Volltext Seite (XML)
Sonnabend. ' Nr. 146. 14. December 1878. WePerih-Aeitung. Amts-Klatt für die Königs. Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, sowie für die Königl. Kerichts-Aemter und die Stadträthe zu Dippoldiswalde und Irauenstein. Verantwortlicher Redakteur: Carl Ichne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Au beziehen durch alle Post» Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage oes Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Aeile, oder deren Raum, berechnet. Amtlicher Wil. Raub. Als des Post-Raubes vom 5. dS. MtS. dringend verdächtig erscheint ein Vagirender Friedrich Bauer aus Kändler bei Chemnitz, der am 8. December bei Materialist Herrmann Krämer in Schloßchemnitz viel Geld sehen lassen; schwere Vorstrafe wegen Desertion. — Signalement stimmt bis auf den Ueberzieher, der grau, nicht braun gewesen sein soll; Bauer hatte Bahn-Dienstmütze. — Man bittet um Vigilanz und eventuell Sistirung desselben. Freiberg, den 12. December 1878. Der Königl. Staatsanwalt. Bernhard. Bekanntmachung. Im Monat November dieses Jahres sind die Baumpflanzungen an den hiesigen Bezirksstraßen zu wieder holten Malen auf frevelhafte Weise beschädigt worden. Ein solcher Frevel ist in der Nacht zum 11. November auf der DippoldiSwalde-Glashütter Bezirksstraße im Luchauer Flurbezirk durch Abbrechen der Krone eines jungen Kirschbaumes und mehrerer Baumpfähle, und in der Nacht vom 21. zum 22. November an 6 Ahorn- und 2 Aepfelbäumen ebenfalls durch Abbrechen der Kronen verübt worden. Da es bis jetzt nicht gelungen ist, die Thäter zu ermitteln, so bringt man diese Vergehen mit dem Ersuchen zur öffentlichen Kenntniß, Wahrnehmungen, die zur Ermittelung der Baumfrevler dienen könnten, zur Anzeige zu bringen. Hierbei wiederholt man das schon im vorigen Jahr durch Bekanntmachung vom 8. September 1877 an daS Pub likum gerichtete Ersuchen, die Baumpflanzungen an den öffentlichen Straßen thunlichst zu schützen, jedem frevelhaften Ge bühren an denselben mit aller Energie entgegenzutreten und vorkommenden Falls die Schuldigen zur Bestrafung anzuzeigen. Auch bringt man nochmals zur Kenntniß, daß Demjenigen, welcher den Urheber eines Baumfrevels dergestalt er mittelt, daß er von der zuständigen Gerichtsbehörde zur Untersuchung und Bestrafung gezogen werden kann, eine Belohnung von zwanzig Mark au« der Casse des hiesigen Bezirks-Obstbau-BereinS gewährt werden soll. Dippoldiswalde, den 9 December 1878 Königliche Amlshauptmannfchaft. von Kessinger. Die bei dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte in Pflicht stehenden Herren Bormünder werden hiermit veranlaßt, die gemäß tz 45 der Verordnung vom 9. Januar 1865 über die geistige und leibliche Pflege, Beaufsichtigung und Fortbildung ihrer Mündel alljährlich zu erstattenden CrziehungSberichte im Laufe dieses Monates anher einzu reichen oder bei den Ortsgerichten ihres Ortes, welche dieselben sammeln, abzugeben. Königliches Gerichtsamt Frauenstein, am 7 December 1878 Küchler Tagesgefchichte. Dippoldiswalde, den 13. December. So hätten wir Venn den Winter in optima forma, wie wir Lateiner sagen, will sagen: mit Ober- und Untergewehr; rings Alles weiß uud blank und glatt genug, um auf flüchtigem Schlitten zum Weihnachtseinkauf in die Stadt fahren zu können. Und wenn auch ein biederer dörflicher Concurrent unserer vortrefflichen Mode- und Schnittwaarenhändler (in unsrer letzten Nummer) als Reclame für sich anführt, daß bei ihm „keine Qual, weil keine Wahl", zu finden sei, wie „in der Stadt," so ziehen doch sicher die meisten Kauflustigen den Gang durch einen wohlgefüllten Bazar oder ein von Neuheiten strahlendes Modemagazin der traurigen Nothwendigkeit vor, bei der Ver ausgabung ihrer Goldfüchse sich einer, wenn auch noch so gut gemeinten Bevormundung unterwerfen zu müssen. — Also, immer rin in'« Geschäft! Bei un« ist zwar die Wahl, aber deswegen noch lange keine Qual; sondern eS wickelt sich hier Alles so leicht und glatt ab; unsere aufmerksamen Ver- i.