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Italien wird bei der Kon ferenz durch den italienischen Botschafterin London, Giannini, vertreten sein, B elgien durch Theunts und Jaspar. » Es bestätigt sich jetzt, daß schon vor der Kon ferenz im Haag vertrauliche Besprechungen zwischen Russen und Franzosen stattgefunden haben; Frank reich hat aus diesem Grunde auf da» Scheitern der Konferenz htngearbeitet- » Der Dollar stand heut» vormittag ln Berli» vorbörslich auf 750 bi» 757. Das neue Einkommensteuergesetz. Seine wichtigsten Sestlmnmngen. Wer heute über die Abänderung des Einkommen- und de» Erbschaftssteuergesetzes schreibt, der mutz aus außenpoli- tischcn Gründen die Tatsache in den Vordergrund stellen und dick unterstreichen, daß die Neugestaltung beider Gesetze aus- schließlich auf die Geldentwertung zurückzuführen ist- Denn die Ententestaaten könnten sonst gar leicht mit der Be hauptung bei der Hand sein, datz die Herabsetzung der Steuer sätze von neuem den schlechten Willen Deutschlands in der Erfüllung der Neparationsverpflichtungen beweist. Es genügt aber darauf hinzuwetsen, datz die letzte Novelle zum Ein kommensteuergesetz bei einem Dollarstand von 180 geschaffen wurde, während heute der Dollar über 600 steht. Das heißt, datz die wirtschaftliche Lage des Steuerzahlers sich mehr als um das Dreifache verschlechtert hat, während im Verhältnis dazu die Herabminderung der Steuersätze nur einen kleinen Bruchteil bedeutet. Der neue Einkommensteuer t a rt f beginnt wie der alte mit zehn Prozent und gilt bis zu einem steuerpflichtigen Ein kommen von 100000 Mark. Er fteigt dann dreimal um je fünf Prozent für 50000 Mark, einmal um fünf Prozent für die nächsten 150000 Mark, dreimal um je fünf Prozent für die nächsten je 200 000 Mmk und zweimal um je fünf Prozent für je eine weitere Million- Mit 60 Prozent für alle weiteren Betröge erreicht er seine Grenze bei einem Ver mögen, daß drei Millionen übersteigt, während dies bisher schon bet einem Vermögen von zwei Millionen der Fall war. In Prozenten ausgedrückt heißt die», daß der Steuertarif bei einem steuerpflihtigen Einkommen von 100 000 Mark um 5,5, von 200 000 Mark um 9, von 300 000 Mark um 8,58, von einer Million um 6,07, von drei Millionen um 4,53, von fünf Millionen um 2,72, von 100 Millionen um 0,14 Prozent ermäßigt ist. Während bisher für ein Einkommen von 100000 Mark die Steuer 15500 Mark betrug, beträgt sie jetzt 10 000 Mark, für 200000 Mark bisher 45500 Mark, jetzt 27500 Mark, für 800000 Mark bisher 80 500, jetzt 54 750 Mark, für eine Million bisher 385 600, jetzt 324750 Mark. DieAbzüge sind folgendermaßen festgesetzt: Bei einem Einkommen bi» zu 100000 Mark ermäßigt sich die Steuer für den Mann und seine nicht selbständig zu veranlagende Ehefrau jährlich um je 480 Mark, für jedes Kind unter 17 Jahren und für solche Kinder, die nicht selbst einkommen- heuerpflichttg sind, bis zu ihrer Volljährigkeit jährlich um 960 Mark, und zwar bis zu einem Einkommen von 800000 Mark. Die Lohnabzüge betragen also bei monatlicher Zahlung de» Arbeitsentgelts für Mann und Frau monatlich je 40 Mark, für jede» minderjährige Kind 80 Mark; bei wöchentlicher Zahlung 9,60 Mark bezw. 19,20 Mark; bei täglicher Entlohnung 1,60 Mark bezw. 3,20 Mark, für je zwei Arbeitsstunden 0,40 Mark bezw. 0,80 Mark; bei Akkord lohn ist der Satz von fünf Prozent auf vier Prozent des Lohnes ermäßigt- AlsWerbungskosten kommen 1080 Mark für das Jahr in Abzug, das sind bei monatlicher Zahlung 90 Mark, bei wöchentlicher 21,60 Mark, bei täglicher 3,60 Mark und für je zwei Stunden Arbeitslohn 0,90 Mark Außerdem werden allgemein wegen besonderer wirtschaftlicher Verhältnisse (Unterstützung mittelloser Angehöriger, Gebrech-n usw.) Ermäßigung en bis zu einem Einkommen von 200000 Mark (bisher 80000 Mark) bewilligt. Auch für Kap i t a lr entner, die heutzutage ja mit am schlechtesten daran sind, sind Ermäßigungen vorgesehen: sie erhalten bis zu einem Einkommen von 25000 Mark (bisher 10000 Mark) die Kapitalertragssteuer in voller Höhe, bis zu 50 000 Mark (bisher 20000 Mark) bi» zur Hälfte auf dt« Einkommen steuer angerechnet. Außerdem erhalten sie, wenn sie über 60 Jahr« alt und erwerbsunfähig sind, bi, zu einem Ein kommen von 50000 Mark «ine Ermäßigung von 2000 Mark, jedoch wird der Betrag hierauf angerechnrt, den st« an Ein kommensteuer durch Anrechnung auf die Kapitalertragssteuer ersparen. Im übrigen bringt da» neue Gesetz noch einige be grüßenswerte Neuerungen. So darf jetzt die Kirchensteuer abgezogen werden, ebenso die einmaligen und regelmäßigen Beträge an inländische Vereinigungen zu wissenschaftlichen, künstlerischen, kirchlichen, mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken. Einkommensteuerfrei sind auch künftig außer den Teuerungszulagen die Teuerungszuschüsse an Milttärpensions- und Versorgungsberechtigte. Beiträge für Sterbekassen sind bis zu 1000 Mark abzugsfähig (bisher bis 100 Mark). Spareinlagen und Lebensversicherungsprämirn dürfen insgesamt in Höhe von 8000 Mark jährlich abgezogen werden. Diese Abzugsfähigkeit von Spareinlagen bis zur eventuellen Höhe von 8000 Mark jährlich ist eine Neuheit im Gesetz und offenbar dazu bestimmt, den dahingeschwun denen Sparsinn zu fördern. Sie bedeutet aber auch gleichzeitig die Beseitigung einer Ungerechtigkeit Bisher war eine solche Möglichkeit nämlich nur dann gegeben, wenn man eine Lebensversicherung abschloß. Nun gibt es aber Leute genug, die aus verschiedenen Gründen eine Lebensversicherung nicht abschließen können oder wollen, aber trotzdem gerne etwa« Geld zur Sette legen möchten. Diese Möglichkeit ist nun geschaffen, aber mit einer Einschränkung. Di« Anlegung einer solchen abzugsfähtgen Spareinlage ist nämlich nur dann gestattet, wenn beiderseits der unabänderliche und unaufheb- bare Verzicht festgelegt und dem Finanzamt mitgeteilt wird, daß die Rückzahlung de« Kapital» nur für den Todesfall oder für den Fall des Erlebens nach mehr als 20 Jahren erfolgen soll. Freilich werden heutzutage die wenigsten Ge halts- und Lohnempfänger in der Lage sein, jährlich 8000 Mark auf die hohe Kante zu legen- Die neuen Bestimmungen finden allgemein erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1922 Anwendung, doch betragen für diese« Kalenderjahr noch oie Abzüge für !>eu Familienstand statt je 480 und 960 Mark nur 340 und 610 Mark; für Lohn- und Gehaltsempfänger irrten die neuen Abzüge schon mit Wirkung vom 1. August in Kraft, d. H-: für alle Gehalts- und Lohnempfänger bi» zu einem Einkommen von 100000 Mark bedeutet der zehn prozentige Lohnabzug durch den Arbeitgeber auch schon im Kalenderjahr 1922 die endgültige Steuer. Die Gesetzgebung ist damit einem vielfach aus Angestellten- und Arbetterkreisen geäußerten dringenden Wunsche nachgekommen, da ja sonst bet dem Arbeitseinkommen über 50000 Mark höhere Tarife Platz gegriffen und eine Veranlagung hätte erfolgen müssen. Da übrigen» die Arbeitgeber beim Lohn abzug völlig das Amt eine« Steuerbeamten ausüben, hatten vie Demokraten beantragt, ihnen für diese Arbeit, zu deren Ausführung in großen Betrieben besondere Beamte nötig sind, eine Entschädigung von zwei Prozent de« abgezogenen Steuer betrages zu gewähren; der Antrag ist aber abgelehnt worden. Im großen ganzen kann man sagen, datz das neue Gesetz den jetzigen Verhältnissen ziemlich Rechnung trägt, wenn es frei lich stellenweise auch noch Wünsche offen läßt. Die äeutsche Antwort auf äas französische Ultimatum. Die Antwortnote der deutschen Regierung auf die fran zösische Note vom 26- Juli lautet: Berlin, 31. Juli 1922. Herr Ministerpräsident! Ich beehre mich, den Empfang der Note Eurer Exzellenz vom 26. Juli 1922 zu bestätigen- Das Abkommen über die Ausgleichszahlungen vom 10 Juli 1921 ist von der deutschen Regierung nicht mit den einzelnen Mächten, sondern mit der Gesamtheit der beteiligten Regierungen abgeschlossen morden. Demgemäß ist die Note der deutschen Regierung vom 14. Juli 1922, wie der französischen Regie rung bekannt ist, gleichzeitig an die anderen hauptbeteiligtrn Mächte gerichtet worden- Die deutsche Regierung kann sich über ihre weitere Stellungnahme au» diesem Grunde erst schlüssig werden, wenn sich alle beteiligten Regierungen ge- äutzert haben. Eine andere Haltung ist ihr auch angesichts der in ultimativer Form angedrohten, nicht näher bezeichneten Matz nahmen Frankreichs nicht möglich. Indem sich die deutsche Regierung ein weiteres Eingehen auf die Sache selbst vorbehält, bemerkt sie schon jetzt, Zah lungen, die Deutschland im Ausgleichsverfahren aus Artikel 297e leisten muß, können letzten Endes nur aus derselben Quelle geschöpft werden, wie dir Rrparaiionszah- lungen, gleichviel ob es sich um Schulden de» Reiche» oder um private Schulden handelt. In beiden Fällen bleibt die Notwendigkeit der Herausnahme von Devisen an» der gesamten deutschen Volkswirtschaft die gleiche; und für die Wirkung dieser Operationen auf den Marksiurz ist «» ohne Bedeutung, an welcher Stelle und auf Grund welcher Paragraphen die Zahlungen erfolgen. Wenn die deutsche Volkswirtschaft di« Entziehung von monatlich 50 Millionen Goldmark für Reparationszahlungen nicht tragen kann, so wär« «» eine Illusion, zu glauben, daß von ihr Ausgleichs zahlungen von fast 40 Millionen Goldmark monatlich weiter hin aufgebracht werden können. All« dies« Leistungen können nur al» einheitliches Ganze« betrachtet und in einem einheit lichen Plan behandel» werden. Der deutsche Antrag, der nicht eine Kürzung der Ausgleichszahlungen, sondern lediglich ihre Verteilung auf einen längeren Zeitraum bezweckte, beruht auf denselben Grün den, die für die deutsche Regtrmng bet ihrem Antrag auf Gewährung eines Moratorium» für die Reparationszahlungen maßgebend gewesen sind, nämlich der derzeitigen Erschöpfung der Fähigkeit Deutschland» zu Zahlungen in Auslandswäh- rung. Das ist in dem katastrophalen Niedergang der Mark "deutlich zum Ausdruck gekommen. Inzwischen ist nach dem Eingang der Note Eurer Ex zellenz ein neuer Sturz in der deutschen Währung ein getreten, und die Mark ist auf ein 160tel ihres Friedens- wertes gesunken. Deutschland macht alle Anstrengungen, seine aus dem Krieg entstandenen Verpflichtungen zu erfüllen. Hierzu ist aber vor allem eine Gesundung seiner Volks wirtschaft notwendig. Diese wirtschaftliche Wieder- Herstellung wie diejenige ganz Europas kann aber nur er folgen durch alsbaldige solidarische Zusammenarbeit aller be teiligten Mächte. Eine Politik der Drohungen wird nicht wieder aufbauen, sondern zerstören. gez- Dr. Wirth. M Diese Antwortnote an Potncard ist im Ton würdig und bestimmt und läuft im Inhalt auf eine Ablehnung des französischen Ultimatum» hinaus Diese Ablehnung ist in die Form gekleidet, daß sich die deutsch« Regierung erst nach Eingang der Antworten aller beteiligten Regierungen schlüssig machen könne. Wie sehr diese Argumentation im Sinne der belgischen und der englischen Regierung gegeben ist, geht aus dem jetzt vorliegenden Wortlaut der Antworten aus Brüssel und au» London klar hervor- Man muß annehmen, daß di« deutsche Note an Frankreich Zustimmung bei allen Alliierten findet. Belgien soll sich sogar entschlossen haben, seinerseits gegen die Note Poincarös bei der Reparation»- kommission Einspruch zu erheben, weil es sich um ein inter alliierte» Problem handele, bei dem Frankreich nicht allein und auf eigene Faust vorgehen könne. Außerdem dürften die französischen Forderungen die Prioritätsrechte Belgiens nicht in Frage stellen, und deshalb müsse die Reparationskommission die Begleichung der Forderungen französischer Privatgläubigrr an Deutschland untersagen. Das ist der gleiche Standpunkt, der in der deutschen Antwortnote dahin Ausdruck findet, daß alle Leistungen Deutschlands au» dem Versailler Vertrag und au» späteren Diktaten tiur als ein einheitliches Ganze» be trachtet werden könnten. Darüber wird man sich gewiß am 7. August auf der Londoner Konferenz noch eingehend unter- halten. Besonders erfreulich ist der Schlußsatz der deutschen Note mit seiner Zurückweisung der französischen Drohpokitik. Poincarä wird die angedrohten Zwangsmaßnahmen gewiß nicht vor der Londoner Besprechung automatisch in Gang setzen. Ob er nachher noch Macht und Neigung dazu hat, wird sich ja bald Herausstellen. Ein neuer schwerer Schlag für äie äeutsche Presse. Ein neuer ungeheurer Schlag trifft die um ihre Existenz kämpfend, deutsch« Presse, di« e» nicht vermocht hat, durch ihre Preiserhöhungen zum 1- August einen Ausgleich für die im Lauf« de» Monat» Juli auf sie niedergehagelten neuen Uebertruemngen zu schaffen. Nach einer an die Zeitungen ergangenen Mitteilung erklärt sich da» Druckpapiersyndikat ge nötigt, den Zuschlag für August auf den Wagen Druck papier auf nicht weniger als 275450 Mark zu erhöhen! Dadurch kommt auf den enormen Julipreis ein neuer Zu schlag von sage und schreibe achtzigtausend Mark! War das Druckpapier im Juli auf da» Hundertfache des Preises gestiegen, so steigt r» jetzt plötzlich noch einmal um das Virrzigfache. Somit kostet da» Zeitungsdruckpapier jetzt das Hundertvierztgfache des Friedenspreise». Der Nichtfachmann stellt sich garnicht vor, was da» heißt, und die Öffentlichkeit wird nur gelegentlich einmal über die Not der Zeitungen bet einer der vielen fruchtlosen Erörterungen, die bis jetzt das Anwachsen der lebensbedrohlichen Flut nicht aufgehalten haben, aufgeklärt. Im Frieden kostet« ein Wagen Druckpapier 2000 Mk., vom 1. August an kostet er 280000 Mk. Rechnet man hierzu alle die anderen ungeheuren Mehr» belastungen durch die Verteuerung sämtlicher im Zeitungs betrieb notwendigen Materialien, Maschinenrrsatzkosten, Gehälter und Löhne und der Kosten der Zustellung, so liegt es — dazu braucht niemand ein Fachmann zu sein — auf der Hand, daß die Voraussagen über den völligen Zusammenbruch der deutschen Presse sich noch schneller und in ganz anderem Maße bewahrheiten müssen, al» selbst die Pessimistischsten gedacht haben. Wenn da» Hamburger Fremdenblatt in einem aufsehenerregenden Artikel an der Spitz« de» Blatte» da» Notgesetz für die Press« ein« politische Geste nennt, so hat es damit unbedingt recht Da» Paptersyndikat weist hin auf die ungeheuren Holzwucherprrtse und deren andauernd« Stei gerung und natürlich auf die enorm« Erhöhung der Kohlen« preis«. Da» Pr«t»diktat haben dt« Zeitungen einfach hinzu« nehmen, ohne daß in Wirklichkeit durch die Regierung seit Jahr und Lag etwa» andere» geschehen ist, al» daß man Versprechungen gemacht.und schließlich einen Gesetzentwurf