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iI'l Ml u 1 »MNi.j j,ä rr,» — 24S. Verantwortlicher Rcdactenr: I. G. Hartmau» '1 .tlm'? , - ,7.,-^ tt-l-.-tz udkm Erschewt «ti Äuonatzmr de» C»»Ui! ^ » und Festtage tLgltch Ldrnd« untziist', n-: durch alle Poftanftalte» zu brzichetr. ! -» > --»> > >, - - . , t>M»«sürda»«tenettahrt^Lhat«.<- DiONvtaa, den 21. Oktober. znserü°°..Gebühr.n für den Rau, . ...k. .74«...: riuer gefpaltrarn Zrtlr l Nrugroschr». ^.st. Letpzisi, 19. Oktober. In Nr. 157 d Bl Huben Amtlicher Theil. 7" , Dresden, 1. Oktober. Se. Mairstät drp König haben dir AppellationSräthe im Appellationsgericht zu Zwickau Emil Cuno und Julius Freiherr« v. Friesen, sowie tze». Ap- pellation-ratl- im Appellationsgericht zu Dresden Otto v. Kön ¬ nt! itz unter Verleihung des Prädikats von OberappellationS- räkhrn dem OberappellationSgertcht als HülfSräthe beizugeben alleranädigst Sich bewogen gefunden. Dresden, 15. Oktober. Sr. Königl. Mchestät haben die, wegen überkommener Invalidität erbetene Entlassung des zacher in Wart,gelb gestandenen Oberleutnant« der Jusan-, trrie v. Minckwih, mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubniß die Armee-Uniform zu tragen, allergnädigst zu be- willigen geruht. . ,, I Nichtamtlicher Theil. Vrdrrstcht. ÄHeSgeschichte. Telegraphische Nachrichten. — Leipzig: Die Sammlungen zur Errichtung eineSKranken- hauseS der Protestanten in Genua. — Wien: Die Ver tragsentwürfe der Münzconferenz unterzeichnet. Die fort dauernde Anwesenheit der Oesterreicher in den Donaufür- stenlhümern. Die wichtigsten Bestimmungen de« neuen EhegesetzeS. -- Berlin: Die Operationen für Aufstellung eines ,reuen FinanzplaneS. — Stuttgart: Abreise der Kaiserin von Rußland. — Kassel: Zur VerfassungSan- gelegenheit, !— Kohurg: Jahresbericht des Bidelvereins. Der neue Herzog!. Park. — Frankfurt: DaS Ergeb- niß der Wahlen. Die Senatorenqehalte. — Pari«: Verschiebung der Aufhebung der Einfuhrverbote. Neuer Ehef der BesatzungSlruppen in Rom. Grelet noch nicht in Liverpool. Abberufung Serrano'S wahrscheinlich. Ver mischte«. — Brüssel: Abtragung der Festungswerke von MonS. — Neapel: Die neapol. Gesandten in London und Pari« sollen nicht abdecufen «verden. — Madrid: Decrete in der VerhaftungSangelegenbeit. Absetzung von Gouver neuren. — London: Vom Hof,. Die Maßregeln ge gen Neapel. — St. Petersburg: Die Bestimmung der nach dem Mittelmeere abgehenden Kr.-gSschiffc. — Kon stantinopel: Der Einderufvng«sri»«u»k Str Diwans de! Frirstenthümer. Die Gerüchte über neuere Gefechte zwi schen Ruffen und Tscherkeffen. Frankreich Hal eine Kirche in Jerusalem gescherzt erhalten. — -^kew-syork: Die Lage Walker «. Local- und Provinzialanqelegenbeitea. Dresden: Vom Jahrmärkte. Brodpreise. Feuer.' Ein entsprun gener Verbrecher festgenommen. — Leipzig: Ein Monu ment zur Erinnerung an die Völkerschlacht. — Chem nitz: Jahresbericht de« Fabrik- und HandelstandeS. — Freiberg: Das neue Lehrjahr der Bergakademie- — Frankenberg: Bürgermeisterwahl. — Meißen: Ein neuer katholischer Pfarrer. — Nossen: Anwesenheit dcS KreiSdirectors. — Schandau: Strombericht. Oeffentliche Gerichtsverhandlungen. Lagesgeschichte. L e I e a r a v bk f<d e Nachrichten. Paris, Montag, 20. Oktober. Der heutige „Mo niteur" enthält eine längere Note über den Stand der neapolitanischen Angelegenheit. Hiernach sind die diplomatischen Relationen mit Neapel abgebrochen. WaS die Klotten betrifft, so werden sich dieselben zwar vereinigen, aber nicht nach den neapolitanischen Ge wässern abgehen. wir berschtet, wie die Protestanten in Genua beabsichtigen, daselbst für 'ihre GlaubenSgenoffen ekn Krankenhau« zu er richten, untz deshalb mildthäiigr Herzen um Beiträge anspre chen. Nachdem nun außer dem Eonsuk Beckmann und dem Direktor Vogel allhier auch das königl. Ministerium deS Eul- tu« und öffentlichen Unterricht« sich zur Annahme von Bei trägen bereit erklär« haben, wollen wir im Interesse der guten Sache nicht unterlassen, auf Grund brieflicher Mittheilunq eine« ComitemitgliedeS in Genua über den gegenwärtigen Stand dieser Angelegenheit Folgende- yützutheilen: Nachdem der Comit^ bereits über die Summe von rirca 16,000 Fr. verfügest könnte, faßte er den Beschluß, in Genua ein Lo cal zu mibthen und solche« al« HoSpitül einzurichten und zu eröffnen. Die Bemühungen jedoch zur Erlangung eine« solchen LocalS sind sämmtkich vertzebfich gewesen. Der Eo- mite hat deshalb den Beschluß gefaßt, die Regierung um ge neigte Vermittelung in dieser Angelegenheit anzurufen. Der Comirä selbst ist jedoch nicht der festen Hoffnung' auf eine günstige Antwort, indem es für die Regierung schwer sein wird, hier zu helfen? Da jedoch die Nythwendigkeit de« pro- jectirten Krankenhause« sich täglich immer fühlbarer macht und die immer sehnltchst gehoffte, bis jetzt aber verzögerte Eröffnung eine« solchen namentlich unter der ärmrrn Klaffe der Protestanten, rine- nicht geringe Entnruthigunq erzeugt hat, so bleibt dem Eomits nichts als die Hoffnung auf die fernere Unterstützung aller Derer, deren Hkrz auch in drr Ferne für nothleidende christliche Mitbrüder in Liebe schlägt. So nur un' im Vertrauen auf den himmlischen Vater hofft er, den Ankauf eines geeigneten Haus,« ermöglichen zu kön nen. — Wir wünschen, daß sein Vertrauen mit reichem Se gen gekrönt werden möge. LLien, 19. Oktober. Die officielle „Lester. Corresp." schreibt: Sichrem Vernehmen nach sind die durch die Müt^z- confrrenz vereinbarten Vertragsentwürfe von den Bevollmäch tigten von Oesterreich, Preußen, Boyern, Sachsen, Hannover und Frankfurt unterzeichnet und die den Beitritt der übrigen betreffenden Staaten erzielenden Schritte nunmehr eingeleitet worden. , LtZierr, 18. Oktober. Die „Lsskd. P." -antwortet heute auf die Angriffe der französischen Presse gegen die fortdauernde Anwesenheit österreichischer Truppen in den Donaufürsten- thümern, indem sie den RechtSgrund näher darlegt, auf wel chem Oesterreich in der Donanposition verharrt. „Es ist bei allen Friedensschlüssen uraltes Recht und naturgemäßer Ge brauch, sagt dieselbe, daß da« Territorium deS Kriegschauplatzcs erst nach richtigem Vollzug der Friedensstipulationen voll ständig geräumt wird. Während der verschiedenen Friedens schlüsse, die Napoleon l. auf seinen Eroberunqszüqen in Deutsch land abgeschlossen hat, wurde daS occupirte Gebiet niemals früher verlassen, als bis die Fritdensbedingungen erfüllt waren. Nach dem zweiten Pariser Frieden hielten die fremden Truppen gewisse Punkte in Frankreich beseht, bis die Contributionen bezahlt waren. Derselbe Fall findet in diesem Augenblicke — in viel milderm Grade — statt. Die Engländer halten das schwarze Meer besetzt, die Pforte, die in Zeiten vollständigen Friedens ebenso wenig ein Recht zur militärischen Besetzung der Donaufürstenthümer hat, als Oesterreich, sendete infolge der Schwierigkeiten, welche die GrenzregulirungScommission findet, von Neuem eine Truppenabtheilung nach den Fürsten- thümern. Oesterreich hat nicht einmal rine lo starke Demon stration gemacht. Nachdem eS bereit« die Hälfte seiner Truppen zurückgezogen hat, hat eS in der vollständigen Räumung eine Pause eintreten lassen — nicht mehr. ... Wenn die Okku pation der Fürstenthümer über den Vollzug der Grenzregu- lirueog- sich auSdehnen sollte, wenn die Anwesenheit öster reichischer Truppen an der Donau die Anwesenheit der eng lischen Geschwader im PontuS überdauern wollte, dann wird man rin Recht haben, es de« Vertragsbrüche« anzuklagen und der Ostraciomu« drr europäischen Staaten wird eS verurtheilen dürfen. Bis znr Stunde aber hat das kaiserliche Cabinet nicht um rin Haar breit von dem Rechtsboden de« Wiener Vertrags sich entfernt, und so wenig e« später rin Recht sich vindicikrn kann, das ihm nicht gebührt, so wenig darf e« jetzt ein Recht aufqeben, das eS besitzt: daS Recht/ bi« zur letzten Stunde über die Ausführung Dessen zu wachen, wofür rs so kostspielige Opfer gebracht."' — Dem durch da« RrichSgesetzblatt veröffentlichten neuen Ehegesetze entnehmen wir die nachfolgeuoen wichtigern Be stimmungen : Die Ehesachen gehören vor den kirchlichen Rich ter, welchem allein rS zuKeht, über die Giltigkeit der Ehe und die aus derselben entspringenden Pflichten daS Urthril zu fällen. Ucber die blos bürgerlichen Wirkungen der Ehe entscheidet di« Staatsgewalt. Der Bischof bedient sich bei Verhandlung der Ehesachen eines Gerichts, welches au« einem Präses und wenigsten« vier Rathen zu bestehen hat. Doch soll die Zahl der Räthe nichr leicht mehr al« sechs betragen. Die vorzutragenden Gegenstände werden, wenn der Bischof hierüber nicht besondere Anordnungen trifft, von dem Präses unter die Räthe vectheilt. Die Entscheidung wird mit abso luter Stimmmenmchlheit gefällt. Der Präses spricht sich zuletzt auS. Gegen die Entscheidung ist der RecurS offen. Die Rechtsfälle aber, welche der Metropolit oder ein exemter Bischof in erster Instanz gesprochen hat, werden auch in zweiter Instanz von dem apostolischen Stuhle entschieden. Jeder Bischof hat einen durch Frömmigkeit und RechtSkunde ausgezeichneten Mann, und zwar, wenn e« möglich, einen Geistlichen zum Vertheidiger der Ehe zu bestellen, und wofern derselbe seines Amtes zu walten verhindert ist, einen be fähigten Stellvertreter zu ernennen. Wer ohne rechtmäßigen Grund von einem Ehevcrlöbnisse zurücktritt, ist verpflichtet, dem andern Theil den Schaden, welcher für denselben hieraus entsteht, nach Maßgabe der Personen und Verhältnisse zu vergüten. Sollte eine freie Person mit einem Sklaven oder einer Sklavin, in der Meinung, dieselben seien Freie, sich vrrheirathen, so wäre die Ehr «wgilAg. kä» Frauensperson, welche zum Zwecke der Verehelichung entführt worden ist, kann mit dem Entführer, so lange sie sich in der Gewalt desselben befindet, keine gütige Ehe eingehen. Wenn Grund vorhanden ist, zu vermuthen, daß den Ehewerbern ein'Hin derniß im Wege stehe, oder wenn die Besorgniß obwaltet, daß ihre Verehelichung zu großen Zwistigkeiten und Ärger nissen oder anderm Unheil Anlaß geben würde, so steht dem Bischof das Recht zu, die Eingehung der Ehe zu verbieten. Ehen, welchen die Aeltern ihre Zustimmung aus gerechten Gründen verweigern, sind unerlaubt. Ein Unmündiger, wel cher eine Ehe geschloffen hat, soll von dem andern Theite bis zur erreichten Mündigkeit abgesondert werden. DaS Band der Ehe, bei deren Eingehung wenigstens ein Theil der katho lischen Kirche angehört hat, kann auch dann nicht getrennt werden, wenn infolge einer Acnderung de« Religionsbekennt nisses beide Theile einer nichtkatholischen Kirche zugklhan sind. Bei allen Ehen zwischen Katholiken, dann bei Ehen zwischen einer katholischen und nichlkatholischen Person, wo fern zur Zeit der Ehe wenigsten« eine katholisch war, muß die Scheidungsklage bei dem katholischen Ehegerichte ange bracht werden. Die ausgesprochene Scheidung ist von dem geistlichen Gerichte der Personalinstanz der Gatten mitzu- theilen und bringt alle Rechtswirkungen hervor, welche durch die gerichtliche Scheidung begründet werden. Wenn da« katholische Ehegericht auf lebenslängliche Scheidung von Tisch Feuilleton. Gedichte von Ed. Möricke.*) Der Schatten. Von Dienern wimmelt'« früh vor Tag, Bon Lichtern in de« Grafen Schloß; Die Reiter warten sein am Thor, ES wiehert morgentlich sein Roß. Doch er bei seiner Frauen steht Alleine noch im hohen Saal; Mit Augen gramvoll prüft er sie, Er spricht fie an zum letzten Mal. „Wirst du, derweil ich ferne bin Bei de« Erlöser« Grab, o Weib, In Züchten leben und getreu Mir sparen deinen jungen Leib? Wirst du verschließen Thür und Thor Dem Manne, der un« lang' entzweit, Wirst meine« Hause« Ehre sein, Wie du nicht, wärest jederzeit?" Sie nickt ; da spricht er: „Schwöre denn!" Und zögernd hebt sie auf dir Hand. Da steht er bei der Lampe Schein De« Weibe« Schatten an der Wand. Ein Schauer ihn befällt, — er sinnt, Er seufzt und wendet flch zumal, Er winkt ihr einen Scheidegruß Und löstet fie allein im Saal. *) S. die Kritik in Sir. 244. Eilf Tage war er auf der Fahrt, Ritt krank in« welsche Land hinein: Frau Hilde gab den Tod ihm weit In einem gifl'qen Becher Wein. ES liegt ein' Herberg' an der Straß' Im wilden Thal, heißt Mutinthal, Da fiel er hin in TodeSnoth Und seine Seele Gott befahl. Dieselbe Nacht Frau Hilde lauscht, Frau Hilde luget vom Altan: Nach ihrem Buhlen schaut sie auf, DaS Pförtlein war ihm aufgethan. ES lhut einen Schlag am »ordern Thor Und aber einen Schlag, daß eS dröhnt und hallt: Im Burghof mitten steht der Gras — Dom Tburm der Wächter kennt ihn bald. Und Doigt und Zofen auf dem Gang Den todten Herrn mit Grausen seh'n, Seh'n ihn die Stiegen stracks herauf Rach seiner Frauen Kammer geh'«. Man hört fie schreien und stürzen hin, Und eine jähe Stille war, Da« Gesinde da« flieht, auf die Zinnen e« flieht: Da scheinen am Himmel die Sterne so klar. Und al« vergangen war dir Nacht Und stand am Wald da- Morgenroth, Sie fanden da» Weib in dem Gemach Am Bettfuß unten liegen »odt. Und al« fie treten in den Saal O Wunder! steht an weißer Wand Frau Hilde'« Schatten, hebet steift Drei Finger an der rechten Hand. Und da man ihren Leib begrub, Der Schatten blieb am selben Ort, Und blieb, bi« daß die Burg zerfiel, Wohl ständ' er sonst noch heute dort. Denk' e», o Seele! Ein Tännlein grünet wo Wer weiß im Walde. Ein Rosenstrauch, wer sagt In welchem Garten? Sie sind erlesen schon, Denk' eS, o Seele, Auf deinem Grab zu wurzeln Und zu wachsen. Zwei schwarze Rößlein weiden Auf der Wiese, Sie kehren heim zur Stadt , In muntern Sprüngen. Sir werden schriitweis' geh'» Mit deiner Leiche; Vielleicht, vielleicht noch eh' An ihren Hufen Da« Eisen lo« wird, Da« ich blitzen sehe! Vene Liebe. Kann auch rin Mensch de« andern auf drr Erde Ganz wie er möchte sein? — In langer Nacht bedacht' ich mir'« und mußte sagen, nein!