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Sonnabenv. Rr. 25. 1. März 1879. Weißerih-Kettung. Amts-Matt für die Königs. Amtshauptmarmfchast Dippotdiswatde, sowie für die Königs. Kerichts-Aemter und die Stadträthe zu Dippoldiswalde und Krauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Ichne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Inserate, welche bei der bedentenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Zmllicher Theis. Bekanntmachung. Die Vorsteher von öffentlichen Lehranstalten und Privalschulen des der unterzeichneten Bezirksschulinspection unterstellten Bezirks werden zur Nachachtung darauf aufmerksam gemacht, daß die Königlichen Ministerien des Innern und des Cultus und öffentlichen Unterrichts durch Verordnung vom 2. Januar 1879 im Gesetz- und Verordnungsblatts vom Jahre 1879, Seite 3, die Vorschrift in Z 11 der zu Ausführung des Reichsimpfgesetzes vom 8. April 1874 erlassenen Verordnung vom 20. März 1875 (Seite 167 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1875) derzufolge die Vor steher von öffentlichen Lehranstalten und Privatschulen a) die Verzeichnisse der Schüler, für welche der Nachweis der Impfung nicht erbracht worden ist, und b) die Liste derjenigen ihrer Zöglinge, welche im betreffenden Jahre ihr 12. Lebensjahre zurücklegen, vier Wochen vor dem Schluffe des Schuljahres an die nach Z 5 der obigen Ausführungsverordnung mit der Aufstellung der Jmpflisten beauftragten Behörden, innerhalb deren Verwaltungsbezirk die betreffenden Schulen sich be finden, abliefern sollen, aufgehoben und an Stelle derselben verordnet haben, daß die gedachten Schulvorsteher die unter lit. a und d bemerkten Verzeichnisse und Listen erst nach dem Beginne des neuen Schuljahres aufzustellen und binnen vier Wochen, von diesem Termine an, an die betreffenden Jmpfbehörden abzuliefern haben. Dippoldiswalde, den 26 Februar 1879. Königliche Bezirks-Schulinspection. v. Kessinger, zugleich für den Herrn Bezirksschulinspector. Bekanntmachung. Zu Deckung des Fehlbedarfs bei den verschiedenen städtischen Cassen sind in Gemäßheit der gefaßten Collegial- beschtüffe im laufenden Jahre 23 Zehntheile des im Tarif zum hiesigen Anlagen-Regulativ enthaltenen Anlagensatzes vom steuerpflichtigen Einkommen und 21 Pfg. von jeder Steuereinheit vom Grundbesitz, mit Ausnahme der Steuereinheiten von den Vorwerks grundstücken, welche nur 12 Pfg. von der Einheit und zusanimen 64 Mk. 98 Pfg. zur Armencaffe beizutragen haben, zu erheben und in vier gleichen Raten und zwar am 15. Februar, l 15. August und 15. Mai, I >, 15. November pünktlichst zur Stadtcaffe abzuführen. Ueberdem sind am L. Deeember ds. Js. die Beiträge an Geschoß, Erb-, Laas-, Wasser- und Gartenzins, sowie Bürger- und Schutzverwandtensteuer zu entrichten. In Gemäßheit des Z 12 des Anlagen-Regulativs vom 25. Mai 1875 bringen wir Solches hierdurch zur öffent lichen Kenntniß mit dem Benierken, daß gegen Diejenigen, welche sich nach Ablauf von 4 Wochen von jedem der vorge dachten Terminstaae an gerechnet, mit Entrichtung von Abgaben im Rückstände befinden, nach §13 des gedachten Anlagen- Regulativs- ohne Weiteres das Executionsverfahren in Anwendung gebracht werden wird. Dippoldiswalde, am 13. Februar 1879. Der Stadtraty. Voigt, Brgrmstr.