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SvNMliend. 68. 15. 2uni-1878. WePerih-Zettmrg. Amts-Mkatt für die Königs. Amtsljauptmannschast Aipposdiswalde, sowie für die Königs. Kerichts Aemter und die Stadträttze zu Dippoldiswalde und Krauenstcin. Verantwortlicher Redacteur: Carl Ichne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Psg. sür die Spalten-Aeile, oder deren Raum, berechnet. Amlkcher Theis. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll Donnerstag, den 11. Juli 1878, das Fx^drich August Schmelzer'« hier zugehörige Haus- und Garten-Grundstück Nr. 211 des Katasters für die Stadt Dippoldiswalde, Nr. 233 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Dippoldiswalde, welches Grundstück am 6. Mai 1878 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 10779 Mark gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Dippoldiswalde, den 9 Mai 1878 Königliches Gerichtsamt. Klimmer. Bekanntmachung. Nach anher gelangter Mittheilung der hiesigen Königl. Amtshauptmannschaft ist ein aus Johnsbach stammender Hund, welcher am 7. ds. Mts. in den Ortschaften Paulshain, Seifen und Höckendorf gesehen worden und dort mehrere Hunde, Katzen und Hühner gebissen hat, am 8. ds. Mts. in Loßnitz bei Freiberg getödtet und bei der hierauf vorgenommenen Section als der Tollwuth dringend verdächtig befunden worden. Da nun dieser Hund auch hiesige Stadt berührt und hiesige Hunde gebissen haben kann, so erachtet eS der unter zeichnete Stadtrath für nothwendig, für den hiesigen Stadtbezirk auf die Dauer von 12 Wochen vom 8. ds. MtS. an ge rechnet, demnach bis zum 31. August 1878, die Hundesperre hiermit anzuordnen. Während dieser Zeit ist das Herauslassen der Hunde aus den Häusern oder Gehöften nur unter der Voraussetzung gestattet, daß die Hunde entweder an einer ausreichend starken und möglichst kurzen Leine geführt oder mit einem gut con- struirten und befestigten Maulkorb von starkem Drahtgeflechte — jedenfalls nicht bloßem Maulriemen — versehen sind. Der Stadtwachtmeister aber ist angewiesen, für strenge Durchführung der Hundesperre in hiesiger Stadt Sorge zu tragen und die Besitzer von ohne Maulkorb freiherumlaufenden Hunden wegen der Bestrafung anher anzuzeigen. Der Eigenthümer jedes ohne Maulkorb freiherumlaufenden Hundes wird der gesetzlichen Bestimmung gemäß mit 7 Mark 50 Pf. oder entsprechender Haft bestraft. Gleichzeitig werden sämmtliche hiesige Hundebesitzer angewiesen, ihre Hunde während der Dauer der Sperre genau zu beaufsichtigen und, wenn sich an denselben der Tollwuth verdächtige Erscheinungen zeigen sollten, davon alsbald anher Mittheilung zu machen und die Hunde gut zu verwahren. Dippoldiswalde, am 12. Juni 1878. Der Stadtrath. Voigt, Brgrmstr. Tagesgeschichte. Dippoldiswalde, 14. Juni. In Nr. 134 der „Deutsch, allg. Zeitung," vom Mittwoch, den 12. Juni, ist in einem Leitartikel „Die Aufgaben der Ordnungspartheien" auch von den erfreulichen Erscheinungen gesprochen, daß — gegenüber dem schamlosen Auftreten der anarchischen Elemente in der letzten Zeit — das Bürgerthum selbst mehrfach aus freien Stücken, in Erfüllung einer wichtigen Bürgerpflicht, dem verhöhnten Ansehen des Gesetzes zu seinem Rechte verholfen hat, sei eS durch sofortige Festnahme solcher Anarchisten und Ablieferung an die Behörde oder durch die bei dieser gemachte Anzeige. „Beispiele vom Gegentheil" — fährt der Artikel wörtlich fort — „(wie das gestern von Dippoldiswalde aus berichtete, wo die versammelten Bauern jene Fremden, die so hochverrätherische Aeußerungen auSstießen, ruhig ihres Weges ziehen ließen, obschon sie erkannten, daß sie eigentlich festge nommen werden müßten) sind glücklicherweise jetzt nur Aus nahmen." Je entschiedener und allgemeiner sich auch bei uns die Entrüstung über das auf die geheiligte Person unseres ehr würdigen und geliebten Kaisers geschehene fluchwürdige Attentat ausgesprochen hat, um so unangenehmer muß eS uns berühren,