Volltext Seite (XML)
Somiabenv. Nr. 122. 19. October 1878. Weißerih-Zeitung. Amts-Matt für die Königs. Amtshauptmannschast Aippoldiswaldc, sowie für die Königs. Kcrichts-Aemter und die Stadträthe zu Dippoldiswasde und Krauenfiein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Dieser Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstag?, Donnerstag- und Sonnabendr. - Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Psg. - Inserate, welche bei der bedeutmden Auflage oes Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Psg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. ZmMcher Theis. Bekanntmachung. DaS königliche Ministerium des Innern wünscht davon Kenntniß zu erlangen, welche selbstständige» Kaffen- Vereine, die nach ihren Statuten die gegenseitige Unterstützung ihrer Mitglieder bezwecken, jedoch nicht eingetragene Genossenschaften im Sinne des Reichsgesetzes vom 4. Juli 1868 sind, gegenwärtig bestehen. Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände des hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirks erhalten daher hiermit Veranlassung, über die in ihren Orten ihren Sitz habenden derartigen Vereine schleunigst und längstens bis -en 2S. dieses Monats nach dem unten ersichtlichen Formulare Anzeige anher zu erstatten, eventuell aber Vacatschein anher einzureichen. Dippoldiswalde, am 15 Oktober 1878 Königliche Amtshauptmannschast- von Kessinger. Verzeichniß der in bestehenden Kassen-Vereine, welche die gegenseitige Unterstützung ihrer Mitglieder.bezwecken, jedoch nicht eingetragene Genossenschaften im Sinne des Reichsgesetzes vom 4. Juli 1868 sind. Namen der Kassen-Vereine und Orte, auf welche sich dieselben erstrecken. Bedingungen der Aufnahme als Mitglied und Höhe der laufenden und sonstigen Mitgliedsbeiträge. Angabe, in welchen Fällen Unterstützung gewährt wird, und in welcher Höhe und auf welche Zeitdauer. Zahl der gegenwärtig dem Vereine angehörenden Mitglieder. Bekanntmachung. Bei der unterzeichneten königlichen Amtshauptmannschast ist die Einziehung der von Hartmannsbach über Börnersdorf nach Breitenau führenden sogenannten Eisenstraße und des vom „großen Gute" in Börnersdorf durch die dasige Ortsflur führenden und an der BörnerSdorf-Oelsener Flurgrenze in der Nähe der zu Oelsen gehörenden Ober- und Niedermühle endenden sogenannten Mühlweges als öffentliche Fahrwege beantragt worden, so daß dieselben künftig nur noch als Feld- und Wirthschaftswege beibehalten werden sollen. In Gemäßheit von § 14, Absatz 3, des Gesetzes über die Wegebaupflicht, vom 12. Januar 1870, wird dies mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß etwaige Widersprüche hiergegen binnen 3 Wochen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, hier anzumelden sind. Dippoldiswalde, am 15. Oktober 1878 Königliche Amtshauptmannschast. von Kessinger. Diebstahls - Bekanntmachung. Aus einem Hause in Naundorf bei Schmiedeberg wurde in den NachmittagSstünden des 3. dieses Monats vom Borsaale hinweg ein ziemlich neuer Sommerrock von dunklem, etwas gerieften und mit kleinen grünen und rothen Pünkt chen versehenen Stoffe, sowie ein im Rocke befindlich gewesene« Visitenkartentäschchen von blauem Leder mit blauem Stosiaus« schlag und einigen 20 mit Otto Straube bezeichneten Visitenkarten gestohlen. Behufs Entdeckung des Diebes wird Solches hiermit bekannt gemacht. Königliches Gerichtsamt) Dippoldiswalde, den 16. Oktober 1878. Klimmer.