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i Anfang»» nd« Atem- zaufsteigen. lkohol und zwetsillos, ander« un> Hützen die Misten ist Mi, müg- ne Kletttt' «fLhtg. »große In- tcht ausge» nur samt» mperameut rschöpflichv Leistungen namentlich cganen mir «eiter, aber der spott' t braucht reichenden :z, benötig! üßter Tee. linzufügen. iid Verlag. Ane. .»i n- ;en. Sauer, Aue. nion. Me s-s is-Laii n Hrättlem iitationrn U Graf. ÄU lNg immando lech»Dolen Pfund, »um Mer Tageblatt Mzeiger für das Erzgebirge n. Jahrgang Ar. ISS Mittwoch, cken IS. Juli IS22 K-u1p»ech»ftnschlng N». ss. , MUiss.» ,«n»»«a«ne,,«»»»«« <s-lv««ne, ragodlau stu„rzgitzi»g,. enthalten- Sie amtlichen vekanntmachungen -es Nate» -er Eta-t UN- -es Amtsgericht» Mr. p»stsch,«,«»nt», ftmt Leip,«» n». 1*4» Die Awangsanleihe. D« Net-etag hat nunmehr auch in dritter Lesung das Gesetz über di« Zwangsanlethe verabschiedet. Der zur Durch arbeitung diese» Gesetzentwurfes zuständige Stru,rausschuß de« Reichstag ».hat die von d<.r Regierung auf ihn gesetzten Hoffnungen erfüllt. Hatte doch der zuständig« Vertreter des Ministerium» auf einer Tagung des Hansabundes vor Beginn der Beratungen im Reichstag gegenüber den vielen Beschwer den, di« gegen die Regierungsvorlage geltend gemacht wurden, erklärt, daß es ja Aufgabe der weiteren parlamentarischen Arbeit sei, den wirtschaftlichen Notwendigkeiten stärkere Berück- sichtigung zu verschaffen, wenn eigentlich nach jeder Richtung hin das wirtschaftliche Notwendige und Vernünftige bei diesem Gesetz durchgesetzt werden konnte, so gebührt hierfür zweifel los in erster Linie das Verdienst dem demokratischen Abg. Dr. Fischer, der, ebenso wie bei der letzten Finanzreform, so auch hier nist auherordentlicher Initiative und grohem Geschick die wirtschaftlichen und politischen Gesichtspunkte zusammen führte und iden Ausschuh zu positiver 'Arbeitsleistung brachte. Im einzelnen ist aus den Ergebnissen der Reichstags» arbeit folgendes heroorzuheben: Die Regierung hat ursprünglich vorgesehen, dah eine Höchstbchezifferung des Anleihebetragcs im Gesetz nicht fest gelegt werde. Bei der Schärfe des 'Reg erungstarifs und der Unsicherheit der Ertragsschätzungen schwankten die Ziffern, die als Aufkommen aus der Zwangsanleihe in sachverstän digen Kreisen errechnet wurden, zwischen 60 und 120 Willi» arden Papiermark. Hier hat der Ansichuh eine Höchstgrenze von 70 Milliarden Mark festgelegt und dabei bestimmt, dah, wenn die Einnahmen diesen Betrag um 4 v H. übersteigen, also das Gesamterträgnis über 72,8 Milliarden hinausgeht, der überschießende Betrag der Zeichnungspslichtigen anteilig zurückzugewähren ist, während umgekehrt, sofern das Gesamt- erträgnis um 4 v. H. hinter 70 Milliarden zurückbleibt, also wentger als 67,2 Milliarden beträgt, der fehlende Betrag anteilig durch Zuschläge nachzuzeichneu ist. Bei allen kritischen Besprechungen der Regierungsvorlage war darauf hingewiesen worden, dah in der Handhabung der Ztnsfrage in der Unsicherheit der etwaigen Bombardierung der Anleihestücke usm- auherordentliche Druckwirkungen auf die Kurshöh« der Zwangsanleihe ausgclöst würden, die man für die ersten zinsfreien Jahre nur auf einen Kurs von 85 bis 40 v. H. schätzte. Die Frage der Verzinsung hat eine den wirt schaftlichen Notwendigkeiten entsprechende und eine direkte Ver mögenskonfiskation durch allzu starke Kursverluste verhindernde Regelung gefunden, indem mau über die Vorschläge des Reichsrats hinaus die unverzinsliche Frist bis zum 31- Oktober 1925 festlegte, für die Zeit bis zum 31. Oktober 1930 sodann eMen Zinsfuß von 4 v. H. und darüber hinaus einen Zinsfuß von 5 v. H- jährlich festsehte. Den Zeichnungspreis hat man unter Anerkennung des 1. November 1921 als Stichtag derart festgelegt, dah er von sofortigen Zeichnungen an sich bl» zu diesem Stichtag auf 100 erhöht und sodann für die späteren Zeichnungen nicht unerheblich darüber hinausgeht. Der Zetchnungsprcis lautet: Juli 1922 94, 'August 1922 96, September 1922 98, Oktober und November 1922 100, Dezember 1922 101, Januar 1923 102, Februar 1923 104, vom März 1923 ab 106 v. H. des Nennwerte«. Zur Frage der Beleihbarkeit sind im Gesetz selbst be stimmt« Festlegungen nicht erfolgt. Doch ist schon bei der ersten L-sung gegenüber diesbezüglichen Anträgen seilens eines Vertreters der Meichsbank die Erklärung abgegeben worden, dah zwar die Reichsbank eine generelle Verpflichtung nicht übernehmen könne, da ihre Lombardtätigkeit durch das Bant gesetz eng umgrenzt wäre; er könne aber erklären, dah die Darlehenskassen di« Zwangsanleihe von ihrer Ausgabe an be leihen tönnten und sie nach den Grundsätzen beleihen würden, die für die Beleihung sonstiger Wertpapiere de« Reich» maß gebend seien. — Die Frage, ob die Anleihe als Sicherheit für fiskalische Ansprüche von dem Anleihebesitzer verwandt werden kann, wurde vom Reichsfinanzministerinm dahingehend beantwortet, dah diese Sicherheitsbestcllung mit Zwangs anlethestücken ebenfalls so durchzuftthren sei wie bei den sonstigen Schuldverschreibungen des Rrichshund dah auch wohl zu erwarten wäre, oah dementsprechende Bestimmungen auch bet etwaiger Stundung von Etseubahnfrachtrn und dergleichen getroffen würden. Der Kreis der zeichnungspslichtigen Personen ist durch den Ausschuh nach der Richtung hin eingeschränkt worden, dah di« durch da» Hypoihekenbankgesetz der Staatsaufsicht für den Hypothekenbankbttrieb unterworfenen Bankunter- nthmungen bezw. Teile von Bankunternehmungen nicht zetch- nungvpfltchtlg sind und ebenso hat man die Zeichnungsfreiheit der sogenannten Schachtelgesellschaftrn zweck» Vermeidung von Doppelbesteuerung durchgrsetzt. Da für die Anleihe ein« Höchstgrenze ihre» Gesamt erträge« Im Gesetz festgrlegt ist und da es im Zusammenhang mit der vom Ausschuß bei dieser Gelegenheit vorgrnommenen Durchberatung der Wrrtermiitlungvrtchtlinien z» 8 18 dr» Vern,vgen»steuergrsetze» gelungen ist, hier für die Zwangs anleihe eine volle Sicherung de» damals beim Vermögens- steuergesetz Erreichten durchzusetzen, kam dem Taris keineswegs eine ausschlaggebende Bedeutung zu, sodaß der Tarif in der verhältnismäßig scharfen Form der Regierungsvorlage zur Annahme gelangen konnte. — Es ist dabei gelungen, Er leichterungen für kinderreiche Familien einzufügen, wobei allerdings leider im Widerspruch zu den Forderungen der demokratischen Vertreter der Eintritt dieser Befreiung nicht, wie ursprünglich im Ausschuß vorgesehen, bei zeichnungs- pflichtigem Vermögen bis zu 5 Millionen Mark, sondern nur bei solchen bis zu 3 Millionen Mark erfolgt. Eine grundsätzliche Umgestaltung hat das außerordentlich schwierige Kapitel der sogenannten Vorauszeichnung gefunden. Da bei den Differenzen zwischen vorläufiger und endgültiger Zeichnung erhebliche Zuschläge zu Laste» des Steuerpflichtigen vorgesehen sind, ist auf demokratischen Antiag eingefügt worden, dah diese Zuschläge nur dann eintreten, wenn der Zeichnnngspflichtige vorsätzlich oder fahrlässig das vorläufige Vermögen zu gering angegeben hat. Es ist damit für den Sieuerpflichtigen eine sehr wesentliche Rechtssicherheit ge schaffen worden, man wird sich aber darüber klar sein müssen, daß man bei Nachweis des Vorsatzes oder der Fahrlässigkeit dem Finanzamt dann das Recht zu weitgehendster Ver folgungsmöglichkeit einräumen' muh. Die eudgttliige Zeichnungshöhe wird festgestellt im Zu- sammeuhang mst der ersten Bermögenssieucrerkläruug, d. h. nach dem Bernivgcnsstandc vom 31. Dezember 1922. Bei der Feststellung dieses Vermögens an diesem Tage darf die Verpflichtung zur Zeichnung von Zwangsanleihe so weit be rücksichtigt werden, soweit «ine Vorauszeichnung staitgefunden hat, wobei die Zwangsanlethestücke zum Kurswert, höchstens aber mit 50 v. H. des Nennwerts zu bewerten sind. Mit der Frage des Kurswerte» im engen Zusammen hang steht noch die Tilgungsform. Hatte ursprünglich die Negierung vorgesehen, dah zur Tilgung der Anleihe jährlich '/- v H. vom Nennwert des ursprünglichen Betrages zuzüg lich der durch die Tilgung der ersparten Zinsen zu verwenden sei, so hat der Ausschuß hier diese Tilgungsbestimmung als Mindcstgrcuze fcslgelegt, um es der Haushaltungsberatung alljährlich zu überlassen, ob und inwieweit man evtl- zu höheren Tilgungssätzen greift. Von einer Auslosung der An leihestücke zum Nennwert wird man wohl voraussichtlich bis auf weiteres noch absehen, vielmehr ab 1. November 1925 die Tilgung vor allem durch Rückkauf zum Dörsenkauf vor nehmen. Eine Ueberstcht des Neichsfinanzministerinms über die für die Verzinsung und Tilgung der Zwangsanleihe auf- zumendenden Mittel besagt, dah bei einer am 1. Nov. 1925 beginnenden Tilgung mit '/» v- H- für die erste geringere Zinszeit 1925 bis 1930 insgesamt 2,7 Milliarden, vom 1. November 1930 an 3,3 Milliarden Mark jährlich erfordert werden. Rechnet man sodann damit, dah in der geringeren Zinszeit 1925 bis 1930 der Durchschnittskurs etwa 55 v- H. betragen wird, und dann ab 1. November 1930 70 v. H., so wird bei Ankauf eine Zeitspanne von etwa 35 Jahren zur Tilgung benötigt werden, während man bei einer Aus losung 51 Jahre braucht. Dann ergibt sich bei Tilgung durch Ankauf eine Ersparnis der Aufwendungen für 16 Jahre, was zum Zeitpunkt dr» 31- Oktober 1960, also bei Abschluh der Tilgung durch Ankauf, ein« Ersparnis im Kapitalwert von 35,7 Milliarden Mark darstellt. Annahme äes Schutz gesetzes im Reichstag, In der gestrig«» Sitzung d«» Reichstag» wurde d«r Gesetzentwurf Schutz« der Republik in dritter Lesung mit 308 gegen 108 Stimmen angenommen. Gegen da» Ges«tz stimmt«» di« Deutschnatfonai« voikapartei, die Bayrisch« voik»part«i, d«r Bayrisch« Baurrnbnnd, einig« Boliiparteiler und di« Kommunist«». vi«r Abgeordnet« «nt- hielt«» sich d«r Stimm«, (vergleich den Bericht über den Reichstag an anderer Stelle.) Weitere Einzelheiten über ciie Ermittelung äer Rathenaumöräer. Zu den Vorgängen auf der Ruin« Saaleck werden noch folgende Einzelheiten gemeldet: Am Sonntag nachmittag meldeten sich bet der Hallenser Kriminalpolizei zwei junge Kaufleute aus Hall«, di« lhr« Ferien in der Umgebung von Naumburg verlebten, und teilten mit, dah sie auf der Burg Saaleck zwei verdächtig« junge Leute gesehen hätten, deren Neuheres genau mit den Steckbriefen der Nathenaumvrder übereinstiinme Die Kriminalpolizei gab diese Meldung nach Naumburg weiter, und Pie dortige Polizei stellte fest, daß der eine Turn, der Burg Saaleck von einem Schriftsteller Stein bewohnt werde. Dieser weilt« zurzeit nicht in Saaleck. Dagegen war am Sonntag abend Licht in den Zimmern Stein« zu bemerken, und es sprach nach allen Beobachtungen viel dafür, dah die Mutmaßungen der beiden Kaufleut« richtig waren 'Am Montag morgen wurde von Hallenser Kriminalbeamten die Burg umstellt. Man versucht« zunächst mit Hilfe eines Schlosser», die Tür zu öffnen, mußt« aber die Frststellung machen, dah von tnnrn ein Schlüssel so ge ¬ schickt angebracht war, dah der Schlosser die Tür nicht öffnen konnte. Die Beamten zogen sich darauf in die Wälder zurück und beobachteten den ganzen Tag dir Burg. Am Nachmittag zeigten sich auf dem Turm die beiden jungen Leute, di« ein Signal mit einem Taschentuch gaben, ein Hoch auf Kapitän leutnant Erhardt ausbrachteu und dann ins Innere der Burg verschwanden. Gegen Abend hatten sich die Kriminal beamten mit Brcchmerkzeugen versehen und drangen in der 7- Stunde von neuem gegen d'e Burg vor. Als sie die Tür eingeschlagen hatten und in das Arbeitszimmer des Schrift stellers Slein stürzten, fand man die beiden Mörder tot vor. Beide hatten sich durch Kopfschüsse getötet- Die Kriminal polizei stetste fest, dah es sich tatsächlich um die beiden ^Raihcnau-Mörder Fischer und Kern handelte. Dr- Stein, der Mieter der zu einem in der Nähe von Cöthen gelegenen Rittergut gehörenden Bnrg Saaleck, ist mit seinen Be mühungen um das Thüringer Heimatwcsen in weiten Kreisen der Oeffentlichkeit bekannt geworden. Er propagierte die Restaurierung der alten Bnrg und hat sich stark für di« Wanderbewegung der Jugend eingesetzt. Politisch gehörte er der Deutschnaiionalcn Partei an. Dr. Stein ist am vorigen Donnerstag mit seiner Frau nach Berlin gereist- Er kam am Montag abend zurück, wurde von der Polizei fest- genommen und heute vormittag dem Staatsanwalt in Raum» bürg zugcführt. Noch in den Nachtstunden am Montag hatten sich Be amte der Berliner politischen Polizei nach der Burg Saaleck begeben. Heule morgen hat auf der Burg eine Besichtigung durch die Staatsanwaltschaft stattgefunden, an der auch die Berliner Polizeibeamten teilnahmen und die die Identität Kerns und Fischers einwandfrei feststellten. Wie das B. V- noch berichtet, wären die Mörder, falls die Entdeckung ihres Schlupfwinkels einige Stunden später erfolgt wäre, wieder entschlüpft, denn sie sollten bereits durch Telephon Fühlung mit München genommen haben und von dorr sollten schon mehrere Helfer mit Geldmitteln und falschen Pässen nach der Burg Saaleck unterwegs gewesen sei. Eine Erklärung Ccharäls über clle Organisation L« Der Kommandant der aufgelösten.zweiten Marinebrigade, Korvettenkapitän Hermann Erhardt, erklärt in einer Zuschrift aus Wien an die Münchner Presse, daß die Organisation 0 aus der aufgelösten Brigade entstand, um be» bolschewistischen Unruhen die gesetzmäßige Regierung in Deutsch land zu unterstützen. Die weiteren" Ziele der nationalen Pro paganda, Bekämpfung der internationalen Sozialdemokratie und des Judentums, wie der Weimarer Verfassung mit allen legalen Mitteln seien schriftlich und damals natürlich geheim festgelcgt gewesen. Diese Aufzeichnungen wurden bei den Haussuchungen nach Erzbergers Tode gefunden und von? Offen bürg aus veröffentlicht. Die Organisation sei da mals schon in Auflösung gewesen, da ihre für Oberschlesien noch erhaltenen Gelder ausgingen. Nach den September-Verhaftungen 1021 bestand die Organ isa» ttou 0 nicht mehr. Trotzdem sei von Berlin aus vcr- breilet worden, die Organisation 0 habe sich die Beseitigung führender Politiker zum Ziele gesetzt. Die Offenbacher Staats anwaltschaft habe sich X Jahre lang die vergebliche Mühe ge geben, einen Zusammenhang zwischen Erzberger-Ermordung und der Organisation 6 zu finden. ES sei nicht wahr, dah er, Ehrhardt, mit dem Grafen Rcventlow oder sonst mit ihm direkt ! oder indirekt in Verkehr gestanden habe. Die wahllos verhaf teten Mitglieder der Organisation 6 fürchteten sich nicht, vor den Staatsgerichtshof zu tret?», möge er zusammengesetzt sein, wie er wolle. Die Mitglieder der alten zweiten Marinebrigade würden auch ohne Organisation und vereint sich zur Erfül lung ihrer Pflichten zusammenschließen, wenn ans Deutschland ein bolschewistischer Nätestaat werden sollte. Ein anderes Ziel habe die Organisation O und ihr Rechtsnachfolger, der Ne u» deutsche Bund, nie gehabt. Dr. Simons zum Reichs- gerichtspräsiriertten ernannt. Im Reichsrat.' stand die Wahl eines Nachfolgers für den «erstorbenen Reichsgerichtspräsidenten Dr. Delbrück zur Verhandlung. Der Ausschuß des ReichSrnteS schlägt, wie her Berichterstatter mitteilte, einstimmig den früheren Minister des Aeußeren Dr. SImonS vor. Der Berichterstatter widmete dem Vorgeschlagenen warme Worte und glaubte, daß er der geeignete Mann an diesem Platze sei. Der ReichSrat stimmte zu. Dr. SimonS ist gegenwärtig 60 Jahre alt, ist 1888 in den Jnstizdi.'nst oingetrcten, hat zuletzt im äußeren Dickst die Stelle eines OberlandeSgcrichtSratS bekleidet, wurde 1907 in da» Reichsjustizamt berufen und trat ION in die RechtSabteiluna des Auswärtigen Amtes über, wo er bis Dezember 1918 Direktor Ivar. Im Mai 1919 war er Generalkommissar der Deutschen FricdenSdelegation in Versailles, vom 20. Juli 1920 bis 10. Mat 1921 war er Reichsminister der Auswärtigen An» gelegenhetten. Er hat einen großen Drtl seiner Laufbahn »m ninen Justizdienst zurückgelegt upd dürfte nach seinen außer» ordentlichen Kenntnissen und nach seiner ganzrn Persönlichkeit ein durchaus greignerer Kandidat für die hohe ihm zugedachte 'Stelle sein.