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Dresdner Journal. .i'Urrl-.r^rfl, - .L.U. C ^nD nun.si < - 2 r : k. . c. ^.,4' nnll »az^krr^n4 .t , . .r»;Ll5 , . I Ls ,f /^ .' ;z verantwortlicher Redakteur: I. G. Hartmann., 'M- -M L'K Erscheint mtt «"sn-b- der San». ,, «/U? I o*» " ° *'«>-'- "«^G Dienstag, -en 7. Juli. M. W. bitt«- alle P-ft-nft-lte, zu beziehen. " Prei» für da« Vierteljahr Ist Thaler. Insertion». Gebühren für den Raum einer gespaltenen Zeile l Reu-roschen. I8S7 Amtlicher L-kil. ' Verordnung, die Ber»eudung fremder Werthzeichen al- Zahlmittel betreffead, vom 18. Mai 18Ü7. Wir, Johann, von Gottes Gnaden König von Sachsen rc. rc. rc. finden Uns dewogen zu weiterer Ergänzung der in der Ver ordnung vom 8len Juli 1855, das Berdot der Zahlung mit fremdem Papiergelde in Stücken unter Zehn Thal» betref fend, (Gesetz' und Verordnungsblatt vom Jahr« 1855 Seite 117) ertherlten Vorschriften hierdurch bis auf Weiteres und vorbehältlich insbesondere der etwa auf Grund von Verein barungen mit andern Staaten zu treffendea Anordnungen zu verordnen, wir folgt: §- 1- Ausländische auf den Inhaber lautende unverzinsliche Schuldverschreibungen oder Werthzeichen in Werthsabschnit- ten von Zehn Thalrr und darüber — vgl. §.8 — mit alleiniger Ausnahme des von fremden Staaten selbst aus gegebenen Papiergeldes, dürfen zu Zahlungen in» Inland« in Zukunft nur dann gebraucht werden, wenn deren Aussteller: .») mindestens in Leipzig und außerdem an denjenigen Orten des Landes, wo die Ausgeber Agenturen oder Zweig geschäft« irgend welcher Art unterhalten, Gelegenheit zur Aus wechselung bieten; d) bei diese» Auswechselungsanstalten ihre Schuldver schreibungen oder Werthzeichen (Banknoten, Kassenscheine u. f. w.) im Betrage di« mit 100 Thlr. sofort, in höheren Beträgen aber binnen einer von ihnen selbst zu bestimmenden Frist, welche jedoch in keinem Falle «inen längeren Zeitraum als zwei und fieb»nzig Stunden von der Anmeldung bei der Auswechselungsstelle an gerechnet, umfassen darf, auf Ver langen der Inhaber gegen Silber nach dem Romiaalwerthe einlösen; > «) die von ihnen behufs der Auswechselung getroffenen Einrichtungen unter genauer Bezeichnung der mit dn Aus wechselung beauftragten Personen oder Firmen in der ersten Hälfte der Monate Januar, April, Juli und Ottober jedes» mal und außerdem so oft »ine Veränderung eintrm, in min destens je einem der an de« Orlen, wo die Auswechselung statlfinbet, erscheinenden öffentlichen Blätter, bekannt machen. - §.2. Jede ausländische Bank, Anstalt oder sonst zur Ausgabe unverzinslicher auf den Inhaber lautender Schuldverschrei bungen oder Werthzeichen berechtigte, moralisch» oder p-yflsche Person, welche ihre Schuldverschreibungen oder Werchzel- chen der nurgedachten Art ferner als Zahlmittel im Inland« zugelassen zu sehen wünscht, hat die nach §. 1 erforderlichen Einrichtungen alsbald zu treffen und je «in Exemplar der Blätter, in welchen die §. 1 unter e. vorgeschriebene Be kanntmachung das rrstttnal erfolgt ist, bei dem Ministerium des Innern einzureichen. § 2. Das Ministerium des Innern wird längstens bis am 15ten August bekannt machen, rückfichtllch welcher Sorten ausländischer Schuldverschreibungen oder Werthzeichen, bis - zum 31sten Juli 1857 den in §. 1 und 2 vorgeschriebenen Bedingungen genügt worden ist und welche demnach Im In« lande zugelassen werden sollen. Gleicht Bekanntmachung wird später, so oft auf den Grund von später veranstalteten Auswechsklungseinrichtunge» eine Vermehrung dieser Sorten rintritl, erfolgen. §. 4. Sollt» ein» ausländische Bank, Anstalt, od»r Person, deren Schuldverschreibungen oder Werthzeichen der tz. 1 gr- dachten Art als Zahlmittel nach §. 3 zugelassen worden sind, der übernommenen Verpflichtung zur Auswechselung irgend wie nicht vollständig nachkommen und dieß in irgend einer Weise zur Kenntniß einer Obrigkeit kommen, so hat die Letztere Solches sofort dem Ministerium des Innern anzuzeigen. §. 5. Dem Ministerium des Innern bteibt Vorbehalten, die Verwendung einzelner Sorten von Schuldverschreibung,» oder Werthzeichen der tz. 1 gedachten Art zu Zahlungen im In land« nach Ablauf einer in jedem einzelnen Falle vom Mi nisterium des Innern zu bestimmenden Frist jederzeit für die Zukunft unbedingt zu untersagen. Ein solches Verbot ist öffentlich bekannt zu machen. Die Wiederzulassung ausdrücklich »erbotener Sorten ist von der in jedem einzelnen Falle besonders nachzusuchenden Genehmigung des Ministeriums des Innern und der Er füllung der von demselben solchenfalls zu stellenden b,sondern Bedingungen abhängig. §. 6. Wer nach dem L. September IKL7 Schuldverschreibungen oder Werthzeichen der in §. 1 gedach ten Art, welche nicht nach §. 3 ausdrücklich zugelassen, oder welche nach §. 5 ausdrücklich verboten worden flnd, zu Lei stung von Zahlungen auSgiebt oder anbietet, verfällt (a eine polizeilich« Geldstrafe bis zu Fünfzig Lhalerrr, und wenn die Zuwiderhandlung von einem Agenten oder einer sonst nüt der Geschäftsführung in irgend einer Weise für die Bank, Anstalt oder Person, welch« di« brtroffenen Schuldverschrei bungen oder Werthzeichen creirt, beantragten Person ver hangen wird, bis zu FÜwf Hundert Lhuler«. Diese Strafandrohung bezieht sich nicht auf den Umtaufch der vorstehend bezeichneten Schuldverschreibungen und Wetth- zeichen gegen andere im Verkehre zugrlassene Zahlmittel. r 7. Bei Zahlungen an Staatskassen sind ausländische Wetth- zeichen als Zahlmittel nur insoweit zulässig, als solche« für einzelne Fäll» ausnahmsweise durch besondere Verordnung gestattet worben ist. §.8. An den in der Deordnung vom 8ten Juli 1855 enthaltenen Vorschriften, wonach di« in tz. 1 vorstehend bezeichneten Schuld verschreibungen und Werthzeichen insoweit, als die einzelnen Stücke auf geringere Werkhsbeträge als Zehn Thalrr im Bierzehnthalerfuße lauten, überhaupt zu Zahlungen im In land« nicht gebraucht werden dürfen, wird durch gegenwärtige Verordnung Etwa« nicht geändert. Dresden, den 18. Mai 1857. (L,. 8.) Johann. Friedrich Ferdinand Freiherr v. Beust. Johann Heinrich August Behr. Dresden, 27. Juni. Dem 17jährigen Schornsteins«- gerlehrling Otto Ludwig Gäbler in Meißen ist für die von demselben am 6. April diese« Jahres mit muthiger Ent schlossenheit und mit eigner Lebensgefahr bewirkt« Errettung eines in der Elbe verunglückt gewesenen, im 8. Altersjahr« stehenden Knaben vom Tod« des Ertrinkens, die Lebens rettungsmedaille in Silber verliehen worden. Nichtamtlicher Theil. Urdrrsich«. Kage-geschickte Telegraphische Nachrichten. — Wien: Die Aufstände in Jtalen. Hppothekarcredit bei der österreichischen Nationalbank. — Prag: Tetschen- Warnsdorfer Eisenbahn. —Verona: Marschall Radetzky. — Berlin: Keine Unternehmung gegen di« Riffpiraten. Journalistentribune. Eoursnorirungen- Verkehr nach Pole». Vermischt^ — Eilenburg: Eisenbahn nach Leipzig. — Wildbad: Ankunft d^ Kaisers von Ruß land.— Oldenburg: Vom Landtage. —Paris: Amt lich, Erlasse- Procrß der „Presse". „Beritt" Verwarnt — Florenz: Aufstand in Livorno. — Turin, Genua: Revolutionär« Bewegung. — Madrid: Au« den Lottes. — London: Ministerialgebäude. Parlamentsverhandlun- gen. Der „Great Eastrrn".—Konstantinopel: Reise des Sultan«. Herr Murray. Aus Tscherkessien. Der belgische Gesandte.— Havana: Geschwader gegen Mexico. — Jassy: Adresse an die europäischen Bevollmächtigten. Festmahl der Stadt Dresden zur Feier deS KSjähri« gen Bestehens der Allgemeinen Städteordnung. Feuilleton. Inserate Bvrsruuachrichten. Beilage. Local- u. Provinzialangelegeuheiteu. Waldheim Gewerbeausstellung. veffentl. verichtSperhaudluuge«. (Dresden. Meißen. Augustusburg. Freiberg. Oschatz ) Feuilleton. Inserate. LageSkalender. r»g«e«tschichte. Telegraphische Machrtchtea. Pari-, Montag, S. Juli. Der „Moniteur" »er- kündet, daß der Kaiser und die Kaiserin in nächster Zett dsr Königin Victoria auf OSborue einen Besuch abstatt«, »eitere LnSflüge in Enalaud jedoch nicht uuteruehmeu »erde«. Ihre Majestäten wünschen da strengste Jncognit» -« denmhren. Ge. katserl. Hoheit der Prinz Napoleon hat sich gestern (Sonntag) in Havre eingeschifft, um sich nach England zu begehen. — Wie», 4 Juli. Die Rttwiutionspnttei in Itaker» hat abermals ein« Schilderhebung versucht. Wahrscheinlich rechnete sie auf die gleichzeitige Wahlagitation in Frankreich, von der sie einen weit stärker» Eindruck, eine weit lebhaftere Bewegung erwartete, als in der Thal stattgefunden hat. Hatte sie sich hier in ihren Hoffnungen getäuscht, so war dies bet dem Erfolge ihrer eignen Unternehmung in nicht minderm Grad« der Fall, denn allem Anschein nach, obgleich neuerdings speriellere Nachrichten nicht eingegangea sind, ist die italienische Bewegung als vollkommen gescheitert zu be trachten. Aus Florenz wird geschrieben, daß di« Emeute in Livorno total unterdrückt ist. Die Haltung der Truppen war vortrefflich. Se. kais. Hoheit der Großherzog konntt der durchlauchtigsten Großherzogin nächster Lage einen Besuch in Livorno abstatten. 06 Wie«, 3- Juli. Die Hypothekarcreditabtheilung der österreichischen Nationalbank hat vom 1. Juli 1856, al« dem Ztttpunkt des Beginns ihrer Wirksamkeit, bis 7. Mai 1857 Darlehen im Gesammtb,trage von 10,629,900 fl. in Pfandbriefen mit 12monatlichrr Berfallzeit gewährt. Seit 7. Mai 1857 wurden bis jetzt Hypothekardarlehen im Ge- sammtbetrage von 1,792,500 fl. gewährt, und zwar, auf die Dauer von 6 Jahren: 535,500 fl. in sechsjährigen Pfandbrie. Feuilleton. Der „Bote für Tirol und Vorarlberg" bringt in der Rum« m«r vom 2. 3uli nachstehende« Gedicht! Johannistag. Johannistag du sollst im Thal Ein Kinderfesttag sein; Dean König Johann sprach einmal Mit Seinen Kindern ein. In schlichter Tracht verzichtet Er Auf Glanz und KLaigsschmuck, Des Kinde« Auge gilt Ihm mehr, Sein Kuß, Sein Händedruck. Wie fliegt de« Lande» Höchste Frau Zum Kutschenschlag heran! Da hält auf Seiner Geisterschau Der todte Oheim an, Und Beifall rauscht der Abendwind, Dir Trauerweide nickt: Wo Fürsten — solche Menschen sind, Ist Fürst und Volk beglückt. Ja Heil de« König, welchen fern, Solch' eine Tochter liebt, Und H«il dem Lande, de« sein Stern Sie ihn, zur Mutter giebt! >- Sv zünd« Berg auf Berg ringsum JphmnflSfeuer an ' Und schüttle all' sein Blülhenthum Auf Ihre Lebensbahn! Imst, am Johannistage, den 24. Juni 1857. K. Sprckbacher. Hoftheater. Sonntag, L. Juli: Werner, oder: Kerz and Wett. Schauspiel in fünf Acten von Karl Gutzkow. (Reu einftudirt.) Marie Winter: Fräulein Guinand vom Friedrich-Wilhelm« städter Theater in Berlin als Debüt. Die Wiederholung diese« frühern, mit jugendlichem Schwünge, schwärmerischem Gefühl und kühnem Triff gedichteten Dramas erregte das Publicum zu gespannter und lebhaftester Theilnahme. Ist eine große Krage der Gesellschaft darin nicht poetisch er schöpfend gelöst und erweck» da« Sujet in der obwohl wahren Enthüllung häuslicher Eheconflicte namentlich im dritten Acte etwa« Peinliche« und Quälende« für unsre Empfindung, so ist e« Gutzkow doch gelungen, von der ercentrischen Idealität, mit welcher Werner seine Jugendliebe mit der bestehenden Ehe in Opposition setzt, da« entsittlichende Moment fern zu halten und den in schwerem Kampfe erkrankten Schwärmer durch Lösung der inner» Motive dieses Kampfe« selbst zum Siege zu führen. Denn es ist nicht nur die traumhaft »iedererstehende Leidenschaft der früher» Liebe, di« ihn an Geist und Herz erkranken macht: es ist vielmehr die Schuld des bösen Gewissen« über de« Berrath an ihr, über die Hingebung an den Ehrgeiz, di« ihn au« seiner eignen Bahn trieb, es ist da« bedrückte Ehrgefühl über den an« genommen«» Glanz etnes neuen Ramen«, über seine Larritre, di« w nicht sein«» Verdienst, sondern nur als willenlose Maschine der Protection seines Schwiegervaters zu danken hat. Zn »r Gestalt seiner ersten Lieb» Witt ihm zugleich die Er« innerung an seine Vergangenheit, an ein reinere« selbstständige- Leben, an seine verlorene Mannrswürde in lebendigster Mahnung entgegen und läßt ihn nach gefährlicher Krist« sich selbst wieder« gewinnen. Die Sühnung seiner Schuld, seiner Ehre wird zum Frieden führen, da die edle Liebe seiner verletzten Gattin au« tief erregtem Seelenkampfe gleichfalls siegreich hervorgeht. Juliens Liebe erwacht in ganzer Gewalt, da die Vorurtheile ihres Vater« den Mann und ihre Lieb« zu ihm verkleinern und verwerfen; sie erkennt ihre eigne Uebereilung, Mann und Kinder zu verlassen, seit sie eben weiß, was Verlassen heißt. Bleibe dem Gatten die gesühnte Vergangenheit als weihevolle Erinnerung — bleibe ihm der alte, biedere, bürgerliche Name, den er einst um ihren Besitz abwarf; sie will gern ein Opfer bringen, wo sie des Manne- treu« Liebe wieder sieht. Ihre voll« Hingebung für seine neu« Lebensbahn läßt jede Kluft zwischen seiner Vergangenheit und ihrem Herzen verschwinden. Die Schwächen des Stückes liegen weniger in der Erfindung zur Lösung des drohenden tragischen Lonfliet« — der Heirath Mariens, der Berufung Werner'« an eine Universität —, als in der zu geringen Vor bereitung, welche diese Lösung erfährt, »nd in der noch zu tief geschilderten Lieb« Mariens, welch« ihr« Hrirath als ein zu schmerzliches Opfer erscheinen läßt. Di« Jd«e, daß nur die Ber einigung mit dem Jugendfreunde Werner's Marie» innere Ret tung geben und Werner selbst zu einer ruhigen befriedigten Srelenstimmung leiten kann, ist ein« glückliche, aber sie tritt in ihrer scenischen Ausführung und in ihre« innern Gehalt nicht zu eingreifender Wirkung h«rvor. So stehen den» di» b«id«n letzte« Act» in der Struktur zurück, »ährend di« drei ersten sich durch ein«n klaren, natürlichen und dramattsch wirkungsvolle» Aufbau auszetchnnr. Unstreitig tzs» Gutzkow dus fchwlchtzr