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»I I >«n: 0. ,» r. »r 10 4- srau Hr. arte n in gen- hrer a. sche -rn. >hn. "cher und dl 1» b- n« kr- 70 on ,l. lr. lr. i« r. »- >4 r. ir. 77 >ro fd- to. ht. «r lr. ser er. uS «o tS- ta» 6r n. ct. ät- re- rr. «r n- ld- il- rs- ». »» ar» 39 'st. es- der cd- 5; r.» r.l rr. ichs. i47 G.r rse. m: s.r )r., Lö- >p». r.r am S'/ß nd. Dresdner Journal. Verantwortlicher Redacteur: I. G. Hartmann. .V 22 Erscheint mit Ausnahme der Sonn, und Festtage täglich Abend» und ist durch alle Postanstalten zu beziehen. Mittwoch, de« 28. Januar. Preis für da» Vierteljahr 1'^ Thaler. Insertion».Gebühren für den Raum einer gespaltenen Zeile 1 Neugroschen. 18S7 * H * Nachbestellungen auf das „Dresdner Journal" für die beiden Monate Februar und März werden für Dresden zu dem Preise von 23 Rgr. bei uns angenommen. Rachbestel lungen für auswärts, welche an die nächstgelegenen Postau- statten zu richten find, müssen auf das volle Quartal (Preis 1/» Thlr.j lauten. Inserate im „Dresdner Journal" werden für die gespal tene Zeile mit 1 Ngr berechnet. Dresden, 27. Januar 1837. Lönigl Expedition des Dresdner Journals. (Am See Nr. 35.) Amtlicher Theil. Dresden, 21. Januar. Seine Königliche Majestät haben dem Assessor bei'm AppeUationSgericht zu Leipzig Vr. Theodor Lebrechl Ernst Wilhelmi das Prädikat als „AppellationS- rath" zu verleihen huldreichst geruht. Dresden, 21. Januar. Se. Majestät der König haben allergnädigst geruhet, den Leutnants Kühn vom 5. Infan terie-Bataillone und von Reitzenstein vom 3. Reiter-Regi- mente die erbetene Entlassung, Ersterem wegen erlangter Civil- anstellung und Letzterem wegen überkommenen Dienstunver- mögenS, zu bewilligen. Verordnung, die zwischen den Staaten des deutschen Zollvereines und der freien Hansestadt Bremen wegen gegenseitiger Behandlung der Handelsreisenden getroffene Vereinbarung betreffend, vom 31. December 1856. In dem zwischen Preußen, Hannover und Kurhessen für Sich und in Vertretung der übrigen Staaten des deutschen Zollvereine», einerseits und der freien Hansestadt Bremen, andererseits, wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrs- Verhältnisse abgeschlossenen Vertragt vom 26. Januar 1856 (Seite 206 folgd. des Gesetz» und Verordnungsblattes «le »o. 1856) welcher nach der Bekanntmachung des Finanz-Mini steriums vom 10. dieses MonakS vom Anfang künftigen Jahres ab in Wirksamkeit tritt, ist Art. 9 bestimmt worden, „daß die den contrahirenden Staaten angehörigen Fabrikanten und Gewerbtreibenden, welche bloS für das von ihnen be triebene Geschäft Ankäufe machen, oder Reisende, welche nicht Maaren selbst, sondern nur Muster derselben bei sich führen, um Bestellungen zu suchen, wenn sie die Berechtigung zu diesem GewerdSbetriebe in demjenigen Staate, in welchem sie ihren Wohnsitz haben, durch Entrichtung der gesetzlichen Ab gaben erworben haben, oder im Dienste solcher inländischen Gewerbtreibenden oder Kaufleute stehen, in dem Gebiete des anderen contrahirenden Theilcs keine weitere Abgabe hierfür zu entrichten verpflichtet sein sollen." Zur Ausführung dieser Bestimmung wird hiermit Fol gendes verordnet: . §- 1. Sächsische Gewerbtreibende, welche vom Anfänge künftigen JahreS ab bei Handelsreisen in dem Gebiete der freien Hanse stadt Bremen die vorgedacht, Abgabenfreiheit in Anspruch nehmen wollen, haben allenthalben den Vorschriften in H. 27 der Ausführungs-Verordnung zu den Gewerbe- und Perso nalsteuer-Gesetzen vom 23. April 1850 nachzugehen, mithin sich und beziehentlich ihre Reisenden mit den dort vorgeschrie benen GewerbS-Legitimations-Zeuqnissen nach den beigegebenen Mustern unter 6». und 6b. (Seite 68 und 69 des Gesetz- und Verordnungsblattes 6e»o. 1850) zu versehen und gegen deren Vorzeigung von der kompetenten Behörde in Bremen einen Gewerbesteuerfreischein, der in Conformität mit dem Formulare »uk 8. der gedachten Ausführungs-Verordnung ausgefertigt werden wird, sich auSstellen zu lassen. §. 2. Die vorgedachten Gewerbslegitimations-Zeugnisse haben die inländischen Gewerbtreibenden, je nachdem sie in großen und Mittelstädten oder in kleinen Städten und auf dem platten Lande ihren Wohnsitz haben, bei den Stadträthen oder bei der betreffenden Bezirks-Amtshauptmannschaft zu entnehmen und eS sind diese Zeugnisse von den genannten Behörden unentgeldlich auszustellen. § 3. Gewerbtreibende aus dem Gebiete der freien Hansestadt Bremen, welche in Sachsen von obigem Zeitpunkte ab für den vorerwähnten Geschäftsbetrieb die vereinbarte Abgaben befreiung genießen wollen, haben sich ebenfalls mit GewrrbS- LegitimationS-Zeugnissen ihrer HeimathSbehörde nach den §. 1. gedachten Formularen zu versehen und sich unter Vorweisung derselben und ihrer polizeilichen Legitimation entweder bei einer Königl. Sächsischen Amtshauptmannschaft oder bei dem Stadtrathe einer großen oder Mittelstadt und zwar an dem Orte, wo dergleichen Behörden sich befinden und den sie hei ihrer Handelsreise zuerst berühren, persönlich zu g,stellen, worauf denselben von den gedachten Behörden, dafern nicht begrün dete Anstände vorliegen, ein Gewerbesteuer-Freischein ebenfalls nach dem Formulare unter ü. der oben angezogenen Aus führungs-Verordnung kostenfrei auszufertigen ist. Die Gewerbetreibenden und Reisenden haben diese Frei scheine stets bei sich zu führen und auf jedesmaliges Verlan gen den Steuer- und Polizeibeamten vorzuweisen. Da jedoch zur Zeit in Bremen besondere Abgaben für den Betrieb von Gewerben nicht erhoben werden, so werden die Gewerbslegitimationszeugnisse für die Bremischen Gewerbtrei benden und Handelsreisenden mit der Aenderung ausgestellt werden, daß darin statt der Bescheinigung über die Entrichtung der gesetzlichen Abgaben für das betreffende Geschäft nur eine Bescheinigung über die Berechtigung zum GewerdSbetriebe enthalten ist. §. 4. Da ferner, wie daS vereinbarte Formular zu den Gewerbe steuerfreischeinen (unter v. bei der Ausführungs-Verordnung vom 23. April 1850) an die Hand giebt, die stipulirte Ab gabenfreiheil dann nicht eintritt, wenn der Gewerbtreibende oder Reisende nicht bloße Muster oder Proben, sondern auch Maaren selbst bei sich führt, oder wenn er gleichzeitig Auf träge für mehr, al« ein Handels» oder Fabrikhaus besorgt, so ^unterliegen diejenigen Bremischen Gewerbtreibenden oder Handelsreisenden, welche mit ihrem Verkehre in Sachsen nicht innerhalb der bestimmten Grenzen verbleiben, der in ß. 41 de» Gewerbe- und Personalsteuer-Gesetzes vom 24. December 1845 geordneten Abgabe. Hiernach haben sich Alle, die es angeht, gebührend zu achten. Dresden, den 31. December 1856. Die Ministerien des Innern und der Finanzen. Frbr. v. Beust. Behr. Brenig. Nichtamtlicher Theil. Aebersicht. TageSgeschichte. Prag: Der Stand de» Teplih - Aussiger EisenbahnunternehmenS. — Berlin: Der Gesetzentwurf bezüglich der Verwendung des Reste» der 30-Millionen- anleihe. Die Vorlage wegen unerlaubten CreditgebenS an Minderjährig,. — Ko bürg: Der Plan einer Gewerbe halle mit Vorschußkasse. Die Zeichnungen zur Actien- bierbrauerei. Der Bau der katholischen Kirch,. Fort schritte in der Viehzucht. — Altenburg: Publikation von Gesetzen. Ernennung in der LandeSbankdireclion. — Pari»: Ministerialrundschreiben bezüglich der Hasard spiele. Zur Angelegenheit Verger'S Die Räumung Griechenland» in naher Aussicht. Geschenke des persischen Gesandten. Audienz deS l>r. Kern. — Brüssel: Nach forderung zur Deckung der Kosten der Regierungsjubel- feier. —»Florenz: Vom Hof,. Starker Fremdenzug. — Madrid: Verkauf des Palastes der Königin Christine. Verhaftung de» General» Oribe. — London: Zur per sischen Kriegsftage. — TifliS: Berichtigung. — Hong kong: Die Zerstörungen bei Kanton. Local» und Provmztalaugelegenbeiteu. Dresden Vorlesung in der polytechnischdn Schul,. Starke Frequenz der Sparkasse. Vermischtes. — Chemnitz: Der städtische HauShaltplan für 1857. — Zwickau: Aus dem Rechen schaftsberichte des MariabundeS. — Plauen: Jubiläum der SonntagSschule. — Auerbach, Zittau u. Oder witz: Eisenbahnangelegenheiten. Oeffentliche Gerichtsverhandlungen. (Dresden. Leipzig. Bautzen. Augustusburg.) Feuilleton. Vermischtes. Inserate. TageSkalender. Börsenuachrichten. Tagesgeschichte. 6 Prag, 25. Januar. Ueber den Fortschritt des Te- plitz-Aussiger BahnuntrrnehmenS bin ich im Stande, Ihnen officielle Daten mitzutheilen. Mit Ausnahme einiger Aussiger Grundstücke, bei denen wegen übertriebener Anforderungen der Besitzer die Expropriation eingeleitet werden mußte, und des für den Teplitzer Bahnhof bestimmten Terrains ist die Grundeinlüsung auf der ganzen Bahnlinie vollendet. Be züglich der Situation diese» Teplitzer Bahnhofes erwartet man die Entscheidung des hohen Ministerium», da man mit der Anlage desselben in der Näh« der fürftl. Clary'schen und Uher'schen Aiegelhütten oder in der Nähe von Turn schwankt. Letztere ist allerdings eine nicht nur bequeme, sondern auch für den Curort Teplitz-Schönau günstigere, während erstere in Rücksicht der Fortsetzung der Linie nach Karlsbad Vieles für sich hat, nachdem bereit» eine Verständigung mit dem Comitü, an dessen Spitze unser hiesiger Cardinal-Erzbischof Fürst Schwarzenberg steht und welcher im Verein mit dem Fürsten Lobkowih, Grafen Oswald Thun und Herrn I. B. v. Riedel, dann der Dessauer Bank bereits um die Concessivn zu den Vorarbeiten für die Teplitz - Karlsbader Linie einqe- schritten ist, angebahnt wurde, und kein Zweifel mehr darüber obwalten dürfte, daß dieselbe Gesellschaft die ganze Linie nach Karlsbad und an die sächsische Grenze nach Schwarzenberg- Zwickau ausführen werde. Abgesehen davon, daß die Expro priation sehr gut von statten ging, indem die Einlösung um den billigen Preis von 30—36 Kreuzer per Wiener Klafter erzielt wurde, trug auch Da« zur schnellen Durchführung deS Unternehmens bei, daß die Entschädigung bezüglich der Kohlen körper, welche wegen der sie überschreitenden Eisenbahn so wohl darunter, al» auch in einer Breite von 20 Klaftern rechts und links nicht abgebaut werden können, durch die Verzichtleistunqen der größten KohlenwerkSbefiher der Gegend, de» Grafen Thun, des Fürsten Clary, der Bergbauqesell» schäft Saxonia und der französischen Eisenbahngesellschaft, deren Sobochlebeer Revier seiner ganzen Länge nach von der Feuilleton. -u- Leipzig, 25. Januar. Die beiden zur Vermählung Ihrer königl. Hoheiten der Prinzessinnen Margarethe und Anna im Namen der Universität überreichten Gedichte von Professor Reinhold Klotz find von 51. W. Naumann, Frühprediger zu St. Petri allhier, au» dem Lateinischen in» Deutsche überseht worden und nun auch al» Manuskript im Druck erschienen. Herr 51. Naumann, der sich schon öfter» al» Meister in lateinischen Versen bewährt, hat mit dieser Uebersetzung den Beweis ge liefert, daß ihm auch die deutsche Ver-kunst in hohem Maße geläufig ist. Wenn er zu seiner Uebersetzung nicht die alt» klassischen VerSformen der Originale, alkäische und choriambische, sondern gangbare deutsche Strophen gewählt hat, so giebt die« in der That ein Moment mehr dazu ab, daß diese Gedichte nicht al« Uebersehunqen, sondern als heitere und liebliche deutsche Originale erscheinen. Literatur. Eduard Ziehen, welcher al» Novellist der neuern Richtung der realistischen Darstellung angehört, hat unter dem Titel „Norddeutsches Leben" (zwei Bände, Frank furt a. M., literarische Anstalt) kleine Erzählungen und Skizzen herauSgeqebrn, worin er Natur, Leben und Sitte in den Gegen- den der Riederelbe schildert. Vorherrschend ist e» da» Leben und die Begegniffe der Dorfpfarrer, Schullehrer und Förster, woran der Verfasser mit genauer Kenntniß von Land und Leuten seine charakteristischen Zeichnungen knüpft. Wohl find dieselben im Lolorit etwa» verschönt und e» fehlt der lockern Behandlung die künstlerisch feine Ausführung und öfter ein genügender Ab- schluß: aber die lebensvolle Wahrheit, welche seinen Stoffen zu Grunde liegt, und da» innige Gemüih, welche» sich in den Schilderungen auSspricht, üben eine rege Anziehungskraft. Wir theilen zur Probe eine mit Humor und Lebendigkeit verfaßte Dorfscene: „Ein seltsamer stiller Freitag" mit. Ein seltsamer stiller Freitag. Von E. Ziehen. - Nachdem der russische Oberst Tettenborn alle französischen Truppenabthrilungen vom rechten Ufer der Niederelbe verdrängt und am 18. März 1813 seinen feierlichen Einzug in Hamburg gehalten hatte, ward die Gegend zwischen Hamburg und Bremen länger al» fünf Wochen der Schauplatz zahlreicher kleiner Schar mützel, in denen zum Theil die Franzosen, meisten» aber die russischen und hanseatischen Truppen den Sieg davontruqen. Die Niederlage Morand'» in und bei Lüneburg am 2. April zwang die Generale Montbrun und Davoust, welche sich mit ihm hatten vereinigen und da» ganze linke Elbufer von den Feinden säubern wollen, eine rückgängige Bewegung gegen Westen und Süden zu unternehmen und da» kaum gewonnene Terrain den Russen und Hanseaten zu überlassen. Um die Früchte jene» Siege» über Morand auf» Beste zu benutzen, sandte Tettenborn sogleich den Oberstleutnant Kon stantin v. Benkendorf mit einer starken Abthrilung russischer und hanseatischer Reiterei nebst zwei Geschützen nach der Weser- gegend, mit dem Befehl«, so weit al» möglich gegen Bremen vor- zudringen, wo der französische General Bandamme mit einem beträchtlichen Jnfanteriecorp» stand. Bremen und Harburg eine vortreffliche Lhauffee anlegen lassen, welche allen den großen und kleinen HrereSabtheilungrn, die zwischen der Riederelbe und der Niederweser hin- und her- marschirten, zur Etapenstraße diente und welche noch heutigen Tage» den HauptverbindungSweg in jener Gegend bildet. Durch die fortwährenden Truppendurchzüge wurden sämmt- liche von dieser Lhauffee berührte Orte hart mitgenommen, und die Bewohner der letztern wußten in den oben erwähnten fünf Wochen manchmal am Morgen noch nicht, ob fie nicht vor Abend Feind und Freund uäd wieder Feind zu bewirthrn haben würden. Obwohl gewiß jeder Ort ein lange» Klagelied über die Noch und Plage jener Zeit anstimmen könnte, so hatte doch ein große» Kirchdorf zwischen Bremen und Harburg ganz besonder» zu leiden, da sich von demselben verschiedene Nebenstraßen nach mehrer» größer» und kleinern Städten im Norden, Osten und Süden atzweigrn, so daß e« in jener stürmischen Zeit mehr- mal» der Schauplatz eine» Scharmützel» zwischen den einander plötzlich begegnenden Detachement» der Franzosen und der Russen wurde. Nach dem erwähnten Durchzuge Benkendorf'» hatte längere Zeit hindurch eine ganz ungewohnte, aber äußerst wohlthätige Stille in diesem Kirchdorfe geherrscht. Weder Freund noch Feind befand sich in unmittelbarer Nähe; die Bewohner athmrten wieder auf und gaben sich schon der frohen Hoffnung hin, daß alle KriegSnoth überstanden sei. So war der Morgen de» Lharfreitagr«, de» 16. April», herangekommen. Die Glocken klangen von der stillen Kirch- hof»höhe. welche im ersten jungen Frühling-grün prangte, klar und feierlich über die weiten Wiesen und Gärten de» Dorfe» und Hell und warm strahlte dir Sonne vom tiefblauen Himmel hernieder, in Vor seinem Zug« nach Rußland hatte Napoleon zwischen luden die Bewohner zum MorgengotteSdienste ein.