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Gütepflegung zu erscheinen, und zwar unter der Verwarnung, daß Diejenigen, welche in diesem Termine ausbleiben oder eine von Seiten des Gerichts von ihnen verlangte Erklärung nicht abgeben. Alles, was über Feststellung der Masse und über Gebahrung mit derselben, sowie über Anerkennung der angemeldeten Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Be friedigung oder über andere den Concurs betreffende Fragen verhandelt und beschlossen werden wird, gegen sich ebenso gelten zu lassen haben, als ob sie an den Verhandlungen Theil genommen und den gefaßten Beschlüssen zugestimmt hätten. Für den Fall, daß sich das weitere Verfahren durch Abschluß eines Vergleiches nicht erledigen sollte, ist -er L3. September L87S, Vormittags 12 Uhr, als Termin für Eröffnung eines Ordnungserkenntnisses anberaumt worden. Auswärtige Betheiligte haben bei 15 Mark Strafe zur Annahme künftiger Zufertigungen Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu bestellen. Dippoldiswalde, am 23 Juni 1879 Königliches Gerichtsamt, Klimme». Tagesgeschichte. Dippoldiswalde. In Bezugnahme auf die jetzt be kannt gewordenen Ernennungen für die neue Justizorga nisation machen wir auf die Unterschiede der in Frage kommenden Stellungen aufmerksam: Die Amtsgerichte, deren ungefähr hundert gebildet werden, bestehen aus einer Anzahl von Amtsrichtern, welche unter sich den gleichen Rang haben und von denen jeder die ihm unterstellte Ge schäftsbranche mit seinem Hilfspersonal versieht. Unter diesen mehreren Amtsrichtern des Amtsgerichts bekommt einer die Dienstaufsicht, eine Function, welche ihre Wirkungen im Wesentlichen nur gegen das Subalternpersonal äußern kann. Die Amtsgerichte haben ungefähr die Geschäfte der jetzigen Gerichtsämter und der Gerichtsämter in den Bezirksgerichten. Eine größere Anzahl von Amtsgerichtsbezirken zusammenge nommen, bilden nun einen Landgerichtsbezirk. Solcher Landgerichte werden sieben errichtet (Dresden, Leipzig, Chem nitz, Zwickau, Bautzen, Freiberg und Plauen). Die Land gerichte sind große Collegialgerichte, welche die Geschäfte der jetzigen Appellationsgerichte und der Bezirksgerichte in sich vereinigen. Das Schwurgerichtspräsidium wird bei den Landgerichten in Zukunft in die Hände eines Straf kammerdirectors gelegt werden. Ueber den Landgerichten steht das Oberlandesgericht zu Dresden (jetziges Ober appellationsgericht) und über sämmtlichen Oberlandesge richten des deutschen Reiches das Reichsgericht zu Leipzig. — Vom 1. Juli d. I. ab treten die neuen Wechsel stempelmarken und gestempelten Blanquets in Kraft; doch dürfen die früheren Werthzeichen aufgebraucht werden. Wir machen nur besonders darauf aufmerksam, daß die in die neuen Sätze nicht passenden Marken und Blankets über 15, 45, 60, 75, 90, 120, 225, 600 und 900 Pfennige von sämmtlichen Postanstalten des Reichsgebietes gegen Marken neuer Art ausgetauscht werden. Die Stempelab gabe beträgt bei einer Summe bis 200 Mark 10 Pfg.; über 200 bis 400 Mark 20 Pfg.; über 400 bis 600 Mark 30 Pfg.; über 600 bis 800 Mark 40 Pfg., über 800 bis 1000 Mark 50 Pfg., und von jedem ferneren Tausend Mark 50 Pfg. mehr, wobei jedes angefangene Tausend für voll gerechnet wird. Dippoldiswalde, den 27. Juni. Nachdem am vorigen Sonntage, den 3. Sonntag nach Trinitatis, Herr Predigt- amtscandidat Neumann aus Dresden, behufs Bewerbung um das erledigte Diakonat eine Gastpredigt gehalten hatte, sand in der gestrigen Sitzung des Kirchenvorstandes, bei welcher 13 Mitglieder anwesend waren, die Wahl des Ge nannten mit einer überwiegenden Majorität statt. Jeden falls aus Besorgniß, für den vorliegenden Fall das Be setzungsrecht an das evangelische Landesconsistorium abtreten zu müssen, hatte die Majorität des Kirchenvorstandes von einer nochmaligen Ausschreibung der Stelle abgesehen. — Möge die Wahl eine für das kirchliche Leben unserer Ge meinde gesegnete sein. Hf Frauenstein, 26. Juni. Schon seit Wochen war hier zu bemerken, daß man sich zu einem ganz besonderen Feste vorbereitete. Es galt, sich zu dem festlichen Empfange der Sängergäste zu rüsten, welche unsere Stadt zu der schon seit 2 Jahren projectirten, am 22. d. M. stattgefundenen Weihe des Banners des Gesangvereins „Lieder tafel" mit ihrem Besuche beehrten. Am frühen Morgen des genannten Tages kündete eine flotte Reveille der bereits am Vorabende mit Guirlanden, Kränzen und Ehrenpforten geschmückten Stadt den Anbruch des Festtages an. Im Laufe des Vormittags vervollständigte man den Schmuck der Häuser durch allgemeines Flaggen, so daß unsere Stadt einen reizenden Anblick bot. Zu dem Feste waren eine größere Anzahl von Gesangvereinen eingeladen, von denen 18 im Laufe des Vormittags erschienen. Es waren ver treten: Altenberg mit 20, Burkersdorf mit 46, Colmnitz mit 15, Dresden mit 8 Mann, durch eine 5 Mann starke Deputation des Gesangvereins „Eichenkranz" und 3 Mann vom Gesangverein „Liederkreis", Freiberg war mit 5 Ver einen vertreten und zwar: Liedertafel mit 39, Bürgersing verein mit 6, Lyra mit 15, Stradella mit 14, Freundschaft mit 1 Mann (Deputation), Liederkranz hatte ebenso wie Dippoldiswalde keine Deputationen geschickt, jedoch einen goldenen Nagel als Fahnengeschenk gesendet, Hennersdorf mit 11, Chorgesangverein Frauenstein mit 15, Kleinbobritzsch mit 19, Reichenau mit 15, Reichstädt mit 9, Sayda mit 20, Weigmannsdorf mit 8, Weißenborn mit 9 Mann. Es waren somit 270 Sängergäste erschienen. Hatte man sich bis Mittag des Festtags des schönsten Wetters zu erfreuen, so änderte es sich doch gegen 1 Uhr plötzlich, indem ein orkanahnlicher Sturm mit Regen losbrach, wodurch die Flaggen, soweit sie nicht schon vor Beginn des Unwetters in Sicherheit gebracht worden waren, übel zugerichtet wurden. Zum Glück hellte sich das Wetter bald wieder auf und es konnte gegen '/-3 Uhr der Festzug beginnen. Vor dem Rathhause angelangt, wo sich die Weihtribüne befand, be grüßte Herr Bürgermeister Grohmann die anwesenden Sänger aufs Herzlichste im Namen der Stadt Frauenstein. Daraus vollzog der Herr Superintendent vr. Hasse die Weihe des schmucken Banners mit beredten Worten. Hieran reihte sich die Uebergabe der Festgeschenke. Das Banner wurde mit 17 goldenen Nägeln (excl. des von der Fahnenfabrik ge schenkten) und 5 seidenen Bändern beschenkt und zwar spen deten goldene Nägel: Altenberg, Colmnitz, Dippoldiswalde, Dresden (2 Stück, Liederkreis und Eichenkranz), Frauenstein (Chorgesangverein), Freiberg (4 Stück: Liedertafel, Lyra, Liederkranz und Freundschaft), Hennersdorf, Kleinbobritzsch, Reichenau, Reichstädt und Weißenborn, sowie der hiesige Militärverein und die Schützengesellschaft. Von den hiesigen Festjungfrauen, sowie von dem Gesangverein zu Burkers dorf, Bürgersingverein und Stradella (Freiberg), sowie Sayda erhielt das Banner prächtige seidene Bänder, Mit diesen Zierrathen ausgestattet, übergab der Vorstand des Gesang vereins das Banner dem Gesangverein Liedertafel zu Frauen- tein, nachdem er den Spendern der Weihgeschenke den auf richtigsten Dank im Namen des Vereins dargebracht hatte. Nach diesem Acte durchzog der Festzug die, wie schon.