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Dienstag. Rr. 43. iß. UM 1878. WePerih-Leitung. Amis-Wlatt für die Königs. Amtshauptmannschast Aippotdiswalde, sowie für die Königs. Kerichts-Aemter und die Stadträti-e zu Dippoldiswalde und Irauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Ichnc in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit lO Pfg. für die Spalten-Zeile, oder bereit Raum, berechnet. ZnMcher Theis. Bekanntmachung, das Maaß und Gewichtswesen betr. Wie vielfach wahrzunehmen gewesen ist, wird von den Gewerbtreibenden in Sachsen noch häufig gegen die Vor schriften der Maaß- und Gewichtsordnung gefehlt. Es erscheint daher nöthig, die gehörige Beobachtung der für das Maaß- und Gewichtswesen geltenden Bestimmungen im öffentlichen und gewerblichen Verkehre fortdauernd streng zu überwachen und zu diesem Behufs von Zeit zu Zeit allgemeine Revisionen der Maaße und Gewichte mit SoiAalt durchzuführen. Wenn nun zur besseren Durchführung dieser Beaufsichtigung von dem Königlichen Ministerium des Innern ange ordnet worden ist, daß im Laufe des ersten Halbjahres 1878 allenthalben eine allgemeine Revision der Maaße und Gewichte und sonstigen Maaßwerkzeuge vorgenommen werde, so werden die Herren Bürgermeister der mittleren und kleinen Städte, sowie die Herren Gemeindevorstände des hiesigen Verwaltungsbezirks hiermit veranlaßt, insoweit dies nicht bereits geschehen sein sollte, alsbald eine Revision der im öffentlichen und gewerblichen Verkehre ihres Bezirks benutzten Maaße, Gewichte, Waagen rc. nach Befinden unter Assistenz der Gendarmerie, welche deshalb von hier aus mit entsprechender Instruction ver sehen worden ist, zu veranstalten und über den Erfolg längstens bis zum S«. Juni -s. Js. Anzeige anher zu erstatten. Hierbei haben die Ortsbehörden insbesondere auch ihr Augenmerk auf diejenigen umherziehenden Gewerbtreibenden mit zu richten, welche, wie dies noch öfter vorkommt, Maaren nach altem, der deutschen Maaß- und GewichtSordnung nicht entsprechendem Maaß und Gewicht anbieten oder zu verkaufen suchen, da sich hiernach annehmen läßt, daß dieselben auch bei dem Verkaufe dieser Maaren unzulässige Maaß- und Wäge-Jnstrumente benutzen. Die Amtshauptmannschaft erwartet, daß bei den Revisionen allenthalben mit der erforderlichen Strenge verfahren und bei wahrgenommenen Zuwiderhandlungen nicht allein unnachstchtlich mit der Wegnahme der ungesetzlichen oder nicht ge stempelten Gewichts- und Maaßwerkzeuge, sondern auch mit Bestrafung der Betreffenden auf Grund von tz 369,r des ReichSstrafgesehbuchS werde vorgsgangen werden. Königliche AlNtshaUptmaNNfchaft. Dippoldiswalde, am 10. April 1878. von Kessinger. Bekanntmachung, die Verwendung schulpflichtiger Kinder zu öffentlichen theatralischen Vorstellungen und Concerten betr. Zu Vermeidung von Unzuträglichkeiten, welche in sittlicher Beziehung damit verbunden sein können, wenn schul pflichtige Kinder zu öffentlichen theatralischen Vorstellungen oder zu Concerten verwendet werden, sieht sich die unterzeichnete BezirkSschulinspection veranlaßt, andurch in Erinnerung zu bringen, daß nach 8 47, Abs- 7, der das Volksschulgesetz be treffenden Ausführungsverordnung vom 25. August 1874 eine Verwendung der Kinder zu obengedachten Zwecken an sich verboten ist und nur in einzelnen Fällen dann nachgelassen sein soll, wenn hierzu von der Ortsbehörde nach vorgängigem Gutheißen des Schulvorstandes die besonders nachzusuchende Erlaubniß ertheilt worden ist, und sowohl den Schulvorständen, als auch den Ortsbehörden eine dieSfallsige sorgfältige Aufsichtsführung anzuempfehlen. Dippoldiswalde, den 10 April 1878 Königliche Bezirks-Schulinfpection. v. Kessinger. Mushacke. Bekanntmachung. Auf Folium 68 des Handelsregisters für den Gerichtsamtsbezirk Dippoldiswalde, die Firma „Landerwerbsgesellschaft Zimmer L Co. zu Elend" betreffend, ist heute zufolge Anzeige vom 25. Februar und Registratur vom 2. April 1878 verlautbart worden, daß der Hausbesitzer Herr Friedrich August Bobe aus der Gesellschaft geschieden und der Hausbesitzer Herr Ernst Ferdinand Schubert Mitinhaber der Firma ist. Königliches GerichtSNMt« Dippoldiswalde, am 13. April 1878. Klimme«.