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— 69» — 5) die rechts und links der Altenberger Straße gelegenen Communräume unter Nr. 42 l, 423, 423a und 424 des Flurbuchs für Dippoldiswalde gelegenen Communräume, am sogenannten Gespünde, 6) die II. Parzelle der Borwerkswiese Nr. 680 desselben Flurbuchs; 7) die Parzelle Nr. 71 des Vorwerksfeldes WolframmSdorf; 8) die zur Kiebsch'schen Stiftung gehörigen, an der Kreuzbach gelegenen beiden Wiese» Nr. 757 und 758 9) ^as^derftlben Stiftung gehörige, hinter den Scheunenaeleaene Feldgrundftück Nr. 810a; 10) die IV. Parzelle der zur Rüdiger-Stifung gehörigen Wiese Nr. 705 an Ort und Stelle unter den im Versteigerungstermine bekannt zu machenden Bedingungen an dte Meistbietenden ver pachtet werden. Rathswegen wird dies hierdurch mit der an Pachtlustige ergehenden Einladung bekannt gemacht, sich vorgedachten Tages Bormittags Uhr bei der Mende'schen Fabrik hier einzufinden. Dippoldiswalde, am 20. September 1879. Der Stadtrath. Voiqt, Brgrmstr. Bekanntmachung. Laut erstatteter Anzeige ist das Einlage- und Quittungs-Buch von d'er Sparkasse der Stadt Frauenstein Nr. 2537 auf die Diaconat-Vacauz-Kasse hier lautend, verloren gegangen. Indem dies gemäß Z 16 des Sparkassen-Regulaüvs hierdurch bekannt gemacht wird, wird der etwaige Inhaber dieses Buches, dafern er Ansprüche auf dasselbe zu haben glaubt, aufgefordert, sich bei deren Verlust innerhalb 3 Monaten, von heute an gerechnet, bei unserm Sparkaffenkassirer zu melden. Frauenfiein, am 4. August 1879. Der Stadtgemeinderath» Grohmann, Brgrmstr. Bezirks Ausschuß-Sitzung vom 13. September 1879. Bei Eröffnung der Sitzung begrüßte zunächst der Herr Vorsitzende, Amthauptmann von Kessinger, das neu in den Bezirksausschuß gewählte Mitglied, Herrn Uhrenfabrikant Großmann von Glashütte. Sodann trat man in die Tagesordnung ein. Deren 1. Gegenstand war die Beantwortung der vom Kgl. Mini sterium des Innern gestellten Frage, ob und inwieweit sich eine anderweite gesetzliche Regelung der von Haus aus nur provisorisch getroffenen, in § 20 des Gesetzes, die Bildung von Bezirksverbänden betr., vom 21. April 1873 enthal tenen Bestimmungen über die Erhebung von Bezirks- steuern durch die bisher gemachten Erfahrungen als nöthig herausgestellt habe. — Der Bezirksausschuß sprach sich dahin aus, daß es vor Allem zur Vermeidung jedweden Jnteressenkampfes räthlich erscheine, den Modus für die Bezirkssteuererhebung auch für die Zukunft durch Gesetz fest zustellen. Außerdem erachtete man speciellere Bestimmungen wegen Heranziehung des Staatsgutes zu Bezirkssteuern für nöthig und hielt es, den Anlagenmodus selbst anlangend, für zweckmäßig, daß die Bezirkssteuer, wie zeirher, so auch künftig, nach dem Maaßstab der direkten Staatssteuern (Einkommen- und Grundsteuer) erhoben, endlich aber auch für die Einhebung der Steuer von den auf selbstständigen Gütern wohnenden Personen nähere Bestimmungen getroffen werden. Der Bezirksausschuß erklärte sich sodann für die auf dem letzten Bezirkstage angeregte Anschaffung einer 3. Be zirksstraßenwalze, und sollen nunmehr zunächst bezüg liche Offerten eingezogen werden. Gegen die von der Gemeinde Kreischa beabsichtigte Aufstellung von Laternen an der Bezirksstraße in Kreischa hatte man selbstverständlich kein Bedenken; nur sollen zu nächst noch aus verkehrspolizeilichen Rücksichten die Stand orte der Laternen näher festgesetzt werden. Die Entschließung wegen der in einer Petition aus Schmiedeberg und Umgegend beantragten Herstellung der Wegeverbindung von Schmiedeberg über Ober carsdorf nach Reichstädt wurde nach längerer Debatte bis nach weiteren Erörterungen über die Verkehrsverhält- niffe und Verhandlungen mit den betheiligten Gemeinden ausgesetzt. Nach einer Verordnung der Kgl. Kreishauptmannschaft Dresden ist wegen Herstellung der in ganz ungenügendem Zustande befindlichen Wegeverbindung von Kreischa nach Niedersedlitz an die Kgl. Amtshauptmannschaften Dresden und Pirna verfügt worden. Der Bezirksausschuß nahm hiervon Kenntniß und beschloß mit Rücksicht hierauf, die Frage wegen des Weiterbaues der Bezirksstraße in Gombsener Flur bis zum nächsten Frühjahre offen zu lassen. Die Feuerlöschordnung von Rechenberg hielt der Ausschuß in ihrer vorliegenden Fassung zur Bestätigung nicht für geeignet, und soll deshalb dieselbe durch die Amts hauptmannschaft umgearbeitet werden; dagegen wurde die jenige für Reichenau mit einigen Abänderungen ge nehmigt. Der von der Gemeinde Falkenhain beschlossene An lagenfuß, wonach der communliche Geldbedarf nach ?/» von den Grundsteuereinheiten und nach '/» von den Köpfen (der selbstständigen Personen) erhoben werden soll, wurde genehmigt. Wegen der aufgestellten Ortsstatute für Holzhau und Rechenberg über Abgaben bei Grundbesitzwechsel rc. beschloß der Ausschuß, gutachtlichen Bericht an das Kgl. Ministerium des Innern zu erstatten. Der Gemeinde Kreischa, welche in den letzten Jahren größere Capita le bei der dasigen Sparcasse geliehen hat, wurde hierzu, obschon man derartige Darlehnsgeschäfte mit Rücksicht darauf, daß die communliche Sparcasse lediglich wieder von der politischen Gemeinde vertreten werde, und daß daher nicht die Garantien und Voraussetzungen für gesetzesgemäße Regelung der Angelegenheit gegeben seien, für ganz unstatthaft bezeichnete, unter den obwalten den Umständen zwar nachträgliche Genehmigung ertheilt; es stellt jedoch der Bezirksausschuß zur Bedingung, daß die Gemeinde Kreischa höhere Tilgungsbeträge, als wie sie jetzt beabsichtigt, feststelle. Die Angelegenheit wegen Verlegung des Weges von der Herrenmühle bei Glashütte nach Berthelsdorf ist wegen des ablehnenden Beschlusses des Bezirksausschusses zu Pirna noch nicht weiter gefördert worden, und es ge langte heute allerdings auch der hiesige Bezirksausschuß zu der Ansicht, daß, da die Frequenz auf dem fraglichen Wege sich in neuerer Zeit und wohl namentlich mit durch die Fertigstellung des Döbra-Börnchener Com.-Weges wesentlich verringert habe, seine früheren, die Nothwendigkeit der Wegeverlegung aussprechenden Beschlüsse wenigstens für die nächste Zeit zu beanstanden seien, das Project aber im