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Dienstag. Nr. 141. 3. December 1878. Weißerih-Zeitmrg. Amts-Matt für die Königs. Amtshauptmaimschast Dippoldiswalde, some für die Königs. Gerichts-Aemter und die Stadträtpe zu Dippoldismasde und Krauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wSchentlich drei Mal: Dienstag«, Donnerstag« und Sonnabends. — Au beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark SS Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage oe« Blatte« eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Amtlicher Theis. Bekanntmachung. Nach § 3 des die Sonn-, Fest, und Bußtagsfeier betreffenden Gesetzes vom 10. September 1870 ist öffentlicher Handel, namentlich der Handel auf Straßen und öffentlichen Plätzen, in Kauf- und Gewerbsläden, Magazinen, Marktbuden und Verkaufsständen an Sonn», Fest- und Bußtagen in der Regel nicht gestattet. Ausnahme hiervon finden unter Anderem nur bei dem Verkaufe von Brod und weißer Bäckerwaare, indem dieser auch während des Gottesdienstes gestattet ist, sowie bei dem Verkaufe der sonstigen Eß- und Matertalwaaren, ingleichen bei dem Kleinhandel mit HeizungS- und Beleuchtungsmaterial, indem der Verkauf dieser Gegenstände an Sonn«, Fest« und Bußtagen außer der Zeit des BormittagsgottesdiensteS nachgelassen ist, statt, ebenso bleibt den Ortsbehörden nachgelassen, nach den localen Verhältnissen und Bedürfnissen den Detailhandel auch mit anderen als den vorstehend ausgenommenen Gegenständen an Sonn- und Festtagen, jedoch mit Ausnahme des Charfreitags, der Bußtage und deS TodtenfestfonntageS, zwischen dem Vor- und Nachmittagsgottesdienste und nach beendigtem Nachmittagsgottesdienste oder, wo ein Nachmittagsgottesdienst nicht stattfindet, von Beendigung des Bormittagsgottesdienstes an zu gestatten. Dagegen find während der Zeit, zu welcher der öffentliche Handel nicht gestattet ist, an den beiden Buß tagen, dem Charfreitage und dem Todtenfeftfonntage demnach unbedingt den ganzen Tag über, die Kaufs- und Gewerbsläden, Magazine, Marktbuden, sowie die Schaufenster geschloßen zu halten und Ber- kaufsstände mit Maaren nicht zu belegen. Indem wir uns veranlaßt finden, diese Bestimmungen hierdurch einzuschärfen, werden wir darüberr, daß denselben allenthalben nachgegangen werde, von jetzt ab durch unsere Polizeiorgane ßrenge Controle führen kaffen und etwaige Zuwiderhandlungen unnachstchtlich mit den gesetzlichen Strafen ahnden. Dippoldiswalde, am 28. November 1878. Der Stadtrath. Voigt, Brgrmstr. Tagesgefehiehte. Dippoldiswalde, den 2. December. Am vergangenen Freitage fand nach längerer Pause eine Versammlung des Gewerbevereins statt, in welcher zunächst die durch den Wegzug des Herrn Lohgerbermeister Teicher im Vorstand entstandene Lücke durch die Wahl des Herrn Klempnermeister Teicher ausgefüllt wurde. Sodann referirte Herr Billig über eine von ihm angeregte Petition an die Kaiserliche Ober« Postdirection zu Dresden in Betreff der vom 15. November dS. Js. an zwischen hier und Edle Krone eingerichteten Postverbindung. Bekanntlich trat dieselbe an Stelle der früheren Postverbindung mit Klingenberg, um so nicht nur die leichtere Verbindung mit den oberen Gebirgsthälern Frei berg-Chemnitz rc., sondern auch mit dem Niederland Plauen« Dresden rc. zu vermitteln. Da durch die jetzt festgesetzten Abfahrtszeiten (hier früh 8 Uhr, in Edle Krone Nachmittag 4 Uhr) weder der eine noch der andere Zweck in nur einiger maßen genügender Weise erreicht werden kann, so beschloß man, sich dem Anträge des Herrn Billig, der dahin geht, die Kaiserl. Ober-Postdirection in Dresden um Hinausschie bung der Abfahrtszeit von Edle Krone bis auf 7 Uhr 45 Min., im Bedürfnißfalle bis auf 8 Uhr zu ersuchen, anzuschließen, und die betreffende Petition baldigst abgehen zu lassen. Die anwesenden Gewerbtreibenden erklärten, um dieser Verschiebung willen gern auf die Bequemlichkeit einer abendlichen Brief- auStragung, wie diese bisher stattgefunden, verzichten zu wollen. In gewöhnlichen Fällen erfolgt ja die Beantwortung der Correspondenz so wie so nicht früher als am nächsten Tage, während in außerordentlich pressanten Geschäften die Bestellung durch Expressen angewendet werden kann. — Schließlich referirte Herr Schuldirector Engelmann über die von der Hamburger Gewerbekammer im Auftrag der Dele- girtenversammlung deutscher Gewerbekammern (1875 in Chemnitz) ausgearbeitete Denkschrift, die principielle Reform der Gewerbeordnung betreffend. Nachdem derselbe! die ein« leitenden Gedanken der Schrift zusammengefaßt, sowie eine kurze Entstehungsgeschichte der Gewerbeordnung von 1869 gegeben, ging derselbe auf den 4. Hauptpunkt der erwähnten Schrift, Grundlagen einer gesunden Gewerbepolitik, näher ein und erörterte noch den 5. Abschnitt, inwiefern unsere