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^28. Dcrantwortltcher Redactear: I. G. Hartman». Erscheint mit «uSaahmr der Sonn- und Festtag« tLgltch Abend» und ist durch alle Postanstalten zu beziehen. Mittwoch, de« 4. Februar. Preis für da« Biertrljahr Thaler. Insertion«'Gebühren für den Raum einer gespaltenen Zeile 1 Neugroschen. 1857. " Amtlicher Lheil. Dresden, 31. Januar. Se. Königliche Majestät haben die Versetzung de« GerichtSrathS bei'm Bezirksgericht Borna Eduard Neumann in gleicher Eigenschaft zum Bezirks gericht Ehemnitz zu beschließen, und den zeitherigrn Aktuar bei'm Bezirksgericht Dresden Benjamin Hermann Rosen- mükler zum TerichtSrathe bei dem Bezirksgericht Borna zu ernennen huldreichst geruht. Nichtamtlicher Theil. Nebersicht. Ta-e-geschichte. Dresden: Sr. Maj. dem König das Großkrenz der Ehrenlegion überreicht. Widerlegung einer Beschuldigung der Polizeibehörde bei den GerichtSverhanb- luugen in Leipzig. — Berlin: Der Kaiser von Rußland erwartet. Die Leiche der Fürstin Lieven durchpasstrt. — München: Wechsel bet der Redaktion der Neuen Münch. Zeitung. — Weimar: BerathungSgegeustände deS bevor stehenden Landtags. Korkschneiderri. Neue Zeitschrift.— Oldenburg: Der Landtag einderufen. — Frankfurt: Herr v. Brunnow. Kein Besitzerwechsel beim „Journal de Franc fort". Abstimmung bezüglich der evangelisch-luthe rischen Gemeindeordnung. — Paris. Die Eonferenzen wegen Neuenburg betreffend. Ersparnisse im Staatshaus halt. Der ärztliche Bericht über Berger. Eine Fregatte nach dem persischen Meerbusen abgegangen. Berurtheilungen. — London: Verstärkungsexpedition für Ehina.— Athen: Der König von Bayern erwartet. — Konstantinopel: Vermischtes. — Amerika: Die Lage Walker'«. Der Aufstand in Mexico. Lreal Provi«ziaIa«-elege»-eWru Dresden: Aus dem Rechenschaftsberichte über die Wirksamkeit der ober- erzgebirgischen und voigtläadeschen Krauenverein,. Leih. hauSgrschäft«. Fremdenverkehr. — Burgstädt: Feuer. Oeffmtliche Gerichtsverhandlung» (Dresden Meißen.) Feuilleton Inserate. Lageskalender. B-rsemrachrichten Tage-geschichte. Dresden, 3. Februar. Nachdem Se. Majestät der Kaiser der Franzosen beschlossen hatte, Sr. Majestät dem Könige Johann die Insignien deS GroßkreuzeS d«S Ordens der Ehren legion zu übersenden, so war der heutige Tag zur feierlichen Ueberreichung der gedachten Insignien bestimmt worden. Zu diesem Behuf« verfügte sich heute Mittag um 1 Uhr der am hiesigen königlichen Hofe beglaubigt« kaiserlich französische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Baron v. Forth-Rouen, von dem gesammten Gesandtschaftspersonal begleitet, in Gala in feierlicher Auffahrt nach dem königlichen Schlosse. In den Thronsaal geleitet, in welchem Sr. königl. Majestät in Gegenwart deS k. Staatsministers für die au«- wärtigen Angelegenheiten, Frriherrn v. Beust, und umgeben von dem großen Dienste, ihn zu empfangen geruhten, ent ledigte sich der kaiserlich französische Gesandte deS ihm ge wordenen Auftrags der Ueberreichung der OrdenSinsignien, indem er eine der Bedeutung seines Auftrags entsprechende Anrede an Se. Majestät den König richtete, welche von Aller- hichstdemselben erwidert wurde. Sowohl der kaiserlich fran zösische Gesandte, Baron v. Forth-Rouen, al- der erste Ge- sandtschaftSsecretär, Graf v. Bondy, wurden zu der um 4 Uhr stattfindenden königlichen Tafel gezogen. Dresden, 3. Februar- Die in der Untersuchung-sacht wider den Kellner Friedrich Philip am 23. Januar d. I. in Leipzig abgrhaltene Hauptverhsndlung hat zu mehrfachen Mittheilungen in der TageSpeesse Veranlassung gegeben, welche eine ausführlich« Besprechung diese- Falle- nothwenbig machen, um der fortgesetzten Verbreitung grundloser Anschul digungen gegen die Polizei- und Justizbehörden entgegen zu treten. Die „Deutsche Allg Ztg" referirte zuerst über diese Hauptverhandlung. Dieser Bericht und die nach demselben in andern Blättern, theil« wörtlich, theils auszugsweise, ver öffentlichten Berichte enthalten die Behauptung, daß der Staatsanwalt und der Berthttdtger deS Angeklagten sich „in ihrnn Tadel polizeilicher Tewaltinaßregeln" vereinigt hätten- Zwar hat der StaatSanwalr in Nr. 22 der „Deutschen Allg. Ztg." di,S ausdrücklich als eine Entstellung deS Sach verhalt- bezeichnet und namentlich erklärt: er habe sich über die Behauptung deS Angeschulbigten, daß er durch Bedro hung mit körperlicher Züchtigung zu Ablegung des Bekennt nisse- veranlaßt worden sei, f-tg,»dermaßen ausgesprochen: „Nun ist zwar der Angeschrfidigte in der Voruntersuchung „sowohl, als in der heutigen Häuptverhandlung mit der Be hauptung hervorgetreten, daß «2 während seiner polizeilichen „Haft mit Schlägen bedroht und dadurch veranlaßt worden „sei, da- Bekenntniß abzulegen. Die freche Lügenhaftigkeit „deS Burschen, von der wir u»1 zu überzeugen auch heute „hinlänglich Gelegenheit gehabt- haben, überhebt mich der „Nothwendigkeit, näher auf dies» Behauptung einzugehen, oder „gar sie zu widerlegen, um so «ehr, als ich »S als gewiß vor- „auSsetzen darf, daß die Loyalität der Verth,idigung «S ver schmähen wird, derartigen verleumderischen Jnvectiven ihren „rechtlichen Beistand angedeihen zu lassen." Der betreffende Staatsanwalt erklärt, firner, daß er in dieser Voraussetzung sich auch gar nicht getäuscht habe, und fügte hinzu, daß er auch nach*der Abhörung de» Polizei- actuarS Bausch und des PollzeidienerS Schmidt in seinem Schlußvortrage sich dahin ausgesprochen: „Auch jetzt noch spreche ich ,S als ein, Ueberzrugung au», „daß der Angeklagte rin lügenhafter Bursche ist, auch jetzt „noch trage ich Bedenken, seinen gehässigen, verleumderischen „Insinuationen den geringsten Werth beizulegen." und fügte nur hinzu, daß er bezüglich der nöthigen Vor sicht bei Behandlung gefaU^nrr-UmzeschtAdiqter einen Wunsch ausgesprochen, welcher auf seinen Antrag wörtlich zu Proto koll genommen worden sei. Dieser Wunsch lautete nach dem über die betreffende Hauptvrrhandlung aufgenommenrn Pro tokolle wörtlich: „klebrigen- könne er diese Gelegenheit nicht vorübergehen „lassen, ohne noch einen Wunsch auszusprechen, den der „Gang der heutigen Verhandlung in ihm erweckt habe. Der „Angeklagte, Philipp, habe sich in der ganzen Verhandlung „als ein so durchaus lügenhafter Bursche erwiesen, daß „er Bedenken tragen müsse, seinen Insinuationen irgend „welchen Glauben zu schenken, hoffentlich werde aber der „Zeuge Schmidt aus diesen Verhandlungen die Lehre ge zogen haben, welche große Vorsicht bei Behandlung gefan gener Angeschuldigter nothwenbig sei, und dieser Lehre auch „unter seinen Collegen möglichsten Eingang zu verschaffen „suchen, um nicht Einen in dir peinliche Lag« zu bringen, in „künftigen ähnlichen Fällen Erörterungen auch nach anderer „Seite hin anstelle» zu müssen." Obwohl nun, wie hieraus hervorgeht, der Vertheidiger die Behauptungen deS Angeschulbigten wegen der angeblichen Bedrohung nicht unterstützt hat, obwohl der Staatsanwalt selbst bei der frechen Lügenhaftigkeit des Angeklagten nicht für nöthig hielt, auf diese Behauptungen näher einzugehen, ja sogar dieselben für „gehässige, verleumderische Insinuationen" erklärte und noch ausdrücklich hinzufügte: „von einem Tadel polizeilicher Gewaltmaßregeln ist keine Rede gewesen und konnte keine Rede sein; denn eS lag zu einem solchen Tadel gar keine Veranlassung vor", scheint doch, trotz Alledem, die TageSpresse dir Erklärungen d,< StaatSanwaltS mehr al- eine Bestätigung, denn als eine Widerlegung der Beschul digung polizeilicher Gewaltmaßregeln betrachtet zu haben. Wenigstens widmet die am 30. Januar erschienene „Dresdner Volkszeitung" dieser Angelegenheit noch einen Leitartikel, in welchem trotz der am 27. Januar erschienenen Erklärung deS StaatSanwaltS nicht nur jene Beschuldigung aufrecht erhalten, sondern sogar noch mit der Behauptung verstärkt wird, solche Ungebührniff« kämen wohl daher, „daß man sich von manchen Seiten alte Gewohnheiten noch nicht ganz habe abgewöhnrn können." Wenn demnach die Erklärung deS StaatSanwaltS noch nicht die Wirkung gehabt hat, den ungerechten Beschuldigun gen gegen die Behörden ein Ende zu machen, so wird eü ge rechtfertigt sein, durch specielle Mittheilung auS den Acten die Grundlosigkeit solcher Beschuldigungen nachzuweisen. Der Angeklagte, Friedrich Philipp, war bekanntlich im Besitze einer Summe von (inclusive d,< Sparkassenbuches) 237 Thlr. 23 Ngr. 2 Pf. betroffen und um deswillen arre- tirt worden, weil er, als er am 20. November v. I. auf dem Magdeburger Bahnhofe ein Billet nach Halle verlangte, ohne Legitimation gewesen, durch den Umfang seiner Reisetasche Verdacht erregt, den Betrag seiner Baarschaft erst ganz ge- läugnet, mit dem Bemerken, er habe nichts in seiner Tasche, als eine Ziehharmonika und einen Hut, dann aber die Summe nicht anzugebea vermocht, und endlich angegeben hatte, ,S wären 50 Thlr. darin, obwohl bei nur flüchtigem Ueberblicke sich ergab, daß eS weit mehr sein mußte. Der Angeklagte behauptete bei der ersten polizeilichen Vernehmung, daß er dieses Geld während seines Dienstes bei dem Restau rateur Haupt, bei dem er seit dem October 1855 als Kellner diente, redlich erworben habe. Der hierauf befragte Restau rateur Haupt erklärt« an Polizeist«ll«: „Es ist rein unmög lich, daß Philipp so viel Geld, als ihm abgenommen worden ist, sich bei mir verdient haben kann", und bemerkte, eS sei allerdings eine Möglichkeit, daß er ihn auf die eine oder an dere Weise darum betrogen oder ihm ,S entwendet habe. Na- mentlich än der Mess« lasse er »nanchrnal sein Schreibpult, in welchem immer viel Geld liege, das er deS Trubels wegen nicht gleich zählen könne, offen stehen. Da könne ihn Philipp bestohlen haben. Derselbe könne aber auch in der Messe, wo die Eontrole nicht so streng sein könne, daS eingenommene Geld nicht abgrliefert haben. Bei nochmaliger Vernehmung behauptete Philipp abermals, daS Geld redlich erworben zu baden. Denselben Abend (noch am 20. November) jedoch legte er folgendes Geständniß ab: „Hundert Thaler hab« ich mir ganz bestimmt in der von „mir angegebenen Weise (von Trinkgeldern) zusammenge- „spart. WaS da« übrige Geld, waS ich, seit ich bei Herrn „Haupt bin, theilS in die Merseburger Sparkasse gegeben, „theilS noch bei mir habe, anlangt, so muß ich bekennen, daß „ich öfters in den Messen, wo Herr Haupt unS Kellner nicht „so scharf beobachten und controliren kann, Geld, waS ich „von den Gasten für Speisen und Getränkt eingenommen, „anstatt «S an Herrn Haupt abzuliefern, widerrechtlich und „um «S mir anzueignen, behalten hab,. Wie viel Geld ich „auf diese Weise unterschlagen habe, weiß ich nicht, r« mö- „gen ungefähr 130 Thlr. sein." Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde nun die Ein leitung der Voruntersuchung beschlossen. Bei der ersten Ver nehmung vor dem feiten deS Bezirksgerichts bestellten Unter suchungsrichter am 25. Nov. v. I. nahm der Angeklagte sein Feu ille t o u. Seit drei Jahren hat Professor Tisch endorf die Heraus- gab« eine« Werke« unter obigem Titel zu dem Zwecke unter- nommen, sein« frühern biblisch-documentlichen Publikationen zu einer „christlichen Urkunden. Bibliothek" zu erweitern. Nachdem der erste Band dieser blooumeot», gewidmet unserm Kron prinzen, „patriae et »pei et ckecori", zu Weihnachten de« Jahre« I8L4 erschienen, wurde zu derselben Zeit de« eben geschloffenen Jahre« der zweite Band, einem andern hohen und kundigen Gönner de« Herausgeber«, dem Gemahl der Königin Victoria gewidmet, nach allen Richtungen der gelehrten christlichen Welt versendet. ES sollen in diesem Werke nur solch« Urkunden de» griechischen Bibelterte«, vom Reuen und Alten Testamente, eine Stelle finden, welche ein Alter von mehr al» tausend Jahren haben. In den erschienenen beiden ersten Bänden find 18 der gleichen, darunter 6 von größer« Umfange, niedergelegt worden, deren Ursprung, nach de« Herausgeber« Unheil, zum größer«, Thetle in« 6. und S. Jahrhundert zurückzuführen ist. An Palimpsesten find e« nicht weniger al» 11, welche Lischendorf hier zum ersten Male entziffert und der Wissenschaft übergeben hat. Bon diesen II hat derselbe 6 auf englischen und italienischen Bibliotheken bearbeitet, die übrigen aber auf zwei orientalischen Reisen selbst entdeckt und nach Deutschland gebracht. Auch von den andern Bibelurkunden, welch« keinem palimpsestischen Ver fahren unterlegen haben, find fünf durch Tischendorf'« Nach, forschungen in den Klistern de« Morgenland,» gewonnen worben; drei von diesen werden in den Vorworten sogar dem 4 Jahrhundert zugeschrieben. Um die wissenschaftliche und kirchliche Wichtigkeit dieser Schriftdenkmal« und die ihrer Veröffentlichung, welche hier nicht nur mit größter Genauigkeit, sondern auch mit einem fast über raschenden Luru» erfolgt, beurtheilen zu können, muß man wissen, von welch' großer Seltenheit unter der Meng« der auf unsre Zeit gekommenen griechischen Handschriften de« Mittel alter« diejenigen find, welche noch über di« Zeiten Karl'« de» Großen zurückgehen. Sie find so selten, daß viele der bedeutend sten Bibliotheken kaum eine oder die andere dieser Art aufzu weisen haben. Zu dem Prädicate großer Seltenheit kommt aber, daß die ältesten Vibelhandschriften ein entscheidende» Gewicht bei der kritischen Feststellung de» Terte» der Bibel besitzen. Eben dadurch gewinnt die ganze christliche Wissenschaft, ja die Kirche selbst ein hohe» Interesse sowohl an der Auffindung noch unbekannter Terte»urkunden au» den frühesten Zeiten de» Ehristenthum», al» auch an ihrer zweckmäßigen Vervielfältigung durch den Druck. Die« Interesse finden wir denn auch bei Tischrndorf'« blonuweotiri sacri, in sehr erfreulicher Weise be- thätigt; denn in allen christlichen Kirchen, in der evangelischen, in der katholischen, in der griechischen, haben fich schon zahlreiche Eubscribenttn auf da« «heuere Prachtwerk gefunden. Die Sub- scribentrnliste de« zweiten Bande« prangt mit den Namen 18 fürstlicher Beförderer. Mit 23 Lremplaren hat fich da« kais. russische Ministerium der Volttaufklärung betheiligt. Unter den übrigen Subskriptionen, an deren Spitze römische EardizM«- englischen Lordbischöfrn zusammen stehen, sehen wir Deutschland mit seinen vielen Universität«- und Staat«bibliotheken eben so stark wir England vertreten. Aber auch selbst Nom und Madrid fehlen nicht. Au» de« Inhalte beider Bände ließe fich manche« Besondere herau»heben. Zn Betreff so vieler uralter und palimpsestischer Schriftreste erfahren wir, daß mehrere derselben durch Buch binderhand in alte Einbände hineingearbeitet worden waren. Die wiederholt« Benutzung der Pergamente, da« heißt also die Palimpsestirung, gewinnt darau« Licht, daß griechische Schrift- stücke in arabisch«, georgische, syrische Hände übergegangen waren, so daß e« für die neuen Lefitzer sehr nah« gelegt war, die für fie unverständliche griechische Schrift durch den Schwamm zu vertilgen und ihre eigne darüber zu schreiben. Da» schöne Palimpsest-Faksimile am Ende de» ersten Bande« würde wohl für all« Leser, welche die Geschichte de« vielgenannten Uraniu«. Palimpsesten kennen gelernt, eine lehrreiche Erscheinung sein, wenngleich ein Facfimile dieser Art die Schwierigkeiten der Ent- zifferung nur von ferne ahnen lassen mag. Von den chemischen Neagentien konnte bei den 11 Palimpsest.tzlrbeitrn laut de« Bor- Worte« nur in de« wenigsten Fällen Gebrauch gemacht werden ; r« würden gerade di» schwierigsten Blätter durch einen solchen Hetlvrrsuch wahrscheinlich vollend« zerstört worden sein. Zuletzt gedenken wir noch einer im zwkiten Bande niedergelegten Be- arbeitung einer berühmten Londoner Handschrift, welche früher- hin für die älteste aller ähnlichen angesehen wurde. Dies« griechische Handschrift von» ersten Buche Most«, durch viele vor treffliche Materien »»«gezeichnet, verbrannte fast gänzlich vor 130 Jahren; LV Jahr« nachher gab man eine noch vor dem Brande durch einen Deutschen »»«geführte Bergleichung der selben heran«, doch ohne an «ine direkte Benutzung der halb vrr- kohlten Urberrefte selbst zu gehen. Prof. Lischendorf unternahm diese Arbeit iuz Jahre 1SLL, und hat seine Müh« mit den reich sten Früchte» belohat gesehen ; den» zehu Bogen de« zweiten Bande« der Hoaumwat» enthalten die von ihm gelesenen, autz