Privatrechte auf dje diese Gebiete erwerbenden Staaten über. Aus der früheren insbesondere auf ihre politischen und bürgerlichen Recht« te, ausüben darf. Lieser Grundsatz wird insoweit zur Lurchführung gebracht werden, als eS sich um die Ein bürgerung der staatenlosen Bevölkerung Rumänien» mit Einschluß der Juden handelt. Kapitel 8 enthält die Schlußbesttmmungen. Da nach werden die wirtschaftlichen Beziehungen tn einzelnen Verträgen geregelt, di«, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, gleichzeitig mit dem.FrtedenSver- > trage in Kraft treten. Las gleich« gilt von der Wieder herstellung der Rechtsbeziehungen der Regelung von Die Schlußsitzung t« Bukarest. , Tie Schlußsitzung der Friedensverhandlungen mit Rumänien, die am Dienstag im Schlosse Cotroeeni statt fand, wurde kurz vor 11 Uhr vormittag» vom Staats sekretär von Kühlmann mit folgender Ansprache eröffnet» „Meine Herren! E» ist nach! langen und mühevollen Verhandlungen gelungen, zwischen den Verbündeten Mitternächten und dem Königreich Ru mänien den Frieden zustande zu bringen. Mit diesem Frieden hat der Krieg im Osten für die Ver bündeten Mittemächt« seinen Abschluß erreich». s Uk vlvsv suv i n l f >u) L n kE-fz« eu irgendwelche Verpflichtungen ergeben. ! rumänischen Behörden haben den Anordnungen zu ent- Keine Kriegsentschädigungen. sprechen, die die Befehlshaber de» BesatzunHS, Kapitel 4 behandelt die Kriegsentschädigungen und Heere» im Interesse der Sicherheit der besetzten Ge- vesaqtr Tie vertragschließenden Teil« verzichten ge- biete sowie der Sicherheit, de» Unterhalt» und der Ber- aenseitia auf den Ersatz ihrer Kriegskosten, d. h. teilung ihrer Truppen für erforderlich erachten. Lte . . . - der staatlichen Aufwendungen für die ^Kriegführung. Verkehrseinrichtungen, inSbeßoNdeoe Eisen bahn, Kost Mir hoffe«, daß die vestimmunche» diese» Kriege» «icht , men. Kapitel 7 behandelt die Zer heutige mW KrieMW (Amtlich.) Westlicher Kriegsschauplatz, j An den Kampffronten mar ! l" und auf dem Westufer 'der Avre lebhaft. Starker Feuer steigerung in diesen Abschnitten folgten feindliche Vorstöße. Bei ihrer Abwehr und bei reger Erkundungstätigkeit mach« ten wir Gefangene Am Abend und während der Nacht lebte der Artillerie».impf zwischen User und Oise lebhaft auf. An den übrig» i Fronten blieb die Gefechtstätigkeit auf Lrkundungskämpfe v«schränkt. Bon den anderen Kriegsschauplätzen nichts Neue«. De« Gvste S»euerakqnartierme!llo» Luvenderft. vrr gestiMr amtliche Kriegsbericht. Amtlich.) < ' ' «etlicher Kriegsschauplatz. Zwischen Upi i und Bailleul hielt tagsüber lebhafte Artillcrietütigkeit rki. Ocrtliche eigene Angriffe vom Dicke bnschersee hotten vollen Erfolg. Rheinische und badische Truppen erstürmten in zwei Kilometer Breite stark aus gebaute feindliche Linien auf dem Ostufer des Npernbache» Sie stießen hier anscheinend in einen französisch-enaltschen Angriff hinein und zersplitterten seine Kraft. Nur zu beiden Seiten der Straße Reninghetst-Kemmel kam der feindliche Angriff zu voller Entwicklung. Er wurde eben so zurllckgeschlagen wie die Gegenangriffe gegen unsre neue Stellung. Wir machten 67S Gefangene von sechs französischen und zwei englischen Divisionen, die schwere, tlutige Verluste erlitten. Bei Abwehr englischer Vorstöße am Südufer der LyS! j sangene. Nei den Wegen der Regelung der Krteg-schäden blei ben besondere Vereinbarungen Vorbehalten. Die Räumung. Kapitel 5 betrifft die Räumung! in dem besetzten Gebiete. Tie von ven Streitkräften der verbündeten Mächte besetzten rumänischen Gebiete werden Vorbehalt. > „ . _ »ich der Bestimmungen über die Gebietsabtretungen zu! Herstellung der Rechtsbezivhungen der Regelung von einem später zu vereinbarenden Zeitpunkt geräumt wer-! Kriegs- und Zivilschäden, UuStauW von KrtegSgefan- den. Während der Zeit der Besetzung! wird die Stärke genen und ZtvlNnternterten. Di« Rattfikattonsurkun- des Besatzungsheeres, abgesehen von den tn wirtschaft.! den sollen tunlichst bald in Wien ausgetauscht werben. Uchen Betrieben verwendeten Formationen, sechs Divi sionen nicht übersteigen. Die rumänische Zttilverwaltung. Nach der Ratifikation de» Friedensvertrag«» wird Die Regelung der DonauWssährl. Danach wird Rumänien mit Len Verbündeten Mäch ten eine neue Tvnauschiffah-rtsakte abschlteßen. Die Ver handlungen darüber sollen möglichst nach! Ratifizierung de» Friedensvertrages in München beginnen. Für den Strom von Braila abwärts mit Einschluß diese» Arme» wird die europäische TonaukonMission unter dem Namen „Donau-MündungSkomintssion" äl» dauernde Einrichtung aufrecht erhalten bleiben. St« wird fortan nur aus Vertretern von Staaten bestehlen, die an der Donau oder an der europäischen Küste de» Schwarzen Meere» gelegen sind. Rumä nien gewährleistet den Schiffen der anderen vertrag schließenden Teile den freien Verkehr auf dem ru- bei Lmquair^d^ Untschen Teile kr Lonau mit Einschluß der zuge- ' " gestrigen erfolglosen nächtlichen An- Trigen Mstn. i » pltfsen australtschc: Truppen an der Straße Corbte-Bray Deutschümd, Oesten^chd-Ungarn, Bulgarien und ! lieben 4b Gefangene, darunter 4 Offiziere in unsere» Rumänien haben das Recht, '.'-»and. Nördlich vom Lucebach und auf dem Westufer, «uf der Honau Kriegsschiff« zu halte«. l' er Avre blieb der Feuerkampf gesteigert. l Dies« dürfen stromabwärts bi» zum Meere, stwmaust ' ' Erfolgreiche ErkundungSvorstöße an mehreren Stellen' wart» bis zur oberen Grenze de» eigenen «taatenge- ! der übrigen Front. biet» fahren. Sie. dürfen aber nicht mit dem Ufer eine» und Telegraph, werden bis astf weiteres in mi litärischer Verwaltung bleiben. Wegen der Mitwirkung des Oberkommando» bei der Regelung de« Große« Hauptquartier, 10. Mai- Geld, und Zahlungsverkehrs bleibt eine besondere Der- - - - einbarung Vorbehalten. Li« Gerichtsbarkeit über . i die Angehörigen des BesatzungSheere», und Artillerletatigkeit tag»-1 ^var sowohl in Strafsachen als auch! in Zivilsachen, her über nur im Gebiet des Aemmel, beiderseits des Lueebache, > ^eibt, ebenso wie die Polizeigewalt über diese Per. sonen, in vollem Umfange den Verbündeten Mäch ten. Tie Rückwanderung in di« besetzten Gebiete »oll nur in dem Maße erfolgen, wie die rumänische Re, gierung den Unterhalt der Rückwanderer durch eine entsprechende Einfuhr von Lebensrnitteln aus ier Moldau oder au» Beßarabien sicherstellt. Nach der Ratifikation de» Friedensvertrages wird da» Be setz ungsheer Requisition«« nicht mehr vornehmen. Von der Ratifizierung bes Friedensvertrages an wird der Unterhalt de» VesatzungsheereS mit Ausnahme der dafür vorgenom- Eroßes Hauptquartier, 9. Mat 1918 menen Requisition auf Kroste« Rumänien» er. ----- - > folgen.