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dorf beabsichtigte Wehranlage in dem die Landesgrenze bildenden sogenannten Rauschenbache. Der miterschienene Vertreter des kgl. ForstfiScu«, Herr Oberforstmeister Hemicke von Bärenfels, machte zur Bedingung, daß durch die von Köhler'n beabsichtigte Anlage die dem kgl. ForstfiScus zu stehende Fischerei in dem Rauschenbache nicht beeinträchtigt werde, während die in Bezug auf die Modalität der Aus führung der Anlage zu stellenden Bedingungen von der kgl. Wasserbauinspection zu Chemnitz schriftlich zu den Acten ein gereicht worden waren. Unter den gedachten, von pp. Köhler sofort eingegangenen Bedingungen genehmigte man die frag liche Wehranlage; die Angelegenheit ist jedoch noch der weitern Entscheidung der k. k. österr. Behörden zu unterstellen. Die Frage wegen Herstellung einer directen Straßen verbindung zwischen Malter und Oberhäslich, welche den Bezirks-Ausschuß schon früher beschäftigt hatte, fand, da die zufolge eines Beschlusses des Letzteren weiter angestellten Erörterungen ergeben halten, daß zu Herstellung der gedachten Verbindung von Obermalter aus bereits ein öffentlicher CommunicationSweg besteht, welcher, durch die kgl. Staatswaldung nach der DippoldiSwaldaer Straße führend, in letzterer Zeit zwar nur wenig benutzt worden ist, doch seine Eigenschaft als öffentlicher Weg noch nicht verloren hat, da durch ihre Erledigung, daß die kgl. Amtshauptmannschaft mit Einverständniß des Bezirks-Ausschusses es übernahm, wegen der Wiederherstellung des Weges das Erforderliche anzuordnen. Der bereits seit 1875 geplanten Verlegung des Weges von der Herrenmühle unterhalb Glashütte nach Berthelsdorf auf den Sommerhang haben sich wesentliche Schwierigkeiten entgegengestellt und es ist dadurch, sowie durch den anderweiten Vorschlag einer bloßen Correction des Weges die Angelegenheit ins Stocken gerathen. Nach dem einge- holten Gutachten der Chausseeinspection Pirna würde durch eine Correction eine wesentliche Abminderung der jetzigen höchst ungünstigen Steigungsverhältnisse nicht erreicht werden können, vielmehr würde dies nur durch die von Haus aus ins Auge gefaßte Verlegung des Weges möglich werden, und es blieb daher heute der Bezirks-Ausschuß nach Entgegennahme der Mittheilung über den Stand der Sache bei seinem im August 1875 gefaßten, die Nothwendigkeit der Wegeverlegung aner kennenden Beschlüsse stehen. Mit den Vereinbarungen, welche Herr Amtshauptmann von Kessinger mit den betheiliglen Gemeinden rc. in Bezug auf die künftige Unterhaltung der Bezirksstraße Geising-Zinnwald vorläufig getroffen hat, erklärte sich der Bezirks-Ausschuß, da dieselben auf den von der Bezirks- Versammlung hierüber seiner Zeit angenommenen allgemeinen Grundsätzen basiren, einverstanden. Darnach übernimmt die Stadtgemeinde Geising — mit Vorbehalt procentualer Aus gleichung des Unterhaltungsaufwandes unter den unterhal tungspflichtigen Gemeinden rc. — die Unterhaltung der Be zirksstraße auf ihrer ganzen Länge, sowie die Verpflichtung, ihren communlichen Straßenwärter gegen eine aus Bezirks mitteln zu gewährende — von der Bezirks-Versummlung erst nach definitiv zu verwilligende — jährliche Entschädigung von 300 Mark während der durchschnittlichen Hälfte seiner Ar beitszeit auf der Bezirksstraße beschäftigen zu lassen. Ebenso erklärte man sich bereit, zu dem bei den vorge dachten Abmachungen gleichzeitig in Anregung gebrachten, übrigens bereits auf dem alten Wege stattgefundenen Erhebung eines Wegegeldes auf der fraglichen Bezirksstraße nach wei teren Festsetzungen über die Höhe desselben und die Bertheilung des Wegegelderertrages, seine Zustimmung zu ertheilen, ge nehmigte auch das bei derselben Gelegenheit weiter getroffen?, auf die theilweise Einziehung deS alten Geising-Zinnwalder CommunicationSwegeS bezügliche Abkommen, während die Ent schließung wegen Restitution von Unterhaltungskosten an die Gemeinde Zinnwald bis zur Berathung der diesjährigen Wegebauunterstützungsvorschläge ausgesetzt bleiben soll. Für die Unterhaltung der nunmehr bis an die Kreischa- Gombsener Flurgrenze im Bau vollendeten Bezirksstraße Reinholdshain-Kreischa' und der Zweigstraße Hirschbach mühle-Reinhardtsgrimma beschloß man — vorbehältlich der nachträglichen Genehmigung der Bezirksversammlung — mit Rücksicht auf die gerade nach der Bauvollendung äußerst nöthige gute Abwarlung der Straßen die provisorische Anstellung zweier Wärter vom 15. November d. IS. an, und zwar soll einem derselben die Strecke Reinholdshain-Hirschbachmühle- Reinhardtsgrimma, dem anderen die Straße von der Hirsch bachmühle bis ans Ende der Straße nach Kreischa übertragen werden. Eine längere Berathung veranlaßte sodann die von der Gemeinde Cunnersdorf abgelehnte Gewährung einer Um- gehungSentschädigung von 5 Mark an die in hilfsbedürftige Lage gekommene zweite Hebamme in Reinhardtsgrimma. Bei Annahme der Möglichkeit, daß der Widerspruch der Gemeinde Cunnersdorf im Falle der Wohnsitznahme der gedachten Hebamme in Cunnersdorf fallen gelassen werde, erachtete der Ausschuß weitere Verhandlungen in dieser Rich tung für nolhwentig, genehmigte aber, insofern der nur gegen die Höhe der Entschädigung erhobene Widerspruch sich erledigen sollte, schon im Voraus die fragliche Entschädigung in der angegebenen Höhe. Der Bezirks-Ausschuß faßte sodann im Mangel Be denkens und da auch bezügliche Einwendungen innerhalb der veröffentlichten Frist nicht erhoben worden waren, beifällige Entschließung auf die Anträge auf Einziehung des alten Johnsbach-Luchauer CommunicationSwegeS, so weit derselbe nicht durch die neue Straße gedeckt wird und eines alten Wegetractes in Quohrener Flur als öffentlicher Fahrweg, unter Beibehaltung desselben als öffent licher Fuß-, sowie als Feld- und Wirthschaflsweg, während er die Genehmigung der zufolge des Straßenneubaues zwi schen Börnchen und Döbra beantragten Einziehung des Döbra-Dittersdorfer CommunicationS-Weges, in Berücksichtigung eines vom Besitzer der niederen Trebnitz- mühle dagegen erhobenen Widerspruches, wegen des nach den beiden Trebnitzmühlen stattfindenden öffentlichen Verkehres, versagte. Dagegen wurde ferner die Zustimmung zu dem Gemeinde- rathsbeschlusse von Lungkwitz auf Einführung gemein schaftlicher Wahlen der Ausschußpersonen und zu der von der Gemeinde Oberhäslich behufs Herstellung einer Röhrenwasserleitung beschlossenen Darlehnsaufnahme bei der Communalbank zu Leipzig ertheilt. Der Beschluß des Gemeinderathes zu Großölsa, wo nach den jetzigen 6 Ausschußpersonen noch ein Unange sessener hinzutreten soll, mußte mit Rücksicht auf die entgegenstehende Bestimmung in 8 30 der revidirten Land gemeindeordnung, derzufolge die Zahl der ansässigen AuSschuß- personen nirgends mehr, als den 4. Theil der Gesammizahl der Ausschußpersonen betragen soll, abgelehnt werden. Weiter wurden noch eine Anzahl Gesuche um Dispen sation zu Grundstücksabtretungen durch beifällige Entschließung, jedoch in den meisten Fällen unter der Bedingung der Con- solidation der Trennstücke mit denen der Käufer, erledigt, von 10 weiteren Gesuchen um Concession zum Bier- uno Branntweinschank, bez. Branntweinkleinhandel aber (mit einer einzigen Ausnahme) nur diejenigen, welche auf bloße Ueber« tragung gerichtet waren, genehmigt. Schließlich mußte ein Gesuch des GastwirthS Liebscher in Holzhau um Genehmigung zur Abhaltung von Tanzmusik an jedem 3. (statt 1.) Sonntage im Monate in Anbetracht dessen, daß dadurch nur noch mehr Gelegenheit zum Besuche der Tanzstätten geschaffen, das bestehende Tanzregulativ aber mehr oder weniger illusorisch werden würde, abgehnt werden. Referenten waren der Herr Vorsitzende, AmtShauptmann von Kessinger, der Herr Bezirks-Assessor von Brück, die Herren Ausschußmitglieder Hauptmann Aster, Gemeindevor stand Steher, Ortsrichter Braun und Gemeindevorst. Petzold.