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— 490 — Die ungefähre Beschreibung der Kaufsobjecte, die SubhastationSbedingungen und die aufhaftenden Oblasten sind auS den Anfugen der im Gasthofe zu Johnsbach und an hiesiger Amtsstelle aushängenden Anschläge zu ersehen. Am Tage nach der Subhastation wird die öffentliche Auktion des Nachlaßmobiliars, des Inventars und der Bor- räthe in den Nachlaßgrundslücken stattfinden. Königliches Gerichtsamt. Dippoldiswalde, den 5. Juni 1878. Klimmer. Bekanntmachung. Den sämmtlichen Gemeindeverwaltungen resp. Ortssteuereinnahmen wird hierdurch bekannt gemacht, daß nach einer anher ergangenen hohen Anordnung der auf den 1. Juli ds. Js. bestimmt gewesene erste Cinkommenfteuer- Termin auf einen späteren Zeitpunkt verlegt worden ist, dessen Bestimmung erst nach Verabschiedung des Finanzgesetzes erfolgen wird. Die Bekanntmachung des Einschätzungsergebnisses an die Beitragspflichtigen auf Grund der festgestellten, einstweilen bei der Bezirkssteuer-Einnahme zurückbehaltenen Einkommensteuerkataster ist daher bis nach Erlaß des Finanzgesetzes und bis nach erfolgter Bestimmung des 1. Einkommensteuer-Termins zu beanstanden, und wird sich namentlich wegen des letzteren eine entsprechende Abänderung der für die Bekanntmachung des Einschätzungsergebnisses hinausgegebenen Formulare 1^ noth- wendig machen, in welcher Beziehung den Gemeindevorständen s. Z. von hier aus noch Anordnung ertheilt werden wird. Dippoldiswalde, am 29 Juni 1878 Königliche Bezirks-Steirer-Ginnahme. Voigt. Bekanntmachung. Nachdem neuerdings und zwar am 22. ds. Mts. gegen Abend in hiesiger Stadt sich ein Hund — Wachtelhund bastard, weiß mit langen Haaren, halblangen Hängeohren, weiblich, 5—6 Jahr alt — Herumgetrieben und mehrere Menschen und Thiere gebissen, auch nach dem Obduktionsbefund des fraglichen Hundes und mit Rücksicht auf sein Benehmen als mit der Wuthkrankhett behaftet gewesen bezeichnet worden, wird die durch Bekanntmachung des Stadtraths vom 12. Juni 1878 (Nr. 68 dieser Zeitung) für den hiesigen Stadtbezirk angeordnete Hundesperre bis zum 13. September 1878 hiermit verlängert. Schließlich werden sammtliche hiesige Hundebesitzer nochmals angewiesen, ihre Hunde ja recht genau zu beobachten und wenn sich an denselben der Tollwuth verdächtige Erscheinungen zeigen sollten, davon sofort anher Mittheilung zu machen. Dippoldiswalde, am 29. Juni 1878. Der Staötrath. Voigt, Brgrmfir. Tagesgefehichte. Dippoldiswalde, den 1. Juni. Am vorigen Freitage hielt der Gewerbeverein eine Versammlung ab, deren eigentlicher Zweck einer Abschiedsfeier galt. Tags darauf wollte nämlich der bisherige Vorsitzende, Herr Lohgerber Teicher, unsere Stadt verlassen, um nach Dresden zu über siedeln. Hatten schon andere Corporationen, denen Herr Teicher angehört hatte, Gelegenheit genommen, den Scheiden den zu feiern, so konnte der Gewerbeverein umsoweniger zurückstehen, als Herr Teicher stets zu den thätigsten Mit gliedern gehört und in der wenn auch kurzen Zeit, in welcher er den Vorsitz geführt hatte, treulich bemüht gewesen war, zu thätiger Theilnahme anzuregen, so daß, wie neulich schon berichtet werden konnte, während seiner Leitung der Verein die Zahl von 100 Mitgliedern erreichte, ja überschritt. Der stellvertretende Vorsitzende, Herr Schuldirector Engelmann, betonte in seiner Ansprache an den Verein, beziehentlich an den Gefeierten, die vortrefflichen Eigenschaften desselben als Handwerksmann, Familienvater, Mensch und Bürger, in letzter Hinsicht besonders hervorhebend, daß derselbe stets nicht nur Sinn für den Fortschritt gezeigt, sondern unter mancherlei Opfern an Zeit und Kraft auch für denselben in den ver schiedenen Stellungen, zu welchen ihn das Vertrauen seiner Mitbürger berufen, thatkräftig gewirkt habe. Das sei auch besonders im Gewerbeverein geschehen und so sei diesem der Abschied des Herrn Teicher besonders schmerzlich. Zum An denken überreichte der Sprecher hierauf Herrn Teicher im Namen des Vereins: „Bernstein, naturwissenschaftliche Volks bücher," ausführend, wie die Beschäftigung mit der Natur nicht nur durch die Fortschritte der Technik energisch geboten werde, sondern wie sie auch bei unersprießlichen Ereignissen des Lebens, die doch nicht fehlen, inneres Gleichgewicht, Ruhe und Freudigkeit herzustellen im Stande sei. Mit den besten Wünschen für ferneres Wohlergehen schloß die herzliche An sprache, nach welcher der Gefeierte ergriffen dankte. Der Rest des Abends, zum Theil durch humoristische Vorträge ausgesüllt, vereinte die Anwesenden in heiterer Geselligkeit. — Bei der hiesigen Sparkasse wurden im Monate Juni 314 Einzahlungen im Betrage von 29,584 Mark 98 Pf. gemacht, dagegen erfolgten 322 Rückzahlungen im Betrage von 37,508 Mark 72 Pf. Dresden. Die 2. Kammer unseres Landtages hat in ihrer Sitzung am Freitag das Finanzgesetz auf 1878 und 1879 ohne Debatte genehmigt. Darnach wird die Ein nahme pro Jahr auf 62,491,000 Mark, die Ausgabe auf 62,431,417 M. festgestellt, überdies aber noch ein Gesammt- betrag von 24,068,496 M. für jedes der beiden Jahre zu außerordentlichen Staatszwecken ausgesetzt. Die Deckung er folgt 1878 durch u) die Grundsteuer nach 7,s Pf. pro Steuereinheit, d) die Gewerbe- und Personalsteuer nach Höhe von acht Zehntheilen eines ganzen Jahresbetrags, o) die Ein kommensteuer nach dem Elffachen der einfachen Steuersätze; 1879 u) 4 Pf. Grundsteuer, b) die Einkommensteuer nach dem reformirten Gesetz mit 50 pro Cent Zuschlag und o) die Steuer von Gewerbtreibenden im Umherziehen. In jedem der beiden Jahre 4) durch die Schlachtsteuer rc., e) die Erb schaftssteuer und k) die Stempelsteuer. Die zu außerordent lichen Staatszwecken bewilligte Summe, insoweit sie nicht durch den Verwaltungsüberschuß der Finanzperiode 1874/75 gedeckt wird, ist aus den, soweit nöthig, durch besondere Creditmaßregeln zu verstärkenden Beständen des mobilen Staatsvermögens zu entnehmen. — Die Reise unseres Königspaares zur Weltaus stellung nach Paris wird wohl nicht zur Ausführung kom men, vielleicht nur ein Ausflug in die Schweiz, wo es dem hohen Paare im vorigen Jahr so gefiel. — Die diesjährigen Herbstübungen des sächsischen Armeecorps werden an der Zschopau statlfinden, nachdem die Hebungen in Regimentern und Brigaden, soweit möglich im Anschluß an die Garnisonen, abgehalten worden sind. Chemnitz. Der socialistische Agitator Most ist unter Verbot der Rückkehr durch die Polizei hier ausgewiesen wor den. Er wird, sobald er den Rest seiner Strafe verbüßt hat, die Stadt zu verlassen haben.