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Donnerstag. Rr. 112. 26. September 1878. WePerih-Zeitung. Amts-Matt für die Königs. Amtsliauptmannfchast Aippoldiswalde. sowie für die Königs. Gerichts-Aemter nnd die Stadtrütl-e z« Dippoldiswalde «nd Krauenstein. Verantwortlicher Nedacteur: Cäli It!)nc in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage oes Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden niit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Amtlicher Theis. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte sollen den 16. October 1878 die zum Nachlasse der Amalie Therese verehelichten Nitzfche in Frauenstein gehörigen Grundstücke: u) das Hausgrundstück Cat.-Nr. 80. K. sammt Garten und Feld, Nr. 131, 134g, und 134b des Flur buchs und Fol. 125 des Grundbuchs, b) das Feldgrundstück Nr. 181 und 182 des Flurbuchs und Fol. 427 des Grundbuchs, und c) das Gartengrundstück Nr. 435 des Flurbuchs und Fol. 169 des Grundbuchs für Frauenstein Erbtheilungshalber versteigert werden. Es haben sich daher Diejenigen, welche diese Grundstücke zu erstehen gesonnen sind, an gedachtem Tage Vormittags vor 12 Uhr, widrigenfalls sie zum Bieten nicht zugelassen werden, an hiesiger Gerichtsstelle anzumelden, über ihre Zah lungsfähigkeit auSzuweisen, ein Gebot zu thun und sich zu gewärtigen, daß Mittags 12 Uhr nach AuctionSgebrauch werde Verfahren und die Grundstücke dem Meistbietenden werden zugeschlagen werden. Der Ersteher hat sofort im Bietungstermine den zehnten Theil der Erstehungssumme baar zu erlegen oder sicher zu stellen, im künftigen AdjudicationStermin aber, bei Verlust des Erstehungsrechts und des zehnten TheilS der ErstehungS- summe, den dritten Theil derselben, unter Einrechnung deS bis dahin bezahlten Betrags, baar zu erlegen. Für die Bezahlung des dann noch verbleibenden Rückstandes jener Summe bleibt besondere Vereinbarung Vorbehalten. Frauenstein, am 20 September 1878 Das Königliche Gerichtsamt baselbst. Küchler. Tagesgefchichte. Dippoldiswalde. Der Obstsegen des heurigen Jahres ist ein besonders reicher in den Pflaumen, und in allen Familien wird die herrliche Frucht zum Einsieden, Backen, Einlegen rc. in großen Massen bei dem billigen Preise ge kauft. Es wird jetzt noch Zeit sein, alle Händler und Ver käufer vor dem frühzeitigen Abnehmen, in noch nicht völliger Reife der Frucht, zu warnen, wie es so vielfach vor gekommen, daß uns von mehreren Seiten der Wunsch zu er kennen gegeben ward, dies öffentlich auszusprechen. Hartmannsdorf bei Frauenstein. Zwei Kinder von 5 und 6 Jahren, die mit Streichhölzchen gespielt hatten, haben dadurch einen Haufen Reißigholz entzündet, der zwischen zwei Häusern sich befand. Zum Glück wurde das Feuer bald gelöscht und die weitere Gefahr von den Häusern abge wendet. Dresden. Im „englischen" und „amerikanischen" Vier tel herrscht jetzt gewaltige Thätigkeit, da gesicherte Aussicht auf bedeutend erhöhten Fremdenzuwachs ist, der bisher sehr fehlte. Den gemachten Quartierbestellungen nach wer den sich namentlich die Colonien der Engländer, Amerikaner und Polen wesentlich vermehren. — Die von der „Militärsperre" hart betroffenen Besitzer von Ball-Lokalen haben eine Petition eingereicht, in der sie um Aufhebung des Verbotes bitten, da sie nicht daran gedacht hätten, durch Hergabe ihrer Locale zu sozial demokratischen Versammlungen dieser Agitation Vorschub zu leisten, sondern nur durch größeren Bierconsum ihre Ein nahmen hätten erhöhen wollen. Hart trifft das Verbot na mentlich den wohlthätig wirkenden „allgemeinen Musiker-Ver ein" mit der ihm gehörenden „Tonhalle", in der nur eine einzige Versammlung stattfand. — DaS landwirthschaftliche Unterrichtswesen erfreut sich bei uns in Sachsen einer sehr regen Pflege. Neuerdings siud wieder zwei Lehranstalten zur Förderung deS Obst- und Gemüsebaues in'S Leben getreten; zunächst hat der Landes-Obstbau-Verein das Verdienst, in Rötha zu dem aus Oberporgitz dahin verlegten Baumwärter-CursuS noch eine Gärtner-Lehranstalt begründet zu haben, dessen Regulativ einen einjährigen CursuS für Gärtnergehilfen, einen zweijährigen für Gärtnerlehrlinge und einen sechswöchentlichen für Baumwärter festsetzt. Der einjährige Unterricht für ersteren CursuS erstreckt sich auf allgemeine und specielle naturwissenschaftliche Kenntnisse, Buchführung, Zeichnen. In dem zweijährigen CursuS für Gärlnerlehrlinge wird nächst den Grundlagen in der Fachbildung, auch der Fortschritt in ele mentaren Kenntnissen, Zeichnen u. s. w. erstrebt. In beiden s.«