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Donnerstag. Nr. 67. 13. Juni -1878. Weißenh -Leitung. Amts-Matt für die Königs. Amtshauptmannfchast Dippoldiswalde, sowie für die Königt. Kerichts-Aemter und die Stadträtl-e zu Dippoldiswalde und Arauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Ichne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Au beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit lO Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. ZuMcher Theis. Bekanntmachung. Nach amtlichen Mittheilungen ist der Hund, welcher am 7. dS. Mts. in den Ortschaften PaulShain, Seifen und Höckendorf wahrgenommen worden ist und daselbst mehrere Hunde, Katzen und Hühner gebissen hat, am 8. ds. MtS. in Loßnitz bei Freiberg getödtet und bei der hierauf vorgenommenen Sektion als der Tollwuth dringend verdächtig befunden worden. Da nun, wie weiter ermittelt worden ist, dieser Hund — von der Größe eines Wachtelhundes, 2 Jahr alt, grau gelb mit schwarzem Rücken und kurzer Ruthe, an einem ledernen Riemen die Steuermarke „Nr. 357 Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde" tragend — von Johnsbach stammte, so erachtet es die unterzeichnete Amtshauptmannschaft für geboten, eine allgemeine Hundesperre anzuordnen und solche auf den gesammten ländlichen Bezirk deS König!. Gerichtsamtes Dippoldiswalde und noch überdies auf die Johnsbach zunächst liegenden Ortschaften Glashütte, Dittersdorf mit Rücken hain, Dönschten und Falkenhain auszudehnen. Indem solches andurch bekannt gemacht wird, ergeht an den Herrn Bürgermeister zu Glashütte, sowie an die Herren Gemeindevorstände der von dieser Maßregel betroffenen Orte hiermit die Anweisung, ungesäumt, ein Jeder in seinem Orte, soweit dies nicht bereits geschehen, eine 12wöchige Hundesperre anzuordnen, auch so weit nöthig, die Tödtung der ge bissenen Hunde und Katzen zu verfügen, und nicht nur für strenge Durchführung dieser Sperre Sorge zu tragen, sondern gleichzeitig auch noch die sämmtlichen Hundebesitzer anzuweisen, daß sie ihre Hunde während der Dauer der Sperre genau beaufsichtigen und wenn sich an denselben der Tollwuth verdächtige Erscheinungen zeigen sollten, davon alsbald an die OrtS- behörde Anzeige zu erstatten und die Hunde gut verwahren. Königliche Amtshauptmannfchaft. Dippoldiswalde, den 11. Juni 1878. von Kessinger. Bekanntmachung. In Folge des Bezirksstraßenbaues ist die Wegeverbindung zwischen Reinhardtsgrimma, bez. Hausrorf und Kreischa von da an, wo der HauSdorfer Communicationsweg auf die neue Bezirksstraße einmündet, zunächst bis an den Gasthof zu Lungkwitz für den Fährverkehr gesperrt und es hat daher der letztere bis auf Weiteres die Wegeverbindung über WittgenS- dorf zu benutzen Königliche Amtshauptmannfchaft. Dippoldiswalde, am 8. Juni 1878. von Kessinger. Bekanntmachung. In Gemäßheit von tz 24 des Gesetzes, die Wahlen für den Landtag betr., vom 3. December 1868 und § 11 der Ausführungs-Verordnung hierzu vom 4. December 1868 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1868, S. 1373 bez. 1380) sind die Landtagswahllisten von den mit der Führung derselben beauftragten Organen im Laufe dieses Monats einer Revision zu unterwerfen und ist von gedachten Organen auf die vorzunehmende Revision der Listen, auf daS jedem Bethei« ltgten zustehende Recht der Einsichtnahme derselben und auf die Nothwendigkeit, etwaige Einsprüche gegen den Inhalt der Listen rechtzeitig anzubringen, öffentlich aufmerksam zu machen. Die Herren Bürgermeister der mittleren und kleinen Städte, sowie die Herren Gemeindevorstände des Bezirks, werden zur Befolgung dieser gesetzlichen Vorschriften hiermit aufgefordert. Dippoldiswalde, am 8 Juni 1878 Königliche Amtshauptmannfchaft. von Kessinger. Freiwillige Grundstücks - Versteigerung. Auf Antrag der Erben weil. Carl Gottfried Lohse s zu Johnsbach sollen -en nennten Juli 1878, Vormittags 1v Uhr,