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Donnerstag. Nr. 27. 6. März 1879. Weißerih-Zeitung. Amts-Klatt für die Königs. Amtshauptmannschaft Mppol'biswatde, sowie für die Königs. Kenchts-Aemter und die Stadträthe zu Aippotdiswatde und Aranenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Ichne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags nnd Sonnabends. — Zn beziehe» durch aste Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit lO Psg. siir die Spalten-Zeile, oder deren Rauni, berechnet. Amtlicher Theis. Bekanntmachung, Abänderungen der Bekanntmachung vom 27. Januar dieses Jahres wegen Maßregeln gegen Ein schleppung der Rinderpest aus dem Königreiche Preußen betreffend. Das Königliche Ministerium des Innern hat mit Rücksicht auf den Stand der Rinderpest in den benachbarten königlich preußischen Regierungsbezirken beschlossen, die in den übrigen Bestimmungen bis auf Weiteres noch in Gültigkeit bleibende Bekanntmachung, Maßregeln gegen Einschleppung der Rinderpest aus dem Königreiche Preußen betreffend, vom 27. Januar dieses Jahres, dahin abzuändern, daß die Verbote und Beschränkungen der Einführung von Wiederkäuern in § 1, ß 5 und § 8 jener Bekanntmachung nur noch auf den Regierungsbezirk Merseburg zu beziehen sind. Es ivird Solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dippoldiswalde, am 3. März 1879. Königliche Amtshauptmannschaft. von Kessinger. Bekanntmachung. Roß- und Viehmarkt zu Dippoldiswalde, Donnerstag, den 20. Marz L870. — Stättegeld wird nicht erhoben. Dippoldiswalde, am 3. März 1879. Der Stadtrath. Voigt, Brgrmstr. Tagesgeschichte. Dippoldiswalde. Zur Begegnung irriger Meinungen weisen wir darauf hin, daß es für die Vornahme der Ehe schließungen bei den Standesämtern keine sogen, „geschlos sene Zeit" giebt, daß aber auch die früher für kirchliche Trauungen bestandene geschloffene Zeit insofern in Wegfall gekommen ist, als jetzt nur in der Charwoche (Montag bis mit Sonnabend) und an den Bußtagen Trauungen in der Kirche nicht vorgenommen werden dürfen. HZ Frauenstein. Von einem vr. Melbrizzi, der angeb lich Kgl. Hoforganist in Kopenhagen ist, wurde in voriger Woche ein Concert in hiesiger Kirche gehalten. Das Programm kündigte recht verlockend: „Großes Gesangs- und Orgelora torium von vr. Franz Lißt" an. Das Concert war sehr schwach besucht. Auffällig und sonderbar war, daß Herr Melbrizzi dem Programm seinen Namen nicht beigefügt hatte. Einestheils war das zu starke Spiel sehr oft übel angebracht, wie auch die bemerkbaren Fehlgriffe und zu starken Körperbewegungen einen sehr störenden Eindruck her vorriefen. Sehr sonderbar (jedenfalls eine Künstlerfreiheit) war die wunderliche Registratur. Ebenfalls sei bemerkt, daß von dem Text des Gesanges wenig oder gar Nichts vernehmbar war, was übrigens natürlich ist, wenn der Sänger, der ja auch zugleich Spieler war, dem Publikum den Rücken zukehrte. Ist Eins an dem ganzen Vortrag hervorzuheben, so ist es die technische Fertigkeit des Vor tragenden. Im klebrigen hat das Concert die meisten Zu hörer kalt gelaßen, die Erwartungen der Sachverständigen aber nicht befriedigt. — (Ganz wie bei uns in Dippoldis walde! D. Red.) Dresden. Das neue evangelische Landes-Gesang buch ist nun bald druckfertig — d. h. im Entwurf! Dieser kommt erst zur Prüfung in die Hände von Geistlichen und Laien, wird dann erst der Landes-Synode zur Genehmigung vorgelegt und kommt nach diesem langen Wege nicht etwa sofort auf Befehl zur Einführung, sondern die Gemeinden des Landes haben vollkommene Freiheit, neben ihren bis herigen liebgewordenen Gesang- und Gebetbüchern des neuen Landes-Gesangbuches sich zu bedienen. Berlin. Ueber das Schicksal der Getreidezölle gehen die Muthmaßungen der Reichstagsabgeordneten noch immer weit auseinander. Das Centrum im Reichstage und die in demselben namentlich aus dem Süden Deutschlands stark vertretene Landwirthschaft, sowie die klerikalen Vertreter der