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Sonnabend. Rr* 86. 27. Juli 1878. Weißerih-Zeitung. Amts-Wlatt für die Königs. Amtshauptmannfchast Dippoldiswalde, sowie für die Königs. Gerichts-Aemter «nd die Stadträtl-e zu Dippoldiswalde nnd Krauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Ichne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Au beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark SS Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Aeile, oder deren Raum, berechnet. ------ —-S Amtlicher Theis. Verordnung des Ministeriums des Innern, die heurige Schonzeit der Krebse betreffend. Das Ministerium des Innern will geschehen lassen, daß im heurigen Jahre die Krebse fauch noch während der Monate August, September und October gefangen, feilgeboten und verkauft werden dürfen. Hiernach haben sich Alle, die es angeht, gebührend zu achten. Ministerium des Innern. Dresden, am 18. Juli 1878. v. Rostitz-Wallwitz. Bekanntmachung, die Reichstagswahl im IX. Wahlkreise betreffend. Die Ermittelung des Ergebnisses der Bezirkswahlen im IX. Wahlkreise für einen Abgeordneten zum deutschen Reichstage wird Sonnabend, den 3. August lf. Js., von Vormittags 10' 2 Uhr an, Sitzungssaale der Königlichen Ämtshauptmannschast zu Freiberg erfolgen. Hierbei nimmt der unterzeichnete Wahlcommissar Veranlassung, auf die in Bezug auf die bevorstehende Reichstags wahl von den Verwaltungsbehörden in den einzelnen Bezirken erlassenen Veröffentlichungen noch ganz besonders hinzuweisen und demgemäß die Herren Wahlvorsteher aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, daß die Wahlprotokolle und sonstigen Unterlagen, und zwar: 1) das zur Wahl benutzte zweite Exemplar der Wahlliste, welches von den Gemeindebehörden unter ihrer Unterschrift gehörig abzuschließen und mit der amtlichen Bescheinigung völliger Uebereinstimmung mit dem Hauptexemplare zu versehen, von den sämmtlichen Mitgliedern des Wahlvorstandes unterschriftlich zu vollziehen und dabei zugleich zu bescheinigen ist, daß die in ß 2 und tz 8 des Reglements vom 28. Mai 1870 vor geschriebenen ortsüblichen Bekanntmachungen stattgefunden haben, 2) die von einem der Beisitzer geführte und von dem ganzen Wahlvorstande unterschriftlich zu vollziehende Gegenliste und 3) diejenigen mit fortlaufender Nummer zu versehenden unv dem Protokolle beizuheftenoen Stimmzettel, über deren Gültigkeit oder Ungültigkeit der Wahlvorstand nach K 13 des Gesetzes vom 31. Mai 1889 Beschluß zu fassen gehabt hat, rechtzeitig und längstens womöglich im Laufe des L. August lf. Js. portofrei an den Unterzeichneten gelangen. Freiberg, am 20. Juli 1878. Der Wahlcommissar im IX. Reichstagswahlkreise. Le Maistre. 2 - 10 - und 2 - - - Königliche Amtshauptmaunfchaft. von Kessinger. Die auf den Monat Juni laufenden Jahres festgestellten Durchschnittspreise für Marschfourage in dem für den Lieferungsverband der unterzeichneten Amtshauptmannschaft maßgebenden Hauptmarktorte Dippoldiswalde betragen pro 50 Kilo Hafer 7 Mark 65 Pfg., Heu Stroh Dippoldiswalde, den 24. Juli 1878.